EU-Kommission eröffnet DSA-Verfahren gegen Facebook und Instagram

ParagraphKleiner Nachtrag vom Wochenanfang. Die EU-Kommission hat zum 30. April 2024 bekannt gegeben, dass ein förmliches Verfahren gegen Facebook und Instagram nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Service Act, DSA) eröffnet wurde. Im Verfahren soll geprüft werden, ob Meta, der Anbieter von Facebook und Instagram, möglicherweise gegen das Gesetz über digitale Dienstleistungen (DSA) verstoßen hat.


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Die Prüfung bezieht sich laut EU-Kommission auf die mutmaßlichen Verstöße der Politik und Praktiken von Meta im Zusammenhang mit irreführender Werbung und politischen Inhalten in seinen Diensten Facebook und Instagram. Die EU-Kommission sieht auch die Nichtverfügbarkeit eines wirksamen Echtzeit-Tools für den zivilgesellschaftlichen Diskurs und die Wahlbeobachtung im Vorfeld der Wahlen zum Europäischen Parlament als Problem. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass Meta sein Echtzeit-Tool für öffentliche Einblicke, CrowdTangle, ohne angemessenen Ersatz abgeschafft hat.

Darüber hinaus vermutet die Kommission, dass der Mechanismus zur Kennzeichnung illegaler Inhalte in den Diensten ("Notice-and-Action") sowie der Rechtsbehelf für Nutzer und die internen Beschwerdemechanismen nicht mit den Anforderungen des Gesetzes über digitale Dienste übereinstimmen und dass Meta Forschern nur unzureichend Zugang zu öffentlich zugänglichen Daten gewährt. Die Einleitung des Verfahrens stützt sich auf eine vorläufige Analyse des von Meta im September 2023 übermittelten Risikobewertungsberichts. Dieser enthielt Antworten von Meta auf die förmlichen Auskunftsersuchen der Kommission (zu illegalen Inhalten und Desinformation, Datenzugang, Abonnement für No-Ads-Politik und generativer KI), öffentlich zugänglicher Berichte und der eigenen Analyse der Kommission.

Das laufende Verfahren wird sich auf Bereiche wie "Täuschende Werbung und Desinformation", "Sichtbarkeit von politischen Inhalten", die Nichtverfügbarkeit eines wirksamen Echtzeit-Tools für den zivilen Diskurs und die Wahlbeobachtung durch Dritte im Vorfeld der bevorstehenden Wahlen zum Europäischen Parlament und anderer Wahlen in verschiedenen Mitgliedstaaten, den Mechanismus zur Kennzeichnung illegaler Inhalte etc. konzentrieren.

Nach der förmlichen Einleitung des Verfahrens wird die Kommission weiterhin Beweismittel sammeln, z. B. durch zusätzliche Auskunftsersuchen, Befragungen oder Inspektionen.

Mit der Einleitung eines förmlichen Verfahrens wird die Kommission ermächtigt, weitere Durchsetzungsmaßnahmen wie einstweilige Maßnahmen und Beschlüsse wegen Nichteinhaltung zu ergreifen. Die Kommission ist ferner befugt, Verpflichtungszusagen von Meta anzunehmen, mit denen die im Verfahren aufgeworfenen Probleme behoben werden sollen. Das Gesetz über digitale Dienste sieht keine gesetzliche Frist für die Beendigung eines förmlichen Verfahrens vor. Die Dauer einer eingehenden Untersuchung hängt von mehreren Faktoren ab, u. a. von der Komplexität des Falls, dem Umfang der Zusammenarbeit des betroffenen Unternehmens mit der Kommission und der Ausübung der Verteidigungsrechte. Details lassen sich hier nachlesen.


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