LKA-Warnung vor Betrugsmails mit Bezug auf Steuerbescheid, Steuerbetrug etc.

Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)Aktuell trudeln wohl einige Einkommensteuerbescheide ein. Das machen sich auch Online-Kriminelle zu Nutze, und verschicken E-Mails mit Schock-Betreff "Steuerbetrug" oder dem Trigger "Steuerbescheid" sowie "Einkommensteuerbescheid", um die Empfänger zum Öffnen dieser Nachrichten zu bewegen. Das Landeskriminalamt Niedersachsen warnt deshalb auf seiner Präventionsseite vor diesen Betrugsmails und gibt Tipps, damit niemand auf diese Masche hereinfällt.


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Die Warnung von Mitte August 2023 findet sich auf der LKA-Präventationsseite unter dem Titel Gefälschte Mail zu „Steuerbescheid, Steuerbetrug, Einkommensteuererklärung. Das LKA schreibt, dass Cyberkriminelle nichts unversucht lassen, um an Geld und/oder sensible Daten anderer zu gelangen. Dazu gehören auch Phishing-Kampagnen, die breit gestreut werden und sich im Grunde jährlich wiederholen.

Mit Betreffs wie "Steuerbescheid // Akte-102.UP //",  "Einkommensteuererklärung / Steuerbescheid / Steuerbetrug" oder "Steuerbescheid Aktenzeichen 4785-OP.UT" (weitere Betreff-Varianten sind möglich) in der E-Mail und vorgeblichen Absendern wie "Generaldirektion für Finanzen" oder "Steuerbehörde" versuchen die Cyberkriminellen ihre potentiellen Opfer zu überzeugen, dass man eine Straftat begangen hätte und man nun handeln müsse.

Phishing-Mail-Beispiel Steuerbetrug

Aktuell verschickte, aber gefälschte Mails sollen den Anschein erwecken, vom Bundesministerium der Finanzen zu stammen. Obiger Screenshot zweigt zwei Meldungen, die das LKA als Beispiel beigefügt hat. Das LKA schreibt, dass der Mail ein fingiertes Anschreiben als Bild beigefügt sei, welches wie nachfolgend gezeigt aussehen kann.


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Das Bild suggeriert, dass gegen den Empfänger der Mail Anzeigen wegen Steuerbetrugs vorliegen und dieser der Steuerhinterziehung beschuldigt werde. Im Anschluss rücken die Betrüger mit dem Anliegen heraus, und fordern den Empfänger auf, den Betrag von 7.108.00 € als Steuerschuld binnen 48 Stunden zu begleichen, andernfalls werde eine Pfändung eingeleitet.

Das LKA schreibt, dass  aus der Mail nicht hervor gehe, ob die angeschriebenen Personen direkt antworten sollen. Wer trotzdem versucht, eine Antwort auf die Mail zu versenden, werde ggf. bemerken, dass es offensichtlich keine offiziellen Mailadressen von Behörden sind, die angegeben sind. Das LKA konnte in Phishing-Mails E-Mail-Adressen mit Domainendungen feststellen, die beispielsweise für Italien, Bulgarien und Spanien stehen.

Das LKA schreibt, dass die Täter bei erfolgreicher Rückantwort durch die potentiellen Opfer passende Kontodaten zusenden, auf die dann der geforderte Betreag überwiesen werden soll. Zudem ist eine Aufforderung zur Verifizierung (z.B. Mitsenden von Personalausweisbildern) denkbar. Letzteres dient ggf. zum Identitätsdiebstahl. Das Ganze ähnelt von der Masche angeblichen Schreiben von BKA, Europol, Interpol usw., wie hier beschrieben, heißt es.

Denkbar sei laut LKA auch das Zusenden von Links, wie bei dieser Masche (ebenfalls missbräuchlich im Namen des Finanzministeriums) beschrieben. Mit dieser Masche besteht zusätzlich die Gefahr des Phishings im Onlinebanking. Weiterhin besteht die Gefahr von Schadsoftware, die in einem angehängten Dokument versteckt ist oder auf einer verlinkten Webseite lauert.

Wer eine solche oder vergleichbare Mail bekommen hat, kann diese bedenkenlos löschen. Betroffene, die eine neue Varianten dieser Masche als E-Mail erhalten hat, können das LKA über diese Webseite in Kenntnis setzen. Opfer, die allerdings auf die Masche hereingefallen sind, sollten bei bereits erfolgten Überweisungen seine zuständige Bank unverzüglich kontaktieren. Im Anschluss sollte eine Anzeige bei der örtlichen Polizeidienststelle oder über die zugehörige Onlinewache erfolgen.


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2 Antworten zu LKA-Warnung vor Betrugsmails mit Bezug auf Steuerbescheid, Steuerbetrug etc.

  1. Luzifer sagt:

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    sollten bei bereits erfolgten Überweisungen seine zuständige Bank unverzüglich kontaktieren.
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    Nützt dir nur im allgemeinen nix, Konto Abbuchungen können rückgängig gemacht werden im Schadensfall haftet die Bank. Überweisungen sind aber weg, wenn das Empfängerkonto bereits geleert wurde (und davon kannst du bei Phishing ausgehen) und haften tut der Kontoinhaber!

    Wie aber immer bei Phishing: Augen Auf und Hirn einschalten schützt zu 100%

  2. Dekre sagt:

    Es ist immer wieder auf solch eine Schwachsinn hinzuweisen. Ich kenne da potentielle Kandidaten. Dem ist aber nicht mhe rz helfen. Das Probelm ist eben die Gutgläubigkeit alles über da Internet zu machen und täglich an einem kleinen Ding ("smartphone") zu hängen. Kommt das weg, so ist "halli-galli"-Stimmung angesagt.

    Dummheit frist eben Hirn.

    Ich habe da kein Mitleid für Leute die darauf reinfallen.

    UND NOCH EINMAL: Das Bundesfinanzministerium (BMF) verschickt weder Bescheide, noch Zahlungsaufforderungen, noch Steuerfahndungen etc. Man kann es nie genug betonen. Wer darauf Anzeichen hat, darauf reinzufallen, dem ist der E-Mail-Verkehr zu verbieten.

    Das ist das Gleiche, wenn bei uns in Berlin Drückerkolonnen durch die Wohngebiete laufen und sich die Verträge von Strom und Gas zeigen lassen wollen. Diese geben sogar an angekündigt zu seinen.

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