Hat Irland dem US-Konzern Apple ungerechtfertigt Steuervorteile in Höhe von 13 Milliarden Euro gewährt? Die EU-Wettbewerbskommission meinte ja. Der Europäische 'General Court', das zweithöchste EU-Gericht hat gerade mit Nein geantwortet, Apple muss keine Steuernachzahlung leisten.
Anzeige
Die Historie
Das Ganze läuft bereits seit 2016, als die EU-Kommission Irland ungerechtfertigte Subventionen vorwarf, weil Apple ein besonderes Steuersparmodell eingeräumt wurde (siehe mein Beitrag Zahlen bitte: Apple-Steuersparmodell kostet 13 Milliarden). Die Entscheidung war erwartet worden, nachdem die EU-Kommission den Vorgang drei Jahre lang untersucht hatte und die USA vor Tagen massiven Druck auf Irland und die EU auszuüben versuchten (siehe mein Beitrag CETA, TTIP, Apple, EU-Steuern und Druck der USA).
Die Erklärung der EU-Kommission lässt sich hier im Original nachlesen. Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu:
"Die Mitgliedstaaten dürfen einzelnen Unternehmen keine steuerlichen Vergünstigungen gewähren. Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig. Die Kommission gelangte bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass Irland Apple unzulässige Steuervergünstigungen gewährt hat, aufgrund derer Apple über viele Jahre erheblich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen. Diese selektive steuerliche Behandlung ermöglichte es Apple im Jahr 2003 auf seine in Europa erzielten Gewinne einen effektiven Körperschaftsteuersatz von nur 1 % zu zahlen. Bis 2014 ging dieser Steuersatz weiter auf 0,005 % zurück."
Das EU-Urteil
Irland (Rechtssache T-778/16) und ASI und AOE (Rechtssache T-892/16) hatten vor dem General Court of the European Union beantragt, das Gericht möge die Entscheidung der Kommission für nichtig erklären. Mit Datum vom 15. Juli 2020 hat das Gericht diesem Antrag stattgegeben und die Entscheidung der EU-Kommission aus dem Jahr 2016 aufgehoben.
Der EU-Kommission ist es nicht gelungen, auf dem erforderlichen rechtlichen Niveau nachzuweisen, dass es einen Steuervorteil für die Zwecke von Artikel 107 Absatz 1 AEUV für Apple gegeben hat. Nach Ansicht des Gerichts hat die Kommission zu Unrecht erklärt, dass ASI und AOE einen selektiven wirtschaftlichen Vorteil und in der Folge eine staatliche Beihilfe erhalten hatte.
Anzeige
Das Gericht billigt zwar die Einschätzungen der Kommission in Bezug auf die normale Besteuerung nach dem im vorliegenden Fall anwendbaren irischen Steuerrecht. Aber Europas zweithöchstes europäisches Gericht entschied am Mittwoch, dass die Republik Irland Apple keine illegale staatliche Beihilfe gewährt hat. Damit wurde eine Entscheidung der Europäischen Kommission von vor vier Jahren aufgehoben, wonach der iPhone-Hersteller Irland 13,1 Milliarden Euro an Steuernachzahlungen schuldete.
Das Urteil kann von der Kommission noch vor dem Gerichtshof der Europäischen Union, dem höchsten Gericht der EU, angefochten werden. Es könnte bis zu weiteren drei Jahre dauern, bis ein endgültiges Ergebnis in diesem Fall, der sich aus der weltweit größten Kartellentscheidung aller Zeiten ergibt, vorliegt.
Der Großteil der 14,3 Milliarden Euro, die die Regierung im Jahr 2018 auf Anweisung der Kommission eingenommen hat, einschließlich 1,2 Milliarden Euro Zinsen, wird bis zum endgültigen Urteil auf einem Treuhandkonto verwahrt. Das Urteil kann von der EU-Kommission noch vor dem EuGH angefochten werden. Beobachter rechnen, dass das Verfahren drei weitere Jahre bis zur endgültigen Entscheidung läuft. Die Irish Times hat hier einen Artikel zum Thema veröffentlicht. Und von Reuters gibt es hier einen Artikel.
Anzeige
Ich gehe mal davon aus, dass das letzte Wort noch nicht gesprochen ist.
Das Problem ist aber tiefer und umfassender als man glauben mag. Eigentlich müsste Irland zur Kasse gebeten werden. Das gibt aber das EU-Recht nicht so her.
Im Bereich der Umsatzsteuer (indirekte), korrekt Mehrwertsteuer, ist diese Steuer eu-harmonisiert und das seit Jahrzehnten. Warum herrscht hier (fast) Einigkeit? – Weil es für die Unternehmen nur ein sog. durchlaufender Posten ist.
Bei den direkten Steuern herrscht Dumping. Hier ist Irland ja nur ein EU-Staat von vielen. Es gibt da einigen Nachbarn wie Luxemburg und Niederlande mit Holding etc. Auch Osteuropa ist da leicht dabei, in anderer Konstellation. Der Bereich der direkten Steuer ist sehr verwirrend und für den Normalbürger nicht zu durchschauen.
Apple stützt sich u.a. darauf, dass es direkte Steuern in den USA zahlt. Das mag zwar sein, aber es gibt bilateralen Abkommen und diese lauten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Irland durchbricht den EU-Gedanken. Also Irland müsste zahlen. Es bekommt aber zusätzliche Hilfen von der EU weil es "so arm" ist. Der Skandal liegt am Verhalten von Irland. Irland verstößt damit nicht nur gegen EU-Recht sondern auch gegen OECD-Vereinbarungen.
Sehe ich genau so – aber hier geht es um ein Urteil gegen die EU-Komission. Mal schauen, was draus wird.
Eigentlich müsste die EU nicht gegen Apple sondern gegen Irland ein Verfahren führen. Das kann es direkt beim EuGH anhängig sein.
Jedenfalls geht das Verfahren jetzt zum EuGH, wenn die Kommission sich dafür entscheidet.
Zur EuGH kann man das einfacher haben. Da kann jeder EU-Bürger das machen. Ich muss mal überlegen ob ich Irland nehme. Ich wollte das schon immer mal machen.
Mal schauen was erst einmal aus dem ggw. Verfahren wird. Erst einmal die Entscheidung in Ruhe lesen.
Es sieht im Moment eher so aus, als habe die EU das nicht richtig begründet. Entweder gab es nichts zu begründen oder Dr. Dilletanti hat die EU vertreten. Ich habe keine Ahnung, ob in solchen abgeschlossenen Verfahren nachträglich neue Argumente auf den Tisch kommen dürfen. Wenn nicht, dann wars das wohl.
Als Ire tut es weh 'irlaendisch' lesen zu 'muessen' ;)
Korrekt muss es 'irisch' lauten.
gruss,
Ray
oh, haben wir was falsch gemacht? Natürlich ist "irisch" richtig!
Nebenbei:
Das ist wohl auch mit "Island" und seine Formen in der deutschen Sprache. Denklogisch würde man dann sagen müssen "isisch". Das kann aber nicht sein. Da kommt man zu "Isis" und das ist eine Göttin im alten Griechenland.
Na ja, deutsche Sprache ist ein Durcheinander was nicht mal Hannover versteht. :).
Nanana, Isis kommt aber aus Ägypten! – Ist also ägyptisch.
:-)))
Richtig, weil erstmals im "Alten Reich" auftretend. Es ist schon interessant, wie sich das entwickelt hat.
Isis und Osiris – Wer kennt das nicht.
Isis die Göttin für diverses. Es ist schön dass die ägyptische Mythologie im Altgriechischen übergegangen ist. Es war mir beim Schreiben schon bewusst.
Es gibt ein sehr gutes Lexikon der Mythologie etc. (Papier). Das geht über vieles im Internet voraus.
Jedenfalls konnte man auf diese Gottheiten bauen und das Leben was schön.
Das ist mit den heutigen sog. "Religionen" ist leicht anders (vorsichtig formuliert).
1,2 Milliarden Euro Zinsen? Das wird ein fettes Geschäft für Apple. Und wieder einmal wird man (in 3 Jahren) über die dummen Europäer lachen.
Richtig, weil erstmals im "Alten Reich" auftretend. Es ist schon interessant, wie sich das entwickelt hat.
Isis und Osiris – Wer kennt das nicht.
Isis die Göttin für diverses. Es ist schön dass die ägyptische Mythologie im Altgriechischen übergegangen ist. Es war mir beim Schreiben schon bewusst.
Jedenfalls konnte man auf diese Gottheiten bauen und das Leben was schön.
Das ist mit den heutigen sog. "Religionen" leicht anders.
Nein, es war richtig. Irländisch und irisch sind synonym, irisch ist nur geläufiger. Gemäß Duden ist irländisches Moos korrekt, genauso irisches Moos.
Hat "Apple" wieder gute Lobby-Arbeit geleistet, sogar bei den Richtern. Und wer weis bei wem noch alles die Taschen gefüllt werden.
Solang keine internationale Rechtsgebung im Bereich der Besteuerung von Konzernen wie die GAFAM inkl. IKEA in Kraft tritt, wird diese Situation (z. B. double Irish with a dutch Sandwich) weitergenutzt werden. Ich bin für eine Reform der Besteuerung nach einem drei Säulen Modell: bis 50.000 Euro 5%, 51.000 bis 100.000 Euro 10 % und ab 101.000 Euro 15 %. Der fehlende Betrag kann sich der Staat mittels einer Luxusgüter MwSt. holen. Beispiel: Wer sich ein Porsche leisten kann, wird eine MwSt. von 53 % auch zahlen können. Dann bin ich überzeugt, dass viele Unternehmen einsehen würden, dass sie sich auch an die öffentliche Infrastruktur beteiligen müssen. Denn diese legalen Steuerhinterzieher nutzen die Infrastruktur ohne sich mit einem Cent daran zu beteiligen. Jetzt zu diesem Urteil: das ist nur Schau nach dem Motto „eine Hand wäscht die andere". Wenn man weißt, dass allein in Brüssel 30.000 Lobbyisten tätig sind, dann braucht man sich nicht mehr zu wundern, dass ein Steuererlass in dieser Höhe wohl möglich ist.