EU-Kommission fordert von X Informationen wegen Hamas-Meldungen gemäß DSA an

Sicherheit (Pexels, allgemeine Nutzung)Nach dem Angriff der Hamas auf Israel gab es auf der Plattform x.com jede Menge Meldungen mit Falschinformationen. Von X hieß es zwar, dass hunderte Hamas-nahe Konten gelöscht worden seien. Nun hat die EU-Kommission eine offizielle Anfrage an X nach dem Digital Service Act gestellt.


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Die EU-Kommission hat ein Auskunftsersuchen an X gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Service Act) gestellt. Es geht um Fehlinformationen über den Krieg zwischen Israel und der Hamas, die auf zahlreichen X-Konten geteilt wurden.

Dazu schreibt die EU-Kommission, dass ein förmliches Auskunftsersuchen gemäß dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) an X gerichtet wurde. Dieses Ersuchen geht auf Hinweise zurück, die die Kommissionsdienststellen über die angebliche Verbreitung illegaler Inhalte und Desinformationen, insbesondere die Verbreitung terroristischer und gewalttätiger Inhalte und Hassreden, erhalten haben. Die Aufforderung bezieht sich auch auf die Einhaltung anderer Bestimmungen des DSA.

Nach seiner Einstufung als sehr große Online-Plattform muss X seit Ende August 2023 alle Bestimmungen des DSA einhalten. Das betrifft auch die Bewertung und Abmilderung von Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler Inhalte, Desinformation, geschlechtsspezifischer Gewalt und etwaiger negativer Auswirkungen auf die Ausübung der Grundrechte, die Rechte des Kindes, die öffentliche Sicherheit und das psychische Wohlbefinden.

In diesem speziellen Fall untersuchen die Kommissionsdienststellen die Einhaltung des DSA durch X, unter anderem im Hinblick auf seine Politik und Praxis in Bezug auf Hinweise auf illegale Inhalte, die Bearbeitung von Beschwerden, die Risikobewertung und Maßnahmen zur Minderung der festgestellten Risiken. Die Kommissionsdienststellen sind befugt, von X weitere Informationen anzufordern, um die ordnungsgemäße Umsetzung des Gesetzes zu überprüfen. Hintergrund ist, das X die Teams zur Moderation von Fake News auf Anordnung von Elon Musk aufgelöst hat.


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X muss den Kommissionsdienststellen bis zum 18. Oktober 2023 die angeforderten Informationen zu Fragen im Zusammenhang mit der Aktivierung und dem Funktionieren des Krisenreaktionsprotokolls von X und bis zum 31. Oktober 2023 zu den übrigen Fragen übermitteln. Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten von X wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens nach Artikel 66 des DSA zur Folge haben.

Gemäß Artikel 74 Absatz 2 DSA kann die Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder entstellte Angaben in der Antwort auf ein Auskunftsersuchen verhängen. Bei Nichtbeantwortung bis X kann die Kommission beschließen, die Informationen durch Entscheidung anzufordern. In diesem Fall kann die Nichteinhaltung der Antwortfrist zur Verhängung von Zwangsgeldern führen.

Der DSA ist ein Eckpfeiler der digitalen Strategie der EU und legt einen beispiellosen neuen Standard für die Rechenschaftspflicht von Online-Plattformen in Bezug auf Desinformation, illegale Inhalte, wie illegale Hassreden, und andere gesellschaftliche Risiken fest. Sie enthält übergreifende Grundsätze und solide Garantien für die Meinungsfreiheit und andere Nutzerrechte.

Am 25. April 2023 hatte die Kommission 19 sehr große Online-Plattformen (Very Large Online Platforms, VLOPs) und sehr große Suchmaschinen (Very Large Search Engines, VLSEs) aufgrund ihrer Nutzerzahlen von über 45 Millionen oder 10 % der EU-Bevölkerung benannt. Diese Dienste müssen ab Ende August 2023 alle Bestimmungen des DSA erfüllen.


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4 Antworten zu EU-Kommission fordert von X Informationen wegen Hamas-Meldungen gemäß DSA an

  1. Windowsnutzer1969 sagt:

    Frage:
    Warum bitte veröffentlichen Sie, Hr.Born, eigentlich immer wieder Artikel zu politisch brisanten Themen mit freigeschalteter Kommentarfunktion, nur um dann kritische Kommentare umgehend zu löschen? In diesem Fall wurden gleich die drei ersten Kommentare (keiner von mir!) gelöscht … Davon war zumindest ein Kommentar sehr gut und treffend geschrieben, der auch auf einen explizit wichtigen Absatz des Artikels einging und absolut nicht gegen irgendwelche Regeln verstoßen hat. Hätte gerne weitere Reaktionen darauf verfolgt – ist nun leider nicht mehr …

    Wenn Sie eine Einheitsmeinung möchten, dann sollten Sie ein Forum á la "Bluesky" betreiben, in das man nur auf "Einladung" Zutritt bekommt und sich somit seine Meinungsblase und Meinungshoheit sichert … Hadmut Danisch hat dazu übrigens einen sehr guten (allerdings – Achtung Triggerwort – kritischen) Artikel geschrieben:

    https[:]//www.danisch.de/blog/2023/10/06/filterblasen-und-echokammern/

    • rpr sagt:

      Sein Blog, seine Regel. Fertig.

    • Günter Born sagt:

      Wie der Vorposter bereits anmerkte, entscheide ich, welche Beiträge ich in den Blog einstelle – ich halte ja auch die Knochen hin. Eine Zensur der Art "könnte Diskussionen geben", möchte ich mir nicht als Schere im Kopf einrichten, wäre der Punkt, das Bloggen hier einzustellen.

      Wenn ich allerdings erkenne, dass die Kommentierung abdriftet, behalte ich mir vor, die Kommentierung zu sperren und auch Kommentare zu löschen. War im betreffenden Beitrag, wo es um eine Information ging. Man mag bzgl. der EU-Begründung zu DSA unterschiedlicher Meinung sein. Aber es ist hier im Blog nicht der richtige Ort das zu diskutieren (z.B. Elon Musk als Hüter der Redefreiheit zu huldigen, war angesichts der obigen Thematik nicht angebracht).

      Und wer mir mit linken oder rechten Blasen kommt oder mit Echokammern wie BlueSky argumentiert, muss schlicht damit rechnen, dass ich Kommentare, abhängig von deren Inhalt, (inzwischen leider) löschen muss.

  2. Rolf sagt:

    DSA wird also wie eigentlich absehbar als Zensurinstrument genutzt?

Kommentare sind geschlossen.

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