Ärger mit 1N Telecom GmbH – Leitungsfreigabe durch Bundesnetzagentur erzwungen

ParagraphOpfer der 1N Telecom GmbH sehen sich nicht nur Inkassoforderungen wegen eines ungewollt eingegangenen Anbieterwechsels ausgesetzt, sondern stehen auch oft Monate ohne Telefonanschluss und Internetzugang da. Hier hat mich ein Leser darauf hingewiesen (danke dafür), dass ein Rechtsanwalt, der zahlreiche Betroffene vertritt, inzwischen nicht nur diese Inkassoforderungen erfolgreich anfechten konnte, sondern auch eine Leitungsfreigabe durch Bundesnetzagentur erzwungen hat. Ist zwar nervig, gibt aber einen Hoffnungsschimmer für Betroffene.


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Kurzer Rückblick auf eine fiese Masche

Die 1N Telecom GmbH ist ein Telefon- und Internetanbieter (DSL, Glasfaser) mit Sitz in Düsseldorf, dessen Firmenname eine frappierende Ähnlichkeit mit der Deutsche Telekom AG aufweist. Für Ärger sorgt das Geschäftsmodell dieses Anbieters, denn die 1N Telecom GmbH schreibt Kunden der Deutsche Telekom an, deren Festnetznummern noch im öffentlichen Telefonbuch gelistet sind. Die Briefe sind persönlich adressiert und enthalten auch die Nummer ihres aktuellen Festnetzanschlusses.

Im Brief geht es um einen Vertragswechsel zu einem vermeintlich "günstigeren" Tarif. Viele (vor allem ältere) Kunden glauben, auf Grund der Namensähnlichkeit, dass dieser Wechsel innerhalb der Deutsche Telekom stattfindet. Der "Irrtum" löst sich auf, wenn die Opfer dann ein Willkommensschreiben der 1N Telecom mit der Info: "Wir richten den Anschluss ein" bekommen.

Ziehen die Telekom-Kunden dann die Kündigung ihres Vertragsabschlusses zurück, so dass die Portierung nicht stattfindet, schickt die 1N Telecom GmbH ein Schreiben, in dem Schadensersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags gefordert wird. Das Schreiben kommt i.d.R. nachdem die 14 Tage Widerrufsfrist ab Vertragsschluss abgelaufen ist. Die Schadensersatzforderung beläuft sich um die 400 Euro. Die Verbraucherzentralen warnen seit Monaten vor diesem Anbieter (siehe Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom).

Wer den Anschluss zur 1N Telecom GmbH übertragen lässt, läuft womöglich in ein gänzlich anderes Problem: Trotz Vertrag gelingt es nicht, den Telefon- und Internetanschluss einzurichten. Ich hatte hier im Blog über solche Fälle berichtet. Die 1N Telecom GmbH kassiert aber Monat für Monat, obwohl keine Leistung erbracht wird. Supportanfragen laufen ins Leere – und der Versuch, die Leitung zur Deutsche Telekom zurückportieren zu lassen, scheitern auch. Die 1N Telecom GmbH blockiert die Zurückportierung.


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Klagen bisher erfolgreich

Gegen das Geschäftsgebaren der 1N Telecom GmbH sind sowohl die Deutsche Telekom als auch der Bundesverband der Verbraucherzentralen vorgegangen. Ich hatte im Beitrag Deutsche Telekom geht gegen 1N Telecom GmbH wegen "Werbebriefen" vor über den Ansatz der Deutsche Telekom berichtet, die wohl eine einstweilige Verfügung erwirken konnte.

Auch die Klagen der Verbraucherzentrale hatten zwar Erfolg – ich hatte in den Blog-Beiträgen 1N Telecom GmbH: Was ist da los? Wirken Urteile? (Juni 2024) – Teil 1 und Urteil der Verbraucherzentrale gegen 1n Telecom GmbH (Juni 2024) – Teil 2 über diese Entwicklung berichtet. Inzwischen sucht die Verbraucherzentrale Betroffene, um eine Sammelklage zu führen (siehe Verbraucherzentrale sucht Betroffene für Sammelklage gegen 1n Telecom GmbH).

Sind alles zwar ermutigende Entwicklungen. Aber es sieht so aus, als ob dem Geschäftsgebaren der 1N Telecom GmbH immer noch kein Riegel vorgeschoben werden konnte. Es gibt nun Berichte, dass die 1N Telecom GmbH (scheinbar wahllos) Verbraucher per Post und per E-Mail kontaktiert. In den Schreiben wird behauptet, dass von Seiten der Betroffenen vertragswidrig keine Portierung zum Vollzug des Anbieterwechsels stattgefunden habe. Es wird ausgeführt, dass die 1N Telecom GmbH "zur fristlosen Kündigung berechtigt" sei. Dazu gilt "was juckt es mich, wenn Nachbars Hund Flöhe hat". Spannend wird es aber, dass der so angeschriebene "Kunde" zu Zahlung von Schadensersatz in Höhe von über 400,00 Euro verpflichtet wird.

Ich habe das Wort "Kunde" in Anführungszeichen gesetzt, denn es sieht so aus, dass vorher kein Kontakt zwischen der 1N Telecom GmbH und dem Angeschriebenen bestand – letzterer konnte daher kein Kunde sei. Es handelt sich daher auch nicht – wie in den Altfällen – um einen etwas "irrtümlich" in die Wege geleiteten Vertragswechsel. Deckt sich vermutlich mit diesem Kommentar, da die Person nie im Vertragsverhältnis mit dem Unternehmen stand. An einen bedauerlichen Irrtum, der mal vorkommen kann, glaube ich nicht mehr. Aus meiner Sicht drängt sich der Verdacht auf, dass diese Schreiben, bei zutreffendem Sachverhalt, den Tatbestand des Betrugs erfüllen, ob sich die Betrugsabsicht nachweisen lässt, wird man abwarten müssen.

Juristische Daumenschrauben helfen

Betroffene stehen häufig vor dem Problem, dass einerseits Inkassoforderungen des Unternehmens ins Haus flattern, aber auf Beschwerden nicht reagiert wird. Noch schlimmer: Die Opfer sitzen oft ohne Telefonanschluss und Internetzugang da – die Leitungen funktionieren schlicht nicht, von 1N Telecom GmbH wird keine Leistung erbracht. Aber es gehen Forderungen ein, die auch zügig an Inkasso-Firmen weitergereicht werden.

Wer auf einen funktionierenden Telefonanschluss angewiesen ist – z.B. wegen Hausnotruf bei älteren Personen, ist ziemlich aufgeschmissen. Hier hilft nur eine anwaltschaftliche Vertretung, sofern man nicht sehr fit ist. Speziell wenn es um eine Rückportierung  geht, muss ggf. die Bundesnetzagentur eingeschaltet werden, die dies dann erzwingt.

Rechtsanwalt Fabian Fritsch vertritt zahlreiche Opfer der 1N Telecom GmbH juristisch und kann laut eigener Aussage inzwischen auch Erfolge vorweisen. In seinem Beitrag 1N Telecom – Bundesnetzagentur erzwingt Leitungsfreigabe vom 9. September 2024 hat er einige Highlights dokumentiert.

  • In einem aktuellen Fall ließ sich durch Beiziehung der Bundesnetzagentur die Rückportierung der Leitung von 1N Telecom GmbH zum alten Anbieter erreichen – die 1N Telecom GmbH gab die Leitung "freiwillig" frei.
  • Auch im Hinblick auf unberechtigte Forderungen ist es dem Anwalt offenbar gelungen, eine Klärung im Sinne der Opfer zu erreichen – die 1N Telecom GmbH verzichtete, da sie in einem Verfahren vor Gericht den kürzeren gezogen hätte.

Insgesamt sieht es für mich nach Lektüre des Beitrags von Rechtsanwalt Fritsch so aus, dass Opfer gute Chancen haben, aus dem Vertrag mit der 1N Telecom GmbH heraus zu kommen. Ärger und Kosten hat man auf jeden Fall (wohl dem, der eine Rechtsschutzversicherung hat).

Daher empfehle ich alle Opfer, sich an der von mir im nachfolgend verlinkten Artikel angesprochenen Sammelklage der Verbraucherzentrale zu beteiligen. Wer von der 1N Telecom GmbH ohne vorherigen Kontakt angeschrieben und mit "Schadensersatzforderungen wegen nicht portiertem Telefonanschluss" konfrontiert wurde, sollte eine Betrugsanzeige stellen.

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19 Antworten zu Ärger mit 1N Telecom GmbH – Leitungsfreigabe durch Bundesnetzagentur erzwungen

  1. Luzifer sagt:

    Das ist doch eindeutig Betrug… wo sind da unsere Staatsdiener? Weshalb kann so eine Firma in Deutschland weiterexistieren? Ich verstehe ja wenn sie in anderen Staaten die kein Rechtsabkommen haben einfach nicht belangt werden können, aber ne Firma mit Sitz in Deutschland? Da läuft gewaltig was schief!

    • GüntherW sagt:

      Da läuft wirklich was schief, aber eher auf Seiten der Kunden.

      Ich konnte für mich bisher nicht rausfinden, warum die Leute die Schreiben der 1n Telecom GmbH für Schreiben der Telekom haltern. Die Begründungen im Netz zielen oft auf die nicht erteilte Werbeerlaubnis, die Rufnummer und den Namen ab. Finde ich schon etwas sehr dünn gerade, weil die Formulierung auch nicht zu täuschen scheinen es gibt auch einige Schreiben im Netz, die definitiv nicht wie Telekom-Schreiben aussehen.

      Ich will jetzt nicht abstreiten, dass es für einige Leute verwirrend ist, aber genau das ist das Problem. Die Leute kennen offensichtlich weder das Layout/Logo des eigenes Anbieters, kennen weder den korrekten Firmennamen noch wird oder wurde irgendwann mal auf Firmennamen geachtet, der eigene Tarif und die Tarife des eigenen Anbieters scheinen auch total unbekannt, AGB werden nicht gelesen. Da sollte es nicht wundern, dass hier was schief geht. Auf den ersten Blick ist es halt ein (nicht erlaubter) 0815 Werbebrief eines Kommunikationsunternehmens und die Leute kommen nicht mit ihrer Post klar. Das macht es dann auch solchen Anbietern besonders leicht, eben weil es nicht eindeutiger Betrug ist.

      Dann steht irgendwo "1n telecom gmbh" und man hält es für die Telekom….
      Der Witz ist auch noch, dass es hier um die "Telekom Deutschland GmbH" geht und nicht um die "1&1 Telecom GmbH"….

      • Frank sagt:

        Bin da bei dir. Man sollte schon drauf achten, was man unterschreibt. Insbesondere wenn man ja angeblich geschäftsfähig ist. So weit die 'Schuld' des Kunden.

        Was allerdings gar nicht geht sind die ganzen 'Knüppel zwischen die Beine'-Aktionen der Konzerne, wenn man kündigen / widerrufen / raus aus dem Vertrag will, wo es hier 1N wohl maximal ausreizen möchte, was geht.

        Aber da sind andere Firmen leider auch nicht so viel besser und nutzen Leute, die sich nicht gut auskennen, schamlos aus. Hatte da letztes Jahr erst wieder einen Fall im Bekanntenkreis, wo ein Senior vom Mitarbeiter erst geschickt im Tarifdschungel verschaukelt und danach der Widerspruchsversuch über 14 Tage hinaus verzögert wurde.

        • R.S. sagt:

          Ja, Vodafone ist da z.B. so ein Kandidat.
          Verkaufen etwas, was sie nicht halten können.
          Beispielsweise bei einem Nachbarn vor sehr vielen Jahren in der Anfangszeit von DSL.
          Telekom Verfügbarkeitsabfrage ergab damals "DSL nicht verfügbar". Vodafone hatte trotzdem kein Problem damit, dem Nachbarn einen DSL 1000-Vertrag aufzuschwatzen.
          Resultat war: Tagsüber gar kein Internet möglich, sondern nur nachts um ca. 1-3 Uhr. Und selbst da nur max. 256 kbit und das auch nur mit erheblichen Störungen.
          Der Nachbar hat das dann schnellstens wieder gekündigt.

        • Günter Born sagt:

          Ich sage es mal so: Wenn die 1N Telecom GmbH ja den Leuten, die ungewollt wechseln, einen funktionsfähigen Internetzugang samt Telefon bereitstellen würde, der sich mit den gängigen Routern problemlos konfigurieren lässt, dann noch Support anbietet und auch das Rechnungswesen sauber läuft, bliebe es "bei ein bisschen Aufregung und halt für 24 Monate ungewollt bei einem anderen Anbieter als Deutsche Telekom AG" – danach ließe sich ja wieder wechseln.

          Nur die Kommentarlage von IT-Leuten, die ältere Kunden auf 1N Telecom GmbH umstellen sollen, sieht deutlich anders aus. Und das Feedback der betroffenen Kunden oder deren Angehörigen liest sich auch anders. Wenn Du auf Hausnotruf angewiesen bist, aber das Telefon nicht funktioniert, ist das ein Drama.

    • michael sagt:

      Du meinst die Cum-Ex Staatsdiener? Die werden erst ab Milliardenbeträgen aktiv :-) Der ganze Staat ist primär dem Kapital untergeordnet. Und das hat meist freie Fahrt.

  2. Friedhelm sagt:

    Sorry, aber wer "1N Telecom" und "Deutsche Telekom" nicht auseinander halten kann, der muss für SEINEN EIGENEN Fehler auch die Konsequenzen tragen.
    Es ist ja nicht so, das es NUR EIN BUCHSTABE Unterschied ist, sondern mindestens um 2 Buchstaben und eine Ziffer differiert.!

    Klar, die Masche ist fies, keine Frage, aber wie heißt es so so schön:
    "In 95% der Fälle sitzt der Fehler vor dem Display, Lenkrad, Brief … whatever"

    Sorry, wenn sich mit meiner Feststellung/Meinung einige auf den Schlips getreten fühlen, aber: LESEN, VERSTEHEN, in seinen EIGENEN Verträgen nachschauen und GEGENCHECKEN (Plausibilität prüfen!) , bevor man irgendwas unterschreibt, kann/sollte so schwer nicht sein, auch für durchschnittlich informierte Otto-Normalverbraucher, oder?

    • Günter Born sagt:

      Deine Meinung in Ehren – aber nach dieser Lesart haben Firmen dann kein Problem, wenn ein Mitbewerber einen ähnlich klingenden Namen verwenden. Gerichte entscheiden i.d.R. aber auf ein Verbot wegen Verwechselungsgefahr. Bei Apple ist es sogar nur das Logo eines angebissenen Apfels mit Blatt am Stiel – wo selbst ein Apfel im Logo zu juristischen Problemen führt. So was aber auch. Dass der Großteil der Leser dieses Blogs zu dieser Differenzierung in der Lage ist, wird nicht in Abrede gestellt. Aber es gibt genügend Leute, die genau auf so etwas hereinfallen – und da muss juristisch nachgearbeitet werden – auf die "Nicht Erbringung von Leistungen" hatte ich ja in einem anderen Kommentar hingewiesen.

      Kleines PS: Ich behaupte, in 20-30 Jahren siehst Du die Sachlage auch anders. Ich hatte das zweifelhafte Vergnügen nach meiner gebrochenen Halswirbelsäule mit abgedrücktem Rückenmark per "Altersimulator" auf 90+ katapultiert zu werden. Wenn nix mehr geht (ich hatte partielle Querschnittssymptomatik), erfordert jegliches Vorhaben Höchstleistungen. Auch 7 Wochen nach dem Unfall erinnere ich mich, bei einer Taxifahrt von der Reha absolut überfordert gewesen zu sein. Im Hinterkopf war der Gedanke "Fordere vom Taxifahrer eine Quittung über die 10 Euro, die Du gerade bezahlt hast". Nur hatte ich keine Chance zur Umsetzung – Aussteigen und Gepäck entgegen nehmen, hat alle meine Ressourcen belegt. Der Taxifahrer war weg und ich dachte noch "wird schon gut gehen, ich habe ja bezahlt" … 4 Wochen später hatte ich die Anforderung der 10 Euro erneut auf dem Tisch – der Taxifahrer hatte den Schein als "Trinkgeld" eingesteckt. Seit dieser Episode weiß ich, wie sich Alter anfühlt. Und ich sehe es im Familien- und Bekanntenkreis, wenn Leute älter werden, wie die Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit abnimmt.

      Und bevor jemand mit Geschäftsfähigkeit kommt: Der Gesetzgeber bzw. die Vormundschaftsgerichte legen mit Recht hohe Hürden in Richtung einer Betreuungsverfügung auf. Einfach drüber nachdenken.

      • GüntherW sagt:

        "Fordere vom Taxifahrer eine Quittung über die 10 Euro, die Du gerade bezahlt hast". Nur hatte ich keine Chance zur Umsetzung – Aussteigen und Gepäck entgegen nehmen, hat alle meine Ressourcen belegt."

        Ist das nicht ein Stück weit normal, nur im Alter wird es schlimmer? Ich kann mir auch nicht ganz vorstellen, wie es ist alt zu sein. Ich versteh aber auch nicht, wie einige alte Leute vorgehen…

        Wenn ich mit alten Leuten agiere, dann versuch ich alles langsam zu erklären UND aufzuschreiben UND die Leute sollen es am Besten selber machen. Letzteres ist teilweise ein Problem, weil die motorischen Fähigkeiten sind halt nicht mehr so gut. Man merkt auch, dass die Leute langsamer denken und auch mit dem Sehen Probleme haben. Erklären + Aufschreiben + wesentliche Sachen selber machen ist meiner Meinung nach der beste Weg, denke ich zumindest. Einfach damit die alten Leute später hoffentlich in der Lage sind es in Ruhe selber rauszufinden. Ich setze mich dann teilweise hin und bastle wirklich teilweise über Stunden noch mal bebilderte Anleitungen, damit die alten Leute SELBER klarkommen.

        Was ich dann nicht verstehe, es wird sich dann teilweise NULL damit beschäftigt? Es wird nicht probiert und nicht gelesen. Früher dachte ich teilweise noch, dass die alten Leute so schlecht sehen, dass es einfach nicht geht. Das scheint aber nicht der Fall zu sein.

        Ich bin eigentlich der Meinung, wenn man genug Zeit und Ruhe hat, dann kann auch ein ü70 Jähriger verstehen wie ein Digitalwecker mit drei Knöpfen geht? Oder ist das wirklich so anstrengend?

        • Anonymous sagt:

          Das ist altersunabhängig, zumindest findet es sich auch bei Jüngern wieder. Vielleicht ist die relative Häufigkeit unterschiedlich, aber empirisch nimmt es sich fast nichts! Ich habe schon so viele bebilderte Schritt-für-Schritt-Anleitungen für Arbeitskollegen geschrieben, die wurden ebenfalls einfach nicht gelesen. Anrufen war/ist einfacher, und es ist den Leuten nicht mal peinlich, wenn man dann auf die daneben liegende Anleitung tippt und diese genau wie angegeben Schritt-für-Schritt abarbeitet…

          • GüntherW sagt:

            Das ist eigentlich auch mein Eindruck, dass vieles eben nichts mit dem Alter zu tun hat.

            Du hast hast alte Leute die zücken einen Stift, schreiben sich alles auf, lesen die Anleitung, besuchen sogar Kurse bei der Volkshochschule und scheitern dann trotzdem am Smartphone, weil es zu kompliziert ist, man nichts damit machen kann und die Digitalkamera einfach besser geeignet ist. Die Leute haben was gelernt und diese Leute kommen auch relativ gut mit anderen Sachen im Alter klar.

            Ich weiß nicht wie viele der alten Leute früher drauf waren, aber wenn man sich halt nie mit Sachen beschäftigt oder durchgelassen hat bzw. Probleme weggeschoben oder nicht drüber nachgedacht hat. Man baut dann halt im Laufe seines Lebens ein Defizit auf, was später auch nicht besser wird.

            Du hast Leute mit Legasthenie, Rechenschwäche oder die generell einfach Langsam sind oder Probleme habe. Das ist auch OK, bestimmte Sachen sind auch schwierig bis unmöglich selber zu lösen.

            Aber sich mal hinzusetzen und eine Rechnung mal genau anzuschauen oder mal die Anleitung von einem Wecker "durchzulesen" oder mal rumprobieren. Zeit ist ja da, woran scheitert es????

            Du hast Leute die schimpfen ständig über den Staat und Preiserhöhungen, bekommen die Rechnung und legen die einfach weg… ¯\_(ツ)_/¯ Das man da einfach mal den Enkel oder die Kinder fragt, dass die mal draufschauen.

      • Christian Krause sagt:

        Danke für dem Beitrag. Deshalb bin ich hier so gerne im Blog.
        Junge Menschen neigen sehr oft zum Opferblaming, dabei ist die Maxime der 1n Telecom ziemlich klar auf Betrug aus.

    • Gratin-Phase sagt:

      Mag sein, aber hier steckt eine eindeutige Betrugsabsicht dahinter (bewusst ähnlicher Name, keine Leistungserbringung, direktes Anschreiben der Kunden).

      Solche Geschäftsmodelle müssen schnellstmöglich unterbunden und hoch bestraft werden.

  3. Pau1 sagt:

    Für mich sieht "1N Telecom GmbH" überhaupt nicht ähnlich "Telekom AG". Das eine ist mit k und das andere mit c. Das eine GmbH das andere AG
    irgendwer muß hier einen Sehfehler oder Leseschwäche haben…nett gesagt.

    Aber natürlich ist das Vorgehen der Telecom GmbH unlauter.

    • sa sagt:

      Du bist aber (vermutlich) auch nicht Ü70, mit ggf. schon einsetzender Demenz und generell auf dem technischen Level wo dich eine Mikrowelle bereits überfordert. Die Opfer werden hier wohl eher in diese Kategorie fallen, da sollte man auch ein wenig Verständnis aufbringen (kann ja nicht jeder Enkel aus der IT-Branche haben).
      Auch ich sehe hier im übrigen ein Behördenversagen. Wenn man mal schaut wie viele Scams sich in den letzten Jahren verbreitet haben (mein Opa ist auch schon auf ein paar reingefallen), dann würde ich mir da ein sehr viel schnelleres Vorgehen gegen solche Fake Firmen aka Banden wünschen.

      • Luzifer sagt:

        Naja dann muss man sich aber auch fragen ob diese Personen noch geschäftsfähig sind! Wenn die den Unterschied nicht mehr erkennen wohl eher nicht und dann ist der Vormund gefragt. Zu geschäftsfägig gehört auch das erfassen und verarbeiten können der Vertragsbestandteile!

        Die Behörden versagen da aber tatsächlich das eine Firma immer noch so agieren kann ist deren Verschulden! Zumal die ja in D sitzen und nicht in irgendeiner Bananenrepublik wo man nix machen kann.

        Betrifft halt keine der Oberen oder entgeht dadurch dem Staat Steuergelder, also ist es nicht wichtig.

  4. Herr IngoW sagt:

    Die "1N Telecom GmbH" sieht zwar nicht unbedingt aus wie die "Telekom AG", trotzdem sind viele Leute (wohl hauptsächlich Ältere) mit einem "Telekom-Anschluss" darauf eingegangen wie eine Bekannte (86) hier im Dorf.
    Obwohl der Anschluss nie funktioniert hat und niemand bei "1N" erreichbar war ist die Forderung dieser Verbrecher inzwischen bei schlappen 700€ angekommen, über eine Inkassofirma.
    Sie ist zwar mit einem Anwalt zu Gange (Rechtsschutzversicherung), aber so richtig kommt die Sache nicht voran.
    Die Leute hatten ein Jahr kein Internet und Telefon (Inzwischen wieder "Telekom AG").

  5. Pau1 sagt:

    Woher wissen die, dass sie es mit einem alten Menschen zu tun haben?
    Damals war es üblich auch den Vornamen ins Telefonbuch eintragen zu lassen, auch wenn es keine Verwechselungs-Gefahr gab.
    Und an den Vornamen kann man das Alter sehr gut erkennen…

    Wirklich seltsam das einem solchen Unternehmen kein Gewerbeverbot erteilt wird. Wo möglich haben die gar keine Infrastruktur..
    Es ist ja ein regulierter Markt
    Und der Regulierer, die Bundesnetzagentur BNetA, hat die Macht das Gewerbe zu untersagen.
    Vielleicht sollte man mal gucken wer denn da von dieser Firma profitiert, Gesellschafter ist..das riecht doch irgendwie, oder?

    Heute müssen die Einträge nicht eindeutig sein, und eine Adresse bräuchte es auch nicht.
    Nur hilft es den potentiellen Opfern nicht, denn es gibt ja genug alte Telefon Bücher und CD die nie mehr verschwinden.
    Man erinnere auch an den Betrug an an alten Mitglieder im Bertelsmann Lesering, denen Zusatzbände für ihr (wertloses) Bertelsmann Lexikon abgedreht wurden.
    Bertelsmann kann sich überhaupt nicht erklären wie die Abzocker an die Daten gekommen sein könnten…

  6. GüntherW sagt:

    Die 1N Telecom GmbH wird ja sicher auch alte Leute anschreiben, die einen MSAN-Pots Anschluss haben (modernisierter "klassischer Telefonanschluss")???

    Weiß hier Jemand wie hier der korrekte Ablauf ist? Es wird ja viel über 1N Telecom GmbH gesprochen, aber auch nicht wirklich konkret wie die Fälle dann abgelaufen sind.

    In dem Fall würde dann vermutlich der alte Anschluss gekündigt, der neue geschaltet und nix geht, weil der Router fehlt? 1N Telecom GmbH scheint selber auch keine Router anzubieten, in den Tarifblättern und AGB findet sich auch nichts.

    Wird das wirklich einfach geschaltet ohne ein Wort zu erwähnen ODER steht irgendwo noch, dass man einen Router benötigt?

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