In Sachen "Geschäfte" durch 1N Telecom GmbH und TPI Investment GmbH hatte ich letztmalig im Artikel 1N Telecom GmbH & TPI Investment GmbH, neue Entwicklungen (Oktober 2025) einen Überblick gegeben. Aktuell ist es "ruhig" geworden, aber es gibt neue Firmengründungen. Zeit, für eine Zusammenfassung des aktuellen Status.
Um was geht es?
Seit 2023 wehren sich Verbraucher und Verbraucherinnen in Deutschland, die sich vom Unternehmen 1N Telecom GmbH abgezockt fühlen. Das Unternehmen versuchte Menschen mit mutmaßlich "unsauberen" Geschäftsmethoden zum Vertragswechsel (mit Internet und Telefon) von der Deutsche Telekom AG zum eigenen Angebot zu verleiten (siehe auch Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom).
Da der Wechsel so gut wie nie klappte und die Verbraucher mit Telefon und Internet bei der Deutsche Telekom blieben, flatterte den Betroffenen eine Schadensersatzforderung in Höhe von ca. 420 Euro wegen "Vertragsbruchs" ins Haus. Der Verbraucherzentrale liegen meinen Informationen nach inzwischen 18.000 Beschwerden gegen das Unternehmen vor.
Zudem gibt es inzwischen den Verdacht, dass das Unternehmen 1N Telecom GmbH mit fingierten, d.h. mutmaßlich untergeschobenen, Verträgen arbeitet(e), wo die Adressen der Opfer die über irgendwelche Preisausschreiben im Internet ermittelt wurden. Hier laufen inzwischen Untersuchungen der Verbraucherzentralen und es könnte noch ein juristisches Nachspiel für Unternehmen (speziell der Name LeadOne ist da gefallen, das Unternehmen Cheetah Hills Ltd., was wohl auch schon mal genannt wird, agiert dagegen im Ausland) geben, die diese Adressen für angebliche Vertragsabschlüsse geliefert haben.
Einige Zeit versuchte die 1N Telecom GmbH die "Forderungen" durch Inkasso-Firmen einzutreiben. Sowohl der Inkassodienstleister Riverty aus Baden-Baden als auch der BID Bayerischer Inkasso Dienst sind, mutmaßlich aus rechtlichen Erwägungen, ausgestiegen (siehe Neues von 1N Telecom: Firmensitz verlagert? Inkasso-Firma ausgestiegen? und 1N Telecom: Forderungen kommen über BID Bayerischer Inkasso Dienst (Dez. 2024)).
Dann gab es zum Herbst 2025 noch die Entwicklung, dass eine frisch gegründete TPI Investment GmbH "behauptete Forderungen" der 1N Telecom GmbH "eintreiben" wollte und sogar gerichtliche Mahnverfahren einleitete (siehe auch 1N Telecom-Fall: 2. Inkasso-Schreiben der TPI Investment GmbH). Die Verbraucherzentralen warnten davor, unberechtigte Forderungen zu begleichen und beraten Betroffene, wie man sich gegen diese Forderungen wehren sollte. Am Artikelende zeichnen die verlinkten Blogbeiträge die bisherige Entwicklung des Falls nach.
Wie ist der aktuelle Stand?
Derzeit (Dezember 2025) ist es etwas "ruhig" in der Causa 1N Telecom GmbH und TPI Investment GmbH geworden. Nachfolgend ein kurzer Abriss des Sachstands.
Juristischer Stand diverser Urteile bezüglich "Forderungen"
Bezüglich der juristischen Aufbereitung des Sachverhalts, ob die "Forderungen" der 1N Telecom GmbH berechtigt sind, durch Amts- und Landgerichte ergibt sich ein uneinheitliches Bild. Die TPI Investment GmbH legte den "behaupteten Forderungen" gerne Auszüge aus Gerichtsurteilen bei, die die Position "die Forderungen sind durchsetzbar" scheinbar stützen. Für mich ergibt sich folgendes Bild:
- Anfang Dezember 2024 ist, nach einer Klage der Verbraucherzentrale Sachsen, vom Amtsgerichts Leipzig (Aktenzeichen 109 C 1409/24) ein Urteil in einem speziellen Fall gegen das Unternehmen ergangen. Das Gericht sieht es als erwiesen an, dass durch die Postwurfsendungen der 1N Telecom GmbH im April 2023 eine Vertragsbeziehung zur Deutschen Telekom vorgetäuscht wurde. Ein Vollstreckungsurteil des Amtsgerichts Hagen gegen eine Verbraucherin wurde aufgehoben (siehe Verbraucherzentrale erringt Urteil gegen 1N Telecom GmbH).
- Ein Blog-Leser, selbst betroffen, informierte mich über ein "Teil-Anerkenntnis- und Endurteil" (AZ: 4 C 653/24) des Amtsgericht Ansbach vom 13.12.2024. Vom Gericht wurde in diesem Urteil festgestellt, dass zwischen dem Kläger und der Beklagten kein Vertragsverhältnis über Telekommunikationsleistungen besteht (siehe Weiteres Anerkennungsurteil gegen die 1N Telecom GmbH).
- Rechtsanwalt Fabian Fritsch konnte im Namen einer Mandantin vor dem Amtsgericht Düsseldorf ein Urteil (Aktenzeichen 235 C 176/25) gegen die 1N Telecom GmbH erstreiten, in dem der Klage des Rechtsanwalts umfänglich stattgegeben wurde (siehe Weiteres Urteil gegen die 1N Telecom GmbH erklärt Vertrag als ungültig). Das Urteil ist ebenfalls rechtskräftig.
Leider urteilt die Justiz an einzelnen Amtsgerichten uneinheitlich, wenn es um die Gültigkeit vollstreckbarer Titel gegen die Opfer der 1N Telecom geht. Es gibt ein Urteil des Landgerichts Magdeburg, das ein Urteil des Amtsgerichts Oschersleben, was einen Vertrag wegen Täuschung als nichtig ansah, aufhebt (siehe Neues von 1N Telecom: Fingierte Verträge und Vergleichsangebote). Hier hat die 1N Telecom GmbH wohl einen gerichtlich vollstreckbaren Titel erwirkt, der juristisch hielt.
Sammelklagen und einstweilige Verfügungen
Es gibt eine Sammelklage der Verbraucherzentralen gegen die 1N Telecom GmbH wegen der erhobenen Forderungen. Mit Stand 19. Dezember 2025 informiert die Verbraucherzentrale in diesem Artikel, dass die Sammelklage gegen die 1N Telecom GmbH und die TPI Investment GmbH vor dem Oberlandesgericht Hamm eingereicht wurde.
Wie diese Sammelklage gegen die 1N Telecom GmbH und die TPI Investment GmbH ausgeht, es wird die Rückzahlung der Gelder an die Opfer gefordert, ist m.W. derzeit offen. Ich könnte mir vorstellen, dass dort eine juristische Klärung zugunsten der Opfer erfolgt. Offen gestanden erwarte ich aber nicht, dass Opfer bei einem entsprechenden Urteil nennenswerte Beträge zurück erhalten.
Nach meiner persönlichen Einschätzung werden die bei den GmbHs verfügbaren Mittel bei weitem nicht ausreichen, da irgend etwas in Bezug auf eventuelle Rückzahlungen zu bedienen. Gut vorstellbar ist, dass die betreffenden Geschäftsführer oder Gläubiger der GmbHs Insolvenz anmelden.
Es laufen eine Reihe weiterer Verfahren gegen die 1N Telecom GmbH sowie gegen die TPI Investment GmbH, die Forderungsabtretungen hält und versucht, Gelder einzutreiben. Hier stehen noch Urteile aus. Es gibt eine Unterlassungsklage gegen die 1N Telecom GmbH (siehe diese Bekanntmachung) durch Verbraucherzentralen, was mit einem BGH-Urteil zugunsten der Verbraucherzentralen ausging.
Staatsanwalt ermittelt, Behörden warten ab
Gegen den Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH läuft auch weiterhin – anders als man vielleicht aus meinem Beitrag Neues von der 1N Telecom GmbH? Ermittlungen gegen Geschäftsführer eingestellt schließen könnte – ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs der Staatsanwaltschaft Düsseldorf.
Es gab noch den Ansatz, die Geschäftstätigkeit der beiden oben genannten Firmen über die zuständige Gewerbeaufsicht, wegen Unzuverlässigkeit zu untersagen. Hier deutet sich für mich aber an, dass die Möglichkeiten dieser Behörden begrenzt sind, bzw. der Wille zum Einschreiten erst nach einem rechtskräftigen Gerichtsurteil gegen die jeweiligen Geschäftsführer gegeben ist.
Bußgelder gegen Beteiligte
Es gibt allerdings einen ergangenen Bußgeldbescheid (meinen Informationen nach gegen die 1N Telecom GmbH) der Landesdatenschutzbeauftragten von Nordrhein-Westfalen (LDI NRW), der aber noch nicht rechtskräftig ist. Ich hatte im Blog-Beitrag 300.000 Euro Bußgeld gegen "Telekommunikationsunternehmen" aus NRW berichtet. Ob dieser Bescheid aber jemals rechtskräftig wird und dann die Gelder noch eingetrieben werden können, wird man abwarten müssen.
Banken blockieren Konten und stoppen Transfers
Im Herbst 2025 gab es zwei Entwicklungen in der obigen Causa. Der Versuch der 1N Telecom GmbH, ein Konto bei der Stadtsparkasse Düsseldorf zu erhalten, wurde vom Institut abgelehnt. Eine Klage der 1N Telecom GmbH auf Kontoeröffnung wurde vom Gericht abgewiesen. Ich hatte dies im Artikel 1N Telecom: Neue Entwicklungen bei TPI Investment GmbH (Sept. 2025) angesprochen.
Zudem scheinen Zahlungen an die TPI Investment GmbH von Banken unterbrochen worden zu sein. Opfer, die versuchten, auf das Vergleichsangebot dieses Unternehmens einzugehen, und die angebotenen 200 Euro zahlen wollten, um aus der Sache heraus zu kommen, scheiterten. Nach meinen Informationen stoppten Banken diese Zahlungen auf das von der TPI Investment GmbH angegebene Zielkonto und überwiesen die Beträge auf das Konto des jeweiligen Einzahlers zurück.
Bisherige Firmen "verbrannt"?
Lässt man obige Entwicklung Revue passieren, deutet sich an, dass die Unternehmen 1N Telecom GmbH und die TPI Investment GmbH für weitere Geschäftstätigkeiten "ziemlich verbrannt" sein dürften. Hier wird man beobachten müssen, wie die juristische Aufarbeitung erfolgt und was mit beiden (als GmbH fungierenden) Unternehmen und den Geschäftsführern passiert. Es stehen ja staatsanwaltliche Ermittlungen im Raum.
Neue Firmengründungen
Auf eine gänzlich neue Entwicklung hat mich Verbraucherdetektiv Martin Eickhoff hingewiesen. Am 15. Dezember 2025 wurde eine "Carrier 1 GmbH" im Handelsregister eingetragen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 111266). Zweck der mit 25.000 Euro Stammkapital versehenen GmbH sind laut Handelsregister
Der Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsnetzen sowie die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen.
Geschäftsführer ist Herr Phillip Hoffmann. Nachfolgender Auszug von Northdata zeigt die Verflechtungen des Geschäftsführers, es führt auch eine Linie zur 1N Telecom GmbH.
Im Diagram ist auch ein Unternehmen "Philipp Hoffmann Beteiligungen GmbH" aufgeführt. Diese GmbH wurde am 12. Dezember 2025 beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 111249 mit einem Stammkapital von 50.000 Euro registriert. Geschäftszweck ist:
Die Verwaltung des eigenen Vermögens und die Beteiligungen an Unternehmen.
Beide Neugründungen residieren laut NorthData bzw. Handelsregister an der gleichen Firmenadresse. An der Adresse Fritz-Vomfelde-Str. 34, D-40547 Düsseldorf, residiert das Business Center Seestern, welches u.a. "virtuelle Büros" zur Verfügung stellt.
Ich habe dann noch die AI Grook befragt, was der Zweck der Philipp Hoffmann Beteiligungen GmbH sein könnte. Die Antwort:
Solche Beteiligungs- oder Holding-GmbHs dienen in der Regel der Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch Beteiligungen an Tochtergesellschaften oder anderen Firmen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
Als wichtige Vorteile (Zwecke) einer Holding-Struktur wurden mir von der AI und weiteren Internetseiten folgendes genannt:
- Steueroptimierung: Gewinnausschüttungen von Tochter-GmbHs an die Holding sind zu 95 % steuerfrei (nur ca. 1,5 % effektive Steuerbelastung). Veräußerungsgewinne bei Verkauf von Beteiligungen sind ebenfalls weitgehend steuerbegünstigt. Das ermöglicht Reinvestitionen und Vermögensaufbau mit geringerer Steuerlast.
- Risikomanagement und Haftungsschutz: Jede Tochtergesellschaft haftet separat mit ihrem eigenen Vermögen. Risiken (z. B. Insolvenz in einem Geschäftsbereich) bleiben isoliert und greifen nicht auf die gesamte Gruppe über.
Spezialisierte Rechtsanwaltskanzleien nennen noch weitere Vorteile, von der strategischen Steuerung bis hin zu Vermögensschutz und Nachfolge. Hier wird es spannend werden, die künftige Entwicklung der Holding, der neu gegründeten Carrier 1 GmbH, der 1N Telecom GmbH und der oben erwähnten juristischen Verfahren zu verfolgen.
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MVP: 2013 – 2016




Moin, das was Du zuletzt mit der Philipp Hoffmann Beteiligungen GmbH schreibst ist aber nichts besonders. Klassiche Betriebsaufspaltung und Risikominimierung, was viele Unternehmen betreiben. Die Assets gehen an eine Verwaltungs GmbH, die Nutzung und Handel an die andere. Hat den charmanten Vorteil, dass man sich der Handels GmbH im Fall der Fälle schnell entledigen und mit einem neuen Unternehmen neu anfangen kann.
Fraglich bleibt, was es hier in dieser Causa an nennenswerten Assets überhaupt gibt.
Genau. Das mit der Beteiliguns-GmbH wird dir jeder Steuerberater nahelegen, wenn dein Unternehmen eine entsprechende Grösse erreicht.
Auch, dass man die verschiedenen Geschäftsfelder mit kleinen GmbH in einer Holding-Struktur organisiert. Macht ein Abstossen/Verkauf einer Sparte bedeutend einfacher. Auch schlägt – wie hier richtig berichtet – eine Insolvenz nicht auf den gesamten Geschäftsbetrieb durch.
Das ist soweit nicht ungewöhnlich und auch nicht von betrügerischer Ansicht. Wobei bei DER Person natürlich bei mir alle Alarmglocken schrillen. Der sollte einstweilig Berufsverbot in der TK Branche bekommen und die neue Firma eine Portierungssperre bei allen grossen, echten TK Providern…mit wachsamem Auge der BNetzA!
"Ich habe dann noch die AI Grook befragt, was der Zweck der Philipp Hoffmann Beteiligungen GmbH sein könnte."
Aber Herr Born… Und dann auch noch Grook von dem lieben Elon? Haben die anderen KIs keine treffnedere Antworten geliefert?