Neue Abmahnwelle von Frommer Legal wegen Filesharing

ParagraphAktuell scheinen wieder Tausende deutsche Nutzer Ziel einer Abmahnwelle der Kanzlei Frommer Legal (früher Waldorf Frommer) geworden zu sein. Der Vorwurf in der Abmahnung ist wohl Filesharing, wobei es um den Film Breaking News in Yuba County gehen soll. Hier ein kurzer Überblick, was Sache ist.


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Die Kanzlei Frommer Legal trat früher als Waldorf Frommer auf (geht wohl bis ins Jahr 2003 zurück) und hat sich auf das Urheberrecht spezialisiert. Die Kanzlei vertritt Unternehmen aus der Musik- und Filmindustrie und ist dafür bekannt, zwischen 100.000 bis 200.000 Abmahnungen pro Jahr für die Auftraggeber zu versenden. Es gab wohl kürzlich eine Umbenennung der Kanzlei in Frommer Legal.

Neue Abmahnwelle

Aktuell bin ich über den nachfolgenden Tweet von Golem auf die neue Abmahnwelle aufmerksam geworden.

Abmahnwelle von Frommer Legal wegen Filesharing

Der Sachverhalt ist recht schnell notiert – die Kollegen von Golem beziehen sich auf Rechtsanwalt Solmecke – ich verweise an dieser Stelle auf Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk, der diesen Artikel zum Thema auf anwalt.de veröffentlicht hat.


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  • Der Vorwurf in der Abmahnung stellt auf Urheberrechtsverletzungen beim Film Breaking News in Yuba County ab. Die US-amerikanische Krimikomödie von Tate Taylorer soll am 24. Juni 2021 in die deutschen Kinso kommen.
  • Im Schreiben der Kanzlei wird angegeben, dass der Abgemahnte den Film illegal zum Download bereitgestellt habe. Laut Dr. Stephan Schenk wird der Vorwurf einer Verbreitung per Internettauschbörse (sog. Filesharing) erhoben.
  • Die Abmahnung richtet sich gegen den Anschlussinhaber des Internetzugangs mit der Vermutung einer Rechtsverletzung.
  • Die Abmahnung ist mit der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verbunden, die binnen kurzer Frist zurückzusenden ist.
  • Gleichzeitig werden Schadenersatz und Ersatz der Rechtsanwaltskosten als Vergleichsbetrag in Höhe von 938,50  EUR gefordert.

Rechtsanwalt Solmecke hat am 16. Juni 2021 auf YouTube ein allgemeines Video zum Thema Abmahngefahr! Neuer Filesharing-Boom wegen Netflix, Prime und Co.: Streaming-Anbieter vor dem Aus? veröffentlicht.

(Quelle: YouTube)

Es sieht so aus, dass sich momentan viele Betroffene wegen der oben erwähnten Abmahnung bei der Kanzlei von Rechtsanwalt Solmecke gemeldet haben.

Wie verhält man sich als Abgemahnter?

Vorab: Das Ganze vergessen und ignorieren, ist die falsche Strategie. Kontakt mit der Abmahnkanzlei aufzunehmen, um über die Abmahnung zu diskutieren, sollte ebenfalls unterbleiben. Also einfach in den sauren Apfel beißen, die fast Tausend Euro zahlen und die strafbewehrte Unterlassungserklärung unterscheiben? Das bietet die Gefahr, über die Unterlassungserklärung richtig zu bluten – und es soll auch Fälle von Mehrfachabmahnungen der gleichen Person geben.

Startet man eine Internet-Suche nach "Frommer Legal Abmahnung", wird man auf den ersten zig Millionen Treffer auf Webseiten geleitet, die sich mit genau diesem Thema befassen. Die Empfehlung von Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk und Rechtsanwalt Solmecke lautet übereinstimmend, nicht sofort die strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Denn nicht jede Abmahnung ist berechtigt.

Vielmehr gilt es, richtig vorzugehen. Es gilt Fristen notieren und auch einhalten, aber jeglichen persönlichen Kontakt mit dem Abmahner vermeiden, wie Rechtsanwalt Dr. Stephan Schenk in seinem Artikel schreibt. Zudem lautet der übereinstimmende Ratschlag, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt rechtlich beraten zu lassen. Ob es jetzt die hier genannten Rechtsanwälte (z.B. wie hier beschrieben) oder andere Kanzleien (wie hier oder hier) sind, die kontaktiert werden, muss jeder und jede Betroffene selbst entscheiden.

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21 Antworten zu Neue Abmahnwelle von Frommer Legal wegen Filesharing

  1. Wolfgang Schwarz sagt:

    Was sind eigentlich die Beweise für ein angeblichen Filesharing-Verstoss ?
    Vermutlich die IP-Adresse. ("Sie haben am 21.06.21 um 17:22 mit folgender IP 123.123.123.123 …"
    Und diese würde ich im Falle des Falles anzweifeln.

    Meines Wissens gibt es kein "eich-amtlich gesichertes Verfahren" welches einer IP-Adresse irgendeine rechtsichere Beweiskraft gibt.

    Widerspruch erwünscht

    • Günter Born sagt:

      Der Beitrag steht hier im Blog schlicht aus einem Grund: Betroffene informieren … und es gibt auch einen Ratschlag, wie sich die Leute verhalten sollen. Mit juristischem Laienwissen gegen eine seit über einem Jahrzehnt spezialisierte Anwaltskanzlei vorgehen zu wollen, stufe ich nicht als gute Idee ein.

      Ansonsten halte ich mich hier aus den Kommentierungen heraus. Welche Kanzlei Betroffene da wählen, ist mir persönlich Wurst (gilt auch für den Folgekommentar – soweit ich weiß, arbeitet Solmecke auch nicht Pro bono, also mit Robin Hood ist nicht – dass der RA auf YouTube informiert und wirbt, ist in der von ihm gewählten Form clever und legal – und könnte einige aus Generation YouTube erreichen).

      • Luzifer sagt:

        naja ich bin bisher ganz gut gefahren mit einfach abwarten! Sorry aber diese Unternehmen zielen mit Massenabmahnungen gezielt auf Dumme die sofort zahlen, die wissen ganz genau das sie vor Gericht keinen Bestand haben.

        Sollen sie es vor Gericht bringen dann hab ich immer noch genug Zeit zu reagieren! Passiert nur in 98% der Fälle gar nicht!
        Wenn man natürlich bewußt im großen Stil raubkopiert muss man eben auch die Eier dazu haben dafür geradezustehen!

        Aber Massenabmahnung wie das hier, da reichts nicht mal zum gähnen! wenn du echt erwischt wirst ist das stets ne Einzelabmahnung und keine Massenabmahnung und dann solltest du auch keine Zeit verlieren!

        • Luzifer sagt:

          EDIT: und nicht wenige solcher Abmahnanwälte sitzen am Ende selber im Knast (siehe Thomas Urmann & Co.oder gar der ders erfunden hat: Günther Freiherr von Grafenreuth, der dann aber zu feige war sein Strafe auch abzusitzen)

          Und eines wollen die alle nicht: nen Präzedenzfall!

      • gerd5 sagt:

        Auf der Weihnachtsfeier der RA wird ein Vergleich beschlossen.
        Win,win,win Lösung.
        Der Mandant freut sich über den verhandelten günstigeren Betrag,
        die beteiligten Anwälte bekommen Geld vom Mandanten.
        Die teure Berufshaftpflicht für RA will bezahlt sein.

  2. Dat Bundesferkel sagt:

    "Es sieht so aus, dass sich momentan viele Betroffene wegen der oben erwähnten Abmahnung bei der Kanzlei von Rechtsanwalt Solmecke gemeldet haben."
    Schade, daß er durch seine "Robin Hood"-Auftritte auf YouTube als Retter der Armen und Enterbten auftritt.
    Aus (für mich) zweiter Hand weiß ich, daß er selber nämlich das verfolgt, was er kritisch auf sozialen Medien kommentiert. Die erste Hand hatte in Gegenposition schon ein paar mal mit ihm zu tun.

    Ich finde es aber süß, daß diese mutmaßlichen "Abzock"-Kanzleien sich stets am maximalen Betrag orientieren, den sie fordern dürfen (siehe § 97a (3) UrhG, wobei man sein Glück durchaus mal mit § 97a (2) UrhG versuchen könnte – die Erfolgsaussicht ist bei kompletten Filmen allerdings ziemlich mau).

    Auf jeden Fall ist anzuraten einen Rechtsanwalt zu konsultieren, wenn man abgemahnt wurde. Wenn man kein Geld hat, kann man a) beim Amtsgericht Übernahme von Beratungskosten beantragen (Beratungsschein, ~10-15 Euro Eigenanteil) und (bei Erfolgsaussicht) zusätzlich PKH beantragen.

    Dringend abzuraten ist von kritischen Empfehlungen dubioser Internet-Hobby-Juristen, die sich gerne schreiben lesen, aber von der Materie keine Ahnung haben (RAe studieren diese Themen nicht grundlos und müssen ihre Lektüre stets auf aktuellem Stand halten – und diese Fachliteratur ist teuer…).

    Noch besser ist es natürlich gar nicht erst in die Situation zu geraten. So ziemlich alle in Deutschland erreichbaren Tauschbörsen sind bereits "übernommen" worden, ebenso sind OCH unsicher. VPN ist ebenfalls nicht sicher (Betreiber müssen Daten bereithalten und tracken selber, trotz gegenteiliger Versprechen) – dazu ist Deep Packet Inspection für ISP schon lange möglich, in P2P Netzwerken werden genug Fälschungen von Rechteinhabern zur Identifikation verteilt.
    Sprich: Die Frage ist nicht, ob man erwischt wird, sondern wann man für die Leute interessant wird.

    • Wolfgang Schwarz sagt:

      Vielleicht besteht das eigentliche Abmahngeschäft auch darin sich als Betroffener kostenpflichtig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. (Damit das Studium der RAe nicht grundlos war).
      Es gibt inzwischen bereits einige Gerichtsurteile welche die Rechtskraft einer IP-Adresse nicht anerkennen. Einfach mal Googlen, finden sich einige Aktenzeichen

      • Dat Bundesferkel sagt:

        Man findet viel Murks via Google. Insbesondere die von mir kritisierten "Pseudo-Erfolge" von Hobby-Juristen in Foren.
        Die Urteile, die Du erwähnst, mögest Du bitte selber ein mal lesen. Dejure ist ein guter Anlaufpunkt, mit Glück findet man dort Volltextveröffentlichungen (oder Verlinkungen) zu den Urteilen.

        Hobby-Juristen sagen auch immer wieder… "aber, aber… bei erster Abmahnung gilt doch die 100 Euro Deckelung!". Die Gerichte berücksichtigen das bei einzelnen Audio-Titeln (aber schon nicht mehr, wenn ein ganzes Album und / oder gar ein Film involviert ist).

        Darum: Heißes Pflaster. Am besten die Finger ganz von dem Murks lassen (wenn man was haben will, kann man es kaufen… oder mieten… oder verzichten). Und im Zweifel: RA. Ein Hobby-Jurist kann viel behaupten, darf keine Rechtsberatung geben und fühlt sich unantastbar.

        Und auf "meinen" RA lasse ich einen solchen Vorwurf nicht kommen. Der reißt sich für seine Mandanten buchstäblich den Hintern auf – Urheberrechtsgeschichten machen zum Glück nur einen kleinen Teil aus. Und ja, er bekommt teilweise entsprechend hoch wirkende Vergütungen. Was die Leute aber nie sehen ist der Zeitaufwand, der anfällt. Wie lange an einer (Gegen-)klage formuliert und recherchiert wird.

    • Christian krause sagt:

      100.000-200.000 Abmahnungen pro Jahr. Da halte ich gar nicht antworten noch für eine gute Strategie. Denn mehr als Drohbriefe und vereinzelte musterklagen ist in der Menge einfach nicht drin.
      Wer antwortet hebt sich von der masse heraus und macht sich im zweifel angreifbar.
      Und das Geschäft mit der vermeintlich individuellen Rechtsberatung ist ja wohl der größte hoax. Was ist denn daran individuell?
      Ein guter Freund nutzt nur geschlossene torrent Börsen, die nur mit Einladung Mitglieder annehmen. Damit gab es nie Probleme.

      • Dat Bundesferkel sagt:

        Wofür Du Dich entscheidest ist und bleibt allein Deine Entscheidung. Ich erinnere mich noch an die Hoch-Zeiten der Abmahnwellen, da gab es viele Tips dieser Art. Über Monate hinweg – bis die Leute dann exemplarisch vorgeführt wurden. Dann wurde es still um die Leute, die diese Empfehlungen gaben.

        Und es wird sich dennoch fortwährend wiederholen mit diesen Empfehlungen. Wir sind ein freies Land. :-)

        Fakt ist: Niemand kann sich mit Unwissenheit zur Illegalität herausreden, auch wenn es nur Bits und Bytes sind, bleibt es Diebstahl. Man muß sich selber die Frage stellen, ob man den Großteil der Murks-Medien heutiger Tage tatsächlich auf diesem Wege besorgen muß.

  3. Gerold sagt:

    Finger weg von Torrent, da ist man nicht nur Downloader sondern gleichzeitig auch Uploader und dann kanns teuer werden.

  4. Dieter sagt:

    Dank Pushmail der Fritz!Box kann ich z.T. bis zu 7 Jahre die IP-Adresse zu einem bestimmten Datum/Uhrzeit einer von mir betreuten Fritz!Box zurück verifizieren.
    Wenn da so ein Brief kommt und mir eine IP-Adresse zu Datum/Uhrzeit unterstellt wird, kann ich das gegenprüfen und dagegen halten.
    Falls die mir unterstellte IP-Adresse zufälligerweise mit meiner Aufzeichnung stimmen sollte, muss ich wohl dann größere Geschütze auffahren … :-(

    • Dat Bundesferkel sagt:

      Das würde nur dann ziehen, wenn Du die Mail *revisionssicher* ablegen würdest. Das setzt ein anständiges DMS voraus.

      Sprich: Deine Mails dürfen nicht manipulierbar sein und zum Zeitpunkt des Erhalts unveränderlich gespeichert sein.

      Ansonsten könnte man Dir im schlimmsten Falle vorwerfen, die Mail einfach nachträglich editiert zu haben. ;-)

      • Wolfgang Schwarz sagt:

        Eine Manipulation der LOG-Datei würde ich dem Kläger sowieso unterstellen. Der kann nämlich auch nicht beweisen das die IP-Adresse "rechtssicher" ermittelt wurde.
        Ggfs dem Richter ein Notebook für die Nase stellen und zeigen wie mit dem Editor ein LOG geändert wird sofern er mitmacht.
        JaJa ich weis Hobby-Juristen. Ich kann allerdings aus meinem Leben berichten das auch Richter sehr kommunikativ sein können und man von Mensch zu Mensch zu reden kann, ohne Juristen-Geschwabel.

        • Dat Bundesferkel sagt:

          Ohne weiter ins Detail zu gehen… aber die werte Firma Topware/ZuxxeZ/Topware hat seinerzeit MUTMASSLICH das Spiel Earth 2160 in Tauschbörsen verfügbar gemacht und sogar im eigenen Forum die Torrents / Links benannt.

          Darauf hin ermittelte eine Tochter- bzw. Nebenfirma die Anschlußinhaber.

          Unglücklicherweise konnten sie den Gerichten glaubhaft darlegen, daß die Ermittlung der IP-Adressen authentisch waren.

          Nur so zum nachdenken. :-) Was man davon hält, steht auf einem anderen Blatt.

        • Stephan sagt:

          Deine Behauptung, das eine IP Adresse keine Basis für eine Abmahnung ist, hast du ja nun schon oft genug geschrieben.

          Leider haben schon genügend Menschen wegen solcher Aussagen erstrecht Bezahlen müssen.

          Du kannst das bei einer Abmahnung ja so handhaben, aber erzähle den Leuten nicht so ein Quatsch.

          Vermutlich zahlt du auch kein Beitragsservice oder Verlangst die Bar Zahlung, weil so kann man das ja umgehen und kommt auch ganz bestimmt drumrum. *Facepalm*

          Schlimm nur, das sich jetzt einige Portale wieder mit Meldungen überschlagen, das Downloads Abgemahnt werden.
          ohne irgendwie zu erwähnen, das es dabei nicht um den Download selbst geht.
          Hatten wir alles schon vor Jahren, und es wurde dabei sehr viel Blödsinn verbreitet, der sich bis heute hält.

        • Albert sagt:

          Hallo,

          die IP-Adressen werden von externen IT-Dienstleistern ermittelt und erst anschließend wird über die Provider anhand der IP-Adressen der Anschlussinhaber ermittelt. Die externen Dienstleister haben also kein Interesse daran, irgendjemanden Bestimmten "hereinzulegen" oder "zu betrügen". Die gerichtsverwertbare Sicherung der Protokolle (IP-Adresse, Zeitstempel, Daten) ist übrigens von unabhängigen Gutachtern (z. B. dem TÜV) zertifiziert. Kein seriöser Anwalt würde seine Zeit damit verschwenden das anzuzweifeln.

          Hier gibt es eine uralte Reportage dazu: https://www.youtube.com/watch?v=nvcOkAwij48

          Mittlerweile braucht man natürlich keine Unterschrift eines Richters/Staatsanwalts mehr, um an die Daten des Anschlussinhabers zu kommen.

          • Luzifer sagt:

            Das AG Düsseldorf hat in seinem Urteil vom 30.07.2015 (Az. 57 C 9677/14) entschieden, dass die einmalige Ermittlung einer IP-Adresse im Rahmen einer Filesharing-Abmahnung nicht ausreichend ist, um den tatsächlichen Nachweis einer Urheberrechtsverletzung durch den Abgemahnten zu erbringen.

            ebenso: (AG Bochum, Urt. v. 07.08.2007, Az.: 35 Ds 4 Js 674/05 – 223/07)

            und edliche weitere Urteile! Wir haben tatsächlich noch fähige Richter in der BRD

            Hinzu kommt folgendes:
            Nach einer aktuellen Entscheidung des für Urheberrechtsverletzungen I. Senats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 12.Mai 2010, AZ: I ZR 121/08) können Privatpersonen, gemäß der Pressemeldung des BGH, auf Unterlassung, nicht dagegen auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, wenn der WLAN-Anschluss nicht ausreichend gesichert ist und von unberechtigten Dritten für Urheberrechtsverletzungen im Internet genutzt wird.

            Dazu muss ich auch kein Anwalt sein, den das alles sind rechtsgültige Urteile!

  5. Wolfgang Schwarz sagt:

    Ich habe den Eindruck das hier Anwalt-Lobbyisten unterwegs sind, die kräftig auf "Angst" machen aus sind. Anders kann ich mir manche Kommentare nicht erklären, z.B. TÜV ./. zitierte Gerichtsurteile.

    • Günter Born sagt:

      @Wolfang Schwarz: Ich schlage schlicht vor, dass die Entscheidung, ob ein Anwalt notwendig ist oder nicht, von jedem Betroffenen selbst getroffen wird. Die sind nämlich tangiert – der Rest der Wortmeldungen hier in den Kommentaren ist Schaumschlägerei am Stammtisch, hilft einem Betroffenen aber nicht weiter. Speziell, wenn der Fall vor Gericht landet, ist anwaltliche Hilfe erforderlich.

      • Wolfgang Schwarz sagt:

        Ich bin auch der Meinung das jeder seine Entscheidungen für sich selbst treffen muss. Das gilt für alle Bereiche des Lebens.
        Und man sollte möglichst umfassend informiert sein.
        Die Konzequenzen muss man ja auch allein tragen

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