Die 45. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten am 7. November 2023 in Bonn hat sich auch mit dem Transparenzniveau in Bund und Ländern befasst. Zentrale Entschließung der Konferenz war die Forderung an die Bundes- und die Landesgesetzgeber, deutschlandweit einen einheitlichen und hohen Standard in Sachen Informationszugang zu etablieren.
Mit modernen Transparenzgesetzen soll das Recht auf Informationszugang deutschlandweit auf ein einheitlich hohes Niveau gebracht werden. Professor Ulrich Kelber, BfDI, sagte dazu: Noch immer gibt es in Bayern und in Niedersachsen keinen gesetzlich normierten, allgemeinen und voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen. In einigen Ländern bestehen hingegen bereits umfassende Pflichten zur proaktiven Veröffentlichung auf Transparenzportalen in modernen Transparenzgesetzen. Deshalb fordern die Informationsfreiheitsbeauftragten die Abschaffung der bestehenden "drei Klassen-Gesellschaft".
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Der Begriff "drei Klassen-Gesellschaft" bezieht sich auf den Stand der Umsetzung der Informationsfreiheits- bzw. Transparenzgesetze. In Hamburg und Rheinland-Pfalz müssen die Behörden viele Informationen proaktiv veröffentlichen. In Niedersachsen und Bayern gibt es keinen voraussetzungslosen Anspruch auf den Zugang zu amtlichen Informationen. Dazwischen liegen der Bund und die restlichen Länder, in denen ein Zugang auf Antrag möglich ist.
(Quelle: Pexels CC0 Lizenz)
Weitere Entschließungen gab es zu den Themen "Künstliche Intelligenz (KI) verantwortungsvoll für die Informationsbereitstellung nutzen!" und "25 Jahre Århus-Konvention – Veröffentlichungsanspruch muss ins Gesetz!", die einen gesetzlich geregelten Veröffentlichungsanspruch für Umweltinformationen einfordert.
Ende des Jahres wird der BfDI den Vorsitz der Konferenz an die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte, Dr. Juliane Hundert übergeben.
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