softwarekong: Macht der Gebrauchtsoftware-Händler gerade die Biege nach Holland? (Juli 2021)

Es gibt ja unzählige Internet-Shops und eBay-Anbieter, die vermeintlich günstige Angebote für "Gebraucht"-Software wie Microsoft Office oder Windows feil bieten. Einige Anbieter agieren dabei aus dem (europäischen) Ausland, sprechen dabei aber gezielt deutsche Käufer an. Gerade sind mir von einem Blog-Leser neue Informationen zugegangen. Der Anbieter softwarekong scheint seinen Geschäftssitz aus Deutschland in die Niederlande verlagert zu haben. Und mit der Gewerbesteuer, die in Deutschland fällig wurde, scheint auch etwas nicht ganz koscher zu sein. Ich stelle mal die Informationen, wie sie mir so vorliegen, hier im Blog ein.


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Falle Gebrauchtsoftwarekauf

Internet -Shops, die scheinbar günstige Software wie Microsoft Office oder Microsoft Windows etc. zum Kauf anbieten, schießen wie Pilze aus dem Boden. Die scheinbar günstigen Angebote für Microsoft Office oder Windows üben auf manche Zeitgenossen wohl den gleichen unwiderstehbaren Reiz, wie Scheiße auf Fliegen – aus, da kann 'man' einfach nicht wiederstehen. Führt regelmäßig dazu, dass die Leute auf nicht legale Angebote hereinfallen, bei denen statt der Software nur ein Aktivierungskey verkauft wird.

Der Käufer bekommt durch den Kauf des Aktivierungskeys niemals eine gültige Lizenz für die betreffende Software. Und sobald Microsoft oder der Hersteller diesen Aktivierungsschlüssel sperrt, schaut der Käufer dumm aus der Wäsche. Ich hatte das alles ausführlich hier im Blog thematisiert (siehe Links am Artikelende). Einige Shops liefern dann auf Reklamation einen neuen Aktivierungskey aus, was aber an der Sachlage nichts ändert.

Manche Anbieter weisen neuerdings im Shop in ihrem Kleingedruckten darauf hin, dass ja nur ein Aktivierungskey verkauft werde, der Käufer also selbst für eine gültige Lizenz sorgen müsse. Das könnte eine Folge dessen sein, dass die Staatsanwaltschaft 2020 Hausdurchsuchungen beim inzwischen insolventen Händler lizengo veranlasst hat (siehe Hausdurchsuchung beim Gebrauchtsoftware-Händler lizengo). Auch Microsoft geht wohl gegen die Händler vor.

Einige Shops sind inzwischen nicht mehr erreichbar (siehe Exit bei Gebrauchtsoftware-Verkäufern? lizengo, Lizenzfuchs & Co. im Wartungsmodus, Falle Software-Schnäppchen aus dem Internet). Was die Gründe dafür sind, entzieht sich (bis auf den Insolvenzfall lizengo) meiner Kenntnis. Inzwischen fällt auf, dass einige Händler ihren Sitz im (meist europäischen) Ausland haben, so dass es für Käuferschwieriger bzw. aufwändiger wird, ihre Ansprüche im Streitfall durchzusetzen.


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softwarekong macht den Exit nach Holland

Ein besonderer Fall scheint der Anbieter softwarekong zu sein, der mit günstigen Software-Produkten in seinem Internet-Shop wirbt, aber zumindest Irritationen bei informierten Zeitgenossen auslösen könnte. Ruft man die Seite des Anbieters auf, fällt dort aktuell ein grüner Banner mit folgendem Hinweis auf:

Shop wieder online. Bedenken Sie das im Hintergrund noch weitere Arbeiten durchgeführt werden. Sollte es zu Problemen kommen, kontaktieren Sie uns.

Webseite softwarekong

Irgend etwas ist da also kürzlich passiert. Ein Blog-Leser hat sich darauf hin mal schlau gemacht und mir die Ergebnisse seiner Recherchen überlassen. Der Leser hat sich mal das Impressum angeschaut und doch etwas gestaunt. Die Geschäftsadresse bzw. die -daten lauten inzwischen so:

softwarekong
Werner Helmichstraat.67
3553JV Utrecht
Niederlande

Es gibt sogar eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer / BTW-ID.: NL003789346B92. Im Grunde erst einmal kein wirklicher Beinbruch, Firmen dürfen ja europaweit aktiv werden. Aber in diesem Umfeld klingeln dann schon alle Alarmglocken, zumal auch kein Geschäftsführer und keine Rechtsform für die Firma angegeben wird. Möglicherweise auch nicht für die Webpräsenz in den Niederlande erforderlich.

Die Links auf die britische Seite und die "internationale Seiten" für Deutschland und Österreich führten bei einem Test auf ein E-Mail-Formular oder die oben gezeigte Shop-Seite (kann sich durch Umbau der Webseite aber ändern). Schaut man im Webarchiv nach softwarekong, werden einem noch die vorherigen Daten des deutschen Impressums angezeigt.

softwarekong
Inhaber: Ivan Kresic
Weindorfstr.31
44866 Bochum
Deutschland

Altes Impressum softwarekong

Dort agierte die Firma unter dem Geschäftsführer Ivan Kresic noch in Bochum. Gut, eine Verlagerung des Firmensitzes und der Wechsel in der Geschäftsführung ist nichts illegales.

Die Sache mit der Gewerbesteuer

Vom Blog-Leser ist mir dann noch ein weiterer Hinweis zugegangen. Im Amtsblatt der Stadt Bochum gibt es in der Ausgabe Nr. 27 vom 26. April 2021 den folgenden Eintrag (ich kopiere mal heraus, was mir eine Websuche angezeigt hat, falls die Dokumente gelöscht werden).

Nr. 79 / 21 – Benachrichtigung der Stadt Bochum – Amt für Finanzsteuerung – über den Erlass eines Gewerbesteuerbescheides, Aktenzeichen: 20 33 / 9000100281182, vom 26.03.2021 für Ivan Kresic z.Z. unbekannten Aufenthaltes, früher wohnhaft: Weindorfstr.31, 44866 Bochum …

Der Empfänger des Gewerbesteuerbescheids mit dem Namen Ivan Kresic ist wohl "unbekannt verzogen". Die Stadt hat dann folgende Mitteilung veröffentlicht.

Gewerbesteuerbescheid Bochum/Kresic Ivan

Der Bescheid wurde durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt,  die 14 Tage nach dem Veröffentlichungstermin sind inzwischen verstrichen. An dieser Stelle überlasse ich der Leserschaft die eigene Bewertung des Sachverhalts – so 100% koscher  bzw. nachvollziehbar finde ich das alles nicht (sehr vorsichtig ausgedrückt), es könnte aber eine Erklärung dafür geben.

Mein Problem: Da sind mir zu viele Abers. Da ändern auch die "tollen Bewertungen" im Internet, hinterlassen von der geschätzten Käuferschaft, in der Art "10 Sekunden nach Bestellung geliefert, Key funktioniert" für den Software-Shop nichts. Ob die Staatsanwaltschaft den "glücklichen Käufern" auch Post zustellt (siehe Staatsanwaltschaften verschicken Vorladungen in Sachen Windows 10 Lizenzkeys) kann ich nicht beurteilen.

Ist halt wieder eine neue Seite der unendlichen Saga "billige Gebrauchtsoftware". An dieser Stelle der Hinweis: Falls ihr auf solche Angebote eingeht, prüft, ob ihr eine gültige Lizenz, die von der Microsoft PID-Prüfung anerkannt wird, bekommt. Danke an den Leser für die Hinweise.

Ergänzung: Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen. Es besteht die Möglichkeit, Gebrauchtsoftware zu verkaufen und die zugehörigen Lizenzen auf den Käufer zu übertragen. Auch der Handel mit Aktivierungskeys ist nach meinen bisherigen Kenntnissen nicht illegal.

Für den Käufer steht am Ende des Kaufs aber die Frage: Habe ich nach dem Kauf eines Produkts beim Anbieter XYZ jetzt eine gültige, vom Lizenzgeber akzeptierte, Lizenz. Hier muss meiner Meinung nach jeder Einzelfall abgeklärt werden und ist u.U. ein schwieriges Unterfangen (weil neben dem Nachweis der Erschöpfung und des Lizenzübergangs u.a. oft Basis-Lizenzen für bestimmte Folgelizenzen vorhanden sein müssen). Ich habe inzwischen so einige Fälle gesehen, wo eine Microsoft Lizenzprüfung auf Grund der eingereichten Dokumente negativ beschieden wurde.

Als Einkäufer von Gebrauchtsoftware für Firmen oder Behörden würde ich da wegen der Kompexität auf erfahrene Lizenzberater setzen, um diese Fragen für den Einzelfall abzuklären.

Ergänzung Juni 2024: Die Firma residiert inzwischen in der Speditionstraße 15A in 40221 Düsseldorf.

Artikelreihe:
Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen – Teil 1
Fallen beim Online-Softwarekauf – Teil 2
Fallen beim Online-Softwarekauf: Lizenzhürden – Teil 3
Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage  – Teil 4
Falle: Billige Software-Lizenzen – neue Erkenntnisse – Teil 5
Falle: Inkassoforderung nach Kauf von Gebrauchtsoftware im Amazon Marketplace  – Teil 6
Fallen beim Online-Softwarekauf: Neue Erkenntnisse – Teil 7
Neues zu Fallen bei (Office-)Lizenzen bei Edeka – Teil 8
Microsoft klagt gegen lizengo wegen 'Billig-Lizenzen' – Teil 9
Billig-Lizenzen: Neues zu lizengo, Edeka und Microsoft – Teil 10
Falle: Office 365 Business/Microsoft 365-app-Abonnement vom 'Reseller' – Teil 11

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23 Antworten zu softwarekong: Macht der Gebrauchtsoftware-Händler gerade die Biege nach Holland? (Juli 2021)

  1. Wil Ballerstedt sagt:

    Was ist mit dem EuGH-Urteil von 2012? Demnach ist es erlaubt, bereits gebrauchte Software zu kaufen und nutzen (Lizenz).

    Missbraucht Microsoft hier nicht seine Macht?

    • Steter Tropfen sagt:

      Vielleicht ist die Nachfrage größer als das tatsächliche Angebot ausgemusterter Software? Wo kämen die vielen Win10-Lizenzen her? Sind deren Vorbesitzer etwa alle auf Linux umgeschwenkt oder pleite gegangen?
      Sobald ein Händler statt wirklich nicht mehr genutzter Lizenzen gehackte Keys auf den Markt bringt, wird es den Bütteln von MS leicht gemacht, gegen die ganze Branche vorzugehen.

    • mPhin sagt:

      es geht jaa auch nicht um die "Lizenzen", welche man erst gar nicht erhält. Sondern es geht darum, dass man hier nur Aktivierungscodes erhält ….

      Hat rein gar nichts mit dem Gebrauchtsoftware Markt zu tun, da hier schlicht Kunden bewusst getäuscht werden (welche aber sich auch nicht erkundigen …). Und ich als Programmierer möchte auch bezahlt werden …. hat nicht immer was mit den "BÖSEN" großen Firmen zu tun. Oder gehen hier manche Menschen für NICHTS zur Arbeit und schauen am Ende des Monats durch die Röhre?

      Daher ->
      Lizenz mit Aktivierungsschlüssel => LEGAL
      NUR Aktiviersschlüssel, OHNE Lizenz => ILLEGAL!

      hätte man den Artikel komplett gelesen, wären diese Fragen beantwortet worden :)

    • mvo sagt:

      Das Urteil derart verkürzt darzustellen, ist gefährlich, denn dieses ist schon an einige Voraussetzungen geknüpft. Hier werden aber nicht die Lizenzen verkauft, sondern nur Schlüssel. Das ist in etwa so, als wenn man Haustür- oder PKW Schlüssel kauft. Mit denen kann man die Immobilien und PKW zwar nutzen, nur darf man es i.d.R. nicht.

  2. OwenBurnett sagt:

    Deswegen das Geld gleich behalten und in hohe See stechen, das ist genau so legal aber sicherer LOL

  3. Luzifer sagt:

    Ich halt da auch nix von, meine Win10 Lizenz ist nicht mal ne Gratis Upgrade Version sondern ne Orginal Lizenz von Microsoft boxed Version mit USB Stick … weils mir das wert ist!

    Aber sind wie mal ehrlich, 5€ für den Key der vielleicht alle 10 Jubeljahre tatsächlich gesperrt wird, da macht man sich keinen Kopf, da ordert man nen neuen und gut ist!

    Zumal MS das ganze ja noch fördert und nur um die Verbreitung zu pushen sogar wissentlich keygenerierte Schlüssel aktiviert! Sonst hätten sie ihr Ziel ja auch nie erreicht, da die Leute es ja nicht mal Geschenkt in der Masse wollten! Nicht umsonst hinkten sie Jahre hinter ihrem gesteckten Ziel hinterher!
    Da mussten sie schon mit alleierlei tricks arbeiten wie die Anfangs Zwangsbecklückung, dann die auf 1 Jahre befristete Gratis Upgrade Aktion auch heute noch laufen lassen und eben auch gecrackte gekeygente Schlüssel einfach akzeptieren … alles im Namen der Verbreitung!

    Da ist das Vorgehen gegen Shops doch lediglich PR

    • mPhin sagt:

      mag sein das sich mancher bei "5EUR" keinen Kopf macht. Aber wenn du ein Auto für "nur" 1000EUR statt 10.000EUR kaufst, solltest dir Gedanken machen.

      Selbst wenn MS hier die Staatsanwälte informiert hat. Andere Firmen machen das doch auch?! Und hier geht es ja auch um den Schutz des ahnungslosen Bürger, der keine Lust und Zeit hat sich VORHER zu erkundigen.

      Wenn die Lizenz 5EUR statt 150EUR kostet, MUSS einem doch klar sein das es hier nicht mit saubereren Dingen zugeht …. Hat nichts mit Microsoft zu tun.

      • Zocker sagt:

        Der ahnungslose Bürger ist vielleicht einfach nur ahnungslos. Bei dem Wirrwarr was zu einer Lizenz gehört, kann man es ihm auch nicht verübeln, dass er das nicht unterscheiden kann. Wer weiß, wie viele nicht mal wissen, dass man Win7/8 Keys immer noch verwenden kann und lassen sie deshalb in der Ecke liegen?

        Dazu kommt, dass MS die Problematik noch forciert, indem sie Keys seit geraumer Zeit ins BIOS anstatt auf einen Aufkleber verfrachten. Die Zweitverwertung wird dadurch unmöglich gemacht. Folglich gibt es auch weniger legale Gebrauchtlizenzen/Keys, während sich der Bedarf wahrscheinlich nicht verändert hat.

        Was eigentlich klar sein muss, ist, dass 150€ für eine Pro-Lizenz viel zu viel sind, wenn man die Qualität und die Verbreitung des Produkts berücksichtigt. Heute ärgert man sich doch mehr mit dem Windows rum als das man es nutzt. Einfach, weil am Kunden vorbei entwickelt wird.

      • Bernd Bachmann sagt:

        Wenn ich das extrapoliere, MÜSSTE mir doch klar sein, dass es bei einer Office Professional-Lizenz für 19,30 EUR (offizieller Preis: 579,00 EUR) nicht mit sauberen Dingen zugeht.

        Ich bin mir aber sehr sicher, dass meine Lizenz für dieses Produkt, das ich direkt bei MS (!) für gerade einmal 15 EUR gekauft habe, korrekt, legal und gültig ist.

        Und nun?

        • Luzifer sagt:

          Ist es ja auch … zum einen gibt es Studenten Versionen zum anderen kann dein Arbeitgeber wenn er am Microsoft HUP teilnimmt dir die Professional Plus für knapp 15€ anbieten.
          Das ist es ja was ich auch sage MS fördert das ganze ja noch durch undurchsichtige Lizenzierungen bis hin durch nachweisliche Aktivierung illegaler Keys!

          Das da der einfache (um nicht zu sagen dumber) User nicht mehr durchblickt, wer kanns im verübeln!
          Zumal solche Keys ja sogar bei Tschibo & Co verkauft wurden, da geh ich jetzt als Kunde nicht von illegal aus!

          @MPhin Autovergleiche sind immer Blöde! Nen 80k € Auto ist nach 2 Jahren nur noch die Hälfte wert und nach 10 Jahren biste dann je nach Pflege bei den 1000E für nen Gebrauchten! Also muss einem da höchstens komisch sein wenn man nen nagelneues 80k€ Schlitten für 1000€ bekommt aber nicht bei nem Gebrauchten … wie hier bei Gebrauchtlizenzen!

          • Tobias sagt:

            Das Recht zur Nutzung von Studenten- und HUP-Versionen erlischt mit dem Ausscheiden.

            Sie sind zeitlich begrenzt und fallen somit nicht unter "Gebrauchtsoftware". Daher ist ein Vergleich unangebracht.

  4. JG sagt:

    @Luzifer
    "Aber sind wie mal ehrlich, 5€ für den Key der vielleicht alle 10 Jubeljahre tatsächlich gesperrt wird, da macht man sich keinen Kopf, da ordert man nen neuen und gut ist!"

    Da würde ich den Key online auf einer chinesischen Plattform kaufen. 0,80 € ist bis jetzt das günstigte was ich dort gesehen habe.

  5. Stefan Krumpe sagt:

    Das Thema Lizensierung war und ist bei Microsoft schon immer sehr komplex gewesen. Bleiben wir beim "normalen" Heimanwender, so werden die meisten in der Regel eine Lizenz mit dem PC / Notebook erwerben. Microsoft hat diese Windows OEM-Lizenzen schon immer extrem subventioniert. Das Ganze natürlich, um seine Marktstellung auszubauen / zu behaupten. Somit mag der Anwender denken, dass Windows eh beim PC / Notebook dabei ist und nicht viel kosten kann. Geräte ohne Windows sind bei gleicher Hardware in der Regel nicht wesentlich günstiger.

    Viele führen an, dass der Käufer beim Preis misstrauisch werden muss, wenn dieser viel zu niedrig ist. Doch die Frage ist hier doch: Ab wann ist der Preis denn viel zu niedrig? Eine Lizenz ist nicht materiell, hat also erstmal keinen eigenen Wert. Bei einem Kilo Gold für 500,00 € ist die Bewertung um einiges einfacher. Auch agieren einige Software-Hersteller im Markt wie auf einem Basar. Da wird Software direkt vom Hersteller mit 60 bis 80% Rabatt im „Summer Sale" oder zum „Black Friday" verkauft. Klar ist der Basispreis häufig arg überteuert, aber die Anwender sehen, dass man Software mit großem Rabatt erwerben kann. Auch trägt Microsoft hier eine Mitschuld, denn wenn die Hersteller von Notebooks die OEM Lizenz für einen obligatorischen Euro von Microsoft bekommen, dann wertet dies den Wert der eigene Software ab.

    Das alles soll kein Freibrief sein, aber einfach zu sagen, dass bei günstigen Lizenzen pauschal von Betrug ausgegangen werden muss, halte ich für nicht angebracht. Klar wäre es Microsoft am liebsten, wenn jeder Nutzer seine Lizenz für 145,00 € (Home) oder 259,00 € (Pro) direkt bei Microsoft kaufen würde. Da kommen Berichte über Hausdurchsuchungen und Post von den Staatsanwaltschaften bei Käufern günstiger Lizenzen vielleicht nicht ganz ungelegen, schließlich mindert der Markt der Gebrauchtsoftware den eigenen Umsatz.

    • Luzifer sagt:

      naja wann wurde den ne Käufer belangt? Ist mir nix bekannt, nix was auch haltbar war! ( Klar die Horrormärchen die geistern als mal durch die Presse, aber ein wirklich belegbarer Fall wo der Käufer der Dumme war? Es werden ja meistens nicht mal die Keys gesperrt.

      Verkäufer ja die nehmen sie manchmal hoch, aber ein Käufer hat doch nix zu befürchten!

    • Luzifer sagt:

      JA und jetzt nenn mir einen Käufer der da auch verurteilt wurde!
      Abmahnungen hab ich in meinem Computerleben auch schon genug bekommen
      (und ich bin User der Stunde Null, auch der beliebte Freiherr Günther von Grafenreuth wurde damals vorstellig) Vor Gericht ging es kein einziges mal, weil die wussten das sie keinen Erfolg haben, versuchen kann man es aber ja mal, gibt ja genug Dumme die da zahlen.

      Lizenzgo Keys wurden auch bei Tschibo verkauft, da kann ich als Kunde auf treu und Glauben von ausgehen das die legal sind, da kann man mir dann gar nix als sie doch illegal waren, da ist man höchstens Zeuge oder Mitkläger, aber nicht Angeklagter!

      • Tobias sagt:

        Ich bin echt ein wenig schockiert, was du hier schreibst… mal ein paar Sachen klarstellen, falls das in Zukunft mal einer lesen sollte:
        1. Wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommen sollte, landet das zunächst vor dem örtlichen Amtsgericht. Da wirst du höchstens was aus der Lokalpresse erfahren. Aufgrund von Geringfügigkeit wird das vermutlich niemals eine andere Instanz erreichen (kein Anwalt würde dazu raten).
        2. Nur, weil du bislang mit deinen Aktionen nicht erwischt wurdest, bedeutet es nicht, dass du rechtens handelst. Ich empfehle dir wirklich, nicht zu prahlen. Das Internet ist kein rechtsfreier Raum.
        3. Die Lizenzen wurden bei EDEKA und nicht bei Tchibo verkauft.
        4. Das deutsche Urheberrecht kennt keinen gutgläubiger Erwerb von Nutzungsrechten. Als Käufer sind dir Sorgfaltspflichten auferlegt. Diese Pflichten gelten während der kompletten Nutzungsdauer der Software, da du gegenüber dem Rechteinhaber in der Beweislast bist.

        • Luzifer sagt:

          kann sein, ich dachte ich hab die bei Tschibo gesehen, kann aber auch Edeka gewesen sein ist ja schon ne Weile her …tut aber ja nix zur Sache.

          Jetzt nenn mir doch mal einen Käufer der bei Edeka gekauft hat und von einem Richter verdonnert wurde! Gibt es keine Einzigen!

          Selbst die Oma die wegen massiven Urheberrechtsverstößen durch die Medien geistert wurde letztendlich freigesprochen! (ja zugegeben ging durch alle Instanzen)

          Kein Richter ist so blöd dich zu belangen wenn du bei Edeka ner Fälschung aufgesessen bist! Da hat höchstens Edeka Probleme!

          • Günter Born sagt:

            Ist schon arg platt, deine Argumentation. Edeka hat die Kooperation mit lizengo ziemlich schnell beendet. Zudem war das juristisch ein Gutschein-Verkauf, der nichts zur Legalität der nie übertragenen Lizenz aussagt. Ist aber alles in den diversen Blog-Beiträgen nachlesbar. Zum Rest bezüglich deiner wackeligen juristischen Einschätzung: Das muss jeder mit sich selbst ausmachen. Hier lesen auch IT-Dienstleister mit, die gerne da zugeschlagen haben, und sich heftig in die Nesseln setzen.

  6. Luzifer sagt:

    Von nem IT Dienstleister kann man auch erwarten das der sich etwas besser mit Lizenzierungspolitik auskennt. Das sehen auch Richter so, aber Oma Erna die für Ihren Enkel ne Lizenzgo Win 10 Lizenz bei Edeka erworben hat sicher nicht!
    Offensichtlich legale Quelle bzw. offensichtlich illegale Quelle ist das Stichwort!

    Sicher hat Edeka das bald beendet als es rauskam, aber sie haben das ne ganze Weile offiziell verkauft! Die haben auch schon Produktfälschungen verkauft! Kann man Ihnen auch nicht vorwerfen, wurden eben selbst getäuscht! Da muss man ihnen dann schon Vorsatz nachweisen.

  7. Ivan Kresic sagt:

    Nette Angaben,
    für eine journalistische Arbeit sollte man jedoch mehr Informationen recherchieren.
    Sie verdienen Geld indem Sie Firmen mit flaschen Information und vorallem SEO Texten publizieren.
    Ihren Blog können Sie gerne Online behalten, da wir das Gegenteil beweisen können.
    Ihr angeblicher "Leser" hat uns bereits einen Fall bei PayPal gemeldet mit seiner Bestellung.
    Sie sollten sich eher Gedanken machen mit welchen Fakten Beiträge online gestellt werden.

    Wir sehen uns von einer Klage ab, da wir Ihren Beitrag weiter verfolgen werden um uns bei Meetings dabei zu amüsieren zu können.

    Mit besten Grüßen,
    softwarekong

  8. Günter Born sagt:

    Danke für den Hinweis. Gerne Butter bei die Fische und her mit den Details. Soll ja alles korrekt und belegt sein.

    Ist die Site und damit der Geschäftssitz von Bochum in die Niederlande verlegt worden? Das Impressum der Seite gab zum Zeitpunkt, als der Beitrag erstellt wurde, eine eindeutige Antwort.

    Zur öffentlichen Benachrichtigung der Stadt Bochum wegen des Gewerbesteuerbescheids: Diese Informationen standen im Amtsblatt der Stadt. Auch da kann gerne belegt werden, dass der Fall inzwischen geklärt bzw. ausgeräumt ist. Mir wird die Stadt in Steuerangelegenheiten Dritter keine Auskunft geben.

    Aber für die Leserschaft bzw. die Käufer viel mehr von Interesse bzw. Relevanz: Ein Nachweis, dass der Kauf der Microsoft-Produkte (samt überlassener Dokumente, Rechnung und Aktivierungskey) einen von diesem Unternehmen bestätigten Lizenznachweis für Kunden aus DACH (Kreis der Leserschaft) ergibt. Der Verweis auf irgendwelche Urteile hilft leider nicht weiter, da die Microsoft PID-Prüfung in den mir bekannten Fällen regelmäßig verneint, dass auf "Grund der vorgelegten Dokumente" eine Lizenz vorliegt. Entsprechende Nachweise würde ich der Microsoft-Rechtsabteilung in Deutschland zur Prüfung und Stellungnahme vorlegen.

    Für letzteres recherchiere ich für einen Artikel im Bereich des B2B-Geschäfts von Firmen und Behörden und suche Händler, die bei Gebrauchtsoftwareverkäufen nachweislich eine PID-Prüfung durch Microsoft bestehen. Genial wäre natürlich eine Bestätigung seitens Microsoft, ggf. nach einem Händler-Audit, dass die Bezugsquelle ein trusted Partner ist. Es deutet sich an, dass es genau diese Händler zu geben scheint. Das ist letztendlich das, was für die Käufer (bzw. die Einkäufer für das B2B-Geschäft in Firmen und Behörden) zählt.

    Was die restlichen Informationen in obigem Kommentar bzgl. Paypal und eines Kaufs betreffen: Da kann ich jetzt nichts mit anfangen, scheint aber auch nicht für obigen Artikel relevant zu sein, und wurde dort auch nicht thematisiert.

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