[English]Italiens Kartellbehörde hat ein formales Prüfverfahren gegen die US-Anbieter Apple, Google und Dropbox eingeleitet. Das Verfahren bezieht sich auf angeblich unlautere Geschäftspraktiken und das mögliche Vorhandensein missbräuchlicher Klauseln in den Vertragsbedingungen.
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In einer Pressemitteilung CV194-CV195-CV196-PS11147-PS11149-PS11150 – Avviate istruttorie nei confronti di Google, Apple e Dropbox per i servizi di cloud computingvom 7. September 2020 hat die L'Autorità Garante della Concorrenza e del Mercato (italienische Kartellbehörde) diesen Schritt bekannt gegeben.
Sechs Untersuchungen gegen Betreiber von Cloud-Computing-Diensten
Die italienische Kartellbehörde hat insgesamt sechs Untersuchungen gegen einige der weltweit wichtigsten Betreiber von Cloud-Computing-Diensten eingeleitet. Bei den beteiligten Parteien handelt es sich um Google (für den Google Drive-Dienst), Apple (für den iCloud-Dienst) und Dropbox, die jeweils sowohl an Verfahren wegen angeblich unlauterer Geschäftspraktiken und/oder Verstößen gegen die Verbraucherrechtsrichtlinie als auch an Verfahren wegen angeblich missbräuchlicher Klauseln in den Vertragsbedingungen beteiligt sind.
Unlautere Praktiken bei Google und Apple?
Gegen Google und Apple wurden Klagen wegen unlauterer Praktiken erhoben. Diese betreffen insbesondere das Versäumnis oder die unzureichende Angabe der Tätigkeit der Sammlung und Nutzung der vom Nutzer bereitgestellten Daten zu kommerziellen Zwecken. Dies betrifft sowohl die Präsentation des Dienstes als auch die mögliche unzulässige Beeinflussung der Verbraucher. Verbraucher sind nicht in der Lage, bei der Nutzung der jeweiligen Cloud-Storage-Dienste gegenüber dem Betreiber die Zustimmung zur Sammlung und Nutzung von Informationen über sie zu kommerziellen Zwecken zu erteilen oder zu verweigern.
Dropbox wegen Bedingungen im Fokus
Dieselben Beschwerden werden auch an Dropbox gerichtet. Der Anbieter wird aber zusätzlich beschuldigt, es versäumt zu haben, in klarer und unmittelbar zugänglicher Weise die Informationen über die Bedingungen, Modalitäten und Verfahren für den Rücktritt vom Vertrag und die Ausübung des Rechts auf Widerruf zur Verfügung zu stellen.
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Darüber hinaus soll dem Benutzer die einfache Inanspruchnahme außergerichtlicher Schlichtungsmechanismen zur Beilegung von Streitigkeiten, denen kommerzielle Unternehmen (laut DSGVO) unterworfen sind, wegen fehlender, notwendiger Hinweise für den Zugang zu diesen Mechanismen verwehrt werden.
Verfahren wegen bestimmter Vertragsbedingungen
Das Verfahren wegen missbräuchlicher Klauseln betrifft hingegen bestimmte Vertragsbedingungen. Diese sind in den entsprechenden Modellen der genannten Unternehmen festgelegt. Das betrifft z.B. das weitreichende Recht – seitens des Betreibers -, den Dienst auszusetzen und zu unterbrechen. Es betrifft aber auch einen Haftungsausschluss bei Unterbrechungen, auch bei Verlust von Dokumenten, die auf dem Cloud Space des Benutzers gespeichert sind.
Hier fällt mir ad hoc Microsoft und das Thema willkürliche Kontensperren ein (siehe Klage gegen willkürliche Microsoft Kontensperre). Während in Deutschland Betroffene mühsam gegen ein US-Unternehmen bzw. dessen Dienstsitz in Irland erheben müssen, schaut sich Italiens Kartellbehörden das Thema genauer an. Allerdings wird Microsoft und insbesondere das Thema Kontensperre nicht erwähnt, ist also wohl auch nicht Gegenstand der aktuellen Untersuchung.
Es geht bei der Kartelluntersuchung aber auch um die Möglichkeit einer einseitigen Änderung der Vertragsbedingungen, die sich die Unternehmen in ihren Service-Bedingungen einräumen. Und es geht, das ist juristisch interessant, um den Vorwurf, des Vorrangs der englischen Version des Vertragstextes vor der italienischen Version.
Während Amazon angibt, mit der italienischen Kartellbehörde zu kooperieren, haben sich die restlichen Firmen gegenüber diesem Medium noch nicht geäußert. Italiens Kartellbehörden haben 2020 die US-Technologieanbieter wohl im Fokus. Erst Ende Juli wurden die Büros von Amazon und Apple wegen einer separaten kartellrechtlichen Untersuchung im Zusammenhang mit dem Verkauf der beliebten Kopfhörer der Marke Beats durchsucht. Heise erwähnt hier auch andere Kartellbehörden, die diverse US-Unternehmen wegen ihrer Praktiken im Fokus haben.
Ich bin ja mal gespannt, was dabei herauskommt. Ich werde aber mal die Verbraucherschutzzentrale und das Bundeskartellamt wegen des Themas Microsoft Kontensperren, unter Bezug auf die Aktion der italienischen Kartellbehörden, kontaktieren. Und ich könnte unserer EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager auf die Füße steigen. Meine letzte Aktion wegen fest verbauter Akkus zu Zeiten von Neeli Kroes (siehe Mobilgeräteakkus und die Umwelt – Teil 2) verlief zwar im Sande, aber immerhin mussten sich einige Leute mit dem Thema befassen. Und den EU Ombudsmann hatte ich auch eingeschaltet.
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