Ab dem 1. Januar 2020 sind verschiedene gesetzliche Änderungen in Deutschland wirksam geworden. Von der Bon-Pflicht im Gastgewerbe oder beim Bäcker über steigende Krankenversicherungsbeiträge bis hin zum Thema Steuern ist alles dabei. Hier ein kurzer Überblick.
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Krankenversicherung
In der Krankenversicherung tritt für Betriebsrentner eine Änderung in der Beitragssumme in Kraft. Mussten Rentner bisher ab einer Betriebsrente von 155,75 Euro die vollen Beiträge für Krankenkasse und Pflegeversicherung zahlen, wird es ab 2020 günstiger. Bis zum ab 2020 geltenden Freibetrag von 159,25 Euro fallen keine Beiträge für die Krankenversicherung an. Nur für darüber hinausgehende Summen fallen Krankenkassenbeiträge an. Bei der Pflegeversicherung ändert sich jedoch nichts. Details sind auf dieser Seite des Gesundheitsministeriums zu finden.
(Betriebsrentenentlastung, Quelle: Gesundheitsministerium)
Elternunterhalt erst ab 100.000 Euro Einkommen
Eine weitere Änderung betrifft die Heranziehung von Kindern für den Elternunterhalt beim Pflegebedürftigkeit und Heimunterbringung. Bisher konnte das Sozialamt die Kinder sehr schnell zum Unterhalt heranziehen und musste nur geringe Freibeträge berücksichtigen. Ab dem 1.1.2020 werden Kinder erst bei einem Jahreseinkommen ab 100.000 Euro vom Sozialamt an Pflegekosten herangezogen. Einige Details finden sich bei Finanztipp.
Wohngeld
Beim Wohngeldanspruch ändern sich ebenfalls einige Bedingungen zum Bezug, so dass mehr Menschen Wohngeld beantragen könnten. Allerdings ist die Materie etwas komplex, so dass auf der Wohngeldseite des Finanztipp keine Details angegeben werden. Auch auf SPON finden sich keine Details.
Rente
Ab Sommer 2020 steigt die Rente im Westen um 3,5 Prozent und in den ostdeutschen Bundesländern um 3,92 Prozent. Das dürfte einige Euro für Rentner und Rentnerinnen bringen.
Bei Empfängern der Sozialleistung Harz IV steigt der Regelsatz um 8 Euro im Monate, für Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften gibt es fünf oder sechs Euro mehr im Monat.
Steuern
Der Grundfreibetrag steigt auf 9408 Euro im Jahr, so dass Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner bis zu diesem Einkommen keine Steuern zahlen. Gleichzeitig erhöht sich die steuerlich anrechenbare Pflegepauschale für Arbeitnehmer bei Abwesenheit von 24 Stunden auf 28 Euro. Bei mehr als 8 Stunden sind es 14 Euro, die man ansetzen darf (siehe auch hier).
(Quelle: Pexels Lizenz)
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Eine Liste der gesetzlichen Änderungen 2020 lässt sich auf dieser Webseite herunterladen. Dort finden sich auch weitere Details zu steuerlichen Änderungen. Auch diese Seite hält eine Liste mit gesetzlichen Änderungen vor. Der NDR hat das Ganze hier kompakt zusammen gefasst. Was sich für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in 2020 ändert, hat die Deutsche Handwerkszeitung hier zusammen gefasst. Was sich für Autofahrer 2020 ändert, ist hier aufgeführt.
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