Urteil: DWD WarnWetter-App darf (in aktueller Form) nicht angeboten werden

Kurze Info: Aktuell ist ein Urteil vom Landgericht Bonn gefällt worden, der es dem deutschen Wetterdienst DWD untersagt, die App DWD WarnWetter kostenlos anzubieten.


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Die Ursprungsmeldung findet sich in der Westfalen Post (Vorsicht, viel Layer- und AutoPlay-Werbung).

Worum geht es?

Vom 'Deutscher Wetterdienst' (DWD) gibt es die kostenlose App WarnWetter für Smartphones. Die App warnt vor gefährlichen Wetterlagen und bietet auch sonst einige Informationen rund um das Wetter.

App WarnWetter

Die App ist beispielsweise bei Google Play oder im iTunes-Store abrufbar. Die Webseiten des DWD mit Infos zur App finden sich hier und hier. Laut Eigenauskunft versorgt die kostenlose WarnWetter-App vom DWD, die Einsatzkräfte des Katastrophenschutzes sowie die breite Öffentlichkeit mit wichtigen Hinweisen zur aktuellen Warn- und Wettersituation. Die App bietet folgende Funktionen:


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  • Übersicht über die aktuelle Warnlage für Deutschland bis auf Gemeindeebene
  • detaillierte Informationen zur Warnsituation für gewählte Orte durch amtliche Warnungen inklusive Warntrend
  • konfigurierbare Warnelemente und Warnstufen
  • konfigurierbare Alarmierungsfunktion (Push) zur Warnlage vor Ort
  • zuschaltbare Vor-Ort-Warnungen vor Unwetterereignissen (Gewitter, Schnee, Glätte) bei Ortung über mobiles Gerät
  • zuschaltbare Alarmierungsfunktion bei Änderung der Warnlage vor Ort
  • Warnungen vor Naturgefahren (Hochwasser, Sturmflut und Lawinen)
  • Warnungen vor Hitze und erhöhter UV-Intensität
  • prognostizierte Zugbahnen von Gewitterzellen (Warnmonitor)
  • Ortsbezogene Prognosen und aktuelle Messwerte
  • DWD-Niederschlagsradar sowie Blitzdaten
  • aktuelle Satellitenbilder
  • Modellvorhersagen für warnrelevante Ereignisse wie Sturm, Dauer- oder Starkniederschläge
  • Videoinformationen bei besonderen Unwetterlagen
  • Verkehrsinformationen aus Google (in Android-Version)
  • Social-Media-Sharing zum Teilen von Informationen aus der WarnWetter-App, z.B. via Facebook, Twitter oder E-Mail.
  • zusätzliche Features wie Widget, Auswahl von Tönen etc.
  • Barrierefreiheit u.a. bei Grafiken und Icons

Klingt alles bombastisch und ist noch kostenlos dazu. Die letzte Aktualisierung datiert vom 4.11.2017. Aber mit diesem Angebot dürfte in dieser Form jetzt Schluss sein.

Gerichtsurteil gegen WarnWetter-App

Die 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn hat ein Urteil gegen das kostenlose Anbieten der App gefällt. In der Pressemitteilung vom 15.11.2017 des Gerichts heißt es:

… hat mit Urteil von heute entschieden, dass die kostenfreie Wetter-App „DWD WarnWetter-App" des Deutschen Wetterdienstes (DWD) wettbewerbsrechtlich unzulässig ist. Geklagt hatte die WetterOnline Meteorologische Dienstleistungen GmbH (Klägerin) gegen die Bundesrepublik Deutschland (Beklagte). Das Gericht hat entschieden, dass es die Beklagte unterlassen muss, eine Wetter-App anzubieten, die nicht nur Informationen über amtliche Warnungen, sondern allgemeine Informationen über das Wetter anbietet.

Seit Juni 2015 bietet der DWD in verschiedenen App-Stores eine Wetter App namens „DWD WarnWetter-App" kosten- und werbefrei an. Inhaltlich greift der DWD hierzu teilweise auf eigene Daten zurück, teilweise werden zum Beispiel Satellitenbilder und Blitzdaten extern hinzugekauft. Die Klägerin bietet auf ihrer Internetseite sowie mit der „WetterOnline App" meteorologische Dienstleistungen an. Die App der Klägerin kann entweder kostenlos und werbefinanziert oder als „Pro"-Version entgeltlich genutzt werden.

Die Kammer hat entschieden, dass die Klägerin gegen die Beklagte einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch (§§ 8 Abs. 1, Abs. 3, 3 Abs. 1, Abs. 3a UWG) hat. Zur Begründung führt das Urteil folgendes aus: Bei dem Anbieten der App handelt es sich um eine geschäftliche Handlung im Sinne des Wettbewerbsrecht, weil die Beklagte hier als öffentliche Hand Bürgerinnen und Bürgern Dienstleistungen im Wettbewerb mit privaten Anbietern anbietet. Insoweit handelt die Beklagte auch nicht hoheitlich, sondern wird als wirtschaftliches Unternehmen tätig. Hierzu ist es unerheblich, dass die App des DWD kostenfrei angeboten wird, denn mit dem Angebot dieser App fördert der DWD sein eigenes Unternehmen, steigert seine Bekanntheit und sein Ansehen auf dem Markt der Wetterdienstleister und damit seine Marktmacht. Das Angebot der DWD-App verstößt gegen § 6 Abs. 2 S. 1 DWDG. Nach dieser Vorschrift hat der DWD für seine Dienstleistungen eine Vergütung zu verlangen, soweit – wie hier – einzelne im Gesetz geregelte Ausnahmen nicht einschlägig sind. Maßgeblich ist insoweit vor allem, dass in der App nicht nur über amtliche Warnungen des DWD, sondern umfassend über das Wetter informiert wird. Auch nach der Novelle des DWDG in diesem Jahr ist das Angebot einer unentgeltlichen Wetter-App durch den DWD nicht zulässig.

Gegen das heutige Urteil kann die Beklagte innerhalb eines Monats Berufung einlegen.

Aktenzeichen: 16 O 21/16 – Landgericht Bonn

Im Grunde stehen alle Informationen drin (die Tippfehler in der Pressemitteilung habe ich mal korrigiert, soweit sie mir aufgefallen sind).

Geklagt hatte der Konkurrent WetterOnline Meteorologische Dienstleistungen GmbH gegen die Bundesrepublik Deutschland. Hintergrund ist, dass der DWD mit Steuermitteln finanziert wird und Leistungen DWD-Gesetz unter § 6 § 6 Abs. 2a genau festgelegt ist, was kostenfrei ist. In diesem Kommentar hat jemand das etwas seziert – die letzte Novellierung des Gesetzes wurde scheinbar gezielt verwässert – wodurch das Landgericht Bonn das Urteil ableiten musste. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

Die App kann daher auch weiterhin kostenlos geladen werden – und ich gehe mal davon aus, dass das auch zukünftig so sein wird. Ob da eine Funktionsänderung kommt oder das Gesetz novelliert wird, sei dahingestellt. Etwas ähnliches gibt es ja bei der ARD-Mediathek-App. (via, via)

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11 Antworten zu Urteil: DWD WarnWetter-App darf (in aktueller Form) nicht angeboten werden

  1. nook sagt:

    + Manueller Download der WarnWetter-App:

  2. Herr IngoW sagt:

    Das ist eine frechheit, dieser "Wetter online"-Unsinn funktioniert nicht wirklich richtig.
    Die "Warn-Wetter"-App ist relatiev genau. "Wetter-Online" zeigt ja nicht mal das Aktuelle Wetter richtig an.
    Die Adresse für Windows: https://www.microsoft.com/store/apps/9nblggh41908

  3. keyuser sagt:

    Ich bin gerade etwas fassungslos. Die App des DWD soll rechtzeitig vor Unwettern warnen und somit im Ernstfall auch Leben retten. Das kann aber nur funktionieren, wenn solche Warn-Apps praktisch auf jedem Smartphone installiert sind.
    Wie erreicht man das am besten? Richtig, indem die Warn-App kostenlos angeboten wird. Mit diesem Urteil laden die Richter eine schwere Verantwortung auf ihre Schultern. Nur zur Erinnerung, nach dem Herbststurm Xavier(06.10.2017) waren leider 7 Todesopfer zu beklagen. Das zeigt sehr deutlich wie wichtig dieses Thema ist.

    • sapi sagt:

      "wie wichtig?"
      Augen und Ohren sind aber vorhanden? Denkapparat zwi den lauschern ebenfalls, kann der benutzt werden?
      eine wetter app ist also jetzt verantwortlich für Leib und Leben, weil die Wesen ansonsten hilflos sind, ohjeeee…
      bemerkt, dass wir uns hier nicht in andauernden Extremwetterbereichen befinden, überhaupt gar nicht? Stürmischere Wetterlagen werden hinreichend angekündigt, immer schon. Und bei Sturm lässt mans Auto dann halt mal stehen.
      wie konnte die Menschheit die Zeit vor den wetta-äpps nur überleben? :P

  4. Andreas K. sagt:

    Man könnte ja verlangen, daß das Gesetz im Sinne der Öffentlichkeit "angepaßt" wird. Beim BND-Gesetz hat es zumindest geklappt :-|. *

    * Beitrag enthält Sarkasmus

  5. Tim sagt:

    Ob dem Richter bewusst war, die die App der Klägerin ebenfalls umsonst ist?
    Das Argument das es eine Premium Kaufmöglichkeit gibt, um beispielsweise die Werbung auszublenden kann wohl kaum…

    Wo hier Wettbewerb verzerrt wird, möcht ich mal wissen?

    Versteh ich nun nicht so ganz, aber der Herr Richter wird schon "Recht" haben…
    Nen bissel albern find ichs aber schon.

    • Claus sagt:

      @Tim

      Du bist aber leichtgläubig.

      – Bei Werbe Apps zahlst Du über erhaltene Werbung.
      Viel schlimmer ist, dass auch Dein Nutzerverhalten geloggt wird. Dazu zählen auch persönliche Daten wie Standort, Geräte ID, usw.

      – Apps dieser Art haben Werbe Schnittstellen. Dahinter stehen ganze Werbe Netzwerke. Du weißt nicht woher und manchmal gibt es schwere Sicherheitsprobleme.

      – Werbeapps ziehen Daten im Hintergrund und verbrauchen häufig mehr Akku Leistung. Daher ist die Handylaufzeit mit vielen Werbeapps häufig (deutlich) geringer, als ohne Werbe Apps
      – usw., usw.

      Umsonst ist das also überhaupt nicht.

      Ich versuche daher Werbe Apps zu vermeiden.

      • Tim sagt:

        @Claus

        Ja neee… da haste mich dann falsch gelesen ;)

        Was ich nicht so ganz an dem Urteil verstehen kann ist, wo hier der Wettbewerb verzerrt wird, bei zwei an sich kostenlosen Apps und welcher Hersteller hinter einer App steht, ist den meisten Menschen doch auch überhaupt nicht mehr bewusst. Das kommt aus dem Store und fertig, mehr weiß ein Nutzer doch häufig nicht.

        Das Gericht wurde hier meiner Meinung nach einfach dafür benutzt, einen Mitbewerber aus dem Store zu kicken.

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