Führerschein-Umtausch: Frist bis 19. Juli 2022 verlängert

VW-KäferKurze Erinnerung: Der alte, graue Führerschein läuft ab und muss durch den EU-Führerschein im Scheckkarten-Format ersetzt werden. Wann umgetauscht werden muss, hängt vom Alter des Führerscheininhabers ab. Die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958 sollte eigentlich am 19. Januar 2022 enden. Wegen der Coronavirus-Pandemie wurde diese Frist um 6 Monate, auf den 19. Juli 2022, verlängert – bis zu diesen Stichtag wird kein Bußgeld fällig (siehe). Die Details zum Umtausch habe ich im Blog-Beitrag Achtung: Erste Fristen für Führerschein-Umtausch enden am 19. Januar 2022 vom März 2021 offen gelegt.


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2 Antworten zu Führerschein-Umtausch: Frist bis 19. Juli 2022 verlängert

  1. Kleiner Hinweis sagt:

    Die Umtauschfrist für die Geburtsjahrgänge 1952 bis 1958 sollte eigentlich am 19. Januar 2022 enden.

    Im Blogbeitrag vom 26. März 2021 steht es richtig:
    Vor 1953 -> Umtausch bis 19.01.2033

    Alten Leuten sollte man nicht einen solchen Schreck einjagen. :-)

    • guenni sagt:

      Tja, da ist der Affe, den ich für solche Blog-Beiträge über die Tastatur hüpfen lasse, halt mit dem Fuß auf der hingeworfenen Bananenschale ausgerutscht und auf die falsche Taste getreten ;-).

      Sollte natürlich 1953 statt 1952 heißen. Aber der Test wurde bestanden, gibt Leser und Leserinnen, denen so etwas auffällt. Danke für den Hinweis.

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