Facebook: EU verhängt 797,72 Millionen Euro Geldbuße

Die EU Kommission hat gegen Meta eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Millionen Euro verhängt, weil das Unternehmen seinen Online-Kleinanzeigendienst Facebook Marketplace an sein persönliches soziales Netzwerk Facebook gekoppelt und anderen Anbietern von Online-Kleinanzeigendiensten unfaire Handelsbedingungen auferlegt hat.


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Die Untersuchung der Kommission ergab, dass Meta eine beherrschende Stellung auf dem Markt für persönliche soziale Netzwerke einnimmt, der zumindest den Europäischen Wirtschaftsraum („EWR") umfasst, sowie auf den nationalen Märkten für Online-Display-Werbung in sozialen Medien.

Insbesondere stellte die Kommission fest, dass Meta seine beherrschende Stellung unter Verstoß gegen Artikel 102 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) missbraucht hat:

  • Bindung des Online-Kleinanzeigendienstes Facebook Marketplace an das persönliche soziale Netzwerk Facebook. Dies bedeutet, dass alle Facebook-Nutzer automatisch Zugang zu Facebook Marketplace haben und regelmäßig damit konfrontiert werden, ob sie es wollen oder nicht. Die Kommission stellte fest, dass Wettbewerber von Facebook Marketplace ausgeschlossen werden könnten, da Facebook Marketplace durch die Kopplung einen erheblichen Vertriebsvorteil erhält, den Wettbewerber nicht ausgleichen können.
  • Einseitige Auferlegung unlauterer Geschäftsbedingungen für andere Anbieter von Online-Rubrikenanzeigen, die auf den Plattformen von Meta werben, insbesondere in den sehr beliebten sozialen Netzwerken Facebook und Instagram. Dies ermöglicht Meta, die von anderen Werbetreibenden generierten Daten zum alleinigen Nutzen von Facebook Marketplace zu verwenden.

Die Kommission hat Meta aufgefordert, das Verhalten wirksam abzustellen und von einer Wiederholung der Zuwiderhandlung oder der Anwendung von Praktiken mit ähnlichem Zweck oder ähnlicher Wirkung in Zukunft abzusehen. Gleichzeitigt hat die EU-Kommission, gemäß dieser Mitteilung, eine Geldbuße in Höhe von 797,72 Millionen Euro verhängt. Bei der Höhe der Geldbuße berücksichtigte die Kommission die Dauer und Schwere der Zuwiderhandlung sowie den Umsatz von Facebook Marketplace, auf den sich die Zuwiderhandlungen beziehen und der somit den Grundbetrag der Geldbuße bestimmt.


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