WhatsApp und die Nutzungsrechte

Das mittlerweile zu Facebook gehörende Unternehmen Whatsapp sorgt momentan ja für Schlagzeilen. In, günstigstenfalls missverständlich formulierten, Geschäftsbedingungen versucht sich das Unternehmen weitgehende Nutzungsrechte für per Messenger-App hochgeladenes Bildmaterial zu sichern. Gleichzeitig ist in Berlin ein Säumnis-Urteil ergangen, welches Whatsapp zu deutschen Geschäftsbedingungen verpflichtet.


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Auf die höchst problematischen allgemeinen Geschäftsbedingungen von Whatsapp, die nur in englisch vorliegen, hatte das Handelsblatt aufmerksam gemacht. heise.de berichtete hier – der Link auf den Handelsblatt-Artikel ist zwischenzeitlich verwaist. In einer Klausel "Therms of Service" räumt sich Whatsapp weitgehende Rechte ein, Texte und Bilder weltweit und kostenfrei verwenden zu können. Ein Fall von geht gar nicht – und so ging das Thema auch durch das Internet.

Hat natürlich auch die Verbraucherzentralen auf den Plan gerufen. Nun hat das Landgericht Berlin ein Versäumnis-Urteil gesprochen (Az 15 O 44/13) erlassen, welches Whatsapp verpflichtet, deutschsprachige allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)bereitzustellen, wenn mit deutschen Verbrauchern ein Vertrag eingegangen wird. Da Whatsapp auf die Klage der Verbraucherzentralen nicht reagierte, erging ein Versäumnisurteil, welches binnen 14 Tagen rechtskräftig werden könnte. Sowohl das Handelsblatt als auch heise.de berichten über dieses Thema.


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