Achtung: Erste Fristen für Führerschein-Umtausch enden am 19. Januar 2022

VW-KäferPasst natürlich wunderbar: Wir haben Coronavirus-Pandemie und viele Führerscheinstellen in den Kommunen haben den Publikumsverkehr eingestellt. Trotzdem heißt es aufzupassen und im Laufe des Jahres 2021 zu reagieren. Denn der alte, graue Führerschein, den wohl noch viele von uns besitzen, läuft ab und muss durch den EU-Führerschein im Scheckkarten-Format ersetzt werden. Erste Fristen enden am 19. Januar 2022.


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Das Ganze ist ein EU-Projekt, um den Führerschein als Nachweis zu vereinheitlichen. Und: Neue Führerscheine gelten nur noch 15 Jahre. Ich hatte es bereits 2016 im Blog-Beitrag Läuft die "Rennpappe" (Führerschein) früher ab? angesprochen – damals war das Ganze aber noch weit weg. Nun heißt es reagieren, da im Januar 2022 erste Fristen ablaufen.

Alte Papierführerscheine müssen weg

Die alten grauen Papierführerscheine (die alte Rennpappe aus der DDR) und auch die 'neueren' roten Ausgaben sollen schrittweise ersetzt werden. Dabei kommt es auf das Geburtsjahr an. Zuerst bekommen die 15 Millionen Führerscheininhaber dass Plastikkärtchen als Fahrerlaubnisnachweis, deren Führerschein bis zum 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde. Dabei kommt es auf das Geburtsjahrgang an.

Fristen für den Führerscheinumtausch
Fristen für den Führerscheinumtausch, Quelle: BMVI

Ergänzung: Die Frist 19.01.2023 für die Geburtsjahre 1953-1958 wurde wegen der Coronavirus-Pandemie auf den 19.07.2022 verlängt. Bis zu diesem Termin werden keine Bußgelder fällig, wenn man noch mit dem alten Lappen unterwegs ist.

Die obige Tabelle gibt, abhängig vom Geburtsjahr der Person, die vom Bundesverkehrsministerium veröffentlichten Fristen an, bis zu dem die alten Führerscheine umgetauscht sein müssen. Als Ersatz gibt es dann das in nachfolgendem Foto gezeigte Plastikkärtchen (also mit dem Foto bin ich gar nicht zufrieden).

Führerschein 2013 – Vorderseite, Quelle: Bundesdruckerei GmbH

Anmerkung: Nach Ablauf der o.g. Frist wird der alte Führerschein ungültig. Es handelt sich dabei allerdings nur um einen verwaltungstechnischen Umtausch. Denn die erteilte Fahrerlaubnis bleibt (bis auf weiteres) unverändert bestehen. Zusätzliche regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind damit nicht verbunden.

Achtung: Der Umtausch ist verpflichtend: Wer weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro. Man begeht jedoch keine Straftat – anders ist das bei Lkw- und Bus-Führerscheinen! Und es besteht auch weiterhin die Pflicht für regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen für bestimmte Berufsgruppen mit besonderer Verantwortung (LKW- und Busfahrer).

Wie bereits oben angerissen: Der neu ausgestellte Führerschein wird – unabhängig von der zugrundeliegenden Fahrerlaubnis – auf 15 Jahre befristet. Nach Ablauf dieser Gültigkeit muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden.


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Diese Regelung dient, laut Verkehrsministerium insbesondere der Aktualisierung von Namen sowie des Lichtbildes. Ach ja: Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro. Dazu kommen natürlich die Kosten für das biometrische Passfoto.

Und wie läuft das Ganze ab?

Ich habe kürzlich mal angefangen zu recherchieren, wie das Ganze ablaufen soll. Der ADAC hat beispielsweise im Januar 2021 diesen Beitrag mit Hinweisen veröffentlicht. Dort heißte es: Sie gehen zu Ihrer Führerscheinstelle und stellen dort einen Antrag auf Umtausch Ihrer Fahrerlaubnis für Motorrad- und Pkw-Klassen. Pkw- und Motorradfahrer brauchen Folgendes für den Umtausch: Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein.

Alter Führerschein
Seltenes Dokument: Mein Führerschein von 1971 – damals vom TÜV erhalten

Ich habe die Vorgaben der Stadt Kassel zum Umtausch des Führerscheins mal als Beispiel herausgegriffen. Das "gehen sie" bedeutet (siehe Stadt Kassel): Um einen Umtausch in den Kartenführerschein zu veranlassen, müssen Sie als Führerscheininhaber/in persönlich vorsprechen. Eine Beantragung durch Vollmacht ist nicht möglich. Ich habe aber im Rheingau-Taunus-Kreis die Information gefunden, dass die Antragsunterlagen auch bei der lokalen Gemeinde zur Weiterleitung angefordert werden können.

Hier fährt jedes Straßenverkehrsamt und die betreffende Führerscheinstelle ihren eigenen Stiefel, so dass man dort nachfragen sollte.

Achtung: Karteiabschrift wird benötigt

Wurde der alte (rosa oder graue) Papier-Führerschein nicht von der Behörde Ihres aktuellen Wohnsitzes ausgestellt, benötigen Sie auch eine sog. Karteikartenabschrift der Behörde, die den Führerschein ursprünglich ausgestellt hat. Diese lässt sich per Post, telefonisch oder häufig auch online beantragen und wird direkt an die neue Führerscheinstelle geschickt. Ich habe mal die Seite meiner früheren Führerscheinstelle herausgesucht – das scheint recht unkompliziert.

Umtausch: Neue Klassen verwirrend

Passt natürlich wunderbar in Zeiten von Corona – und die Umstellung auf die neuen Klassen dürfte viele Leute verwirren – ich werde wohl meine alte Fahrerlaubnis der Klasse 2 verfallen lassen, da ich die nie gebraucht habe, und die Auflagen (Nachweis besonderer Sachkenntnis, alle 5 Jahre eine ärztliche Untersuchung etc.) nicht erfüllen mag.

Führerschein-Umtausch-Tabelle
Führerschein-Umtausch-Tabelle, Quelle: ADAC

Der ADAC hat in diesem Artikel eine Führerschein-Umtausch-Tabelle (siehe obigen Screenshot) veröffentlicht, die ganz hilfreich sein dürfte. Doof ist diese Umschreibung für die Fahrer von Wohnmobilen über 7,5 Tonnen, die sich die alte Klasse 2 entsprechend umschreiben lassen und die neuen Auflagen erfüllen müssen. Der Hochtaunuskreis schreibt dazu beispielsweise:

Wenn Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins der Klasse 2 sind (LKW über 7,5 t gültig bis zum 50. Lebensjahr), können Sie mit der Umstellung gleichzeitig die Verlängerung beantragen, wozu Sie folgendes benötigen:

  1. Ein augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV
  2. Ein ärztliches Gutachten nach Anlage 5 Nr. 1 FeV

Die entsprechenden Formulare sind über die jeweiligen Ärzte zu erhalten; die Fahrerlaubnisbehörde hat keine Untersuchungsformulare im Bestand.

Wenn Sie noch im Besitz eines Papierführerscheins der Klasse 3 sind und die Klasse T (Zugmaschinen bis 60 km/h und Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke) erwerben möchten, benötigen Sie noch:

  • Eine Bescheinigung über eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft o. ä.

Und dann gibt es noch die Information: Die Klasse T (landwirtschaftliche Zugmaschinen) kann nur im Rahmen der Umstellung einer noch vorhandenen Klasse 3 prüfungsfrei erteilt werden. Nach Aushändigung eines Kartenführerscheins kann die Klasse T nur noch regulär über eine Fahrschule mit entsprechender Prüfung erworben werden. In der Klasse 2 ist die Klasse T bereits enthalten und muss dann nicht extra beantragt werden. Das entspricht wohl der Fußnote des T* in obiger ADAC-Tabelle. Die gesamte Tabelle der Schlüsselzahlen ist Beim Verkehrsministerium abrufbar. Die Bedeutung dieser Schlüsselzahlen mit Einschränkungen hat der ADAC hier veröffentlicht. Also doch ganz schön komplex.


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Eine Antwort zu Achtung: Erste Fristen für Führerschein-Umtausch enden am 19. Januar 2022

  1. Mance sagt:

    Ich muß erst 2033. Da steh' ich im 86sten Lebensjahr. Ob ich dann überhaupt noch einen Fürerschein brauche (brauchen möchte) steht noch in den Sternen.

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