Coronavirus: Maßnahmen der Bundesregierung/-Länder

Angesichts der Coronavirus-Epidemie hat die deutsche Bundesregierung zum 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich vereinbart.


Anzeige

Hier die Liste der Maßnahmen aus den Leitlinien, die, in Abstimmung mit den Bundesländern ab sofort gelten – Anmerkung: In Hessen sollen die Maßnahmen wohl ab Mittwoch gelten:

Geschäfte zur Versorgung werden nicht geschlossen

I. Ausdrücklich NICHT geschlossen wird der

  • Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Getränkemärkte,
  • Abhol- und Lieferdienste,
  • Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien,
  • Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen,
  • Frisöre, Reinigungen, Waschsalons,
  • der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte
  • und der Großhandel.

Zudem sollten für diese Bereiche die Sonntagsverkaufsverbote bis auf weiteres grundsätzlich ausgesetzt werden. Eine Öffnung dieser genannten Einrichtungen erfolgt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen.

Dienstleister und Handwerker dürfen arbeiten

Dienstleister und Handwerker können ihrer Tätigkeit weiterhin nachgehen. Alle Einrichtungen des Gesundheitswesen bleiben unter Beachtung der gestiegenen hygienischen Anforderungen geöffnet.

Das wird für den Publikumsverkehr geschlossen

II. Für den Publikumsverkehr zu schließen sind folgende Einrichtungen.

  • Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen
  • Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks und
  • Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte,
  • Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen
  • alle weiteren, nicht an anderer Stelle dieses Papiers genannten Verkaufsstellen des Einzelhandels, insbesondere Outlet-Center
  • Spielplätze.

Das ist ab sofort verboten

III. Zu verbieten sind öffentliche Veranstaltungen, die das Risiko für eine Übertragung des Coronavirus bergen. Verboten werden:

  • Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen
  • Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften.

Es gibt aber kein Ausgehverbot, d.h. ein Spaziergang im Umfeld der Wohnung ist möglich – auch der Gang zum Einkaufen etc. Allerdings sind verschiedene Regelungen zum Schutz der Bewohner bestimmter Einrichtungen zu erlassen:

  • Besuchsregelungen für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Pflegeheime und besondere Wohnformen im Sinne des SGB IX sowie ähnliche Einrichtungen, um den Besuch zu beschränken (z.B. Besuch einmal am Tag, für eine Stunde, allerdings nicht von Kinder unter 16 Jahren, nicht von Besuchern mit Atemwegsinfektionen, etc.)
  • in den vorgenannten Einrichtungen sowie in Universitäten, Schulen und Kindergärten, soweit deren Betrieb nicht gänzlich eingestellt wird, ein generelles Betretungsverbot für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland nach RKI-Klassifizierung aufgehalten haben
  • Auflagen für Mensen, Restaurants, Speisegaststätten und Hotels, das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu minimieren, etwa durch Abstandsregelung für die Tische, Reglementierung der Besucherzahl, Hygienemaßnahmen und –hinweise
  • Regelungen, dass Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden können,
  • Regelungen, dass Restaurants und Speisegaststätten generell frühestens ab 6 Uhr zu öffnen und spätestens ab 18 Uhr zu schließen sind.

Werbung

Von der Bundesregierung wurden zudem einige Informationen veröffentlicht, die sich nachfolgend abrufen lassen.

Covid-19: Das sind die Risikogruppen
Wichtige Fragen und Antworten zum Coronavirus
Leichterer Zugang zum Kurzarbeitergeld
Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen

Ähnliche Artikel:
Baden-Württemberg: Notfalldienst 116117 nur vom Festnetz
Krank am Feiertag/Wochenende: Arzt- oder Apothekennotdienst finden
Information zum Coronavirus und zum Notfall-Vorrat
Coronavirus-Epidemie in Zahlen
Coronavirus: Kein erhöhtes Infektionsrisiko für gesunde Diabetespatienten
Coronavirus durch importierte Lebensmittel unwahrscheinlich
Statistik: Heilungsquote bei Corona-Virus-Erkrankungen
Corona: Test negativ – trotzdem ansteckend


Cookies blockieren entzieht uns die Finanzierung: Cookie-Einstellungen

Anzeige


Dieser Beitrag wurde unter Allgemein, Gesundheit abgelegt und mit , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Eine Antwort zu Coronavirus: Maßnahmen der Bundesregierung/-Länder

  1. Andreas B. SH sagt:

    Es sieht wohl so aus, dass auch die Buchläden geschlossen werden. Muss wohl sein, aber da kann ich nur hoffen, dass sie es finanziell und personell überstehen.
    Was fast schon wahnwitzig ist, aber viel besagt über die Unfähigkeit, mal seine Wunscherfüllung etwas aufzuschieben: anscheinend boomt jetzt der Online-Versandhandel …

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert