Heute noch eine Merkwürdigkeit, auf die mich ein Blog-Leser kürzlich angesprochen hat. Beim Versuch, ein Gerät mit Garantieverlängerung zu erwerben und an einen Endkunden weiter zu verkaufen, wurde dem Erstkäufer mitgeteilt, dass für die Garantieverlängerung 0% MwSt anfallen würden.
Anzeige
Der Fall betraf Blog-Leser Christian H., der als IT-Spezialist und Systempartner unterwegs ist. Es scheint im Umsatzsteuerrecht wohl eine Sonderbedingung zu geben, die die Umsatzsteuer bei Versicherungen im Rahmen eines Weiterverkaufs von Produkten an Endkunden betrifft. Christian schrieb mir Ende Januar 2019 dazu folgendes:
Ich wollte heute bei einem Distributor meines Vertrauens mehrere SurfaceBook2 samt Garantieverlängerung auf 3 Jahre (ohne SchnickSchnack #9C2-00010 ) erwerben und natürlich an einen Endkunden weiterverkaufen.
Da teilt mir der Distributor mit, das die Garantieverlängerung ja eine Versicherung sei und diese "ab sofort" mit 0% MwSt zu fakturieren sei. Sämtliche Steuern seien ja schon von MS entrichtet oder würden von denen entrichtet. Als Beleg dafür bekam ich die beiden beigefügten PDF´s mit Verweis auf den gelb markierten Passus.
Ist Ihnen das schon mal untergekommen? Ich weis gar nicht, was ich davon halten soll. (von den Versicherungsbedingungen mal abgesehen, das kann man ja guten Gewissens niemandem empfehlen)
Der erwähnte Auszug aus den Versicherungsbedingungen nennt unter Versicherungsprämie:
HINWEIS zur Versicherungsprämie bei SURFACE-VERTRÄGEN:
Die Versicherungsprämie enthält die Versicherungssteuer zu dem jeweils anwendbaren Steuersatz. Der Versicherer kann gesetzlich dazu verpflichtet sein, die Versicherungssteuer anzupassen oder andere Änderungen vorzunehmen. In diesem Fall wird sich Ihre Prämie ab dem Zeitpunkt, in dem Änderungen umgesetzt sind, ändern. Die Prämiensumme ist sofort fällig und unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen.
Von 0 % MwSt habe ich da aber nichts gelesen. Im Umsatzsteuergesetz (UStG) gibt es bei § 4 Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen einen Passus 10. unter a und b, der sich möglicherweise mit dem Thema befasst. Frage: Irgend jemand von euch, der sich da einen Reim drauf machen kann oder näheres zu dieser Umsatzsteuerregelung weiß?
Anzeige
War das bei der Apple Garantieverlängerung nicht das gleiche?
Klingt wie beim Porto:
Kaufe ich eine Briefmarke und nutze diese selber fallen 0% Steuer an.
Kaufe ich hingeben die Marke für jemand anderen und stelle diesem die Briefmarke in Rechnung, muss bei der Weiteberechung die Briefmarke mit 19% MwSt. berechnet werden.
So wird es auch bei der Versicherung sein, der Dienstleister kauft die Versicherung mit 0% Steuern ein und wird sie bei der Berechnung an den Kunden mit 19% versehen müssen.
Ich frage mich, ob das so stimmt. Denn eine Briefmarke ist gemäß
> § 4 (UStG) Steuerbefreiungen bei Lieferungen und sonstigen Leistungen < ein amtliches Wertzeichen, analog dem Bargeld. Sonst wäre die Weitergabe von Bargeld zwischen Unternehmen ebenfalls Umsatzsteuer pflichtig.
Das viele Unternehmen für das Porto MwSt erheben hat damit zu tun, dass eben nicht nur das Porto sondern auch Nebenkosten darin enthalten sind. Stellt das Unternehmen explizit die die konkreten Portokosten des Zustellers in Rechnung, dann dürfte darauf keine MwSt erhoben werden.
Es könnte auch damit zusammenhängen, welche Microsoft-Einheit die Garantie liefert. Kommt dies etwa aus Irland, so greift die EU-interne Regelung, nach der in der deutschen Buchhaltung in der Tat 0% USt auszuweisen sind. Es hängt dann noch was dahinter, aber zunächst sind es eben 0%.
So ähnlich ist das auch bei Office 365, das formell aus Irland geliefert wird.
Vorsicht,
die Versicherungssteuer ist keine Mehrwertsteuer (siehe z.B. https://www.steuertipps.de/selbststaendig-freiberufler/umsatzsteuer/bfh-versicherungsteuer-ist-keine-abziehbare-Vorsteuer). Sie wird vom Versicherer einmal erhoben und kann nicht als Vorsteuer angerechnet werden.
Wenn man als Zwischenhändler Versicherungsleistungen an Firmen weiterberechnet, spielt die Mehrwertsteuer keine Rolle, die kann der Kunde dann als Vorsteuer wieder abziehen. Bei Privatkunden würde ich den Steuerberater konsultieren.
Das wollte ich auch grad schreiben: Das ist doch normal bei Versicherungen, dass 19% Versicherungssteuer fällig werden. Oft wird die Versicherungssteuer mit der Mehrwertsteuer verwechselt, weil beide den gleichen Steuersatz haben, aber Versicherungssteuer ist nicht als Mehrwertsteuer absetzbar.
Das müsste einem der Steuerberater aber schon bei jeder anderen Versicherung erzählt haben wo man mal versucht hat die Versicherungssteuer als Mehrwertsteuer abzusetzen.