Rauchmelder mit Klima-Monitoring müssen ausgeschaltet werden

In vermieteten Objekten lassen Immobiliengesellschaften gerne intelligente Raumelder installieren, die viele zusätzliche Funktionen haben und Daten übertragen. Diese Geräte müssen abgeschaltet werden, so die Datenschutzbeauftragte von Nordrhein-Westfalen.


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Das Vorhaben der Vonovia, intelligente Rauchmelder in Wohneinheiten zu installieren, hat die letzten Monate hohe Wellen geschlagen. Die als "Rauchmelder der Zukunft" beworbenen Geräte der Firma Techem reagieren auf Rauch, Hitze, zu viel Luftfeuchtigkeit und Kohlenmonoxid und übermitteln diese Daten an externe Rechenzentren. Mieter fürchten die Überwachung ihrer Räume, wie es hier thematisiert wird.

Vonovia und Techem versichern, dass keine Überwachung stattfände und Daten nur für zwei Tage gespeichert würden. Die Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit in NRW (LDI NRW) erreichen derzeit Beschwerden von Mietern und Mieterinnen, die mit dem Einbau solcher Geräte nicht einverstanden sind.

Dazu erklärt die LDI NRW: Haben Mieter oder Mieterinnen vor der Installation nicht in die Datenverarbeitung eingewilligt, dürfen Geräte mit solchen Zusatzfunktionen nur ausgeschaltet installiert werden. Bieten Rauchwarnmelder Funktionsmöglichkeiten, die über die gesetzlich vorgeschriebene reine Rauchwarnmeldung hinausgehen, müssen Nutzer selbst entscheiden können, ob sie diese zusätzlichen Funktionen nutzen und dann einschalten wollen.

Für einen Mieter-Wechsel heißt das, dass eingeschaltete Geräte vor dem Einzug ausgeschaltet sein müssen, es sei denn, die neuen Bewohner haben zuvor in die Datenverarbeitung eingewilligt. Diese Einwilligung ist allerdings nur wirksam, wenn sie freiwillig erteilt wurde. Das bedeutet vor allem, dass der Abschluss des Mietvertrages keinesfalls davon abhängig gemacht werden darf, dass eine Einwilligung in das Klimamonitoring erteilt wird.


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