Vodafone darf während eines Werbeanrufs keinen Vertragswechsel per Mausklick durchführen. Das geht aus einem Urteil hervor, das die Verbraucherzentrale gegen den Anbieter erwirkt hat. Das Urteil ist derzeit aber noch nicht rechtswirksam.
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Werbeanruf mit Vertragswechsel
Es war während eines Vodafone Werbeanrufs, in dessen Folge ein Vertragswechsel durchgeführt werden sollte. Soweit in Ordnung, aber im Hinblick "Nägel mit Köpfen" sollte der Deal sofort umgesetzt werden. Der Verbraucher erhielt noch während des Telefonats eine E-Mail mit der Vertragszusammenfassung zum beworbenen Internettarif.
Der Vodafone-Mitarbeiter forderte den Kunden auf, den ebenfalls in der Mail enthaltenen Link zur Auftragserteilung anzuklicken – dies erfolgte während des Telefonats. Damit aber hätte der Kunde den neuen Tarif verbindlich bestellt.
„Am Telefon besteht die Gefahr, dass Verbraucher:innen zum Abschluss von Verträgen überredet werden, zu denen sie nach genauerem Hinschauen lieber Nein sagen", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. „Verbraucher müssen ausreichend Zeit haben, die Vertragszusammenfassung zu prüfen und zu vergleichen. Das ist während eines Telefonats mit einem Vertriebsmitarbeiter unmöglich."
Das Urteil gegen Vodafone
Gegen dieses Vorgehen der Vodafone Deutschland GmbH hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit obiger Begründung geklagt und nun, gemäß dieser Mitteilung, vor dem Landgericht (LG) München recht bekommen (Urteil 4 HK O 11626/2). Die Richter am LG München schloss sich der Auffassung des vzbv an, dass eine solche Verkaufsmethode gegen das Telekommunikationsgesetz verstößt. Demnach sind Anbieter seit Dezember 2021 verpflichtet, Verbrauchern eine klare und leicht lesbare Vertragszusammenfassung zur Verfügung zu stellen, bevor diese ihre Vertragserklärung abgeben.
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Sinn und Zweck dieser Regelung ist es laut Landgericht auch, dass Verbraucher in voller Sachkenntnis entscheiden können, ob sie eine Vertragserklärung abgeben. Außerdem muss ihnen ein Vergleich mit anderen Angeboten ermöglicht werden. Dies erfordere einen gewissen Zeitraum zwischen der Übersendung der Vertragszusammenfassung und der Abgabe der Vertragserklärung. Während eines Telefonats habe ein Verbraucher nicht wirklich die Möglichkeit, sich die Vertragszusammenfassung anzuschauen. Vodafone dürfe daher nicht dazu auffordern, den angebotenen Tarif zu bestellen, bevor das Telefonat überhaupt beendet ist.
Urteil mit Breitenwirkung
Die Klage geht zurück auf einen Hinweis der Marktbeobachtung Digitales des vzbv. Das Vorgehen, das Vodafone nun untersagt wurde, betrifft laut Berichten von Verbrauchern auch andere Telekommunikationsanbieter. Das Urteil des LG München I vom 22.04.2024, Az. 4 HK O 11626/23, ist noch nicht rechtskräftig (Berufung OLG München 6 U 1815/24e). Die Mitteilung enthält auch das Urteil im PDF-Format. (via)
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Interessant, denn das macht 1&1 bei den DSL Tarifen genau so. Mal schauen ob die auch demnächst davon betroffen sind.
Wird Zeit das Telefon- und Haustür-"Verträge" generell für unwirksam erklärt werden, dann nähme dieses aggressive Werbe-Elend das häufig in überteuerte Abzock-Verträge mündet endlich ein Ende!
Zuhause vereinbarte "Beratungs"-Termine müssen dabei gar nicht wegfallen (ist ein häufiges Gegenargument), denn den Vertrag kann der Kunde nach der Beratung auch in Ruhe per Internet selbst anfordern.
Und genau darum geht es bei der ganzen Sache, das der Kunde in seiner eigenen Geschwindigkeit entscheiden kann und sich nicht per Telefon oder am Küchentisch unter Druck gesetzt fühlen muss ! Für nichts anderes als zum Zeit- (und ggf. noch sonstigen) Druck ausüben wollen diese "Drücker"-Firmen unbedingt den direkten Gesprächszugang, am besten mit Überraschungsmoment (ohne Vorankündigung/Termin) … warum sonst wird ständig ohne Terminvereinbarungen an der Wohnungstür geklingelt ? Und ganz besonders häufig an den Haustüren in vermeintlich reicheren Einfamilienhaus-Siedlungen . . .
Und wenn man schon "Umwelt" und Klimaschutz betreiben will, dann wäre es auch längst überfällig, die Flut an Papier-Werbepost zu verbieten. Zumal gerade die Discounter nun doch alle eine eigene Handy-App haben. Da kann sich jeder selbst bequem über die aktuellen "Schnäppchen" in seinem Nahumfeld "informieren". Ihr wisst schon, die tollen Angebote, die oft genug gar nicht mehr da sind, wenn man im Laden ankommt …
Telefonverträge müssen nicht unbedingt unwirksam werden, wenn man selbst an der Hotline anruft und den Vertrag ändern möchte darf der gern wirksam werden. Aber eben nicht wenn man angerufen wird oder so eine Drückerkolone an der Haustür ster.
Naja ich ändere gerne Telefonisch meine Verträge. Nachdem ich mich vorher ausgiebig informiert habe, Rufe ich den Service an und teile dem meine Änderungswunsch mit, da ist es schon toll das der Sachbearbeiter das dann per Knopfdruck umsetzen kann! Die Selbstservice Portale sind nämlich gelinde gesagt nen Shice!
Werbeanrufer die mir aber was aufschwatzen wollen bekommen ein Nein Danke und besonders aufdringliche nen Tinitus durch die Trillerpfeife ;-P
"Der Verbraucher…"
Was ist mit den anderen 1000 Verbrauchern, die mit der problemlosen, zeitsparenden Abwicklung des Vertragswechsels glücklich waren?
Der Argumentation folgend benötigen wir auch keinen Datenschutz, weil 1000 anderen Verbrauchern das egal ist und Sie bei Fratzenbuch einen Datenstriptease machen…
Wenn ein Anbieter darauf besteht, dass noch während des Telefonates der Vertrag per E-Mail bestätigt wird, dann versucht er Druck aufzubauen und das ist unseriös. Ich denke kaum, dass es Verbarucher gibt, die einen vom Anbieter aktiv angebotenen (!) Vertragswechsel so schnell benötigen, dass sie das Ende des Telefonates nicht abwarten können. Die können dann doch auch nach dem Auflegen alles ungeprüft beauftragen und sich über den Tisch ziehen lassen.