Einige aus der Blog-Leserschaft sind möglicherweise Kunden beim Mobilfunk-, Internet- sowie Kabelnetzanbieter Vodafone und bekommen Router und/oder Receiver für den Internetzugang oder den Kabelempfang gestellt. Diese Geräte erhält man aber nur leihweise und muss diese bei Vertragsende an den Anbieter zurücksenden. Wer das vergisst oder das Gerät nicht mehr hat, bekam von Vodafone eine Rechnung über 250 Euro. Dieser Praxis haben nun zwei Landgerichtet einen Riegel vorgeschoben.
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Vodafone-Kunden kennen dies – die Rundum-Angebote für Internet & Telefon und sogar Kabelfernsehen für Privathaushalte. Man bekommt alles von Vodafone gestellt und braucht nur noch zahlen – im Zweifelsfall sogar noch nach dem Umzug in ein Pflegeheim, wie ich im Beitrag Vodafone: Du zahlst auch 3 Monate nach Umzug ins Pflegeheim den Kabelanschluss mal thematisiert habe – nennt sich wohl Interessensausgleich. Wird ein Vertrag mit dem Anbieter Vodafone gekündigt, muss der Verbraucher die von Vodafone bereitgestellten Geräte (Router, Receiver) zurücksenden. Dagegen ist nichts einzuwenden, das Zeug ist ja nur gemietet.
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Versäumt der Ex-Kunde dies, weil er das Gerät behalten will, nicht mehr hat oder die Rücksendung verloren geht bzw. nicht zugestellt werden kann, muss er zahlen. Auch da ist nichts gegen einzuwenden – Geliehenes muss man halt zurückgeben. Aber Vodafon hat in seinen AGB die Klausel, dass in allen diesen Fällen pauschal 250 Euro fällig werden. Und diese Beträge wurden durchaus belastet – auch wenn das Gerät alt und über Jahre beim Ex-Kunden im Einsatz war. Als ich die Tage das Thema auf Facebook ansprach, meldete sich prompt ein Dienstleister "ist mir mit einem Kunden passiert, hatte dem gesagt, er soll das Gerät aufheben, weil ich ihm eine FRITZ!Box installiert habe … als wir den Vertrag nach Jahren gekündigt haben, hatte der Kunde das Gerät natürlich weggeworfen …".
Nun ja, es gibt den Spruch "Alt gegen Neu" – aber bei einem alten Gerät den Neupreis als Schadensersatz zu verlangen, widerspricht irgendwie den guten Sitten und dem, was man als fair empfinden könnte. Sah auch die Verbraucherzentrale so und hat gegen diese Klausel in den Vodafon AGB vor dem Landgericht Düsseldorf und dem Landgericht München geklagt. In beiden Fällen bekam die Verbraucherzentrale in erster Instanz Recht – die Richter sahen es so, dass Vodafone bei einem nicht zurückgegebenen Altgerät nur den Zeitwert berechnen darf. Die Details habe ich drüben im IT-Blog im Beitrag Urteil: Vodafone darf für nicht zurückgegebene Router/Receiver keinen Neupreis verlangen zusammen gefasst. Vielleicht hilft es mal dem einen oder anderen Betroffenen.
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Jetzt verstehe ich, warum man meinen Eltern (ende 70) einen uralten Sagemcom mit Scartanschlüssen zugeschickt hat. Der Austausch des Receivers sei angeblich dringend notwendig, schrieb man zuvor.
Vodafone schickt ein Jahr nach Einschreiben-Kündigung Rechnungen für einen Schrott-Receiver per Mail und Post. Die schriftliche, fristlose Kündigung wegen Zugangssperren seitens Vodafone wurde nicht akzeptiert. Der Aufforderung einen Rücksendeschein für den uralten Receiver mit Scartanschlüssen zu schicken, ist Vodafone nicht nachgekommen. Der Schrottreceiver liegt verpackt im Schrank und ist für Vodafone nach Voranmeldung abholbereit. Vodafone und seine merkwürdigen Geschäftsmethoden sind nicht nachvollziehbar und weisen nach meiner Meinung Mafia ähnliche Strukturen auf.
Aktuell drüber im IT-Blog Vodafone Preiserhöhungen 2023 (DSL, Kabel): Verbraucherzentrale prüft Klage dagegen