Versicherer-Pleite (ELEMENT), was man wissen sollte

Ich stelle mal "aus aktuellem Anlass" einige Informationen zum Thema "Versicherung ist pleite" in einem Artikel zusammen. Anlass ist die Insolvenz der Element Insurance AG. Für Versicherte stellt sich da die Frage, wie man reagieren sollte. Vor allem läuft am 31. Mai 2025 die Frist zur Anmeldung von Forderungen beim Insolvenzverwalter ab.


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Insolvenz der Element Insurance AG

Am 1. März 2025 wurde über den Schaden- und Unfallversicherer ELEMENT Insurance AG (ELEMENT) mit Sitz in Berlin das endgültige Insolvenzverfahren durch das Amtsgericht Charlottenburg eröffnet, wie man in dieser Meldung des Bundesamts für Finanzaufsicht (BaFin) nachlesen kann.

Überschuldung des Versicherers

Ursache für das vorläufige Insolvenzverfahrens ist die Überschuldung des Unternehmens. Diese hatte der Versicherer der BaFin am 20. Dezember 2024 gemäß § 19 Insolvenzordnung (InsO) angezeigt, nachdem ihm zuvor kurzfristig der Rückversicherungsschutz gekündigt worden war. Daraufhin hat die BaFin unverzüglich ein Neugeschäftsverbot veranlasst.

Zulassung seit 2017

ELEMENT hatte seit Oktober 2017 eine BaFin-Zulassung als Schaden- und Unfallversicherer. Zu den Partnern gehören unter anderem folgende Versicherungsunternehmen: Auto Protect, Asspario, die Bayerische, Direkt-As, Friday, Hepster, Manufaktur Augsburg, Panda und Schutzgarant. Die Bayerische, die in Kooperation mit ELEMENT Fahrradversicherungen angeboten hat, bietet betroffenen Kunden die Fortführung ihrer Verträge an, jedoch zu höheren Prämien. 

Gemessen an den verdienten Bruttobeiträgen zählt ELEMENT zu den mittelgroßen Versicherern unter Aufsicht der BaFin. Zum Jahresanfang 2025 waren rund 320.000 Verträge im Bestand, darunter insbesondere Unfallversicherungen, Haftpflichtversicherungen sowie Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Inzwischen ist diese Zahl niedriger, weil viele Versicherte bereits nach Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens ihre Verträge gekündigt haben.

Versicherer pleite, was tun?

Die Eröffnung des endgültigen Insolvenzverfahrens hat weitreichende Konsequenzen für die Versicherten. Bestimmte Versorgungswerke für Zahnärzte – das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) ist mit mehr als 80 Prozent an der ELEMENT-Versicherung beteiligt – stehen möglicherweise vor dem Totalverlust der Mitgliederversorgung (siehe den Focus-Beitrag Zahnärzteversicherung verzockt sich mit den Renten ihrer Mitglieder).

Das Problem: Im Fall einer Insolvenz eines Versorgungswerkes existiert keine staatliche Garantie, die für die eingezahlten Beiträge einsteht. Versorgungswerke unterliegen der Aufsicht der Länder, es gibt keine übergeordnete Finanzaufsicht wie die BaFin.

Versicherungsverträge enden

Die allermeisten Versicherungsverträge (ausgenommen beispielsweise Pflichtversicherungen) wurden einen Monat nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens, also am 1. April 2025 um 24:00 Uhr, beendet. Die Betroffenen  sollten daher geprüft haben, ob sie alternativen Versicherungsschutz benötigen.


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Ein Schaden, der vorher einträte, wäre zwar rechtlich noch gedeckt. Bereits zum jetzigen Zeitpunkt ist aber nicht garantiert, dass bis zum Vertragsende auftretende Schäden vollständig finanziell reguliert werden können.

Problem White-Label-Versicherer

Manchmal weiß man nicht, dass man von obigem Konkurs betroffen ist, da es sogenannte White-Label-Versicherer gibt. Die Bayerische gehört beispielsweise dazu, weil sie Fahrradversicherungen über ELEMENTS vertrieben hat. Dazu hatte ich oben was geschrieben.

Versicherte sollten ihre Vertragsunterlagen prüfen, ob die ELEMENT als sogenannter White-Label-Versicherer involviert war. Bei White-Label-Versicherungen tritt häufig der Kooperationspartner und nicht der Versicherer, der das Risiko trägt, nach außen hin als Ansprechpartner in Erscheinung. Für viele Versicherte ist deshalb nicht sofort ersichtlich, dass letztlich die ELEMENT das Versicherungsunternehmen ist, bei dem sie versichert sind und das im Schadensfall leisten muss.

Das raten BaFin und Verbraucherzentralen

Inzwischen gibt es einige Seiten, auf denen sich Versicherte über die Probleme und die ggf. erforderlichen Schritte informieren können.

Und Focus Online hat die Tage den Beitrag Deutsche Versicherung pleite, viele Kunden wissen es nicht mal – was jetzt wichtig ist veröffentlicht und weist auf eine zum 31. Mai 2025 ablaufende Frist für Forderungen an den Insolvenzverwalter hin.


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Eine Antwort zu Versicherer-Pleite (ELEMENT), was man wissen sollte

  1. Michael B. sagt:

    Ich hatte in 09/2024 bei meinem BMW Händler eine 2-jährige Euro Plus Reparaturkostenversicherung abgeschlossen. White-Label-Partner ist "MENEKESnext". Im März diesen Jahres erhielt ich dann von einem Rechtsanwalt aus Karlsruhe die Mitteilung über die Insolvenz der Versicherung mit genauen Anweisungen. Habe meine Forderungen dann fristgemäß im Portal angemeldet. Die Versicherung wurde zum 01.04.2025 24:00 vom Versicherer gekündigt. Bin mal gespannt, ob und in welchem Jahrzehnt dann meine Forderungsanmeldung fruchtet.

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