Heute ist ein besonderer Tag für Bankkunden, die Überweisungen zu Banken im Inland und im europäischen Ausland tätigen. Die für viele deutsche Banken mögliche Echtzeitüberweisung ist in der EU ab dem 9. Januar 2025 Pflicht.
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Das Europaparlament hatte im Februar 2024 der Vorschrift zu Sofortüberweisungen innerhalb der Banken der europäischen Union zugestimmt. Sofortüberweisungen müssen ja zwischen den Banken binnen 10 Sekunden ausgeführt werden. Dies gilt übrigens unabhängig von Tag und Stunde, das Geld muss innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers eingehen. Auf der anderen Seite soll der Auftraggeber ebenfalls innerhalb von zehn Sekunden darüber informiert werden, ob der überwiesene Betrag dem Empfänger zur Verfügung gestellt wurde oder nicht.
Diese Vorschriften gelten auch für die Mitgliedstaaten, deren Währung kein Euro ist, sofern Konten bereits regelmäßige Transaktionen in Euro anbieten. Diesen Staaten wird zur Umsetzung der Verordnung eine Übergangsperiode eingeräumt. Außerdem wird für solche Konten eine Ausnahmeregelung von der Zehn-Sekunden-Regel außerhalb der Geschäftszeiten gelten, um möglichen Bedenken hinsichtlich des Zugangs zu Liquidität in Euro auszuräumen, heißt es vom EU-Parlament.
Allerdings sollte man auch das "Kleingedruckte" kennen. Voraussetzung für eine Sofortüberweisung sind jeweils ein Konto für Sender und Empfänger in der EU sowie die Unterstützung von Echtzeitüberweisungen durch beide Banken.
- Seit 2020 unterstützt eine Mehrheit der Banken Echtzeitüberweisungen. Ich verwende diese Variante häufiger, um sicherzustellen, dass die Empfänger (Handwerker) ihr Geld zügig erhalten.
- Aber das war bisher freiwillig. Ab Januar 2025 müssen alle Banken in der Eurozone Echtzeitüberweisungen empfangen können. Ab dem Oktober 2025 muss auch jede EU-Bank Gelder per Softüberweisungen versenden können.
Der spannende Punkt: Ab Oktober 2025 dürfen Banken bei Echtzeitüberweisungen keinen Aufpreis mehr verlangen. Darüber hinaus müssen ab Oktober 2025 auch IBAN und Name des Zahlungsempfängers (IBAN-Name-Check) abgeglichen werden (englisch Verification of Payee). Das soll Betrug und Missbrauch vorbeugen, erfordert aber bei Überweisungen vom Absender, dass er die Empfängerdaten mit den Kontendaten abgleicht. Ein falscher Name, und die Überweisung dürfte abgelehnt werden. Einige weitere Informationen rund um das Thema lassen sich auch noch in diesem Artikel nachlesen.
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Aber der Überweisungsbetrag beim Auftrag ist limitiert und weicht von dem "normalen" Online-Höchstbetrag leider ab. Die Höhe der maximalen Echtzeitüberweisung legt jede Bank leider anders fest.
Also werden einige Banken jetzt auch Entgelte von privat für normale Überweisungen nehmen.
Ansonsten könnten gleich alle überweisungen als sofort/schnell überweisung ausführen, oder?
Auch wenn bei manchen Banken 0 € extra verlangt werden werden, so ist es Marketing-sprech, dies kostenlos zu nennen. Es ist pauschal bezahlt.
> Darüber hinaus müssen ab Oktober 2025 auch IBAN und Name des Zahlungsempfängers (IBAN-Name-Check) abgeglichen werden
Bin mal gespannt, wie die Banken damit umgehen werden und ob sie da kleine Ungenauigkeiten durchgehen lassen. Ich bin mit einem Nachnamen mit Umlaut gesegnet, und der wird heute noch je nach Bank anders verarbeitet. Wenn ich eine Überweisung tätige, steht beim Empfänger mal "Müller, Max", mal "Max Muller", mal "MAX MUELLER", oder beliebige Kombinationen davon.
Wann wurde Unicode eingeführt? Ende der 1990er? Dass viele Bankensysteme da immer noch nicht mit umgehen können, ist echt bedauerlich. Das ist mal wieder ein schönes Beispiel, wo sich Menschen nach den Maschinen richten und nicht andersherum. Ich heiße nicht Muller oder Mueller. Das ist eigentlich falsch. Vor 30 Jahren war es vielleicht okay, als Hack eine etwas unpräzise Darstellung durchgehen zu lassen. Aber in 2025? Also bitte. /Rant Ende.
Wir werden es sehen – möglicherweise werden kleinere Abweichungen in der Schreibweise akzeptiert. Aber wenn eine Anweisung angeblich an Schreinerei Müller geht, dass Konto aber Molkerei Müller gehört, dürfte was falsch gelaufen sein. Und ich denke, ungewöhnliche Überweisungen (z.B. ins Ausland) werden Nachfragen der Kundenberater triggern.
Da eine nähere Bekannte erst kürlich um eine Sofort-Überweisung gebeten hat, hat mich dieser Beitrag nun so richtig neugierig gemacht…
"Die für viele deutsche Banken mögliche Echtzeitüberweisung ist in der EU ab dem 9. Januar 2025 Pflicht."
Ach ja? Mit dem "normalen" (kostenlosen) Online-Konto der Ing DiBa geht das bislang aber noch nicht! Laut der Quelle "profinance.de" muss man bei der Ing schon ein sog. "Future"- Giro-Konto haben (5,90 € monatlich), das diese "Funktionalität" offenbar schon bietet.
Im übrigen gilt:
"Ab Mitte 2025 wird eine neue EU-Verordnung in Kraft treten, die es Kunden aller Banken in der Europäischen Union ermöglicht, Echtzeitüberweisungen kostenlos durchzuführen. "
…
" Für ING-Kunden bedeutet dies, dass ab diesem Zeitpunkt keine zusätzlichen Gebühren mehr anfallen werden, wenn sie Geld innerhalb weniger Sekunden auf ein anderes Konto überweisen möchten. Bis zur vollen Umsetzung dieser Verordnung gilt jedoch eine Übergangsfrist, in der Echtzeitüberweisungen noch nicht vollständig gebührenfrei sind."
…
"Angepasste Limits: Erhöhung des Überweisungslimits bei Echtzeitüberweisungen
Ein großer Vorteil für Kunden des Girokonto Future ist die kürzlich erfolgte Erhöhung des Überweisungslimits für Echtzeittransaktionen. Bis April 2024 lag die maximale Summe für ausgehende Echtzeitüberweisungen bei 1000 Euro. Diese Grenze wurde nun auf 10.000 Euro angehoben."
Quelle: https://www.profinance.de/wissenswertes/news/echtzeitueberweisungen-bei-der-ing-alles-was-kunden-ueber-instant-payments-und-die-neuen-limits-wissen-muessen/
Es scheint also so zu sein, das diese "Pflicht" noch gar nicht sooo verpflichtend ist. Und dies erst "ab Mitte des Jahres" für Banken innerhalb der Euro-Zone bindend wird. Länder die nicht Teil der Eurozone sind, haben darüber hinaus noch etwas länger Zeit.