Coronavirus: Krankschreibung bis zu sieben Tage per Telefon

GesundheitDie Coronavirus-Epidemie führt dazu, dass Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege im telefonischen Kontakt mit ihrem Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen können.


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Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband bereits am Montag, den 9. März 2020, in Berlin verständigt. Die Regelung gilt für Patienten, die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen und keine Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen.

Diese Vereinbarung gilt ab sofort und zunächst für vier Wochen. Ziel ist, dass die Patienten für die Krankschreibung nicht die Arztpraxen aufsuchen müssen. Aber auch für die telefonische AU-Bescheinigung benötigen Ärzte für die Abrechnung die Versichertenstammdaten des Patienten. Hierbei gibt es folgende drei Konstellation:

  • Der Patient war in dem Quartal in der Praxis, die eGK (Krankenkassenkärtchen, elektronische Gesundheitskarte) wurde eingelesen: Die Versichertendaten liegen bereits vor.
  • Der Patient ist der Praxis bekannt, war in dem Quartal aber nicht da: Die Praxis übernimmt die Versichertendaten aus der Patientenakte.
  • Der Patient ist unbekannt, er war noch nicht in der Praxis. Das Praxispersonal erfragt am Telefon die Versichertendaten und pflegt sie händisch ein:
    • Name des Versicherten
    • Wohnort des Versicherten (PLZ)
    • Geburtsdatum des Versicherten
    • Krankenkasse
    • Versichertenart (Mitglied, Familienversichert, Rentner)

Alle Regelungen gelten auch für die Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei der Erkrankung eines Kindes. Details finden sich auf dieser KVBW-Seite.


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2 Antworten zu Coronavirus: Krankschreibung bis zu sieben Tage per Telefon

  1. Bernard sagt:

    Ob es ein Rezept auch so unproblematisch gibt?

    • guenni sagt:

      Hier im Ort läuft es aktuell so: Man ruft beim Arzt an – der stellt für seinen (bekannten) Patienten das Rezept aus und leitet es direkt an die Apotheke weiter. Die liefern dann die Medikamente direkt an den Patienten. Damit die Arztpraxis nicht durch Patienten gefährdet werden.

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