Neues von Lizenzen für Gebrauchtsoftware: lizengo wieder offline; Gebrauchtsoftware für öffentliche Auftraggeber

ParagraphZum Jahresende möchte ich wieder ein Thema hochholen, welches ich zwar ausgiebig im Blog thematisiert hatte: Der Erwerb von Lizenzen von Gebrauchtsoftware. Mit ist schon länger ein Dokument eines Rechtsanwalts in die Hände gefallen, die sich mit der legalen Beschaffung von Gebrauchtsoftware für öffentliche Auftraggeber befasst. Man kann also legal Gebrauchtlizenzen erwerben. Zudem scheint es, dass der Gebrauchtsoftware-Anbieter "lizengo" erneut offline gegangen ist.


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lizengo erneut offline

Der Gebrauchtsoftware-Händler lizengo wurde hier im Blog ja schon sehr ausgiebig thematisiert. Bereits in 2018 gab es Artikel hier im Blog, die den Kauf von Lizenzen für Gebrauchtsoftware behandelten. Der Anbieter lizengo versprach solche "Lizenzen" für Spottpreise, lieferte den Käufern später aber nur Lizenzkeys. Ein Lizenzschlüssel ist aber keine Lizenz, wie Microsoft beispielsweise betont. Als lizengo in großem Stil bei Edeka mit dem Verkauf von Gebrauchtsoftware einsteigen wollte (siehe Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen – Teil 1), ist die Sache eskaliert.

Microsoft konnte nachweisen, dass dort Lizenzschlüssel verkauft wurden, die nie für den europäischen Markt freigegeben waren. Der Trick, die "Gebrauchtsoftware" legal in Europa zu nutzen, funktioniert rechtlich nicht. Es wurden weitere dubiose Fälle bei Testkäufen festgestellt. Am Ende des Tages folgte eine Klage Microsofts gegen den Händler (Microsoft klagt gegen lizengo wegen 'Billig-Lizenzen' – Teil 9), eine Hausdurchsuchung bei lizengo (Hausdurchsuchung beim Gebrauchtsoftware-Händler lizengo) und später die Insolvenz des Unternehmens (siehe Konkurs: Gebrauchtsoftwareanbieter lizengo stellt Insolvenzantrag).

Danach war die Webseite des Händlers offline (siehe lizengo: Webseite des Gebrauchtsoftware-Anbieters verschwunden). Umso erstaunter war ich, als die Webseite dieses Jahr wieder online ging (siehe lizengo: Der Software-Anbieter ist wieder online). Allerdings tauchten bei meiner Recherche einige Ungereimtheiten auf, und am Ende des Tages deutete sich an, dass die Domain von lizengo von der Onex Group übernommen worden war. Dies ist ein polnischer Software-Händler mit Büros in Leipzig und London (Großbritannien).

Die Tage erreichte mich die Mail eines Blog-Lesers, der für eine Organisation auch Lizenzen für Gebrauchtsoftware beschafft. Der Leser wies mich darauf hin, dass die Webseite von lizengo.de erneut verschwunden sei. Die Domain wird auf den Webauftritt einer polnischen Firma für Gebrauchtsoftware weitergeleitet. Was konkret dahinter steckt, weiß ich nicht.


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Beschaffung gebrauchter Software-Lizenzen

Der Erwerb von Lizenzen gebrauchter Software ist gemäß Gerichtsurteilen in Deutschland und der EU rechtlich sauber möglich. Ich bin auf einige Fragen und rechtliche Implikationen hier im Blog eingegangen (siehe Artikellinks am Beitragsende). Bei vielen Angeboten von Gebrauchtsoftware war die rechtliche Lage und die Frage, ob man wirklich eine Lizenz oder doch nur einen Produktkey gekauft hat, intransparent (um es vorsichtig auszudrücken). Ich hatte Privatpersonen aus der Leserschaft von diesen Käufen abgeraten. Aber es gibt Wege, um legale Lizenzen für Gebrauchtsoftware zu erwerben.

Behörden-Spiegel: Grundsätze der Beschaffung gebrauchter Software-Lizenzen durch öffentliche Auftraggeber

Mit ist bereits vor langer Zeit die Broschüre "Behörden-Spiegel: Grundsätze der Beschaffung gebrauchter Software-Lizenzen durch öffentliche Auftraggeber" durch den Herausgeber zu gegangen. Dr. Daniel Taraz bereitet in dieser Broschüre die rechtliche Lage zum Kauf von Lizenzen für gebrauchte Software, speziell auf die Belange öffentlicher Auftraggeber, auf. Diese sind zur wirtschaftlichen Beschaffung von Lizenzen verpflichtet. Dr. Taraz liefert mit der Broschüre, die inzwischen als überarbeitete Ausgabe 2021 vorliegt, den Beschaffern der öffentlichen Hand einen Leitfaden, was zu beachten ist und was gefordert wird.

Für mich neu waren die in der Broschüre aufgeführten Hinweisen zu den "Möglichkeiten der Nachweisführung" des Käufers, dass er tatsächlich eine Lizenz für die Gebrauchtsoftware erworben hat, und nicht einfach einen Softwareschlüssel, wie Microsoft behauptet. Die Aussage zum Thema Nachweisführung lautet, dass ein Händler bzw. Verkäufer bereits im Rahmen seiner kaufvertraglichen Pflichten zur wirksamen Übertragung der Lizenzen bzw. Einräumung der Nutzungsrechte verpflichtet sei. Macht der Händler dies nicht, entsteht ein Rechtsmangel und der Händler kann auf Nacherfüllung und ggf. Schadensersatz verklagt werden.

Es kommt also für einen Käufer der öffentlichen Hand darauf an, einen seriösen Händler für seine Gebrauchtsoftware-Lizenzen zu finden, der im Fall von Sachmängeln in Regress genommen werden kann. Einige obskure Gebrauchtsoftware-Händler, die aus dem EU-Ausland operieren, würde ich persönlich daher nicht zum betreffenden Kreis zählen, wo Einkäufer der öffentlichen Hand ihre Produkte ordern.

Aber die Broschüre führt auch ganz klar aus, dass der teilweise erteilte Rat von Software- Herstellern und einigen Händlern an Kunden von gebrauchter Software, weitergehende Nachweise für die Übertragung der Lizenzen und Nutzungsrechte zu verlangen, einer rechtlichen Grundlage entbehre. Da der Händler gesetzlich verpflichtet ist, die Lizenzen rechtswirksam auf den Käufer zu übertragen, braucht der Kunde keinen diesbezüglichen separaten Nachweis. Der Kaufnachweis sei ausreichend. Die Vergabekammer Westfalen hat die Forderung, dass der Händler dem Käufer einen Nachweis der Lizenzübertragung / Nutzung ausstellt, vor dem Hintergrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung als unbegründet zurückgewiesen. Die Detailfragen zur Nachweisführung werden in Abschnitt 3.4 der Broschüre (u.a. Seite 22) umfassend erläutert.

Das Hemmnis des Nachweises des Lizenzerwerbs bereits beim Kauf der Gebrauchtsoftware wird von Dr. Daniel Taraz so argumentativ gelöst, dass dieser Nachweis erst bei einem gerichtlichen Verfahren angetreten werden müsse und ein Verlangen im Vorfeld weder möglich noch sinnvoll sei. Vor Gericht könnten Nachweise durch verschiedene Beweismittel (Zeugenaussagen, Sachverständige, Urkunden, Partei) erbracht werden. In der Broschüre werden verschiedene Möglichkeiten beschrieben. So sieht die Vergabekammer Westfalen zwar ein berechtigtes Interesse des Erwerbers, einen Nachweis zur eigenen Absicherung zu verlangen. Dies könne aber etwa durch eine Freistellungserklärung des Händlers für den Fall von Regressansprüchen hinreichend geleistet werden.

Die Broschüre Grundsätze der Beschaffung gebrauchter Software-Lizenzen durch öffentliche Auftraggeber lässt sich als PDF-Fassung direkt und kostenlos vom Webserver des Behörden-Spiegel herunterladen. Interessierte können sich darin über die rechtssichere Beschaffung informieren. Vielleicht hilft es euch weiter.

Allerdings kommt der Auswahl eines seriösen Verkäufers durch den Käufer eine hohe Bedeutung zu. Wenn der Verkäufer in Insolvenz geht, wie bei lizengo, ist die Freistellungserklärung wirkungslos. Und wenn der Händler kriminell handelt, also Produktkeys zur Freischaltung einer Software in Umlauf bringt, die nie zu einer gültigen Lizenz gehörten (z.B. Fake-Produktkeys aus China, die generiert wurden), hat der Käufer im Fall eines Verfahrens schlechte Karten. Gebrauchtsoftware-Kauf für Privatleute im Billig-Online-Shop im Internet ist also eher in die Kategorie "windig, Finger weg" zu verorten.

Bei Firmen oder öffentlichen Einrichtungen, wo es um größere Mengen geht, sind entsprechende Händler, die solche Verkäufe rechtswirksam abwickeln können, verfügbar. Einkäufer müssen die Händlerbewertung zwar nach eigenen Kriterien vornehmen. Aber ohne Verantwortung zu übernehmen, sind mir im B2B-Geschäft schon mal Namen wie Relicense, Vendosoft, softandcloud, usedsoft oder Software-Broke untergekommen. Auch MRM Distribution oder LizenzDirect könnte passen. Wichtig wäre, dass sich die Händler im Lizenzbereich auskennen, um das rechtssicher umzusetzen (ich denke vor allem an die Microsoft Lizenzbedingungen für CALs etc.).

Artikelreihe:
Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen – Teil 1
Fallen beim Online-Softwarekauf – Teil 2
Fallen beim Online-Softwarekauf: Lizenzhürden – Teil 3
Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage  – Teil 4
Falle: Billige Software-Lizenzen – neue Erkenntnisse – Teil 5
Falle: Inkassoforderung nach Kauf von Gebrauchtsoftware im Amazon Marketplace  – Teil 6
Fallen beim Online-Softwarekauf: Neue Erkenntnisse – Teil 7
Neues zu Fallen bei (Office-)Lizenzen bei Edeka – Teil 8
Microsoft klagt gegen lizengo wegen 'Billig-Lizenzen' – Teil 9
Billig-Lizenzen: Neues zu lizengo, Edeka und Microsoft – Teil 10
Falle: Office 365 Business/Microsoft 365-app-Abonnement vom 'Reseller' – Teil 11

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39 Antworten zu Neues von Lizenzen für Gebrauchtsoftware: lizengo wieder offline; Gebrauchtsoftware für öffentliche Auftraggeber

  1. OwenBurnett sagt:

    Also nach meinem wissen gibt es keine "z.B. Fake-Produktkeys aus China, die generiert wurden" seit windows vista nicht mehr, es gibt keine nicht ans BIOS/UEFI gebundenen keys die ohne online aktivierung gehen würden und MSFT aktiviert nur keys die sie selbst ausgestellt haben.

    VLK KeyGen ging nur unter XP

    • Günter Born sagt:

      Das Wissen ist imho falsch.

      Kleine Ergänzung – hatte obigen Satz am Smartphone geschrieben. Ich habe in den letzten Jahren mit einer ungenannten Quelle kooperiert, die für die Beschaffung von Gebrauchtlizenzen für eine Organisation zuständig ist. Die Quelle ist auf Angebote aus China gestoßen, wo ganze Rollen mit Lizenzkey-Aufklebern mit Hologramm über Auktionsplattformen verscherbelt wurden. Waren alles Fälschungen – die Keys wurden wohl per Software generiert und dann über Lizenzportale auf Gültigkeit geprüft. Immer wenn ein regulärer Käufer eines solches Keys diesen verwenden wollte, lief er früher oder später in Aktivierungsprobleme.

      Ist aber auch egal – die Ursprungsaussage ist, dass der Käufer (über den Händler) schon sicherstellen sollte, dass die Produktkeys vom Hersteller für die EU ausgestellt wurden. Das war teilweise bei lizengo der Knackpunkt, der Microsoft eine Möglichkeit zur Klage gab. Wenn ein Händler ohne richtiges Impressum im Ausland sitzt (Gerichtsstand im Ausland) oder sonst mehr oder weniger als Briefkasten fungiert, sehe ich es als schwierig an, als Behörde oder Firma da Gebrauchtlizenzen zu ordern.

      "Otto Normalverbraucher", wie er hier in den Kommentaren erwähnt wurde, ist bei der obigen Betrachtung (abseits des Absatzes zu lizengo) dediziert außen vor. Das Thema ist oft genug durchgekaut worden. Entweder die Leute kaufen sich ihr "Schnäppchen" und hoffen, dass es gut geht. Oder sie lassen die Finger davon. Eine Firma oder Behörde bzw. Einrichtung muss oder sollte aber anders handeln, um rechtssicher zu bleiben – imho.

      Wer jetzt irgendwie außen vor bleibt, ist der IT-Dienstleister, der seinen Endkunden eine Gebrauchtlizenz beschaffen will oder soll (z.B. weil es die Original-Lizenz vom Hersteller nicht mehr gibt). Ich denke, die von mir oben genannten B2B-Händler geben sich nicht mit Einzelkäufen ab, sondern wollen Auftragsvolumina von mehreren Tausend Euro.
      Letztendlich bleibt die Recherche und finale Entscheidung zur Händlerauswahl bei dieser Klientel beim Käufer (ggf. IT-Dienstleister) hängen. Ich kann und will (alleine aus rechtlichen Erwägungen) keine Empfehlung der Art "kaufe dort, das ist seriös" geben.

      • Olli sagt:

        Es gibt auch deutsche Gebrauchtsoftware Händler, wo man auch Einzellizenzen kaufen kann. Ein Office Pro Plus kostet dort in der Regel um die 125,- Euro netto. Man erhält eine vollständige Gebrauchtsoftware-Übertragung mit allen Unterlagen die dazu gehören auf Anfrage auch inkl. "Vernichtungserklärung" des ursprünglichen Lizenznehmers.

        Ansonsten ist die übliche Mindestmenge bei Gebrauchtsoftwarehändlern 5 Stück.

        In die Tausende muss es also nicht gehen.

        Sollte bei diesen Händlern der Key irgendwann mal nicht mehr funktionieren, erhält man im Regelfall innerhalb von 24 Stunden einen Ersatzkey (kostenlos!).

        Vermute die arbeiten legal, sonst wäre MS denen schon längst auf's Dach gestiegen.

        Um kleine Unternehmen mit Lizenzen zu versorgen ist das schon recht gut.

        • Günter Born sagt:

          Mit dem "Ersatzkey" ist halt so eine Sache. Bei Insolvenz schaut der Käufer in die Röhre. Bei einem Ersatzkey geht halt die vorherige Historie der "Gebrauchtsoftware-Lizenzübertragungskette" verloren. Ein Punkt, der nicht immer beachtet wird. Im Businessumfeld sollte man halt einige Dinge auf dem Radar haben – aus diesem Blickwinkel fand ich die im Beitrag erwähnte Broschüre recht interessant, da sie Fragen der "Nachweispflicht" anspricht. Aber am Ende des Tages muss halt jeder selbst entscheiden, welchen Weg er geht.

          Schwierige Kiste – ich selbst bin ja mal auf lizengo hereingefallen, weil ich die als Sponsor hatte (Gebrauchtlizenzen wurden von mir nie erworben). Als ich Vorfeld-Recherchen anstellte, sah alles ok aus. Wie es ausgegangen ist, ist ja im Blog nachgezeichnet. Ich hatte die Sponsorschaft von meiner Seite beendet (und auf signifikante Einnahmen verzichtet), lange bevor das mit den Edeka-Lizenzen, Hausdurchsuchungen etc. los ging. Von einem Whistle-Blower weiß ich, dass lizengo wohl kurz nachdem ich eine Sponsorschaft mit denen eingegangen bin, auf eine "schiefe Ebene" geriet.

          • McAlex777 sagt:

            >> Bei Insolvenz schaut der Käufer in die Röhre.

            Ja.

            folgendes bezieh ich nicht auf Billigkeys für <20EUR von Ebay oder andern Webseiten, sondern auf Seriös wirkende Webseiten die "Lizenzen" und nicht "Schlüssel" anbieten:

            Hier hat der Käufer dann m.E. nach besten Wissen und Gewissen eine Gebrauchtlizenz inkl. "Zertifikat" erworben.

            Somit ist dem Käufer sicher kein schuldhaftes Verhalten nachweisbar. Zumal der Kauf von Gebrauchtsoftware ja explizit legal ist.

            Es stellt sich dann die Frage ob der Käufer wenn der Nachweis erbracht wurde, das der Verkäufer doch illegale Lizenzen vertrieben hat seine Lizenzen neu erwerben muss. Der Käufer bleibt dann schliesslich auf dem Schaden sitzen.

            Aus meiner Sicht müsste für solche Fälle ein "Vergleich" gefunden werden, der beide Seiten berücksichtigt.

          • Olli sagt:

            >>> Mit dem "Ersatzkey" ist halt so eine Sache. Bei Insolvenz schaut der Käufer in die Röhre.

            Ja gut – dafür kostet es halt auch nur 50% vom Originalpreis. Und so häufig kommt man nicht in die Verlegenheit einen Ersatzkey zu benötigen. Das passiert entweder ganz am Anfang sofort, wenn andere Kunden nicht korrekt handeln, oder mal Fallweise falls einem eine Rechner in die Binsen geht und komplett ersetzt werden muss.

            Irgendwelche Abstriche muss man halt machen wenn es nur 50% kostet. Muss ich dann einen Key nachkaufen – ggf. wieder zu 50% habe ich immer noch keine Mehrausgaben, als wenn ich gleich bei MS gekauft hätte.

            Außerdem sind solche Gebrauchtlizenzen so ziemlich der einzige Weg bestimmte Versionen noch zu erwerben die man sonst nicht mehr bekommt. Mann konnte sich früher z.B. noch Reihenweise mit Office 2010 – hab es selig – eindecken – und das haben wirklich viele (kleinere) Firmen gemacht, die einfach nicht auf 2016 wechseln wollten. 2013 haben irgend gefühlt alle ausgelassen…

          • McAlex777 sagt:

            Interessant ist zu beobachten das seit 2010+ rum sich Abo- und Cloud-Modelle forcieren. Nicht nur bei Microsoft, sondern auch Adobe und solangsam immer mehr …

            Das wird unmittelbare Konsequenz auf die Erkenntnis gewesen sein, das Rechtlich abgesicherte Gebrauchtsoftware den Softwaremarkt mittelfristig massiv zurückfahren lässt.

            Letztlich zeigt die rechtliche Situation "so schön wie moderne Software " optisch aussieht" – wenns ums Geld geht befindet man sich in einem Minenfeld in dem termonuklear geschossen wird.

            Bei Oracle wird das auf die Spitze getrieben, bei dem z.B. eine 1:1 Backup-Kopie der Installationsverzeichnisse auf einen FileServer Lizenzpflichtig ist, weil diese Kopie genutzt werden "könnte".

            Oder noch Hefriger: Auf einem aktuellen ESX-Server sind alle physischen Kerne zu Lizensieren da alle CPU-Kerne die Software ausführen könnten – in einem ESX-Cluster alle ESX-Server mit allen physischen Kernen – weil der ESX-Management-Server VMs zwischen Servern je nach Auslastung verschieben "könnte".

            Auf all das verweist Oracle selbstverständlich nur in hunderten langen Lizenzdokumenten, für die korrekte Lizensierung ist nach Oracle-O-Ton der zuständige Administrator zuständig.

            Da werden dann auch Software-Komponenten Out-Of-Box vorinstalliert die extra Lizenzpflichtig sind – wehe dem Admin der die ohne Wissen nutzt.

            All das lässt mich wieder die Frage stellen:
            Will man solches Geschäftsgebaren mit der termonuklearen Bedrohung eines Weltkonzerns? Oder ist vielleicht ein "freies" Lizenzmodell nicht das was sehrviel besser zu einem passt. Heute in Zeiten von Abos, Clouds und co erscheint mir "Richard Stallman" weit seiner Zeit vorraus gewesen zu sein.

        • McAlex777 sagt:

          @Günter:

          >> Mit dem "Ersatzkey" ist halt so eine Sache. Bei Insolvenz schaut der Käufer in die Röhre. Bei einem Ersatzkey geht halt die vorherige Historie der "Gebrauchtsoftware-Lizenzübertragungskette" verloren.

          Wenn ich das richtig sehe ist die Lizenz das eigentliche Recht eine Software zu nutzen.

          Wenn ich das richtig verstehe ist der "Key" eine Zugangsbeschränkung, mehr nicht.

          Vergleichbar mit Haustürschlüssel und Mietvertrag zur Wohnung.

          Wenn ich also eine "gültige Gebraucht-Lizenz" erworben habe, so sollte der dazu aktivierende Key egal sein. Wenn Microsoft also meinen Key sperrt, müsste ich nach deutschem Recht auch die Zugangssperre von Microsoft umgehen dürfen (z.B. KeyGen, Crack etc.).

          Somit sehe ich auch keine Verletzung der Lizenzkette wenn mir der Verkäufer einen neuen Key zukommen lässt. Selbst wenn ich die Software dann von PC1 auf PC2 übertrage, und sicher von PC1 gelöscht habe.

      • OwenBurnett sagt:

        > Immer wenn ein regulärer Käufer eines solches Keys diesen verwenden wollte, lief er früher oder später in Aktivierungsprobleme.
        >

        das ist doch genau das was ich meinte, man kan gültige keys generieren aber MSFT wird die bei der online aktivierung nciht aktivieren, auser man erwischt zufällig ein key den die selber wem anderem mal ausgestellt haben.

  2. Luzifer sagt:

    Nö… die gibt es bis Win7 und da sich Win 10/11 mit Win7 Keys problemlos aktivieren lassen ;-P

    Ne Verlinkung spar ich mir, da dies illegal wäre, wer aber google bedienen kann sollte die problemlos finden.

    Bis Win7 waren eben Keys nicht ans BIOS/UEFI gebunden und MS aktiviert auch wissentlich solche Keys, alles im Namen der Verbreitung!
    W10 startete eben nicht so wie erwartet und geändert hat man das nie! Die kostenlose Upgrade von W7 auf W10 sollte auch nur ein Jahr dauern, geht heute immer noch. Tja wenn man eben sonst nicht auf die Verbreitungszahlen kommt
    ;-P

    • Datensicherheit sagt:

      Darum geht es hier überhaupt nicht. Wie immer am Thema vorbei. MS bekämpft einfach billige MAK/VL-Keys aus dem Ausland die hier illegal verschachert werden.

      Was vollkommen legitim ist juristisch zu bekämpfen.

  3. Rene sagt:

    […] Wenn ich mir ansehe, wie die MS Lizenzen an den Unis verscherbelt werden […]

    Ich habe Verständnis, dass Mircosoft als Aktiengesellschaft ordentlich Geld in die Kassen spülen muss. Was sie ja auch in ihren Veröffentlichungen wohl tun.

    Das Gedöns mit Windows und Office ist schon bemerkenswert. Windows wird einem, wenn man sich nicht total dumm anstellt, hinterhergeworfen. MS-Office ist die letzte Lizenz, womit sie eigentlich noch Geld verdienen (können)

    Da sich aktuell alle nicht wirklich mit Ruhm und Ehre bekleckern, ist es eigentlich egal, auf welches Pferd man setzt.
    Wenn man unbedingt eine MS-Office-Lizenz benötigt, dann gibt es wie gesagt den Weg über die Uni, Gymnasium und Co, recht preiswert eine offizielle Lizenz zu bekommen.

    Warum eine Privatperson das Paket unbedingt benötigt, ist mir eh ein Schleier. Da gibt es genügend Alternativen. Ob LibreOffice, OpenOffice, SoftMaker Office usw.

    • mvo sagt:

      "Wenn man unbedingt eine MS-Office-Lizenz benötigt, dann gibt es wie gesagt den Weg über die Uni, Gymnasium und Co, recht preiswert eine offizielle Lizenz zu bekommen."
      Die darf man aber nur im Rahmen der Bildungszwecke verwenden. Sie ist zwar offiziell und kostet nicht viel (das Wort "preiswert" möchte ich hier nicht verwenden), außerhalb von Schule und Studium wertlos.

  4. Horst Agatha sagt:

    Wer so wie ich sich im laufe der ganzen Jahre an Outlook als Mail Programm gewöhnt hat möchte sich vieleicht auch nicht umgewöhnen:-). Benutze Outlook ab Version 97 bis 2019. Habe heute Office 2019 Pro Plus drauf und wurde damals mit einem Key für
    14,95 Euro freigeschaltet und funktioniert schon seid Mai 2021 seid der Installation einwandfrei aber sicherlich benötige ich den Rest des Officepacketes wie Access usw. auch nicht als Privatperson. Wohl mal Word oder Exel aber auch eher selten und von
    da würde ich dir Recht geben das es für eine Privatperson auch Libre Office oder Softmaker durch aus tun würde. Allen einen Guten Rutsch in 2023 und bleibt Gesund.

    • mvo sagt:

      14,95 Euro für keine Nutzungslizenz sind m.E. aber immer noch 14,95 Euro zu viel.
      In dem Zusammenhang verwiese ich gerne auf den passenden Artikel hier im Blog:
      https://www.borncity.com/blog/2021/03/05/betrug-mit-office-windows-lizenzkeys-tausende-verfahren-der-staatsanwaltschaft/

    • McAlex777 sagt:

      >> Wer so wie ich sich im laufe der ganzen Jahre an Outlook als Mail Programm gewöhnt hat möchte sich vieleicht auch nicht umgewöhnen:

      Das seh ich tatsächlich genauso.
      Outlook ist für mich privat Key-Programm, auf IMAP-Basis.

      Für 14,95 hast Du jedoch vermutlich einen "Schlüssel" erworben, keine Gebrauchtlizenz. Das sind 2Paar Schuhe: nur weil Dir jemand einen günstigen Haustürschlüssel anbietet, hast du noch keinen Mietvertrag.

      • Luzifer sagt:

        Nicht unbedingt … da gibt es diverse Möglichkeiten für den Preis ne legael Lizenz zu bekommen… teilweise direkt über Microsoft selbst zum Beispiel im HUP.
        Braucht halt nen Arbneitgeber der mitzieht.
        Aber legale Lizenzen müssen nicht teuer sein und nicht mal gebrauchte Lizenzen sein, von daher kann man auch nicht erwarten das nen Privatuser das wirklich unterscheiden kann.

        Office Professional Plus 2019 im HUB 14,95€ direkt bei Microsoft … Projekt und Publisher für 10 € Aupreis dazu …

        Vollkommen legal direkt über Microsoft als digitale Lizenz

        Wie soll dann also Lisa Dumpfbacke entscheiden ob ne Lizenz bei eBay für 15€ leagl ist oder nicht?

        • McAlex777 sagt:

          >> Office Professional Plus 2019 im HUB 14,95€ direkt bei Microsoft

          Vermutlich wird die "rechtlich" an die Arbeitsplatz-Lizenz gekoppelt sein, und wird somit keine Vollwertige Einzellizenz sein.

          Ich würde auch in Frage stellen ob solch eine Lizenz nach einem Arbeitgeberwechsel "rechtlich" noch weiter genutzt werden darf.

        • McAlex777 sagt:

          >> Wie soll dann also Lisa Dumpfbacke entscheiden ob ne Lizenz bei eBay für 15€ leagl ist oder nicht?

          Kann sie nicht.

          Man muss deutlich beim Abbieter schauen ob Lizenzen oder Seriennummer beworben werden. Zusätzlich muss man schriftlich Anfragen aus welchen Rechtsräumen die Lizenzen bezogen werden, und ob die Software auf den Quell-Rechnern sicher gelöscht wurde. Erst dann kann man halbwegs sicher sein.

          Aber das ändert auch bei Lisa nichts an möglichen Gerichtskosten, Hausdurchsuchung, etc. pp. und mit Pech auch einen Eintrag ins Führungszeugnis.

    • OwenBurnett sagt:

      Also das Outlook habe ich in die Tonne getreten alsbald MSFT so anno 2016 oder so die rablichen icons gegen flache ohne kontrast ersetzt hat, so kann man doch nicht arbeiten.
      Thunderbird mit den icon pack meiner wahl sieht höbsch bunt und mit viel kontrast aus, da feeuen sich meine augen.

  5. Daniel sagt:

    Aber wenn man Ottonormalbenutzer ist braucht man ehrlich gesagt auch nicht Windows. Die Linuxdistributionen sind inzwischen idiotensicher. Die normalen Sachen wie Officearbeiten, Surfen im Netz und Multimedia gehen auch mit Linux. Vieles ist halt Kopfsache. Wenn man durch den Schul-PC oder den Firmen-PC auf Windows geeicht ist fällt es vielen schwer umzudenken.

    • McAlex777 sagt:

      >> Die normalen Sachen wie Officearbeiten, Surfen im Netz und Multimedia gehen auch mit Linux.

      1.
      GPU Videodekodierung bei nVidia-GPUs funktioniert stand heute nicht in Firefox/Chromium. "mpv" kanns. Somit ist das Problem bei den Browserherstelllern zu suchen.

      2.
      Unter GNU/Linux leidet die Produktivität:
      https://www.heise.de/select/ct/2022/10/2206810560405349044

      Einzelbeispiele sind z.B. Snagit, für welches unter GNU/Linux nichts funktional vergleichbares existiert.

      Solang solche Probleme nicht gelöst sind wird GNU/Linux am Desktop leider Nische bei bleiben. Z.B. bei denen die auf o.g. Funktionalitäten verzichten können/wollen.

      • Luzifer sagt:

        naja versuch mal ne TV Karte unter Linux ans laufen zu bringen … ja es geht mit sehr sehr viel Gefrickel mit gerade mal einer Handvoll Karten!

        Gerade was Software betrifft geht eben sehr viel nicht, weil es das unter Linux erst gar nicht gibt! Und komm jetzt keiner mit Wine & Co. oder eine VM. Wen ich Linux nutzt will ich ja weg von Windows!

        Die Liste könnte man endlos weiterführen … Linux ist gut für 0815 Systemen mit 0815 Anwendungsfällen, für alles andere kann man es auch 2023 noch immer in die Tonne klopfen!

        Und Schuld daran? Die OpenSource Gemeinde die sich eher gegenseitig behindern anstatt mal an einem Strang zu ziehen. Linux Dsitri Drölftausend, die auch nicht mehr kann als die anderen davor!
        Linux ist auf Desktops (nicht Serveren!) genau da wo es hingehört: unter ferner liefen.

  6. Horst Agatha sagt:

    Ich möchte aber auch dazu sagen das ich das Office 97 Packet mit Outlook 97 damals als
    Updateversion im Media Markt gekauft habe für 465 DM wenn ich es noch richtig weiß
    und auch für Windows 2000 was ich mir damals mal als Update Version zugelegt habe
    habe ich auch um die 465 DM bezahlt und wurde noch mit CD-ROM geliefert und mit Verpackung. Was ich damit nur sagen will ist das ich jetzt per seh da nicht irgendwo jemand bin der von Anfang an auf skuriele Verbreitungswege gesetzt hat und durch aus bereit war dafür zu bezahlen aber sicher spreche ich mich heute nicht davon Frei mir auch mal eine Downlaod Testversion herunterzuladen die man dann mit einem Key als Vollversion umwandeln kann. Das das ganze nicht so legal ist wie die Händler es einemWeismachen wollen ist mir dabei durchaus bewusst nur ich stehe da zu. Da ich aber auch ein treuer Leser hier bei Günter Born bin war mir der genannte Artikel aber auch bekannt:-) Gruß Horst

  7. Bernd Bachmann sagt:

    Also zusammengefasst: Als Käufer von Software, egal ob neu oder gebraucht, habe ich keine Möglichkeit, herauszufinden, ob ich die Software nun legal lizensiert habe oder nicht. Selbst wenn der Hersteller einen erworbenen Produktschlüssel akzeptiert und das Produkt freischaltet, kann es trotzdem eine illegale Nutzung sein.

    Das ist ziemlich unbefriedigend, finde ich.

    • W12User sagt:

      Doch hast du kaufe deinen Key einfach online im Microsoft Store.

      • Bernd Bachmann sagt:

        Wollte ich. Aber schon vor 6 (?) Jahren gab es bei MS keine Win7-Lizenz mehr zu kaufen. Habe damals also gebraucht gekauft. In D; Zusicherung des Händlers; CD; Hologramm; problemlose Aktivierung.

        Klingt also legal, aber trotzdem kann ich mir nicht sicher sein. Schon irgendwie schräg.

  8. OwenBurnett sagt:

    Also im privatem Umfeld würde ich ganz klar meinen lieber gleich irgend einen aktivierungs hack als gebraucht Software. Wen man so oder so im zweifel keine Lizenz hat dann zumindest lieber auch kein Geld ausgeben.

    Wenn MSFT es den Leuten schon vorsätzlich verunmöglicht gebraucht Software von unlizenzierte Software zu unterscheiden ist es nur recht und billig gleich ganz in die Nutzung unlizenzierte Software einzusteigen.

    • McAlex777 sagt:

      >> Wenn MSFT es den Leuten schon vorsätzlich verunmöglicht gebraucht Software von unlizenzierte Software zu unterscheiden ist es nur recht und billig gleich ganz in die Nutzung unlizenzierte Software einzusteigen.

      Schaut auf die Webseite was angeboten wird.
      Wird eine gültige Lizenz angeboten, oder überall nur von Keys/Seriennummern gesprochen.

      Da fallen schon die meisten Anbieter aus:
      Sie sprechen von "Originalen Seriennummern", nicht von Lizenzen.

      Dann als zweites eine schriftliche Anfrage per Mail:
      * Wird mir eine gültige Lizenz mit UseRecht angeboten, oder handelt es sich nur um einen Aktivierungsschlüssel?
      * Stammen die Quell-Lizenzen aus dem europäischen Wirtschaftsraum?
      * Wird sichergestellt das die Software von den Quellrechnern entfernt wurde.

      Das sichert schlussendlich zumindestens eine mögliche Handhabe gegen den Verkäufer, wobei das bei Insolvenz dann auch nichts mehr nützen würde.

  9. T. Schillich sagt:

    Wie konkret sieht denn eine gültige Gebrauchtlizenz aus, die im Zweifelsfall auch rechtssicher ist?

    Was muss z.B. ein Verkäufer alles abgeben, wenn er seinen alten Rechner inkl. Lizenz veräußern möchte? Wenn das alles zu aufwändig wird, mit irgendwelchen Zusatzverträgen usw., da hat doch kein Mensch Lust zu.

  10. McAlex777 sagt:

    Ich denke man kann schon die berechtigte Frage stellen, warum Software-Hersteller keine Möglichkeiten bieten eine Lizenz zu aktivieren/deaktivieren – sondern nur Keys zum Freischalten von Zugangsbegrenzungen. Warum sind Seriennummern nicht eineindeutig? Bei andern Tätigkeiten wie z.B. der Telemetrie kann Microsoft doch auch jeden PC eineindeutig wiedererkennen.

    Offensichtlich wollen SoftwareHersteller damit ganz bewusst den Gebrauchtmarkt erschweren: durch unklare Rechtssituationen wird es gut bezahlten Anwaltskanzleien eher ermöglicht Schlupflöcher zu ihren gunsten zu interpretieren, als dem Anwender der im Zweifel sich allein gegen einen Weltkonzerne verteidigen muss.

    • Chris sagt:

      Zitat:
      Warum sind Seriennummern nicht eineindeutig?

      Antwort:
      Weil man im Firmenumfeld bei Installationen in der Regel nur mit einer Seriennummer arbeitet, das erleichtert die Verwaltung der Lizenzen sowie auch auch das ausrollen auf die Endgeräte. Es ist ein großer Unterschied ob man Office 100x mit nur einem Key installieren kann oder 100x installiert und anschließend bei jedem PC noch die Software mit dem individuellen Key freischalten muss.

      Wie viele Lizenzen dann hinter der Seriennummer stecken ist in den Verträgen geregelt.

      Aber ja, natürlich versuchen die Hersteller mit allen Mitteln den Gebrauchtsoftwaremarkt auszutrocknen.

      • McAlex777 sagt:

        >> Es ist ein großer Unterschied ob man Office 100x mit nur einem Key installieren kann oder 100x installiert und anschließend bei jedem PC noch die Software mit dem individuellen Key freischalten muss.

        Es wäre technisch ein leichtes hier Abhilfe zu schaffen, wenn man wollte.

        z.B. eine Liste mit Seriennummern vergeben, und ein Provisionierungs-Tools weist diese automatisch zu.

  11. Dolly sagt:

    Im weiteren Bekanntenumfeld wurden früher Windows oder Office CD-Images aus obskuren Quellen mit "Cracks" und "Aktivator" Tools und "Updatepackz.rar" verwendet, mit allem was man sich damit noch so an Trojanern und Backdoors eingehandelt hat. Wenn das Chaos zu gross wurde, alles neu installiert und das gleiche von vorn.

    Seit Verfügbarkeit von diesen 4,88 € Lizenzschlüssel bei ebay oä. für Windows oder Office 2010/19 waren/sind diese Rechner mit offiziellem MS ISO Download und diesen Schlüsseln aufgesetzt trojanerfrei und auf jeweils aktuellem Patchstand.

    Gesamt gesehen eine sehr positive Entwicklung.

  12. Dolly sagt:

    Zur Konkurrenz wechselt da keiner, es würden sonst einfach gecrackte Versionen von Microsoft Software genutzt, mit ggf. Botnetz, Trojanern oä. mit an Bord. Die gebrauchten Lizenzschlüssel tragen zu mehr allgemeiner Sauberkeit im Netz bei, das ist der Kernpunkt hier.

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