1N Telecom: Forderungen kommen über BID Bayerischer Inkasso Dienst (Dez. 2024)

Stop - PixabayIch greife mal wieder das Thema "1N Telecom GmbH" auf – der Anbieter versucht ja "Opfer" mit windigen Geschäftsmethoden zum Vertragswechsel von der Deutsche Telekom AG zu verleiten. Kommt kein Wechsel zustande, kommt eine Rechnung über mehrere hundert Euro "Schadensersatz". Nachdem die Verbraucherzentrale vor den Geschäftsmethoden warnt, ein Gericht in Leipzig gegen das Unternehmen urteilte und die bisherige Inkassofirma Riverty das Handtuch geworfen hat, kommen nun seit Mitte Dezember 2024 Inkassoforderungen über den BID Bayerischer Inkasso Dienst. Hier eine Aktualisierung des Sachstands.


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Worum geht es bei der 1N Telecom GmbH

Die 1N Telecom ist ein in Düsseldorf angesiedeltes Unternehmen, welches auch DSL-Anschlüsse für Endverbraucher anbietet. Negativ aufgefallen ist das Unternehmen, weil es Kunden der Deutsche Telekom AG vorgaukelte, einen günstigeren Vertrag für Internet und Telefon anzubieten.

Viele Empfänger dieser Briefe, die den Inhalt nicht genau lasen, glaubten, dass sie ein Schreiben der Deutschen Telekom erhielten und sind davon ausgegangen, mit ihrer Unterschrift lediglich ihren bestehenden Telefontarif zu wechseln. Die böse Überraschung kam, als die Opfer als "neue Kunden mit einem Anbieterwechsel" konfrontiert wurden.

  • Wer dem Wechsel zustimmte, sah sich oft mit nicht funktionierenden Internet- und Telefonanschlüssen konfrontiert.
  • Opfer, die den Wechsel verweigerten, sahen sich mit einer Forderung in Höhe von ca. 420 Euro konfrontiert, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Die Deutsche Telekom ging juristisch wegen der Werbebriefe gegen die 1N Telecom GmbH vor, und die Verbraucherzentralen warnen seit 2023 vor dieser Masche. Ich hatte diesen Sachverhalt erstmals im Blog im Beitrag Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom aufgegriffen und dann in weiteren Artikeln (siehe Links am Beitragsende) fortgeschrieben.

Im Herbst 2024 hat es wohl eine neue Welle von Briefen der 1N Telecom GmbH gegeben, die Opfer traf, die nie mit der Firma zu tun hatte und auch nicht unbedingt Telekom-Kunden sind. Es kristallisiert sich heraus, dass die Opfer teilweise an Gewinnspielen teilgenommen hatten und dort ihre Adresse angegeben haben. Über die "mafiösen Strukturen", die hinter manchen Gewinnspiel-Veranstaltern stecken, werde ich mal separat berichten.


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Urteil gegen 1N Telecom

Inzwischen liegen Anzeigen gegen den Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH wegen Betrug vor, und die Verbraucherzentralen haben diverse Gerichtsverfahren gegen das Unternehmen angestrengt. Anfang Dezember 2024 ist vom Amtsgerichts Leipzig (Aktenzeichen 109 C 1409/24) ein Urteil in einem speziellen Fall gegen das Unternehmen ergangen. Das Gericht sieht es, nach einer Klage der Verbraucherzentrale Sachsen, als erwiesen an, dass durch die Postwurfsendungen der 1N Telecom GmbH im April 2023 eine Vertragsbeziehung zur Deutschen Telekom vorgetäuscht wurde.

Die 1N Telecom GmbH hat wohl gegen eine "betagte" Verbraucherin, unter anderem auf Vertragserfüllung und Tarifzahlung, geklagt. Doch der Betroffenen sei "offenbar unter Vortäuschung einer Vertragsbeziehung der Klägerin" zur Deutschen Telekom ein "unbrauchbarer und überflüssiger zweiter Festnetzvertrag untergeschoben" worden, geht wohl aus dem ergangenen Urteil hervor.

Die Zivilabteilung I des Amtsgerichts Leipzig hat mit dem oben erwähnten Beschluss einen Vollstreckungsbescheid des Amtsgerichts Hagen vom Februar  2024 aufgehoben und die Klage von 1N Telecom abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits muss die 1N Telecom GmbH tragen. Eine Berufung haben die Leipziger Richter nicht zugelassen, da der Fall keine grundsätzliche Bedeutung habe und es keiner potenziellen Fortbildung des Rechts bedürfe. Ich hatte im Blog-Beitrag Verbraucherzentrale erringt Urteil gegen 1N Telecom GmbH berichtet.

Exit der ersten Inkassofirma

Die letzte Entwicklung hatte ich im Blog-Beitrag Neues von 1N Telecom: Firmensitz verlagert? Inkasso-Firma ausgestiegen? aufgezeichnet. So wurde im November 2024 der Firmensitz der 1N Telecom GmbH in Düsseldorf verlagert. Einschreiben an die alte und neue Adresse kommen wohl an die Absender zurück.

Und die bisherige, in Baden-Baden residierende Inkasso-Firma Riverty hat wohl das Handtuch geworfen und treibt angebliche Forderungen der 1N Telecom GmbH nicht mehr ein. Möglicherweise hat die negative Publicity sowie die schwindenden Erfolgsaussichten, die Forderungen gerichtlich durchsetzen zu können, das Unternehmen zum Rückzug bewogen.

Neuer Eintreiber: BID Bayerischer Inkasso Dienst

Kurz vor Weihnachten haben erste Opfer einen Brief des BID Bayerischer Inkasso Dienst erhalten, in dem Forderungen aus einem Vertrag mit der 1N Telecom GmbH gestellt und eingetrieben werden sollen. Mir liegt ein solches Schreiben von einer Betroffenen vor – nachfolgend ist die erste Seite mit verschleierten persönlichen Daten zu sehen.

1N Telecom Inkasso über BID

Sofern man nicht im Rahmen der ersten 1N Telecom GmbH Briefaktionen einen Vertragswechsel per Unterschrift beauftragt hat, gilt: Auf keinen Fall bezahlen, sondern die Forderungen bestreiten und zur Darlegung des Vertrags auffordern (dies sollte per Einschreibung erfolgen).

Wird nicht binnen einer gesetzten Frist reagiert, und ist man sich sicher, keinen Vertragswechsel beauftragt zu haben, empfiehlt es sich eine Betrugsanzeige bei der Polizei gegen die 1N Telecom GmbH und deren Geschäftsführer zu stellen. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Fritz-Roeber-Straße 2, 40213 Düsseldorf, ist wohl für die Ermittlungsverfahren zuständig. Ein Aktenzeichen ist mir bisher nicht bekannt.

Gleichzeitig empfiehlt es sich mit der Verbraucherschutzzentrale wegen Beteiligung an der Sammelklage Kontakt aufzunehmen (siehe Verbraucherzentrale sucht Betroffene für Sammelklage gegen 1n Telecom GmbH).

Wer bei Facebook ist, dort gibt es eine Gruppe "1N telecom Abzocke!", in der sich Betroffene über den aktuellen Stand austauschen.

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11 Antworten zu 1N Telecom: Forderungen kommen über BID Bayerischer Inkasso Dienst (Dez. 2024)

  1. User007 sagt:

    Hi…

    Wieder mal so'n exemplarisches Beispiel für das Versagen deutscher Bürokratie in "Tateinheit" mit nicht praktisch orientiert ausgerichteter sowie nicht konsistent betriebener Gesetzgebung! 🤷🏻‍♂️
    Verdammt nochmal, warum erteilt da als Aufsichts- und Kontrollbehörde nicht mal das Bundeskartellamt bei so offensichtlich priorisiert betrügerischer Absicht ein konsequentes Gewerbeverbot für dieses Unternehmen sowie die geschäftsführende Person?

    Btw.:
    Bei solch einem "Forderungsschreiben" dem Inkassodienstleister sofort unmißverständlich über die unberechtigte und in betrügerischer Absicht erhobene Forderung informieren und Unterlassungsklage sowie Strafanzeige ankündigen – dann steigt (hoffentlich) ganz schnell der nächste IKD aus.
    Außerdem sollte auch der zuständige Bundesfachverband (BDIU) mal darüber in Kenntnis gesetzt werden, damit der seine Mitglieder entsprechend "warnt" und so dieser Masche vllt. auch präventiv begegnet wird. 🧐

    • Tomas Jakobs sagt:

      > Wieder mal so'n exemplarisches Beispiel für das Versagen deutscher Bürokratie…

      Ich sehe in Deiner Antwort nur Dein persönliches Unvermögen und offenkundige Wissenslücken, wie unsere Gesellschaft funktioniert.

      Erlaube mir den Hinweis, dass Briefe an ein Inkasso-Unternehmen oder gar Drohungen "Unterlassungsklage sowie Strafanzeige ankündigen" nichts als vergebene Lebensmühe sind. Schade, dass da kaum jemand sitzen wird, der darüber lachen wird, denn deren Prozesse sind meist so ausgelegt, dass Widersprüche oder eine "Richtigstellungen" nur zur Kentnnis an den Auftrageber weitergeleitet werden.

      Inkasso Unternehmen haben oftmals gar kein Mandat zur Klärung einer Sache sondern sind sachlichtweg mit der Eintreibung von Forderungen beauftragt.

      Strafanzeigen gegen ein Inkasso ist naiv dämlich, denn diese handeln im Auftrag gemäß "vorgelegten Unterlagen" des Auftraggebers. Wie in den vorherigen Artikeln und Kommentaren zum Thema dargelegt, sind diese nunmal existent, wenn jemand tatsächlich einen Auftrag bei diesen offensichtlichen Betrügern platziert hat oder dieses so aus der Aktenlage ersichtlich wird.

      Das zu klären, ob hier tatsächlich ein Vertrag vorliegt, ob die Willenserklärung auch über das erforderliche Erklärungsbewusstsein verfügt oder ob es sich um eine Täuschung handelt, ein betrügerisches "offertas ad incertas personas" ohne Absicht, jemanden tatsächlich beliefern zu wollen, das obliegt einzig und allein einem Zivilgericht.

      Du solltest also den Rechtsweg bestreiten, statt hier rumzujammern über angebliches Versagen von jemanden. Das ist billig und kaum besser als Deine Drohungen, Polizei und Justiz mit Strafanzeigen zu beschäftigen.

      Als naiv-süss ist Deine "in Kenntnis" Setzung des Bundesverbandes der Inkassodienste zu werten. Verfügst Du über zu viel Tagesfreizeit?

      Mit Blick in die veröffentlichten Urteile bei Beck gibt es da von Privaten kaum Urteile. Die wenigen Urteile gegen 1N Telecom kommen von Mitbewerbern wie z.B. der Deutsche Telekom, die wettbewerblich gegen diesen offensichtlichen Betrüger vorgegangen ist.

      • User007 sagt:

        Hmm…wieder jemand mit vermeintlichem "Besserwisser"-Syndrom? 🤔

        Sorry, aber Sie haben mglw. meinen Beitrag zwar gelesen, aber offensichtlich leider weder aufmerksam genug noch ihn dann richtig aufgefasst bzw. verstanden und fast alles falsch interpretiert. 🤷🏻‍♂️
        Mal wieder viel fehlgeleiteter Text ohne Bezug zu meinem Beitrag – ich bin übrigens kein Betroffener, insofern ist auch Ihr "Jammer-Vorwurf" genauso fehlgeleitet.
        Einzig Ihr letzter Absatz bietet zielgerichtetes "Futter".
        Genau, wenn keine Privatleute wg. "Versuchtem Betrug" (was nunmal den Straftatbestand nach §263 StGB beinhaltet) Strafanträge stellen, wird's da auch keine Urteile geben. Logisch, gell?!
        Insofern glaube ich, dass meine Hinweise durchaus doch zweckorientiert sind.

        WO hatte ich denn geschrieben, dass Strafanzeige gegen den IKD gestellt werden solle oder wieso sollten nicht entsprechend mengenhaft beim BDIU eingegangene Hinweise von Erfolg belegt sein?
        "Versuch' macht kluch!" 😉
        Außerdem: Was (zur Hölle) geht Sie die "Tagesfreizeit" anderer Menschen an? 🤔

        Btw.:
        Mir ist völlig egal, wie diese vermeintliche "Gesellschaft" funktioniert und ich bin bis dato immer mit allem nach meinen Vorstellungen klar gekommen. 😏

  2. michael sagt:

    Dieses Land ist ein Eldorado aller möglichen Betrüger*innen. Früher gab es mal eine Justiz.

  3. Andy (007 aus Wien) sagt:

    "

    Eine Berufung haben die Leipziger Richter nicht zugelassen, da der Fall keine grundsätzliche Bedeutung habe und es keiner potenziellen Fortbildung des Rechts bedürfe.

    "

    In Deutschland dürfen Richter das Recht fortbilden bzw. weiterentwickeln? In Deutschland gibt es Richterrecht? Was sagen die Juristen dazu?

  4. Christoph Kellenberger sagt:

    Auch meine Mutter (82) hat nach dem "Ausstieg" der Riverty ein entsprechendes Schreiben bekommen. Nun hat sie mit Schreiben vom 19.12.24 kurz vor Weihnachten eine nette Zahlungsaufforderung von der BID aus Coburg bekommen.
    Allerdings hat sich der Vertrag vom Januar 2024 in einen Vertrag vom 02.04.24 geändert. Und die 1N Telecom ist seit dem 20.11.24 in dem neuen Firmenpalast in der Flughafenstr. 103 gemeldet.
    Das neue Schreiben von der BID geht gleich an unseren Anwalt.

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