Microsoft erweitert DSGVO weltweit

Microsoft will die Datenschutzrechte der DSGVO, die ab heute, den 25. Mai 2018, in der EU gelten, weltweit für Kunden anwenden. Für sich selbst hat das Unternehmen deren Einhaltung für seine Clouddienste zum Ziel gesetzt und sichert in seinen vertraglichen Verpflichtungen die Erfüllung zu.


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Die US-Firmen überraschen mich immer wieder. Nachdem Google zum Stichtag 25. Mai 2018 eine Reihe Änderungen vorgenommen hat, kommt Microsoft mit einer neuen Meldung. Das Unternehmen hat bekannt gegeben, weltweit Konsumenten die wichtigsten Datenschutzrechte der DSGVO einzuräumen. Zudem hat Microsoft seine Datenschutzerklärung für Endkunden-Angebote aktualisiert.

Für Microsoft ist die DSGVO ein entscheidender Fortschritt für die Datenschutzrechte in Europa und in der ganzen Welt, schreibt Julie Brill, Corporate Vice President und Deputy General Counsel bei Microsoft: „Datenschutz ist ein fundamentales Menschenrecht. Die Datenschutz-Grundverordnung setzt einen hohen Standard für Privatsphäre und Datenschutz, indem es Menschen die Möglichkeit gibt, ihre persönlichen Daten zu kontrollieren."

Microsoft weitet den Schutz für Konsumenten weltweit aus

Als EU-Verordnung schafft die DSGVO einen verlässlichen Rechtsrahmen für Menschen in der Europäischen Union. Microsoft gibt sich überzeugt, dass diese Prinzipien auch global relevant sind und wird deshalb die sogenannten Betroffenenrechte, die das Herzstück der DSGVO bilden, für seine Konsumenten auf der ganzen Welt einräumen. Die Regelungen beinhalten das Recht zu erfahren, welche Daten Microsoft sammelt, sowie das Recht, diese Daten zu korrigieren, zu löschen oder an einem anderen Ort zu speichern. Über ein spezielles Privacy Dashboard gibt Microsoft seinen Kunden ein Werkzeug an die Hand, mit dem sie selbst die Kontrolle über ihre Daten übernehmen können.

Aktualisierung der Datenschutzerklärung für Konsumenten-Angebote

Microsoft hat diese Woche eine aktualisierte Datenschutzerklärung für seine Produkte und Dienstleistungen veröffentlicht, die auch spezifische Informationen zur DSGVO enthält. Für mehr Transparenz dokumentiert Microsoft zudem öffentlich den Änderungsverlauf der Datenschutzerklärung.


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Unterstützung für auch nach dem 25.5. bei der DSGVO-Umsetzung

Am Freitag, den 25. Mai, wird Brad Smith, Microsoft President und Chief Legal Officer der Microsoft Corporation, um 14.00 Uhr deutscher Zeit bei einer öffentlichen Veranstaltung der Europäischen Kommission sprechen. Das Event kann im Livestream mitverfolgt werden. Zudem erklären Brad Smith und Julie Brill um 15.00 Uhr im Microsoft Webcast „Safeguarding individual privacy rights with the Microsoft Cloud", wie die Microsoft Cloud Unternehmen bei ihrer DSGVO-Compliance unterstützt.

Microsoft unterstützt Unternehmen auch nach dem 25. Mai 2018 bei ihrer DSGVO-Compliance: mit einem 4-Punkte-Programm für die schrittweise Umsetzung der DSGVO, Leitfäden und Self-Assessment-Tools sowie Events und Webinaren. Darunter:

  • (Link gebrochen) DSGVO-Self-Assessment-Tools für Großunternehmen und den öffentlichen Dienst sowie für KMU ermöglichen eine kompakte Selbsteinschätzung und bieten Anleitungen zur Umsetzung der DSGVO.
  • GDPR Detailed Assessment umfasst ausführliche Fragen sowie Handlungsempfehlungen, damit Microsoft-Partner ihren Kunden Workshops anbieten und fundierte Aussagen treffen können, wie sie die DSGVO termingerecht und gesetzeskonform umsetzen können.
  • GDPR Activity Hub ist ein zentraler Anlaufpunkt, der Partner bei der Ausführung DSGVO-bezogener Prozesse und Aktivitäten unterstützt.
  • Compliance Manager und Compliance Score unterstützen Unternehmen bei der Bewertung und dem Management ihrer Compliance-Anforderungen und -Risiken. Sie erhalten über Tracking-Tools und Audit-Reporte Einblicke darin, wie ihre Prozesse und Technologien ihren regulatorischen Anforderungen gerecht werden.
  • Das interaktive E-Book „GDPR and Data Governance" unterstützt Unternehmen bei der Erstellung eines effektiven Complianceprogramms.
  • Die Microsoft DSGVO-Videoreihe teilt Erkenntnisse von Microsoft-Experten aus Gesprächen mit EU-Behörden, die Unternehmen beim Erfüllen der DSGVO-Anforderungen unterstützen.
  • Whitepaper „EU-Datenschutz-Grundverordnung in Deutschland"
  • Whitepaper „Ihr Weg zur DSGVO-Compliance"
  • Am 26. Juni 2018 geben Rechtsexperten und Microsoft-Partner bei der Konferenz „30 Tage DSGVO – Wo stehen wir? Erfahrungswerte, Praxisbeispiele, Lösungen" in der Microsoft Deutschlandzentrale in München einen Überblick zum Umsetzungsstand der DSGVO im Mittelstand und zeigen praxisnahe Lösungen und Beispiele für eine nachhaltige DSGVO-Compliance.

    DSGVO-Compliance: ein dynamischer Prozess

    Die Datenschutz-Grundverordnung ist bereits am 25. Mai 2016 in Kraft getreten – 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt. Nach der darin geregelten Übergangsfrist kommt sie allerdings erst jetzt – genau zwei Jahre später – zur Anwendung. Seit der Verabschiedung der Verordnung im Mai 2016 arbeiten bei Microsoft mehr als 1.600 Ingenieure daran, die Microsoft Produkte und Services an die Anforderungen der DSGVO anzupassen.

    Diese Arbeit endet mit dem 25. Mai nicht, denn die laufende Auslegung des komplexen Rechtsrahmens der Verordnung wird für Microsoft wie für seine Kunden auch in der Zukunft eine wichtige Aufgabe sein: Da regulatorische Interpretationen im Laufe der Zeit mit der Erfahrung und den sich ändernden Umständen weiterentwickelt werden, wird Microsoft die Compliance der eigenen Produkte und Dienstleistungen konsequent kontrollieren und neu bewerten, um sie an sich verändernde Anforderungen anzupassen.

    Zum Weiterlesen:

  • Microsoft Trust Center – Schwerpunkt DSGVO
  • Microsoft Deutschland Aktion „Mehr als nur IT" – Schwerpunkt DSGVO
  • Microsoft Deutschland Pressemappe „Trusted Cloud"

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    15 Antworten zu Microsoft erweitert DSGVO weltweit

    1. Info sagt:

      Und die Folgen der DSGVO im Allgemeinen werden bittere Wahrheit.

      Das Internet verkommt weiter zum über regulierten Rechtsraum, der privat oder ehrenamtlich Engagierten, das Betreiben einer Webseite Aufgrund des Aufwandes und der Unsicherheit über mögliche rechtliche Konsequenzen erheblich erschwert oder unmöglich macht.

      @Günther Born
      Es wäre von Interesse in wie weit das Site-Sterben in nächster Zeit voran schreitet – vielleicht mit einer aktualisierten Liste innerhalb eines eigenen Kommentar.

      Ich hätte das bereits am 24.05 etwas beizutragen.
      http://www.zelluloid.de/

      • Patrick sagt:

        Ich verstehe solche Kommentare leider gar nicht. Selbst wenn es so ist wie Sie sagen und zahlreiche Webseiten offline gehen, es wurde einfach Zeit das Datenschutz ein ernst genommen wird und jeder der Daten verarbeiten will, hat das gefälligst ordentlich zu tun.

        "Das Internet verkommt weiter zum über regulierten Rechtsraum"
        Ganz ehrlich, was wird denn im Internet so überhaupt reguliert? Bisher ist es da wie im wilden westen, jeder macht im Grunde was er will und die meisten halten sich so Pie mal Daumen an Regeln die offline gelten. Größere Firmen pfeifen drauf/kaschieren es und genug andere schwarze Schafe meinen auch machen zu können was sie wollen. Warum soll im Internet jeder alles machen können was er will, auch wenn es anderen schadet?

        • Günter Born sagt:

          Nun ja, @Info bezieht sich imho auf die praktische Umsetzbarkeit durch die Vorgaben des Gesetzgebers und der EU.

          Ich bin bei dir, dass wir einen Rechtsrahmen brauchen. Den hatten wir in Deutschland aber mit den lokalen Datenschutzgesetzen auch bisher schon. Der einzige Vorteil ist, dass die DSGVO (EU-GDPR) für alle EU-Länder gilt.

          Als jemand, der sich um die Umsetzung kümmern muss, stelle ich einfach fest: EU und die nationalen Gesetzgeber, speziell Deutschland haben es ziemlich versaut.

          + Eine rechtssichere Vorgabe, wie das umzusetzen ist -> Fehlanzeige
          + Eine rechtssichere Vorgabe, wie eine Datenschutzerklärung auszusehen hat -> Fehlanzeige
          + Eine Vorgabe, dass lediglich Aufsichtsbehörden gegen Verstöße mit finanziellen Sanktionen vorgehen können -> Fehlanzeige.

          Stattdessen lässt der Gesetzgeber vor allem Vereine, Freiberufler, Handwerker, Ärzte, Kleingewerbetreibende etc. in Bezug auf Abmahnungen (als Geschäftsmodell von Abmahnanwälten) einfach im Regen stehen. Die Diskussionen der CDU Mittelstandsvereinigung, dass genau dort vom Kabinett ein Riegel vorgeschoben werden soll, hat dieses im Sande verlaufen lassen.

          Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD), ergeht sich in Allgemeinplätzen (Quelle). Fairerweise muss man festhalten, dass die Berechtigung für Abmahnungen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht unterschiedlich gesehen werden. Wer aber eine Abmahnung bekommt, muss das vor Gericht ausfechten, was Zeit, Nerven und Geld kostet. Ein Verein oder Kleinunternehmer wird das nicht unbedingt durchstehen. Vor allem sind das unproduktive Geschichten, die keinen müden Euro mehr einspielen, nichts datenschutzmäßig sicherer machen, sondern Kosten verursachen.

          Auf der deutschen Datenschutzkonferenz verstiegen sich die Datenschützer sogar auf noch restriktivere Regelungen, die von der DSGVO so nicht gedeckt werden (hier gibt es eine kritische Würdigung). Da sind unsere Öffentlichen (Datenschützer, Gesetzgeber, Juristen) kräftig dabei, die Axt an das Internet anzulegen (man hat ja teilweise einen sicheren Arbeitsplatz, finanziert von der öffentlichen Hand).

          Mal nur ein Beispiel: Die DSGVO sieht vor, dass Betroffene ein Auskunftsrecht haben und schriftlich Daten, die über sie gespeichert werden, anfordern können. Jetzt mal den Fall gesetzt, es kommen 1.000 Leute auf den Gedanken, diesen Blog oder einen Verein, Arzt, Freiberufler, Kleinunternehmer um Auskunft per Brief über die gespeicherten Daten zu bitten. Kosten deutlich über 1.000 Euro für die Information, die für meinen Fall jeder Blog-Besucher über die Suche nach seinen Kommentaren herausziehen kann. Einzige Handhabe, die ich treffen kann: Ich erkläre diese Anfragen als Missbrauch und überlasse es den Nutzern Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (hier Datenschutzbehörde des Landes Hessen) zu führen.

          Was auch nicht thematisiert wurde: Eine IP-Adresse kann ich keiner Person zuordnen, andere Firmen (z.B. Werbepartner, Image-Hoster etc.) könnten aber tracken (der Browser schickt ja zwangsläufig seine IP mit, wenn er eine Information anfordert – sonst könnte diese ja nicht per Internet ausgeliefert werden). Wird justistisch als persönliches Datum angesehen. Wie gehe ich damit um, wenn jemand Auskunft verlangt, ob von ihm Daten gespeichert sind und verlangt, diese zu löschen? Ich verlange einen ausreichenden Nachweis der Legitimation. Man könnte die Beispiele beliebig fortsetzen.

          Ein Gesetz, welches von den Betroffenen nicht, nicht rechtssicher oder kaum vollständig umgesetzt werden kann, hat irgendwo seinen Zweck verfehlt. Es gab vor vielen Jahren mal Versuche zum Bürokratieabbau. Mit der DSGVO hat man diesen Ansatz konterkariert und eine mächtige Schippe drauf gelegt. Hier gibt es im Schrank mehrere Datenverarbeitungsverzeichnisse im Umfang von zig Seiten, in denen ich dokumentiere, warum und wo ich Daten (z.B. Rechnungen von Aufträgen oder Abrechnungen zu meinen Büchern, E-Mails, Blog-Daten) speichere und ggf. ob und wie auswerte. Glaubt jemand, dass dadurch irgend etwas einen Tick sicherer geworden ist. Einfach mal diese 21-Thesen durchlesen – ist schon was wahres dran.

          Ich gestehe, ich habe die letzten Wochen und speziell die letzten Tage, beim Ackern an der Umsetzung, mehrfach daran gedacht, den Stecker für meine Blogs zu ziehen. Das Angebot unter borncity.de ist abgeschaltet. Ich habe einen erheblichen Aufwand getrieben, um Sachen DSGVO-gerecht anzupassen – Plugins mussten raus, ich habe Social Media-Grafiken, die bei Facebook, Twitter, Google+, PayPal gehostet waren, in meinen Blog verlagert – und angepasst, in der Hoffnung, dass nicht einer von deren Firmen kommt und eine Unterlassung schickt, weil das Logo nicht mehr bei denen auf dem Server liegt. Plugins zum Posten in diesen Medien gab es in meinen Blogs nicht.

          Gleichzeitig habe ich heute berichtet, dass WhatsApp seine Benutzerdaten mit Facebook teilt, obwohl Urteile deutscher Gerichte die Anweisung des Hamburger Datenschutzbeauftragten Caspar, die genau diese Übernahme untersagt, stützen. Die tun es einfach …

          Unter dem Strich ist die Datensicherheit imho nicht wirklich erhöht worden – wer meine Blogs besucht, dem muss klar sein, dass seine IP angefordert und in den Logs des Providers gespeichert wird (wird nach 7 bzw. 60 Tagen automatisch gelöscht). Das ist bei anderen Webangeboten auch nicht anders.

          Wer einen Kommentar hier im Blog eingibt, sollte sich bewusst sein, dass er damit Informationen preis gibt – es ist eine willentliche Entscheidung. Dank DSGVO muss jeder Kommentator bei jedem Kommentar jetzt ein Kontrollkästchen markieren, dass er mit der Speicherung und Verarbeitung einverstanden ist – das darf nicht voraktiviert sein.

          Und dass bei geschalteter Werbung die Anzeigenkunden irgendwie auch wissen möchten, wie oft eine Anzeige angesehen wurde, ob es Click-Betrug etc. gibt, ist auch klar. Google gibt mir jetzt die Möglichkeit, interessenbezogene Werbung abzuschalten (habe ich gemacht).

          Aber es ist auch glasklar: Wenn die Einnahmen, die die Blogs generieren, mich nicht mehr finanzieren, oder die Hürden zu groß werden, ziehe ich den Stecker und beantrage die gesetzliche Rente. Und die nächste Hürde wird die ePrivacy-Verordnung, die wohl 2019 kommen soll.

          Eine Option hätte ich noch: Der englischsprachige Blog entwickelt sich die letzten Wochen prächtig (bereits 50% der Besucher des deutschsprachigen Blogs), obwohl ich dort wesentlich weniger Artikel veröffentliche. Einfach eine Limited außerhalb der EU gegründet, das Angebot auf Blog-Besucher außerhalb der EU begrenzen und dann nur noch dort bloggen. Dann hätte sich die EU einen Bärendienst erwiesen ;-).

          Aber warten wir jetzt erst einmal ab, was mit Trump, Italien und Erdogan in den kommenden Monaten passiert – und wie die EU reagiert.

          • hreisa sagt:

            Nunjaa, "den (Rechtsrahmen) hatten wir in Deutschland aber mit den lokalen Datenschutzgesetzen auch bisher schon."
            ist allerdings ein deutliches ausweichen/ablenken.
            Weil, wen hat der Datenschutz in D interessiert? Schon in D kaum jemanden oder zumindest zuwenige. Außerhalb D niemanden!
            Info hat schon recht, endlich mal wird Datenschutz ernstgenommen UND mit Inhalten gefüllt!
            sofort Panik. Weil eben jahrelang nicht ernstgenommen und weitgehend ohne Inhalte. Gewohnheit und so…, aber deswegen noch lang nicht sinnvoll.
            Jetzt vieles anders/neu, es ertönt massiv Gekreische. je nun.
            Eine etwas entspannende Übersicht über den status-quo verschafft der gestrige heise-podcast zum Thema mit den beiden heise-Juristen:
            heiseshow: Die DSGVO kommt – Was genau passiert jetzt?
            https://www.heise.de/newsticker/meldung/heiseshow-live-ab-12-Uhr-Die-DSGVO-kommt-Was-genau-passiert-jetzt-4055679.html

            => Vereine, Freiberufler, Handwerker, Ärzte, Kleingewerbetreibende etc. sind nicht so das Problem, weil nicht Ziel.

            Aber: etwas mehr Konsequenz ins System gebracht kann ungemein hilfreich sein.
            Nehm ich Verkehrsregeln ernst, die nur in FF/main, nicht aber in HH, M, E, L, DD, etc. gelten? Nein!
            Allerdings: einiges erscheint übertrieben, muss/wird sich einpendeln.

            • Günter Born sagt:

              Ich habe mir die heise-Show stichpunktartig angesehen (ab 13:00 geht es los). Die heise-Berichterstattung hat ja in den letzten Wochen hinlänglich mit FUD und Verweise auf kostenpflichtige Artikel gearbeitet (was durchaus legitim ist, aber ich habe mich andernorts informiert). Unter dem Blickwinkel geht es um die Sicht der Aufsichtsbehörden. Die Aussagen in der heise-Show sind aber imho Allgemeinplätze (Zitat: 'Wird wissen es nicht' – Stichpunkt Abmahngefährdung durch 'fehlerhafte Datenschutzerklärung'). Und beim Thema Datenschutzerklärung und den 'Generatoren', was den Jungs von der Juristenbank wohl am Herzen lag, haben sich mir die Fußnägel hochgerollt. Zitat 'kann man eigentlich halbwegs vernünftig hinkriegen, und dann nochmals einen Juristen drüber schauen lassen' … Sorry, geht's noch. Bei den Datenschutzerklärungsgeneratoren sollte man sich die AGBs ansehen und mit sehr viel Sachverstand vorgehen. Die Juristen der heise-show argumentieren mit 'Wahrscheinlichkeiten' – Abmahnanwälte werden sich die vornehmen, die nichts oder was altes haben. Auf Feinheiten, wie Urteile bzgl. Google Analytics auf Mobilgeräten (mit technischen Kniffen ist ein opt out möglich), geht man nicht ein (ist auch nicht das Ziel). Wer eine Abmahnung erhält, muss sich kümmern und einen Anwalt einschalten – das kostet, und endet ggf. damit, dass die Abmahnung unberechtigt ist – bringt aber im Sinne der DSGVO-Intension nichts. Es sind schlicht Allgemeinplätze, die da abgeliefert werden (heise hat ja das Spiel bad cop und nun good cop durchgezogen). Im Grunde ist das alles für den interessierten Zuhörer nachvollziebar und man kann sich das rausziehen, was einem entgegen kommt. Wer aber ein Angebot betreibt, kann sich weniger auf die heise-show beziehen, sondern muss selbst reagieren. Und da liegt der Teufel im Detail – und ist nicht in einer halben Stunde erledigt – zumindest meine bisherigen Erfahrungen (oder ich bin eine Lusche und extrem langsam). Damit soll es genug zum Inhaltlichen der heise-show sein.

              Abschließend: Ich mag ja jetzt nicht aus dem Nähkästchen plaudern. Ich schrieb hier aus dem Sichtwinkel eines Betreibers eines öffentlichen Angebots in Deutschland, der handeln musste. In Österreich hat man ja rasch ein Gesetz geschnitzt, was ein paar Zähne bzgl. Abmahnungen zieht … gelle ;-).

              Ich habe nix gegen die General Data Protection Regulation (GDPR), wenn diese mit Augenmaß gehandhabt und ausgerollt worden wäre. Für Inhaltsanbieter in Deutschland sieht es z.Z. aber nicht danach aus, dass dies so zutrifft.

            • bradvett sagt:

              die Pestilenzia der Abmahnanwälte wäre aber so oder so drübergerollt. Das hat nu wirklich nix mit der Verordnung zu tun. Sobald sich was anbietet und sei es noch so realitätsfern, wird haps gemacht. Weils geht.
              Also sollte man zuerst bei "weils geht" ansetzen!

            • hreisa sagt:

              hmm, eher nein.
              Finde a) den heise-podcast eine nach wie vor sehr gute inhaltliche Übersicht über den status quo zum Thema. Das muss mir nicht alles gefallen, es kann trotzdem (weitgehend) richtig sein. Und stellt damit einen der besseren Beiträge zum Thema dar. Im Vergleich.

              b) insgesamt bleib ich aher dabei, dass die Grundidee der VO sehr gut ist – und endlich mal Datenschutz einen relevanten Stellenwert erhält. Der vorher, egal wie verquast oder speziell man es versucht zu betrachten, einfach nicht wirklich vorhanden war.
              Die Umsetzung ist diskutabel "gelungen", keine Frage. Und hätte an vielen Stellen besser gelingen können/müssen. Aber wäre sie das nicht eh? Egal wie man es gemacht hätte, es gab Änderungen – und so sinnvoll die sein mögen, verändert heißt zunächst mal "nee – moment mal", das ist wohl üblich-normal, und ja nicht das erste mal.
              Dazu: das Hauptproblem in diesen Zusammenhängen stellt wohl die Existenz des Geweses von Abmahnmöglichkeiten incl. der verantwortl. Protagonisten(innen) dar. Wie hier bereits erwähnt, hätte man da vlt mehr ansetzen sollen, um sowas für immer zu beschränken.
              Aber eben auch nicht nur wg dieser Verordnung, sondern generell.

          • Patrick sagt:

            Ich muss gestehen mir ist nicht klar, wo und wieviel Aufwand bei der Umstellung eines Blogs betrieben werden muss und beim Thema Datenschutz bin ich auch nicht ganz so tief in der Materie. Aber ich bin froh, dass du den Blog weiter betreibst.

            Die Sache mit dem Abmahnen stimmt natürlich und müsste besser gelöst werden. Ich frage mich nur ob staatlich wirklich besser gewesen wäre oder ob dann nicht einfach wieder nichts passiert wäre.

            Bei uns hat sich bisher die Datenschutzerklärung der (einfachen) Webseite geändert, wir haben jetzt einen Datenschutzbeauftragten und Mitarbeiter sollen einen Zettel unterschreiben. Mehr zunächst nicht, wir haben aber auch vorher schon versucht die Daten zu schützen. Diesen Aufwand halte ich zumindest für Firmen und auch z.B. Handwerker für machbar. Wenn ich denen meine Daten gebe und die sie in z.B. in einer Datenbank speichern, dann möchte ich das nur das gespeichert wird was notwendig ist und das die Datenbank sicher ist. Wenn der Handwerker das nicht gewährleisten kann soll er es lassen und ich nterschreibe halt wieder Formulare die er abheftet.

            Was die Datenschutzbeauftragten angeht habe ich heute früh ein Interview im WDR gehört, dass sehr viel Panikmache betrieben wird und Datenschutzbeauftragten jetzt viel fordern, was im Gesetz gar nicht drin steht.

            • Cmd.Data sagt:

              " und Mitarbeiter sollen einen Zettel unterschreiben"

              Ja, und dann weigert sich ein Mitarbeiter, etwas zu tun, was gegen den Datenschutz verstösst, und die Geschäftführung kündigt ihm wegen Arbeitsverweigerung.

              Ich kenne Firmen, da war "Arbeitsverweigerung" das Standardargument beim Rauswurf.

    2. Al CiD sagt:

      Löblich von Microsoft, ändert aber nichts an dem Schutz persönlicher Daten gegenüber den US-Behörden… egal wo Microsoft die Daten speichert.

      Oder übersehe ich da etwas?

      DSGVO… ja, da bedarf es noch Einiges an rechtlichen Definitionen, wird wahrscheinlich, und leider, erst vor den Gerichten erfolgen.
      Fazit: Gut gedacht, grottenhafte Umsetzung

    3. Dekre sagt:

      Bei heise.de steht was wirklich treffendes zu dem DSGVO-Wahn:
      https://www.heise.de/security/meldung/l-f-Das-DSGVO-Absurditaetenkabinett-4057866.html

      und ein dortiger Link ist eingestellt von Andres W. Ditze mit seiner Datenschutzerklärung, wirklich sehr gut:
      https://ditze.net/datenschutzerklaerung/

      Mal sehen was da alles noch zukommt und promt habe ich genau heute (25.05.2018) Post zur DSGVO mit Einschreiben /Einwurf bekommen.
      Der Wahnsinn kann beginnen.

    4. Cmd.Data sagt:

      Und für das Whitepaper will Micrsoft meine Daten haben…

      Ohne Worte.

    5. Cmd.Data sagt:

      Sehr geehrter Herr Born,

      bitte den Blog weiterführen!

      Danke für die guten und wertvollen Tips.

    6. Moni Hauser sagt:

      Wenn Private User sich Fotos anderer ermächtigen, werde sie bestraft und kann teuer werden, aber Microsoft lässt Fotos im ganzen Ordner verschwinden, als sogenannter " Schreibschutz " Warum wird da nichts unternommen ? Wieso können die Amis sich alles heraus nehmen selbst die Menschen aus zuspionieren ! ?

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