Tipp: Mehr Rente durch ein Ehrenamt?

Geringverdiener müssen in Deutschland oft mit sehr geringen Renten auskommen. Manchmal kann man die Rente durch Arbeit aufbessern. Oder man verdient sich durch die Aufwandsentschädigung im Ehrenamt (oder als Übungsleiter) ein paar Euro zur Rente hinzu. Mit dem richtigen Kniff kann man gegebenenfalls sogar seine Rente durch Ehrenamtstätigkeiten erhöhen.


Anzeige

Ich hatte bereits im Blog-Beitrag Pflegende Angehörige: Tipps für mehr Rente darauf hingewiesen, wie Angehörige mit geringer Rente die Pflege von Angehörigen bei der Rentenversicherung anrechnen lassen können. Dann erhöht sich die Rente um einen geringen Beitrag, der nach einigen Jahren schon 100 Euro pro Monat ausmachen kann.

Euro-Noten
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)

Beim Ehrenamt gibt es aber keine 'Pflege-Rentenpunkte' – auch wenn 'Die Tafel' sich dafür einsetzt, den Ehrenamtlichen künftig Rentenpunkte für das Engagement gutzuschreiben (wie es in der häuslichen Pflege durch Angehörige der Fall ist). Aber das ist alles Zukunftsmusik. Aber vielleicht geht da noch was?

Einnahmen durch Ehrenamt und die Rente

Viele Menschen, die in Rente gegangen sind, suchen sich eine Beschäftigung für die erste Zeit. Das kann auch eine Tätigkeit im Ehrenamt sowie als Übungsleiter für Sportvereine etc. sein. Über nachfolgenden Tweet bin ich auf eine Sache aufmerksam geworden, der es sich nachzugehen lohnt.

Der Beitragstitel verspricht 'Mehr Rente durch Ehrenamt', allerdings in Frageform, entpuppte sich aber als Mogelpackung. Der Beitrag befasst sich lediglich mit den Freigrenzen (720 Euro/Jahr), bis zu denen Aufwandsentschädigungen für das Ehrenamt sozialversicherungs- und steuerfrei sind (Übungsleiterpauschale liegt bei 2400 Euro/Jahr). Und dann legt der Artikel offen, dass Leute, die vorzeitig mit 63 in Rente gehen, aufpassen müssen, die kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro nicht zu überschreiten. Dann wird der Zuverdienst von der Rente abgezogen – ein Grund, warum ich als Freiberufler beispielsweise keine abschlagsfrei Rente mit 63+ beantragt habe. Erst ab erreichen der gesetzlichen Altersgrenze (65 + n Monate) entfallen die Zuverdienstgrenzen, bei denen die Rente gekürzt wird. Der VDK arbeitet das Thema hier ebenfalls auf und weist darauf hin, dass man diese Tätigkeiten der Rentenversicherung melden sollte.

Mehr Rente, geht da noch was?

Die obigen Ausführungen bringen nichts, wenn man seine Rentenanwartschaften aufbessern möchte. Aber es gibt spezielle Szenarien, wo noch was geht. Da gibt es z.B. die Phase, dass man kurz vor der Rente arbeitslos wird oder die Beschäftigung aufgibt. Könnte man da durch das Ehrenamt seine Rentenanwartschaften erhöhen? Und wie sieht es aus, wenn man vorzeitig mit 63+ in Ruhestand geht, mit den Aufwandsentschädigungen unter den Hinzuverdienstgrenzen bleibt und seine Rentenanwartschaften aufbessern will?


Werbung

Durch den obigen Tweet war mein Interesse geweckt, mich mit der Sache nochmals zu beschäftigen. Also habe ich recherchiert und bin auf die Broschüre der Deutsche Rentenversicherung gestoßen. Diese führt die in obigem Beitrag angerissenen Hinzuverdienstgrenzen ebenfalls detailliert auf und beschreibt, auf was man als Rentner achten sollte. Leider bleibt die Broschüre der Deutsche Rentenversicherung im Punkt: Wie kann ich meine Rentenansprüche durch ein Ehrenamt erhöhen, ähnlich nebulös wie obiger Beitrag.

Als Minijobber Rentenbeiträge zahlen (lassen)

Aber ein Engagement im Ehrenamt kann dazu führen, dass man Anwartschaften für die spätere Rente bekommen kann. Der Kniff ist, sich die Ehrenamtspauschale als Minijob auszahlen zu lassen. Dann muss der Träger des Ehrenamts pauschale Abgaben leisten – und die Beitragsmonate werden zu 1/3 auf die Rentenanwartschaften angerechnet. Entschließt sich jemand, von der Aufwandsentschädigung für das Ehrenamt einen geringen Obolus selbst als Rentenversicherungsbeitrag zu zahlen, wird jeder Monat auf die Anwartschaften angerechnet.

Flexirente und Rentenbeiträge

Wer vorzeitig in Rente gehen, aber das Ehrenamt beibehalten möchte, kann sich erkundigen, ob das Modell der Flexirente genutzt werden kann, um durch Beitragsmonate aus der Tätigkeit im Ehrenamt und dessen Vergütung Rentenpunkte aufzustocken.

Rückstufung auf Teilrente beantragen

Hat jemand bereits die gesetzliche Altersgrenze erreicht und ist bereits in Rente? Dann gibt es möglicherweise den Trick, den ich im Blog-Beitrag Pflegende Angehörige: Tipps für mehr Rente angesprochen habe. Dazu lässt man sich von Vollrente auf 99% zurückstufen. Anschließend lässt man für die Ehrenamtsvergütung geringe Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung bezahlen. Dadurch sollten diese auf dem Rentenkonto berücksichtigt werden.

Spezialfall: mehr als 1/3 der Arbeitszeiten für Ehrenamt

Für Ehrenamtliche bei THW, Feuerwehr oder Rotes Kreuz etc. kann es sein, dass die Einsatzzeiten das maximale 1/3 der Arbeitszeiten überschreiten und der Lohn gekürzt wird. Das würde zu einer geringeren Rente führen. Der Artikel hier geht auf diesen Punkt ein und beschreibt, was man da als Betroffener tun kann.

Hier sollte sich aber jeder bei der Deutsche Rentenversicherung oder bei den ehrenamtlichen Rentenberatern informieren, was konkret geht und ob bzw. in welcher Höhe sich so etwas wie ein Minijob mit Rentenzahlungen lohnt. Wenn nur wenige Beitragsmonate für eine abschlagsfreie Rente mit 63+ fehlen, kann das eine Option sein.

Zu berücksichtigen sind auch die Pläne der Bundesregierung in Sachen Aufstockung geringer Renten. Die sogenannte Grundrente wurde gerade vom Kabinett beschlossen und soll geringe Renten aufstocken. Dann muss von Fall zu Fall entschieden werden, ob eine Zahlung von Beiträgen an die Rentenversicherung sinnvoll ist. So bekommen nur die Leute die Aufstockung auf die Grundrente, die über 33 Beitragsjahre verfügen. Fehlen nur einige Beitragsmonate, ließen sich diese über die oben skizzierte Lösung erwerben. Es ist also ein komplexes Thema, was im Einzelfall geklärt werden muss.

Ähnliche Artikel:
Tipp: Die Rentenberatung der Deutsche Rentenversicherung
Steuererklärung für Rentner: Ausfüllhilfe anfordern
Rentenanträge bei der Deutsche Rentenversicherung anfordern
Tipp: Ergänzende Informationen für Rentner bei der DRV
Tipp: Online-Rechner für Rentenhöhe und –beginn
Urteil zum Versorgungsausgleich nach Tod des Begünstigten
Urteil: Anrechnung von Arbeitslosenzeiten bei Rente mit 63
Pflegende Angehörige: Tipps für mehr Rente


Cookies blockieren entzieht uns die Finanzierung: Cookie-Einstellungen

Anzeige


Dieser Beitrag wurde unter Tipp abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert