Neue EVB-IT-Musterverträge vom IT-Planungsrat für deutsche Verwaltungen veröffentlicht

ParagraphNoch ein kleiner Nachtrag: Der IT-Planungsrat hatte bereits im November 2025 die erweiterten EVB-IT-Musterverträge beschlossen. Jetzt stehen die erweiterten EVB-IT-Musterverträge öffentlich im Web zum Abruf bereit und können genutzt werden.

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Der IT-Planungsrat, das zentrale politische Lenkungsgremium aus Bundesregierung und Landesregierungen, das gemeinsame, nutzerorientierte IT-Lösungen für eine effiziente und sichere digitale Verwaltung in Deutschland fördert und entwickelt.

Dokumente zum Deutschland Stack veröffentlicht

Bereits zum 18. März 2026 hatte das Gremium ein offizielles Dokument zum Deutschland-Stack veröffentlicht. Ich hatte die Tage im Beitrag Deutschland macht ODF in souveräner Cloud (Deutschland Stack) zur Pflicht darauf hingewiesen, dass dort das Open Document Format (ODF) als Austauschformat für Office-Dokumente als Standard vorgegeben ist. Die Redaktion von heise hatte hier einige Informationen zu obigem Thema veröffentlicht und befasst sich aktuell im Beitrag Deutschland-Stack: Mit über 50 offenen Standards zur souveränen Verwaltung noch etwas detaillierter mit diesem Ansatz.

Auch EVB-IT-Musterverträge nun abrufbar

Der Einkauf von Hard- und Software sowie Pflege- und Supportdienstleistungen durch die öffentliche Hand erfolgt zumeist mit den "ergänzenden Vertragsbedingungen für die Beschaffung von IT-Dienstleistungen", den sogenannten EVB-IT. Dies sind Vertragsvorlagen, die den Beschaffungsprozess vereinfachen und einheitliche Voraussetzungen für die interessierten Anbieter auf dem Markt schaffen sollen.

In diesem Kontext ist es bei mir fast untergegangen, dass es auch Neuerungen zu den vom IT-Planungsrat im November 2025 beschlossenen, erweiterten EVB-IT-Musterverträgen gibt. Die Open Source Business Alliance – Bundesverband für digitale Souveränität e.V. – hatte mich bereits vor einigen Tagen darüber informiert, dass die neuen Vertragsvorlagen zur Software-Beschaffung in der Verwaltung auf der Webseite des BMDS veröffentlicht wurden. Zudem sind die Neuerungen auch bereits in das Tool EVB-IT Digital integriert.

Die Vertragsvorlagen zur Software-Beschaffung regeln die Beschaffung von Software durch die Verwaltung in deutschen Behörden. Der IT-Planungsrat von Bund, Ländern und Kommunen empfiehlt seinen Mitgliedern die Nutzung dieser Vertragsvorlagen zur Software-Beschaffung.

Die Open Source Business Alliance (OSBA) sieht durch die Vertragsvorlagen die Beschaffung von Open Source Software durch die Verwaltung gestärkt. Denn diese Musterverträge waren bisher nur auf die Beschaffung proprietärer Software ausgelegt. Manche Behörde interpretierte dies so, dass ein rechtssicherer Einkauf von Open Source gar nicht möglich sei. Open-Source-Anbieter wurden so effektiv von einigen Vergabeverfahren  im öffentlichen Bereich ausgeschlossen. Das soll sich nun ändern, so die Hoffnung der OSBA.

"Die Anpassung der Vertragsmuster war für Open-Source-Unternehmen bisher mit großem Aufwand verbunden. Viele Anbieter konnten oder wollten diesen Mehraufwand nicht leisten. Darunter hat letztlich auch die Verwaltung gelitten, denn in der Folge haben Beschaffungsstellen deutlich weniger Angebote für ihre Ausschreibungen erhalten", erklärt Birgit Becker, Sprecherin der Working Group Beschaffung in der Open Source Business Alliance. Eine ausführlichere Übersicht über das Thema sowie die historische Entwicklung lässt sich dieser Mitteilung der OSBA entnehmen.

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6 Kommentare zu Neue EVB-IT-Musterverträge vom IT-Planungsrat für deutsche Verwaltungen veröffentlicht

  1. Peter sagt:

    "Der IT-Planungsrat" – gibt es da eine Übersicht der Mitglieder und deren fachlicher Expertise?

    • Günter Born sagt:

      Hoffe, nicht daneben zu greifen – aber die Frage triggert bei mir einige Gedanken. Daher: 's isch a bisserl schwierig, tät der Schwabe sagen. Ich "hätt ja dat Google" befragt, der mir sofort einige Namen ausgespuckt hat. Mir sagen die Namen nichts und ich mag jetzt auch nicht weiter recherchieren. Im Kontext der aufgeworfenen "fachlichen Expertise" des IT-Planungsrats bin ich aber bei dem Kommentar nicht mehr so sicher, wie die Substanz der Frage wirklich ist. Von einem gestandenen IT-ler hätte ich erwartet, dass er sich die Frage selbst beantwortet (falls ich daneben liege oder was falsch interpretiere, korrigiere mich bitte) – und möchte hier eigentlich keine Diskussion um Personen haben.

      Ich formuliere es mal so: Wenn jemand aus der Zielgruppe hier beleg- und nachvollziehbare Anmerkungen "das und das ist besser lösbar" bringt und das auch noch in obiges Gremium einspeist, hilft das der Leserschaft aus diesem Kreis womöglich weiter. Wobei ich postuliere: Jemand aus der Verwaltung, der etwas ausschreibt, wird sich sklavisch an die Vertragsvorlagen halten – dann kann ihm kein Vorwurf gemacht werden! Und diese Dokumente sind mutmaßlich das bisher "Beste" was die Verwaltung für Ausschreibungen hat.

      Eine reine Diskussion "dieses Mitglied hat aber keine Expertise" bringt aus meiner Sicht Null, da die Entscheidungsfindungsprozesse in diesen Gremien und die IT-Beschaffung über Ausschreibungen in Kommunen und Behörden deutlich außerhalb dessen liegen, was das Groß der Leserschaft (mutmaßlich) täglich tangiert. Mag mich aber irren, dann korrigiert ihr mich. Bin ja offen für neue Insights, befürchte aber, dass die Diskussion zu obigem Thema schnell am "grünen Tisch" zu Nebenkriegsschauplätzen führt, die wir nicht beeinflussen können. Und dann macht es hier im Blog keinen Sinn.

  2. James sagt:

    "Von einem gestandenen IT-ler hätte ich erwartet, dass er sich die Frage selbst beantwortet (falls ich daneben liege oder was falsch interpretiere, korrigiere mich bitte) – und möchte hier eigentlich keine Diskussion um Personen haben."

    Ich erwarte (als ITler) von einem Planungsrat entsprechende Kompetenzen.

    Ich verweise gerne auf das Broadcom/VMWare Thema, ein Admin ist halt nicht Entscheider, trotzdem hat er dort theoretisch mehr Mitspracherecht als im aktuellen Fall, bzw. kann halt auf die Folgen drauf hinweisen, da es um die Existenz der Firma geht..

    Alles was auf Kommunenebene und höher abläuft, hat halt in den meisten Fällen nix mehr mit fachlichen und rationalen Entscheidungen zu tun.

    "Eine reine Diskussion "dieses Mitglied hat aber keine Expertise" bringt aus meiner Sicht Null, da"

    Da magst du aus Deiner persönlichen Sicht recht haben Günter, aber genau dies ist das Problem, warum wir hier in Deutschland jetzt in so einer Situation sind;)

    • Günter Born sagt:

      Wir bewegen uns aber in ein Feld, welches niemand von uns ändern kann. Also Diskussion um Kaisers Bart, die niemanden weiter bringen dürfte. Ich habe In den 80er Jahre für meinen Arbeitgeber Jahre in einem Normenausschuss gesessen. Gab sicher berufenere Fachleute. Aber darauf kam es nicht an, sondern wer konnte teilnehmen und was kam an Konsens am Ende des Tages ber heraus. Hat für die Chemieindustrie ganz gut funktioniert.

  3. Brad sagt:

    Als Nachschub:

    Leute aus der ehemaligen DDR reagieren möglicherweise bei 'Rat" etwas unerwartet – gerne mal Sowjet übersetzen lassen:)

    Spätestens seit Corona wird der Mensch bei "Experten" sowieso hellhörig 🤓

  4. Stefan Derer sagt:

    Naja, es gibt schon eine Mitgliederübersicht öffentlich einsehbar. Aber die „Expertise" ist eher strategisch/administrativ, nicht tief technisch. Die eigentliche Fachkompetenz liegt in untergeordneten Boards & Arbeitsgruppen.

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