Steuererklärung per KI? Expertin warnt vor Risiken

Spannende Geschichte, die mir die Tage untergekommen ist. Wenn ich der Werbung Glauben schenken darf, kann demnächst eine KI die Steuererklärung und alles drum herum erledigen. Copilot fürs Finanzamt sozusagen. Ich habe davon keine Ahnung, aber eine Steuerexpertin spricht eine deutliche Warnung aus, dass man sich mit diesem Ansatz arg in den Fuß schießen kann.

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Mir sind in letzter Zeit ja häufiger Artikel auf den Tisch gekommen, die erzählen, dass Steuererklärung per KI die Zukunft sei. Und mit Steuern befasst sich niemand gerne, es sei denn, er ist Steuerberater oder Finanzbeamter. Von daher ist es nachvollziehbar, was eine aktuelle Umfange von DataPulse Research, im Auftrag der Buchhaltungssoftware-Firma buchhaltungsbutler.de ergeben hat: 47 % der Deutschen können sich vorstellen, ihre Steuerberaterin oder ihren Steuerberater durch KI-Tools wie ChatGPT zu ersetzen.

KI für die Steuererklärung

Es ist ein Trend, dass sich solche KI-Tools in diesem Bereich sehr schnell verbreiten. Maxin Schneider, CEO von BuchhaltungsButler, weist aber auf ein Problem hin: "Die KI klingt oft absolut überzeugend, selbst wenn sie völligen Unsinn erzählt. Und je selbstbewusster die Formulierung, desto schwerer fällt es Laien, Fehler zu erkennen. Gerade im Steuerrecht, wo es auf präzise Begrifflichkeiten und Details ankommt, ist das besonders gefährlich."  Die Steuerexperten nennen durchaus nachvollziehbare Punkte, die als problematisch angesehen werden können und Tools wie ChatGPT & Co. scheitern lassen.

  • veraltete Steuerangaben, weil KI-Modelle nicht den aktuellen Stand des Steuerrechts kennen
  • erfundene Gesetzesverweise ("Halluzinationen")
  • Rechenfehler, etwa bei Summen, Rundungen oder Monats- und Jahreswerten
  • fehlender strategischer Gesamtüberblick, z. B. bei Verlustverrechnung oder Abschreibungen

Sicherlich können ChatGPT & Co. bei Fragen zu bestimmten steuerlichen Aspekten hilfreich sein. Aber viele solcher Fragen lassen sich auch über die Online-Hilfe von Steuersoftware oder mit einer Internetsuche klären. Ohne profundes Wissen führt das aber schnell, speziell bei Verwendung von KI, in eine Sackgasse. Als Nutzer bekommt man immer einen schlüssig wirkenden Text, der aber aus vielen Quellen stammen kann. Erfundene Verweise auf steuerliche Sachverhalte sind bei der Steuererklärung fatal. Wenn ein Freibetrag oder eine Sonderabschreibung zu einem bestimmten Stichtag weg fällt oder erst gilt, die ChatGPT-Antwort das aber nicht berücksichtigt, sitzt man bereits in der Falle.

Der Beitrag zum Thema führt explizit Fälle an, wo Steuererklärungen scheinbar gut gegangen sind, aber auch Klippen, wo die KI-Antworten knapp daneben lagen und Steueranrechnungen unter den Tisch fallen ließen. Ich fand die Argumente im verlinkten Beitrag schon spannend. Auch wenn man im Hinterkopf behalten sollte, dass der Text von einer Steuerberatungssoftware kommt, sind die Aussagen in meinen Augen stichhaltig.

Und noch eines ist ganz interessant: Lasse ich ChatGPT an meine Steuerdaten ran, wandern diese Informationen zu US-Servern, wo unklar ist, was mit diesen Daten passiert. Persönlich würde ich daher mehr meiner Steuersoftware vertrauen oder auf einen deutschen Steuerberater setzen, der mit dem aktuellen Steuerrecht vertraut ist, als eine KI ran lassen.

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57 Antworten zu Steuererklärung per KI? Expertin warnt vor Risiken

  1. Martin sagt:

    In einem verwandten Bereich (Gerichtsprozesse in den USA) sind schon mindestens zwei Anwälte negativ dadurch aufgefallen, daß sie ihre Schriftsatze von ChatGPT schreiben ließen. Inklusive frei von ChatGPT erfundene Präzedenzfälle.

    Die Richter waren nicht begeistert.

  2. Markus sagt:

    Man sollte erstmal abwarten, ob KI úberhaupt in der Lage wäre, Lohnbuchhalter/in sowie eine Buchhalter zu ersetzen, zb zuverlässiges Erkennen von Empfaenger/Absender, Rechnungsnummer, Zweck, Rechnungsbetrag, MwstAnteil, Lohnanteil in zig Rechnungen und Zuordnung zum richtigen SKR-Konto.
    Das wird imho ohne Kontrolle einer steuer-/buchhalterisch erfahrenen Fachkraft sowie teils ohne Nachfrage beim Besteuernden nicht fehlerfrei möglich sein. Insofern ist das Erstellen einer Steuererklärung durch KI wohl noch weit oder gar ewig entfernt.
    Es gibt aktuell wohl kein KI-Schweinderl, das nicht durchs Dorf getrieben wird.

    • Luzifer sagt:

      ************************************************
      Insofern ist das Erstellen einer Steuererklärung durch KI wohl noch weit oder gar ewig entfernt.
      ************************************************
      Das ist in so gut wie allen Fällen wo KI eingesetzt wird der Fall, hindert die Leute jedoch nicht es trotzdem zu tun! Natural Selection halt. Spreu vom Weizen trennen. Sagt mir einer er nutze KI: Schublade auf, rein, Schublade zu ;-P

    • KT sagt:

      Dafür gibt es die E-Rechnungspflicht. In der E-Rechnung ist alles schon korrekt aufgeschlüsselt und vorbereitet. Daher bleibt dann nur noch der interne buchhalterische Teil. Mit etwas Nachdenken und ordentlicher Struktur wird man nicht einmal eine KI zum automatischen Buchen benötigen. Für den Handwerksbetrieb, in den ich Arbeite, könnte ich das sogar direkt in Excel+VBA programmieren. Da blieben ca. 15 % Rejects über, wo man doch mal manuell schauen müsste. Da die Lieferanten nicht alle 5 Minuten wechseln, kann man auch Automatismen manuell nacharbeiten. Lohnt sich nur nicht, da zu wenig Rechnungen insgesamt anfallen.

    • Pau1 sagt:

      Bei meiner Bankking App klappt das mit meinen Rechnungen sehr gut, obwohl ich Zweifel hatte so klein die Rechnung gesetzt war.

      erstaunlicherweise machte der qr Code Probleme wenn er in bester Absicht gegeben war,weil die Erzeugende library ein "&" im Firmen Namen nicht geqotet hat, & aber der Parameter Trenner ist. Das fiel früher nicht auf, jetzt meckert die Bank über den unbekannten Empfänger.
      Das Erkennen der Rechnungs Inhalte ist das geringste Problem.
      Da ist die passende kostenart schon schwieriger zu erkennen.

  3. noway sagt:

    Nicht einmal von dafür ausgebildeten Menschen gemachte Steuersoftware für Verbraucher ist fehlerfrei, aber ChatGPT kann das bestimmt auch genauso gut, wie es einfach alles kann…

  4. Schnicke sagt:

    Und die Leute schmeissen Ihre Finanz- und Personendaten in eine KI. Inzwischen kann einen eigentlich nichts mehr wundern. Die betreibenden Unternehmen reiben sich die Hände.

    • ;-) Jepp. Warten wir mal, bis die Finanzämter bei den AI-BigTechs AI-Agents laufen haben, die in solchen Uploads auf Verfahrensfehler oder prüfungswürdige Dinge wie "dutzende Essensrechnungen und Tankquittungen" suchen :-)

      • Mira Bellenbaum sagt:

        Es bleibt zu unterscheiden!
        Privat, Kleinunternehmen oder größere Unternehmen.

        Bleiben wir mal bei den Privaten!
        Bei allen Einkommenserklärungen wird eine Plausibilitätsprüfung durchgeführt!
        Bei Unklarheiten, schaut sich DAS ein Beamter an.
        Und jetzt wird es spannend, war es ein Versehen, gibt es entweder ein Schreiben um
        Klarheit zu schaffen, oder die falschen Angaben werden einfach korrigiert oder ignoriert.
        Besteht der Verdacht des Steuerbetrugs, wirds ungemütlich!!

        Ähnlich verhält es sich auch bei "Familienunternehmen" nur dass da so ca. alle hundert Jahre mal ein Steuerprüfer vorbeischaut.

  5. Peter Vorstatt sagt:

    Betr. "… aber eine Steuerexpertin spricht eine deutliche Warnung aus, dass man sich mit diesem Ansatz arg in den Fuß schießen kann.":

    Das ist doch durchschaubar: a) Die Kanzleien wollen unentbehrlich bleiben und sehen ihr Priesteramt in Gefahr b) Man übt sich treudeutsch: Immer die Risiken aufbauschen, statt die Gelegenheiten ergreifen c) Nach der Elternschaft (es bessert sich: https://www.youtube.com/watch?v=RWe-Ll_OBzg) ist nun das Steuerberatungswesen vom Helicoptering-Virus befallen.

    Ich bin als Steuerpflichtiger von einem Doppelbesteuerungsverfahren Deutschland – Nicht-EU-Ausland betroffen. Der Steuerberater rafft die Materie nicht – oder gibt es aus Aufwandsgründen zumindest vor – und kommt nicht in die Gänge, der Steueranwalt will >= 280 Euro Stunde.

    Die will ich mir bis auf weiteres sparen. Das Dreigespann Copilot – Grok – Perplexity ist dabei Gold wert! Das kann ich deutlich an den Reaktionen der Finanzverwaltung ablesen. Die kommt nun in Bewegung obwohl ich nicht einmal Einspruch eingelegt habe und die Kommunikation noch auf rein informeller Ebene läuft.

    • Schnicke sagt:

      Wer könnte eine (durch eine KI erstellte) Steuererklärung besser beurteilen können als ein Steuerberater? Wenn ein Arzt sagt, dass eine KI falsche Diagnosen ausspuckt, würdest du das dann auch anzweifeln?
      Und meinst du wirklich es ist eine gute Idee, deine persönlichen und finanziellen Daten einer KI zu geben?
      Die Risiken werden nicht "aufgebauscht", sondern aufgelistet. Die sind nun mal da.

      • Charlie sagt:

        CoPilot und Co sind unfehlbar. ;)
        Vertrauen wir einfach, dass spart Geld und Nerven.

      • MaddinS sagt:

        Bei speziell entwickelten KI-Systemen lässt sich das Halluzinieren entsprechend abtrainieren. Daher sind für Spezialeinsatzzwecke generelle KI's eher ungeeignet.

        Dem Günther kann ich nur zustimmen, dass das Übermitteln aller Daten an die KI durchaus signifikante Risiken bergen kann.

        Aber, das generelle Mißtrauen der Steuerberaterin kann ich nicht nachvollziehen, wenn eine dediziert trainierte KI Umgebung Einsatz findet und die in Deutschland / EU gehostet ist. Für den Standardbenutzer sollte sich damit dann die Steuererklärung sicherlich machen lassen.

        Für Firmen oder extrem komplexe Fälle sollte dann doch eher ein Setuerberater aufgesucht werden.

        Ich würde als Entscheidungsgrundlage sagen: derjenige, der schon heute mit Elster oder einer Steuersoftware das selber hinbekommt, dem kann eine lokal gehostete, spezialisierte KI sicherlich helfen und die Arbeit beschleunigen, alle anderen sollten weiterhin zum Experten gehen.

        Auch die Steuersoftwareanbieter könnten die KI einbinden (wieder lokal und gehostet), was das Ausfüllen deutlich erleichtern würde, wenn Dokumente erkannt und zugeordnet werden, automatisch Tabellen ausgefüllt werden, usw. Evtl. lassen sich dann noch einfachere Fragen klären oder Erklärungen genauer geben als in generellen Hilfedateien/Anleitungen.

        Das Argument, dass Risiken nicht aufgebauscht, sondern nur aufgelistet werden, stimmt schon, aber dies wird nur einseitig gelistet (generell), denn auch Menschen machen Fehler, auch eine Software kann einen Bug haben und falsche Zahlen liefern usw. Grundsätzlich gilt es immer alle Risiken gegenüber Nutzen abzuwägen (mit oder ohne KI), um dann zu entscheiden, was für einen der richtige Weg ist.

        • Schnicke sagt:

          Die Steuerexpertin schreibt über ChatGPT, nicht über dediziert trainierte KI-Umgebung. Ich kann das Misstrauen schon nachvollziehen.

          Im medizinischen Bereich fände ich KI sogar mehr als sinnvoll, wenn die Daten da bleiben, wo sie sind und eben eine "richtige" KI eingesetzt wird, der Arzt damit umgehen kann und sich nicht in seinem beruflichen Ego verletzt fühlt. Generell verteufeln will ich das keinesfalls! Aber ChatGPT…

        • Anonym sagt:

          Bei "speziell entwickelten KI-Systemen" "dediziert trainiert" mag das sein. Sowas gibt es aber derzeit nicht.

          Bei all den aktuell als "KI" angebotenen LLM Modellen lässt sich das Halluzinieren ganz sicher nicht abtrainieren, eher im Gegenteil, es wird immer mehr.

        • Günter Born sagt:

          "dem kann eine lokal gehostete, spezialisierte KI sicherlich helfen" … nun ja, dürfte so selten wie die berühmte "Gepardenforelle" sein. Zumindest, wenn ich mir ansehe, was die LLMs heute so an Ressourcen haben wollen, was die heutige Hardware kostet und wie viele Anbieter genau diese "spezialisierte KI" im Steuerprogramm bereitstellen. Und dann bin ich auch noch nicht so sicher, ob das mit der KI so klappt.

          Ich bin ja durch meine Schriftstellerei, teilweise mit Microsoft USA, leidgeprüft, weil in der Vergangenheit oft ausländische Steuerfragen rein spielten. Ich sehe immer noch die Finanzbeamtin vor mir, der ich ein Steuergutachten (meine von Arthur Anderson), angefertigt im Auftrag Microsofts für mich als deutschen Autor, auf den Schreibtisch legte. Sie blätterte damals in einem dicken Wälzen "wenn das so und so interpretiert wird, hat das Gutachten Recht …" – ich habe zwar nix verstanden, aber genickt. Das stelle ich mir bei einer KI dann a bisserl schwieriger vor. Und ob die KI dann auch EU-Urteile zur Umsatzsteuerrelevanz für Urhebervergütungen kennt und berücksichtigt, ich weiß es nicht.

      • Peter Vorstatt sagt:

        + *** GB: Text wegen reiner Polemik gelöscht ***

        Zur Sache: Du hast die entscheidende Passage meiner Wortmeldung übersehen: "Reaktionen der Finanzverwaltung". Genau diese fielen eben so aus, dass sie der von mir aufgrund der KI-Ergebnisse gelieferten Darstellung beipflichten musste und sich in einem Detail gar bedankte.

        + Betr. "Wer könnte eine (durch eine KI erstellte) Steuererklärung besser beurteilen können als ein Steuerberater?":

        Pfff! Wie autoritätsgläubig kann man sein? Zumindest auf die Antwort 'ein Fachanwalt für Steuerrecht' hättest Du selbst kommen können.

        + Betr. "Und meinst du wirklich es ist eine gute Idee, deine persönlichen und finanziellen Daten einer KI zu geben?":

        Ja nu, wer schon Probleme hat, seine eigenen Daten zu anonymisieren, sollte vielleicht wirklich nicht ans Endgerät gelassen zu werden. *** Auch der letzte Satz ist polemisch, bitte künftig zurückhalten – danke ***

        • Schnicke sagt:

          Das hat doch nichts mit "autoritätsgläubig" zu tun, sondern mit Fachwissen, das Steuerberater und von mir aus auch Fachanwälte für Steuerrecht nun mal haben. Auf letzteren bin ich tatsächlich nicht gekommen. Daher: wenn ein Fachanwalt für Steuerrecht diesen Artikel geschrieben hätte, hättest du also nicht trotzdem "Das ist doch durchschaubar: a) Die Kanzleien wollen unentbehrlich bleiben und sehen ihr Priesteramt in Gefahr" geschrieben?

          Meine Güte, warum muss man gleich so an die Decke gehen…

    • Die Steuerberatungskanzleien haben in meinen Augen eh keine echte Daseinsberechtigung, das sie zu 90% outgesourcte Beleg-Zubucher und Buchhalter sind (PDFs zu SKR-Konten zuordnen). Von echter Steuerberatung, geschweige denn steuerlicher Unternehmensberatung oder gar legaler Steuerlastsenkung (z.b. durch neue Unternehmen, andere Rechtsformen, etc) sind die meisten Kanzleien weit entfernt. Vielleicht schafft's die KI ja mal in einem Jahresabschlussgespräch ein paar vernünftige Vorschläge zu machen oder vor Dingen zu warnen.

      Ein Bekannter (selbständig, freiwillig in der GKV) hat jetzt 22.000€ Krankenkassenbeiträge nachgezahlt, weil seine seit 3 Jahren laufende private BU-Rente als volles sozialversicherungspflichtiges Einkommen gezählt wird (ist rechtlich so vorgesehen). Wenn er gewusst hätte, dass er das mit einem berufsfremden Midijob (quasi 1 Euro über einem maximalen Minijob) hätte vermeiden können, hätte er das gemacht. Das hätte seine BU-Rente nicht gefährdet, hätte ihn wieder sanft in Arbeit gebracht und ihm finanziell viewl geholfen.
      Weder Sozialdienst der REHA-Klinik, noch der Steuerberater noch sein BU-Anwalt noch sein Versicherungsmakler hat hier vorgewarnt.
      Das Finanzamt meldete die BU-Rente der GKV nach … und einige Tage kam der Bescheid der GKV und die Nachzahlung wuerde abgebucht.
      Man sieht auch hier, wie der Staat an seine Bürger und vor allem an die Selbständigen denkt. Zero. Abkassieren anstatt konstruktiver Anreize; Belohnungssystem? Nicht vorhanden.
      Eine KI, ach was, bereits ein hartverdrahtes if/then/else könnte solche Dinge aufspüren und im Vorfeld schon darauf hinweisen.

  6. Herr IngoW sagt:

    Naja, behält der Staat eben noch mehr ein als jetzt schon.
    Die durchschnittliche Steuererstattung beträgt im Moment (bei denen die überhaupt eine Steuererklärung abgeben) 1172,00€, das wird dann wohl wesentlich weniger werden.
    Da spielt dann auch Bequemlichkeit/Faulheit mit rein, wer's braucht. 😉

  7. Hansi Meier sagt:

    Die eigentliche Tragik ist, dass die Steuererklärung überhaupt so kompliziert ist, dass ein normaler Arbeiter oder sogar ein Studi ohne richtiges Einkommen einen Berater oder eben eine KI braucht. Kompletter Systemfehler. *kopfbatsch*

    • M.D. sagt:

      Das ist die logische Folge der Besetzung des Bundestags.

    • prx sagt:

      Eine Bekannte, Putzfrau, ist keine intellektuelle Wunderkerze, ihr Mann ebenso wenig, hatte aber (anders als er) genug Dickkopf, um sich der Themas eines Tages anzunehmen. Im Ergebnis wurde der teure Steuerberater überflüssig.

      • Henry Barson sagt:

        Aber der Systemfehler bleibt trotzdem, da hat Hansi Meier nicht ganz unrecht, solange man einfach nur im Angestelltenverhältnis läuft, sollte es überhaupt nicht notwendig sein, so eine Erklärung nach EstG abgeben zu müssen, da man ggü. dem Staat doch ohnehin schon gläsern/ ultratransparent ist. Sollen sie halt gleich korrekt abrechnen und nicht Prinzip linke Tasche, rechte Tasche, denn das sind sehr teure Nullsummenspiele, die überhaupt nichts bringen, aber Hauptsache man hat "was getan". Und Zinsen bekommt man auf das übermäßig vom Staat abgezogene Geld auch nicht, obwohl dieser damit sehr wohl "arbeitet"

        • Peter Vorstatt sagt:

          Betr. "… solange man einfach nur im Angestelltenverhältnis läuft, sollte es überhaupt nicht notwendig sein, so eine Erklärung nach EstG abgeben zu müssen, …":

          Würde zu noch mehr Benachteiligung führen, da viele Arbeitnehmer durch die Erklärung Rückerstattungen erhalten. Bspw.: Woher soll der Staat wissen, welche Fachliteratur Du bei Thalia gekauft hast? Sollen die Buchhändler das proaktiv weitermelden? Merkste selbst.

          • Karo sagt:

            Für Arbeit nötige Fachliteratur im Angestelltenverhältnis kauft der Arbeitgeber. Merkste selbst.

            • Peter Vorstatt sagt:

              Auch so eine mittlerweile typisch deutsche (vs. US) Anspruchshaltung: Fachliteratur lese ich nur, wenn vom Arbeitgeber angeordnet und bezahlt. Auf die Idee, dass man sich persönlich und fachlich in eigener Initiative weiter entwickeln könnte, um seinen Arbeitsmarktwert und Chancen bei künftigen Arbeitgebern zu steigern, kommste nicht? Genau das ist nämlich die Intention des Gesetzgebers, wenn er den Erwerb von Fachliteratur einkommensteuerrechtlich begünstigt.

              In weiten Teilen der deutschen Arbeitnehmerschaft ist die Idee des lebenslangen Lernens offenbar immer noch nicht angekommen (siehe auch Beitrag des Foristen Barson). Wohl auch eine Ursache des technologischen Niedergangs und Digitalisierungsverzugs.

          • Henry Barson sagt:

            Ist Sache des Arbeitgebers. Musste noch nie für PSA oder Fortbildungen irgendwas aufwenden, selbst Fahrtgeld zu den Lehrgängen/ Teilzeit-Unis habe ich komplett bezahlt bekommen und durfte es sogar als Arbeitszeit anrechnen lassen.
            Merkst Du noch was?

            • Peter Vorstatt sagt:

              Da die Schriftleitung Polemikverbot erteilt hat, etwas weniger deutlich: Es gibt so etwas wie ein Werbungskosten-ABC (1), welches – Bsp. – auch steuerlich absetzbare Bewerbungskosten umfasst. Wenn Dir Dein Arbeitergeber Bewerbungen erstattet, die Du bei potentiellen, künftigen Arbeitgebern einreichst, ist das schön für Dich, wenngleich wenig glaubhaft. Üblich ist es jedenfalls nicht. Merkste selber.

              Deine Idee 'Einkommensteuererklärungen für Arbeitnehmer gehören abgeschafft' ist einfach nur absurd. Dafür unterscheiden sich der individuelle Lebenswandel zu stark. Wir schweifen ab.
              _
              (1) https://steuerzahler.de/service/wissenswertes/werbungskosten-abc

              • Henry Barson sagt:

                Und wieder, der Fehler ist systemimmanent, bei diesen Werbungskosten/ Pauschalen gehört mal kräftig durchgekehrt/ abgeschafft:
                Arbeitsmittel – "wenn berufsbezogen", ergo eigentlich AG
                BERUFsbekleidung – steckt ja schon im Namen
                Bewerbungen – wenn vom Arbeitsamt gefordert trägt dieses die Kosten, und wenn man sich selbst woanders hinbewirbt, dann i.d.R. IMMER um sich persönlich (sei es finanziell, psychisch, oder anders geraten) besser zu stellen – das ist reines Privatvergnügen und sollte dann auch als solches steuerlich behandelt werden!
                Computer – "wenn berufsbezogen", ergo eigentlich AG
                DIENSTreisen – ebenfalls Arbeit, nix privat
                Doppelte Haushaltsführung entfällt, da man sowas vom AG gestellt bekommt, wenn der einen unbedingt an einer anderen Dependance der Firma haben will.
                Fahrtkosten – gibt es zum Teil ebenfalls vom AG, ist ferner Verhandlungsgeschick ggü. dem AG, so dass es hier keine Rückerstattung geben sollte, vor allem nicht für jene, die meinen günstig in der Einöde zu wohnen aber jeden Tag mehr als 100km Strecke zur Arbeit aufnehmen, auch sollte ja immer im Hinterkopf behalten werden, dass ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit schon als Arbeitsunfall gewertet wird, statt als Privatvergnügen, das ganze Ding ist nicht konsistent.
                Home Office – "wenn berufsbezogen", ergo eigentlich AG
                Kontoführungsgebühren – Verhandlungsgeschick, ergo Privatvergnügen
                Steuersoftware – erübrigt sich dann von selbst
                Studiengebühren – die Illusion, dass Bildung kostenlos sei, nein es bezahlen nur andere – davon abgesehen, reines Privatvergnügen.
                Umzugskosten – werden, wenn vom Arbeitsamt vermittelte Stelle einen Umzug _erforderlich_ macht sogar bezuschussst, oder wenn geringfügig, sogar komplett übernommen. Oftmals sind Umzuge aber ebenfalls einfach nur reines Privatvergnügen.

                Und all die Privatvergnügen (Deine sogenannten "individuellen Lebenswandel") sollten bei Gehaltsverhandlungen mal eingepreist werden, damit man auch mal eine reale Vorstellung vom Wert der (eigenen) Arbeit hat/ bekommt.

                Aber das Gros der angesprochenen Punkte wird sich ja mit 15 Minuten Städten ohnehin von selbst erledigen.

  8. mw sagt:

    Schon die einfache Auswertung einer Rechnung in einen Buchungsbeleg geht massiv daneben. Da wird ein ähnlich klingender Name schnell mal zu Media Markt und die IBAN wird auch falsch eingetragen, obwohl das Problem mittels OCR schon seit Jahrzehnten gelöst ist. Die Manualle Überprüfung und Korrektur ist sehr viel aufwändiger als was die KI spart. Dennoch glauben 9 von 10 Unternehmen daran. Wie der Vorposter schon geschrieben hat: Du machst was mit KI? Okay, Schublade auf, rein damit, Klappe zu, vergessen. Für mich sind KI Nutzer in der Vertrauenswürdigkeit ziemlich weit unten eingestuft.

    • Marc sagt:

      Keine Ahnung mit was du arbeitest.
      Hier gehen 99,9% aller Belege (~30 Stück am Tag) korrekt durch.
      Und das mit immer noch unter 20% E-Rechnungen.

    • R.S. sagt:

      Wofür OCR?
      Das ist ab 1.1.26 Geschichte.
      Ab da ist die eRechnung Pflicht und da gibt es sehr viele Pflichtangaben, die die Verbuchtung der Rechnung stark vereinfacht.

      • Günter Born sagt:

        Falsch: Endkunden als Verbraucher bekommen keine eRechnung – und ich denke, die Steuerexpertin hat auf die privaten Einkommensteuererklärungen geschaut, als sie die Aussagen traf.

        Zur eRechnung plane ich zudem noch einen Artikel – das Thema ist so komplex, das uns das vermutlich noch arg um die Ohren fliegen wird. Speziell, wenn künftig neue Profile zulässig sind. Ist aber ein anderes Thema.

  9. Marc sagt:

    Aktuell muss ich bei allen Fachthemen darauf vertrauen, dass MEIN ==setze akademischen oder Ausbildungsberuf ein ==, bei MEINEM Problemthema nicht gerade auf einer WG-Party war, krank oder ihm langweilig vorgekommen ist. Ich weiß nicht, ob mein Gegenüber diesen Teil mit einer 1 oder einer 5 abgeschlossen hat. Ich weiß nicht, ob seine Fach-Weiterbildung gestern oder vor drei Jahren war, oder ob ein Ergänzungskurs einfach per PayPal zu erreichen war.

    Nun stehen zwei Parteien sich gegenüber: Die, die ihre Position verteidigen müssen, und die, die gezwungen sind, eine Steuererklärung zu machen, obgleich sie weder die Zeit noch die Lust noch das reale Interesse haben, dies zu tun. Ein Verwaltungsakt mit mehr oder weniger Gestaltungsspielraum für den „Normalo". Ein „Mensch ärgere dich nicht", bei dem sich bei jeder gewürfelten Zahl, in Kombination der anderen Figuren und der Mondphase, die Regeln ändern.

    In Deutschland haben wir die DATEV eG mit ihrem aufgeblasenen Excel mit Plausibilitätsprüfung, die versuchen, dieses Regelwerk in ein Stück Software zu pressen – mal besser, mal schlechter. 9000 Mitarbeiter, 1.500.000.000 € Umsatz und nach eigenen Angaben über 90 % aller Steuerberater unter Vertrag.

    Kann man nicht „aufholen" – Nokia ist einfach der Marktführer… sorry, Datev ist de facto Standard.
    Bis – einer richtig Bock hat, sich zehn Nvidia H200 holt, alles, was es zum Thema Finanzrecht gibt, in sein LMM reinwirft, bisschen Excel-Skills dazu zaubert und – Feuer frei! – halb getestet auf die Menschen loslässt. Ja, den einen oder anderen wird es treffen, aber 90 % der Steuererklärungen werden durchgehen. Und dann wird eine Branche mit geschätzt 500.000 Gutverdienern binnen weniger Monate das gleiche Schicksal ereilen wie MySpace oder Kodak.

    • Anonym sagt:

      MySpace & Kodak hatten keinen gross angelegten Lobbyismus, erkenne den Unterschied.

      • Marc sagt:

        Und?

        Pferdekutschen-Hersteller, ~1900
        "Das Auto bleibt ein Nischenprodukt. Das Pferd ist einfach überlegen."

        Harry Warner, 1927:
        "Wer zum Teufel will schon Schauspieler reden hören?"

        Thomas Watson habe 1943 gesagt:
        "Ich glaube, es gibt einen Weltmarkt für vielleicht fünf Computer."

        Karstadt-Vorstandschef Wolfgang Stegmann | 1998
        "Das Internet ist für uns eine Spielerei. Wir sehen darin lediglich einen Maulwurfshügel."

        Barron's Magazine, Cover Story "Amazon.bomb", Mai 1999
        "Amazon ist ein Betrug. Kein Profit, kein Geschäftsmodell."

        Blockbuster-Vorstand, frühe 2000er
        "Streaming ist ein Nischenmarkt. Die Leute wollen physische Medien besitzen."

        Steve Ballmer, 2007:
        "Das ist das teuerste Telefon der Welt. Und es verkehrt sich nicht an Geschäftskunden, weil es keine Tastatur hat. […] Es wird keinen nennenswerten Marktanteil erreichen. Keinen."

        Daimler-Vorstand, 2014, beim Verkauf der Tesla-Anteile:
        "Mercedes hat von Tesla alles gelernt, was es braucht. Wir brauchen sie nicht mehr."

        • Anonym sagt:

          Gut erkannt. Microsoft und Daimler nutzen gross angelegten Lobbyismus, daher gibt es sie noch.

          • Günter Born sagt:

            Das Thema sollte in der Diskussion auslaufen – hab mich da bewusst auf den obigen Allgemeinplatz mit einem Kommentar zurückgehalten. Es bringt niemanden weiter – die Botschaft in obigem Artikel war: "Überlegt euch, was ihr nutzt und lauft nicht blauäugig in irgendwelche Fallen". Dass der Kommentarbereich "brennt" führe ich auf die beiden Trigger KI und Steuern zurück.

  10. Yumper sagt:

    Also bei meinem niederbayrischen Finanzamt merke ich schon das die Jungs und Mädels langsam mit der Technik vorankommen.

    Dinge wie gemeldete Rentenbezüge – abzugsfähige Sozialkosten wie Krankenkassenbeträge usw. lasse ich von meinem Finanzamt immer in der Jahressteuererklärung eintragen. Freibeträge wegen Behinderung trägt bei mir ebenfalls das Finanzamt ein. Da muss ich nicht großartige rumrechnen und ausfüllen.

    Also ich muss schon sagen ich bin da schon positiv überrascht.
    Steuern muss man halt einmal zahlen.

    Auch Anfragen zur Höhe der Vorauszahlungen lassen sich kurzfristig per Email klären.
    *** Satz wegen nicht belegbarer Aussagen gelöscht****

    so long
    Yumper

    • R.S. sagt:

      Einfach per Elster machen.
      Vieles ist da schon vorausgefüllt.
      Nämlich alles, was der Arbeitgeber in der Lohnsteueranmeldung gemeldet hat.
      Und auch alles sonstige, was man im Vorjahr gemeldet hat, ist mit gleichem Wert schon vorausgefüllt.
      Das muss man nur ändern, wenn sich da etwas gegenüber dem Vorjahr geändert hat.
      Wozu brauche ich ein separate Steuersoftware, wenn das alles schon Elster macht?
      Da sieht man auch gleich einen vorläufigen Steuerbescheid und sieht ungefähr, wieviel man raus bekommt oder nachzahlen muss.

      • Anonym sagt:

        Du scheinst Arbeitnehmer zu sein. Als Selbstständiger oder kleines Unternehmen usw. sieht die Sache da anders aus.

      • Yumper sagt:

        Es ist halt ein Unterschied ob du ein abhängig Beschäftigter – Freelancer oder Unternehmer mit Personal bist. In den ersten beiden Fällen kommt sicher Elster zum Einsatz da braucht man auch keine KI. Bei Unternehmen halt DATEV. Ich habe in all den Jahren als Freelancer insgesamt knapp unter 1 MIO Euro verdient. Damit war eine Buchprüfung relativ unwahrscheinlich. Ab 1 Mio schaut das Finanzamt dann schon etwas genauer hin. Nun bin ich nur noch Rentner.
        Achja in Elster legst du halt ein neues Formular an und kannst die Daten des Vorjahr übernehmen. Aktuelle Zahlen standen bei mir nie drin.

      • Mira Bellenbaum sagt:

        Das passt aber auch nur alles, wenn Du z.B. kein Eigentum hast!
        Wenn Du keine weiteren Einkünfte hast!
        Aber ja, auch dann kann man Elster nutzen, muss aber genau hinschauen
        und die Angaben genau prüfen!

  11. Anonym sagt:

    Ist doch ganz einfach: Wenn man ChatGPT fragt, wonach man fragen kann, bekommt man als Antwort, dass man prinzipiell über alles reden kann, sich aber bei wichtigen Themen doch besser nicht darauf verlässt.
    Das Ding weiss also selbst, dass es nur für Smalltalk taugt.

    Spezialisierte KI wird schon länger erfolgreich eingesetzt. ZB in der Medizin, oder auch anderswo, wo man zB Muster erkennen muss.

    Ich glaube schon, dass eine gut entwickelte KI manches wirklich besser kann. Auch eine Steuererklärung würde ich grundsätzlich einer gut entwickelten KI zutrauen. Aber eben einer spezialisierten, die sich wirklich auskennt und auf dem aktuellen Stand ist und gehalten wird. Und eine, die weiss, dass halluzinieren bei diesem Thema eher nicht so gut ist.

    Soetwas allgemeines, wie ChatGPT mit spezialisierten komplexen Aufgaben zu beauftragen kann eigentlich nur schief gehen.

    Eine Zeit lang lief mal ein Werbespot im TV, der schön gezeigt hat, wie wenig hilfreich diese Chat KI ist. Zu sehen ein Mann, der unter einem Auto liegt, wohl um einen Ölwechsel zu machen. An der Stelle kommt er schon auf die Idee, die KI nach Hilfe zu fragen. Es kommt auch prompt die (richtige) Antwort, dass man da einen Schraubenschlüssel braucht, der genau passt.
    Jeder, der schomal Öl an einem Motor gewechelt hat, würde eine solche Frage in der Situation niemals stellen. Jemand, der grade damit anfangen will, kommt mit dieser Antwort kein Stück weiter. Würde ein echter Mensch daneben stehen und so daherreden, würde man den $Getränk holen schicken.
    Also Bullshit.
    Aber ein schönes Beispiel, wie KI eben nicht eingesetzt werden soll. Und auch, wie man das besser nicht bewerben sollte.

    Wenn ich meine Steuern an einen Steuerberater abgebe, muss ich ihm vertrauen. Daher kommt zB auch die Weisheit, möglichst einen Steuerberater zu haben, der nicht im direkten Umfeld angesiedelt ist. Der hat da eigentlich einen Interessenskonflikt, wenn er zB auch die Steuern der Konkurrenz macht. Menschen sind nunmal Menschen.
    Meine steuerlichen Daten nun einer KI anzuvertrauen fällt mir da eben auch schwer, weil ich eben nicht weiss, was damit passiert und wo das landet. Wenn ich das aber weiss, weil das zB in einer Software steckt, die lokal auf meinem Rechner läuft, ist das nichts anderes, als die Steuersoftware, die man jetzt schon kaufen kann. Nur vielleicht besser.

    Es gilt eben nicht KI = LLM = ChatKumpel.

    Man darf sich nicht durchs Marketing blenden lassen.

  12. Vorschlag von Ulf Poschardt im Podcast "make economy great again":
    die Finanzämter massiv verschlanken,
    die Steuergesetzgebung stark vereinfachen ,
    die Steuerberaterkanzleien und deren Heerscharen an Belegerfassern einmotten,
    Finanzamtgebäude und Steuerprüfer-Akademien zu Schulen umbauen,
    KI auf plumpe Steuervermeidung/fehler ansetzen,
    gute Finanzprüfer auf hochkreative Steuervermeidung ansetzen,
    Steuerberater und deren Gehilfen/innen auf Staatskosten in Schulen, Gründerzentren und Betriebe schicken zwecks dortiger Weitergabe von Wissen bzgl. Buchhaltung, Steuerrecht, FiBu

    Hat was.

    • Anonym sagt:

      Ein Problem dabei: Die "hochkreativen Steuervermeider" sitzen derzeit mit als Berater und Spender sehr nahe an der Gesetzgebungskette, dort wird man kaum jemandem ernsthaft ans Bein pinkeln, einfach mal zu CumEx nachlesen…

    • Yumper sagt:

      Das bleibt noch lange Wunschdenken.
      Wenn man sich die Mehrwertsteuersätze für Christbäume anschaut, sieht man welchen "Wildwuchs" es da gibt. Da spielt es eine Rolle ob der Baum auf einer Wiese oder in einem Wald gewachsen ist :-)
      Einheitlich 12 % wären schon einmal ein riesen Vorteil. Unsere *** trauen sich da aber nicht ran.

      GB: Der *** wurde von mir ersetzt, da es als verunglimpfend interpretiert werden könnte.

    • R.S. sagt:

      Ähnliches hat doch unser aktueller Kanzler 2003 Jahren postuliert.
      Da wollte er die Einkommenssteuer so vereinfachen, das man die auf einem Bierdeckel machen kann.
      Bisher ist aber nichts passiert, was auch nur annähernd in diese Richtung geht.

  13. Twinkeri sagt:

    Schade, sobald es für die Mehrheit der Bürger nützlich werden könnte, wird es extrem GEFÄHRLICH. ;-)

  14. Thomas sagt:

    "Der Beitrag zum Thema führt explizit Fälle an, wo Steuererklärungen scheinbar gut gegangen sind,…"
    Scheinbar? Oder doch eher anscheinend? Ein riesiger Unterschied in der Bedeutung. Mir deucht, es muss "anscheinend" heißen.

  15. Thomas sagt:

    Mit KI muss man natürlich auch arbeiten können, wie mit jedem Werkzeug. Ganz wichtig ist dabei die Recherche von Quellen, die man selbst überprüft.

    Man kann einen Sachverhalt analysieren lassen, und Quellen zu den Aussagen recherchieren lassen, und dann die Quellen selbst prüfen. Das ganz mit seinem (hoffentlich vorhandenen) Grundwissen zur Buchhaltung abgleichen.

    Fertige Arbeit (wie Briefe oder andere Dokumente) einfach so von KI schreiben zu lassen halte ich für wenig sinnvoll. Man muss trotzdem jeden Satz und jedes Wort prüfen. Klar, den Stil kann man verbessern lassen, und wenn man das Ergebnis selbst mag kann man das verwenden.

    Ja, ich würde sagen einen guten Teil der Leistungen von Steuerberatern/Buchhaltern kann man KI unterstützt selbst erledigen. Es ist am Ende eine Kostenfrage. Die stark gestiegenen Kosten/Stundensätze von Steuerberatern und auch einfachen Buchhaltern (100+ EUR/Stunde für einfachste Verbuchungstätigkeit) sind einfach nicht mehr in jedem Fall tragbar.

    Weiters muss man bedenken: Was kosten Fehler vs. was kostet der Steuerberater? Sprich wie schlimm ist es, wenn ich eine 100eur Ausgabe auf ein falsches Konto buche? Ist es besser wenn das jemand mit 100eur Stundensatz macht?

    Und bezüglich Fehler: Steuerberatungskanzleien man natürlich auch Fehler in der Buchhaltung, die dann 1-2 Jahre später mal bemerkt werden. Und dann werden sie korrigiert. Und man zahlt als Klient fürs Fehlermachen und fürs Fehlerkorrigieren. Und trägt das Risiko. Also so rosig und fehlerfrei ist die Arbeit der Kanzleien wirklich nicht.

  16. Jonathan sagt:

    Das entscheidende Punkt ist m. E. die fehlerhafte Wahrnehmung und die falsche Erwartung an KI. Mein Bruder (der in dem Bereich promoviert) hat es mal so zusammengefasst: Das, was wir aktuell "künstliche Intelligenz" nennen, ist in Wahrheit nur die Illusion von Intelligenz.

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