260.000 Euro Bußgeld gegen Call-Center-Betreiber KiKxxl wegen Telefonwerbung

Die Bundesnetzagentur hat einen Bußgeldbescheid in Höhe von 260.00 Euro gegen den Call-Center-Betreiber KiKxxl erlassen. Der Grund für den Bußgeldbescheid: Das Call-Center KiKxxl hat im Auftrag diverser Unternehmen Besitzer deutscher Telefonanschlüsse unerlaubt angerufen, um für die Unternehmen zu werben.


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So gut wie jeder Telefonbesitzer kennt das: Lästige und dazu noch unerwünschte Werbeanrufe von sogenannten Call-Centern. Diese sind in Deutschland rechtlich ohne explizite Zustimmung oder eine Geschäftsbeziehung zum Angerufenen nicht zulässig. Ich selbst habe bereits zig Telefonnummern an die Bundesnetzagentur gemeldet. Meist verläuft so etwas im Sande – und ich sperre die Nummern in meiner Fritz.Box (siehe Belästigende Werbeanrufe der 'Finanzexperten vom Finanzportal' und andere).

Daher freut es mich, dass die Bundesnetzagentur offenbar einem dieser Call-Center-Betreiber ans Leder will. denn die Bundesnetzagentur hat gegen das Call-Center KiKxxl GmbH eine Geldbuße in Höhe von 260.000 Euro verhängt. "Wir ahnden unerlaubte Telefonwerbung und gehen konsequent gegen alle beteiligten Unternehmen vor", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. "Call-Center sind bei der Beachtung der gesetzlichen Regelungen genauso in der Pflicht wie ihre Auftraggeber." Dieser Bußgeldbescheid ist aber noch nicht rechtskräftig.

Euro-Noten
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)

Bußgeld gegen Call-Center-Betreiber KiKxxl

Die KiKxxl GmbH hatte nach Erkenntnissen der Bundesnetzagentur im Auftrag verschiedener marktstarker Unternehmen aus der Telekommunikations-, Energie- und Versicherungsbranche unerlaubte Werbeanrufe durchgeführt.

Das Call-Center führte all diese Anrufe durch, obwohl in den im Bußgeldbescheid berücksichtigten Fällen keine oder keine wirksamen Werbeeinwilligungen der angerufenen Verbraucher vorlagen. Im Rahmen des Verfahrens hatte sich unter anderem herausgestellt, dass die KiKxxl GmbH das Vorliegen solcher Werbeeinwilligungen unzureichend und zum Teil gar nicht geprüft hatte. Dies führte dazu, dass sie viele Einwilligungsdaten verwendete, die veraltet, rechtsfehlerhaft oder sogar nicht authentisch waren. Obwohl sich zahlreiche Verbraucher bei dem Unternehmen über erhaltene Werbeanrufe beschwerten und auf die Probleme hinwiesen, setzte es seine Praxis fort.

Viele Betroffene berichteten zudem gegenüber der Bundesnetzagentur, dass trotz Untersagung weiterer Anrufe gehäuft Kontaktaufnahmen erfolgten, durch die sie sich massiv belästigt fühlten. Gegen die beauftragenden Unternehmen hatte die Bundesnetzagentur wegen des Vorwurfs rechtswidriger Werbeanrufe ebenfalls bereits in einem Fall ein hohes Bußgeld verhängt.

Die Geldbuße gegen die KiKxxl GmbH ist noch nicht rechtskräftig. Das Unternehmen hat Einspruch gegen die Entscheidung der Bundesnetzagentur eingelegt. Für die gerichtliche Entscheidung hierüber ist das Amtsgericht Bonn zuständig.

Unerlaubte Telefonwerbung melden


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Verbraucherinnen und Verbraucher, die Werbeanrufe erhalten, in die sie nicht eingewilligt haben oder die sie trotz eines Werbewiderrufs erhalten, können sich bei der Bundesnetzagentur melden. Um die Täter überführen zu können, sind möglichst präzise und detaillierte Angaben hilfreich.

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