Fototapete als Vermieter-Falle

ParagraphKürzlich gab es ein Urteil, welches Vermieter, z.B. von Ferienwohnungen, teuer zu stehen kommen kann. Eine Wand, die mit Fototapete versehen ist, unterliegt ggf. dem Urheberrecht und der Fotograf kann Geld verlangen.


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Wer sich eine Fototapete kauft und dann in seinen privaten Räumen an die Wände klebt, bekommt in der Regel keine Probleme – solange er diese nicht öffentlich zeigt. Das wird schnell zum Problem, wenn beispielsweise Selfies oder Fotos der Räume im Internet gezeigt werden. Dann wird schnell eine Wand mit der Fototapete oder einem Bild "öffentlich zugänglich gemacht" – und der Fotograf, der das Foto aufgenommen oder der Künstler, der das Bild gemalt hat, kann Vergütung nach dem Urheberrecht verlangen.

Nun gab es im Februar 2023 ein Urteil wegen einer Fototapete vom Landgericht Köln (ob es rechtskräftig wurde, ist aktuell unbekannt). Im konkreten Fall geht es um eine Fototapete, auf der eine aufgemalte Tulpe zu sehen ist. Der Fotograf hat zwar die Erlaubnis erteilt, diese Tulpe als Fototapete herzustellen und damit Wände zu verschönern. Nicht erteilt wurde aber die Erlaubnis, Fotos der Räume mit der Tapete öffentlich zu zeigen.

Eine Vermietern hatte einen Raum, der mit der Fototapete versehen war, im Internet beworben. Als Fotos der Ferienwohnung im Internet auftauchten, machte der Fotograf der Tulpe wohl Urheberrechtsansprüche geltend, weil er keine Genehmigung zur Veröffentlichung im Internet erteilt habe. Laut Urteil:

wird die Beklagte verurteilt, es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Einzelfall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, zu unterlassen, die […] abgebildeten Fotografien ohne Zustimmung des Klägers zu vervielfältigen und/oder vervielfältigen zu lassen und/oder öffentlich zugänglich zu machen und/oder machen zu lassen […].

Die Fototapete ist auf der verlinkten Seite von Justiz-online abgebildet und zeigt eine Tulpe. Der Beklagten kam die Fototapete teuer (Anwalts- und Gerichtskosten etc.) – und es gibt weitere ähnliche Fälle.

Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BHK) im sogenannten Möbelkatalog-Urteil. Ein Möbelhaus hatte in seinem Katalog einen Ausstellungsraum mit Möbeln und einem Bild als Foto abgebildet. Der BGH gestand dem Maler eine Vergütung für das gezeigte Bild zu, da es keine Vereinbarung zwischen Künstler und Möbelhaus zur Wiedergabe im Katalog gab – wurde für das Möbelhaus wohl teuer.

Das Urheberrecht in Deutschland ist eine beliebte Falle, in die Leute tappen, wenn sie Fotos von Räumen oder Gegenständen anfertigen und diese später veröffentlichen. Sind dort Fotografien oder Kunstwerke zu sehen, gilt das Urheberrecht – es sei denn, das Objekt im Bild gilt als unwesentliches Beiwerk. Im aktuellen Fall ist das Urteil zwar umstritten, dürfte aber für die Beklagte ein echtes Problem darstellen. Die Details lassen sich in diesem Artikel nachlesen.


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Eine Antwort zu Fototapete als Vermieter-Falle

  1. Michael sagt:

    Der Beitrag wäre auch im IT-Blog interessant.

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