Verbraucherfalle Parkraumüberwachung: Knöllchen vom Supermarkt

Es ist ein altes Thema, welches immer noch virulent ist. Immer mehr Supermärkte lassen ihre Parkplätze von privaten Firmen bewirtschaften. Die Parkraumüberwachung wird zur Verbraucherfalle: Kurz auf dem Supermarkt-Parkplatz das Auto abgestellt, und schon wird eine 'Vertragsstrafe' von 20, 30 oder gar über 100 Euro von den Privatfirmen geltend gemacht.


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Das 'Knöllchen' von Privaten auf dem Supermarkt-Parkplatz

Kurz beim Aldi, beim Rewe, beim Edeka etc. eingekauft und die Tiefgarage oder den kostenfreien Parkplatz des Markts genutzt und schon in die Falle gegangen? An der Windschutzscheibe prangt die 'Forderung einer Vertragsstrafe' einer Parkplatzmanagementfirma. Das Thema ist seit Jahren ein Daueraufreger – weil sich die berechtigten Anliegen der Supermärkte, Dauerparker von ihren Parkplätzen zu vertreiben, mit den Geschäftsgrundlagen der Firmen zur Parkraumbewirtschaftung und Überwachung beißen.

Die Parkplätze sollen ja kostenlos bleiben, damit die Leute dort einkaufen. Der Supermarkt-Eigentümer will nichts für die Parkraumüberwachung zahlen, sondern verpachtet den Parkplatz an entsprechende Firmen wie Fair Parken & Co. Und die haben den Zwang, die Betriebskosten zu erwirtschaften. Also ein Geschäftsmodell, was nur funktioniert, wenn möglichst viele Kunden auf die Masche hereinfallen.

Altes Thema neu aufgegriffen

Ich wurde am 7. Oktober 2020 über die WDR-Sendung Markt erneut auf das Thema aufmerksam. Der Beitrag ist auf dieser Markt-Seite mit folgendem Text zu finden:

Parkraumüberwachung: Goldgrube für Privatfirmen?

Nur mal eben kurz geparkt und – zack – schon wieder ein Knöllchen. Was für den einen super ärgerlich ist, erweist sich für andere als ein lukratives Geschäftsmodell. Immer mehr Läden lassen ihre Kundenparkplätze von privaten Parküberwachern kontrollieren. Das kann mitunter ganz schön teuer werden! Und einige dubiose Methoden sind auch dabei.

Leider ist kein Video in diesem Beitrag verlinkt – die gesamte Aufzeichnung der WDR-Markt-Sendung findet sich zur Zeit hier. Ab 7:10 geht es um das Thema 'Verbraucherfalle Parkraumüberwachung' und die dabei angewandten Methoden. Ladenbesitzer können Fotos per Handy von Falschparkern anfertigen und per App an die Parküberwacher melden. Diese ermitteln die Fahrzeughalter und stellen mitunter eine saftige Rechnung – in einem Fall wurde ein Betrag von 146,79 Euro gefordert.

(Quelle: YouTube)

Blog-Leser Hans-Ulrich K. machte mich auf Facebook auf den obigen Videobeitrag von SWR Marktcheck aus dem Jahr 2017 aufmerksam, wo das Thema schon mal beleuchtet wurde. Auch der Bayrische Rundfunk hat das Dauerthema im März 2019 in diesem Videobeitrag bei YouTube beleuchtet.

Mein alter Blog-Beitrag

Ich hatte das Thema übrigens schon im Oktober 2017 im Blog-Beitrag Falschparken: 'Vertragsstrafe von deinem Supermarkt' … aufgegriffen. Damals hatte es meine Frau erwischt, weil sie beim Aldi eingekauft und die Parkscheibe vergessen hatte. In ein Tütchen verpackt, mit aufgedrucktem Aktenzeichen, eine Liste von 'Tatbeständen' zum Schnäppchenpreis von 19,90 Euro sowie vorausgefülltem Überweisungsträger, alles dabei. Es waren nur noch Datum, Uhrzeit und das Fahrzeugkennzeichen handschriftlich ausgefüllt.


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Vertragsstrafe fair parken

Seinerzeit wurde dieses Konzept gerade von diesem Aldi-Markt neu eingeführt und die Hinweisbeschilderung war ungenügend. Daher konnte ich diese Vertragsstrafe wegen Rechtsmängeln abweisen. Kurz darauf stellte ich fest, dass in der Einfahrt zur Tiefgarage des Aldi-Markts deutlich sichtbare Schilder mit Hinweisen auf die Parkraumbewirtschaftung angebracht wurden.

Der Blog-Beitrag ist inzwischen fast 17.000 Mal abgerufen worden. Es sind also keine Einzelfälle und das Ganze scheint ein lukratives Geschäftsmodell zu sein. Rechtlich hat der Parkplatzbewirtschafter das Hausrecht und kann diese Strafen verlangen. Im obigen WDR-Markt-Beitrag kam aber auch ein Rechtsanwalt zu Wort. Sein Hinweis: Wenn die Forderung zu dolle ausfällt und Positionen enthält, die nicht nachvollziehbar sind  – soll man nur den unstrittigen Betrag zahlen. Bei den oben erwähnten 146,79  Euro waren neben der Vertragsstrafe von 40 Euro zig weitere Gebührenaufschläge vermerkt. Der in obigem Videobeitrag erwähnte Geschädigte zahlte unter Vorbehalt und ging dann allerdings vor Gericht. Dort bekam er Recht, der Parkraumbewirtschafter musste den gezahlten Betrag zuzüglich Zinsen zurückzahlen.

Aus meine Sicht hilft nur eines: Geschäfte bzw. Supermärkte, die eine Parkraumbewirtschaftung auf dieser Basis betreiben, schlicht boykottieren. Der Aldi-Supermarkt aus obigem Fall hat uns als Kunden verloren. Die wenigen Aldi-Einkäufe, die bei uns inzwischen noch anfallen, erledigen wir im Nachbarort, wo der Markt ausreichenden Parkraum ohne Tricks und doppelten Boden bereitstellt. Und die Haupteinkäufe finden in Biomärkten statt, wo der Parkraum ebenfalls ohne Tricks angeboten wird – geht also auch. Weitere Informationen zum Thema sind meinem Blog-Beitrag Falschparken: 'Vertragsstrafe von deinem Supermarkt' …  zu entnehmen.

Erinnert mich an die Situation in Nord-Holland, wo wir immer gerne Urlaub gemacht haben. Aber irgendwann wurde die Situation zu extrem – an jeder Straße alle Kilometer eine Radarfalle – und dann sprangen noch Ordnungshüter hinter Straßenbäumen mit Hand-Radarpistolen hervor, um irgendwelche Autofahrer zu erwischen. Als dann nicht mal mehr das Einkaufen im Supermarkt möglich war, weil Politessen ständig alle Parkgelegenheiten abgrasten und selbst im Auto wartende Fahrer anmachten, war für uns das Maß voll. So berechtigt manche Maßnahmen sein mögen – wenn das Augenmaß verloren geht, bleibt nur noch die Konsequenzen zu ziehen und 'mit den Füßen abzustimmen'.

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2 Antworten zu Verbraucherfalle Parkraumüberwachung: Knöllchen vom Supermarkt

  1. Klaus451f sagt:

    Mindestens bei höheren Summen würde ich einen 3-Zeiler hinschicken:
    Ich bin nicht gefahren. Wer gefahren ist, weiß ich nicht mehr. Halterhaftung greift nur bei Behörden.
    Denn die Firma muss den Fahrer erwischen. das geht mit einem Zettel an der Scheibe nicht.

  2. Blupp sagt:

    In Märkten mit solcher "Parkraumbewirtschaftung" kaufe ich grundsätzlich nicht ein. Sehe ich da ein entsprechendes Hinweisschild, fahre ich gleich wieder ab.

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