ONLYOFFICE: Lizenzverletzungen bei Euro-Office?

Ein Industriekonsortium, unter Führung des Cloud-Anbieters und Hosters IONOS, sowie dem Entwickler der Nextcloud, haben eine Kooperation zur Entwicklung einer europäischen Office-Alternative zu Microsoft Office angekündigt. Das Konsortium setzt dabei auf bereits vorhandenen Bausteinen auf und nutzt einen Fork von ONLYOFFICE, eine ehemals russische (OSS) Lösung. Jetzt hat sich ONLYOFFICE bei mir gemeldet und weist auf die AGPL (GNU Affero General Public License) hin, die einzuhalten sei.

Darum geht es bei Euro-Office

Im "Sommer" 2026 soll es so weit sein, das eine als "Euro-Office" bezeichnete Open Source-Lösung für Firmen bereit steht. Entwickelt wird das Ganze von einem Industriekonsortium rund um den Cloud-Anbieter IONOS und den Entwickler der Nextcloud. Ziel ist eine souveräne europäische Office-Lösung, um von Microsoft Office unabhängig zu werden.

Das Projekt wurde am 27. März 2026 in Berlin vor dem Bundestag vorgestellt – ich hatte im Blog-Beitrag Konsortium um IONOS und Nextcloud plant "Euro-Office" berichtet. Der Ansatz des Projekts basiert darauf, das die ursprünglich in Russland entwickelte Lösung ONLYOFFICE als Basis zu verwenden und als Fork in die Entwicklung einzuspeisen. ONLYOFFICE ist Open Source, bietet die grundlegenden Office-Funktionen (Tabellenkalkulation, Textverarbeitung, Präsentation) und wird unter AGPL (GNU Affero General Public License) breitgestellt. Sauber geforkt und umgesetzt könnte das funktionieren.

ONLYOFFICE mahnt Einhaltung der AGPL an

Genau in diesem Bereich, nämlich die saubere Umsetzung der Bedingungen der GNU Affero General Public License im Fork, scheint das Projekt bei ONLYOFFICE Bedenken hervor zu rufen. Am 30. März 2026 haben sich die ONLYOFFICE-Macher bei mir per E-Mail gemeldet und einen "Kommentar" zur Ankündigung der Gründung des Projekts "Euro-Office"  von Nextcloud und IONOS zukommen lassen.

Die Macher der Open-Source-Office-Lösung ONLYOFFICE (Ascensio System SIA) bewerten die Gründung des Projekts "Euro-Office" durch Nextcloud und IONOS als ein weiteres Signal für die wachsende Bedeutung digitaler Souveränität in Europa. Neue Initiativen in diesem Bereich könnten das Open-Source-Ökosystem stärken und zur Weiterentwicklung gemeinsamer technologischer Grundlagen beitragen, heißt es.

Dass dabei die Codebasis von ONLYOFFICE genutzt wird, loben die Entwickler sogar, unterstreiche dies doch zugleich die Relevanz und Qualität der von ihnen entwickelten Lösung. Als eine der führenden Open-Source-Office-Lösungen in Europa – mit einer über Jahre gewachsenen, substanziellen Entwicklungsleistung und breiter Nutzung in unterschiedlichsten Einsatzszenarien – kenne man bei ONLYOFFICE die erheblichen technischen und operativen Herausforderungen eines erfolgreichen Rollouts sehr genau und werde die Entwicklung von "Euro-Office" mit entsprechendem Interesse verfolgen.

Offene Technologie braucht verbindliche Rahmenbedingungen

Aber es ist ein wenig eine Art "vergiftetes Lob" der ONLYOFFICE-Macher, wenn ich deren Mitteilung weiter lese. Die Nutzung, Weiterentwicklung und Verbreitung von Software auf Basis bestehender Open-Source-Projekte sei ausdrücklich Teil des Open-Source-Prinzips und werde von ONLYOFFICE grundsätzlich begrüßt, halten die Entwickler fest.

Dann weisen Sie darauf hin, dass die rechtliche Grundlage hierfür die Lizenzierung des Quellcodes unter der GNU Affero General Public License v3 (AGPLv3) sei. Diese Lizenz gewährt zwar weitreichende Nutzungsrechte, knüpft diese jedoch ausdrücklich an konkrete Bedingungen. Dazu führen die ONLYOFFIE-Entwickler folgende Punke auf:

  • die Offenlegung von Modifikationen bei netzwerkbasierter Nutzung (Copyleft-Prinzip),
  • die Weitergabe unter denselben Lizenzbedingungen,
  • sowie die Einhaltung zusätzlicher Lizenzbestimmungen gemäß Abschnitt 7 AGPLv3.

ONLYOFFICE macht nun von der in Abschnitt 7 vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch, zusätzliche Anforderungen festzulegen, insbesondere in Bezug auf:

  • die Beibehaltung urheberrechtlicher Hinweise,
  • die korrekte Attribution der ursprünglichen Software,
  • sowie die Verwendung und Sichtbarkeit von Marken- und Branding-Elementen (einschließlich des ONLYOFFICE-Logos).

ONLYOFFICE-Logo

Diese Anforderungen seien rechtlich verbindlicher Bestandteil der Lizenz, schreibt ONLYOFFICE. Ihre Einhaltung sei Voraussetzung für die rechtmäßige Nutzung, Veränderung und Weiterverbreitung der Software.

Lizenzen als Grundlage funktionierender Communities

"Die Entstehung neuer Open-Source-Projekte ist ein positives Signal – sowohl für das Ökosystem als auch für die digitale Souveränität Europas. Wenn dabei unsere Codebasis genutzt wird, verstehen wir das als Anerkennung unserer Entwicklungsarbeit", betont Galina Goduhina, Commercial Director von ONLYOFFICE. "Die AGPLv3 stellt sicher, dass Innovation geteilt wird. Die zusätzlichen Bedingungen schützen dabei die Integrität der Herkunft und die Nachvollziehbarkeit technologischer Entwicklungen. Beides zusammen ermöglicht ein stabiles und vertrauenswürdiges Ökosystem." Das ist eine ziemlich klare Aussage an das Euro-Office-Projekt.

Klare Erwartung an das Euro-Office-Projekt

Die Macher von ONLYOFFICE machen in ihrer Mail eine klare Ansage an das Euro-Office-Projekt.

"Vor diesem Hintergrund geht ONLYOFFICE davon aus, dass das Projekt 'Euro-Office' sämtliche Anforderungen der zugrunde liegenden Lizenz vollständig erfüllt.

Die Entwickler weisen explizit darauf hin, dass die AGPL insbesondere folgende Anforderungen umfasst:

  • die vollständige Einhaltung der AGPLv3 einschließlich Copyleft-Verpflichtungen,
  • die Umsetzung aller zusätzlichen Lizenzbedingungen gemäß Abschnitt 7,
  • sowie die korrekte und sichtbare Zuordnung der Technologie einschließlich Branding-Elementen.

ONLYOFFICE betont in seinem Text, dass dieses Lizenzmodell sich international in einer Vielzahl von Projekten bewährt habe und bewusst darauf ausgelegt ist, Innovation zu ermöglichen und gleichzeitig die Rechte der Urheber zu schützen.

Wenn diese gemeinsamen Regeln eingehalten werden, kann die Weiterentwicklung auf Basis bestehender Open-Source-Technologien einen nachhaltigen Beitrag zur digitalen Unabhängigkeit Europas leisten. Sieht für mich als "Schuss vor den Bug" des Euro-Office-Projekts aus, wo ONLYOFFICE die Gefahr sieht, dass die Projektbeteiligten es mit der Einhaltung der AGPL-Bedingungen nicht "ganz so genau" nehmen.

Tun sich juristische Abgründe auf?

Ich habe diese aktuellen Sachstand nicht analysiert und bin auch kein ausgebildeter Jurist, kann das final daher nicht beurteilen. Aber es lauern möglicherweise einige rechtliche Fallen in dem ganzen Euro-Office-Ansatz. Hier könnten Juristen durchaus auf die Idee kommen, dass Projektteile, die von Partnern des Euro-Office-Projekts eingebracht werden, auch die AGPL erfüllen müssen.

Im Jahr 2011 hatte ich mal die Chance, an einem Webinar "Android: Chancen und Komplexität" der Firma Blackduck teilzunehmen. Hier ein Zitat aus der damaligen Ankündigung:

Das Betriebssystem Android wurde in kürzester Zeit zu einem der populärsten und weit verbreitetsten Open Source Projekte… Während Android extrem populär ist, sind darauf aufbauende Entwicklungen nicht trivial und benötigen ernstzunehmendes Compliance-Management, nicht zuletzt wegen der Dynamik und ständig wechselnden Konstellation von Third-Party Code von unterschiedlichen Copyright-Trägern, welche die Android-Plattform bilden.

Warum ist das so? Viele Firmen gehen davon aus, dass Android unter der Apache 2.0 Lizenz steht: Die Realität ist aber sehr viel komplexer, …

Im Webinar haben dann Anwälte die vielfältigen Fallstricke der OpenSource-Lizenzierung am Beispiel von Android beschrieben. Kann man lösen, müsse aber höllisch aufpassen, nicht in rechtliche Fallen zu laufen. Hintergrund war wohl auch, dass sich in dieser Zeit US-Firmen mit Lizenzklagen, bei denen es um die Nutzung von Komponenten wie JAVA von Oracle in Android, überzogen haben. Ich habe die Eindrücke aus dem Webinar seinerzeit im Blog-Beitrag Android, als Rechtsrisiko par excellence? aufbereitet. Es sind im Oktober 2026 dann 15 Jahre her, dass ich am Webinar teilgenommen habe. Aber das Thema ist wohl nach wie vor eine "Fallgrube".

Dieser Beitrag wurde unter Office, Problem, Software abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

26 Kommentare zu ONLYOFFICE: Lizenzverletzungen bei Euro-Office?

  1. Rudi sagt:

    Da Fragt man sich warum nicht auf Libre Office als Basis setzt.

    • Günter Born sagt:

      Das hatten die Projekt-Initiierer im ursprünglichen Artikel erläutert – weiß nicht, ob ich es deutlich genug hervorgehoben habe: 15 Jahre alte Code-Basis, langsam, keinen Einfluss auf die Entwicklung und ähnliche Gründe führten dazu, dass man ONLYOFFICE geforkt hat.

      • Peter sagt:

        Die anscheinend bessere Kompatibilität zu Microsoft dürfte auch wichtig sein.
        Interessant im anderen Artikel bzgl. z.B. Libreoffice:

        "würden rechtliche Risiken bezüglich Lizenzierung und Markenrechten bergen"

        Vom Regen in die Traufe?

      • Hansi Meier sagt:

        Einfluss auf die Entwicklung kann man bestimmt nehmen, wenn der bereitgestellte Betrag gross genug ist ;)
        Aber dann könnte man nach der Verbreitung nicht absahnen, weil es immer noch frei wäre.

        • Günter Born sagt:

          Ich bin nicht sicher, ob das zutrifft. Die Euro-Office-Entwicklung unterliegt ja auch der AGPL, so dass auch ONLYOFFICE sich da (aus meiner Sichtweise) bedienen kann. Die Leute von ONLYOFFICE haben ein vergiftetes Ei ins Nest gelegt: Toll, dass ich unser Projekt forkt, aber die AGPL sieht vor, dass der Quellcode offen gelegt wird und unter AGPL steht, und dass das Ursprungsprojekt jeweils genannt wird. Also so etwas wie "Euro-Office, powered by ONLYOFFIE" mit Logo ;-).

          Ich sehe die Einnahmemöglichkeiten für das Konsortium im Hosting bzw. Bereitstellen der Lösung und dem Support für Anwender, die auf der Lösung aufsetzen.

          • Luzifer sagt:

            wieso vergiftetes Ei? DAs ist doch das Prinzip von Open Source… du darfst das frei nutzen usw. musst es aber eben auch freigeben!

            Hier wollte man halt die freie Arbeit anderer einkassieren und dick damit Kohle machen…

      • Henry Barson sagt:

        15 Jahre alte Code-Basis muss nichts heißen, siehe GNU utils Desaster wo man alles auf RUST hipstert und eine Vollkatastrophe nach der anderen erlebt, inkl. Schuldig bleiben der ach so angepriesenen Leistungsgewinne.

        Vor allem in den letzten zwei Jahren hat die CODE-Server-Implementierung enorme Leistungsverbesserungen erfahren (zumindest meiner empirischen Wahrnehmung nach auf schwachbrüstiger Hardware im gleichzeitigen mittleren zweistelligen Mehrbenutzerzugriff.

        Abgesehen davon empfand ich diesen Lizenz-Dschungel schon immer frustrierend und verwirrend, und ich scheine da nicht allein zu sein, wenn es solche Organisationen wie jene gibt, geben muss:
        https_://ifross.github.io/ifrOSS/
        https_://ifross.org/

      • Anonym sagt:

        Aber LibreOffice kann man zumindest lokal nutzen.
        So wie ich es verstanden habe läuft ONLYOFFICE und Euro-Office nur in der Cloud und ist somit sowieso uninteressant (für mich und vermutlich viele andere auch)

  2. Jens sagt:

    Mit SoftMaker Office aus Nürnberg gibt es doch bereits eine (sogar fränkische) Lösung für ein Office-Paket, das sich sogar bestens mit den Dateiformaten von M$-Office versteht …

  3. noagal sagt:

    Alles gut und richtig, aber was sagen IONOS und Nextcloud zu den Bedenken?

  4. Anonym sagt:

    Laut dieser Quelle https://stadt-bremerhaven.de/euro-office-in-der-klemme-onlyoffice-wirft-den-machern-lizenzverstoesse-vor/ hat das Konsortium die Lizenzfrage mit mehreren, mit der Lizenzthematik vertraute, Stellen gesprochen und sind zu keiner Lizenzverletzung gekommen.

  5. Froschkönig sagt:

    Heise ist schon gestern einen Schritt weiter gegangen und hat Statements von Ionos und Nextcloud eingeholt. Dort ist man anderer Meinung, gestützt durch die FSF, siehe dort.

    https://www.heise.de/news/Euro-Office-OnlyOffice-wirft-Projekt-Lizenzverletzungen-vor-11241092.html

    • Günter Born sagt:

      Danke für die Verlinkung (auch von Anonym), das ist hilfreich! Hatte da noch keine Zeit, den heise-Artikel mehrfach zu lesen. Dass da vom Konsortium was geprüft worden ist, davon ging ich definitiv aus und von dieser Warte ist das sicherlich rechtlich sauber. Da deutet ONLYOFFICE auch nicht dran.

      Ich interpretiere die ONLLYOFFIE-Mitteilung aber als Schuss vor den Bug "achtet darauf, euch an die AGPL-Bedingungen". Werden die beachtet ist alles fein. Aber solche Projekte laufen (sofern erfolgreich) über Jahre und Jahrzehnte – und immer müssen die Lizenzfeinheiten in der gesamten Lieferkette bedacht und berücksichtigt werden. Ich hatte nicht von ungefähr das Webinar aus 2011 erwähnt (da wurde die Sicht der Juristen auf genau solche Projekte reflektiert).

      Von daher lasse ich das Thema einfach so im Raum stehen – wir werden abwarten müssen, wie sich das alles zukünftig entwickelt und ob ich eventuell doch über entsprechende Dispute berichten darf. Wenn ich mir mal so ganz naiv die diversen juristischen Scharmützel zu Oracles JAVA-Verwendung in Android, zu Microsoft Xenix mit SCO, dann die FRAND-Patentstreitigkeiten vor dem Landgericht München I durch diverse Hersteller, die sich auf irgendwelche Standards bezogen haben, würde ich meine Hand nicht ins Feuer legen, dass das jetzt alles mit dieser Erklärung hier und der Erklärung der Free Software Foundation (FSF) alles in trockenen Tüchern ist – es kommt ja auf die Einhaltung der AGPL in Zukunft an. Mir fällt da nur der Anwaltswitz ein: "Wie geht es dir?" Antwort: "Schlecht, ich kann nicht klagen" ;-).

      PS: Das Stichwort "Lizenzverletzungen" kommt in meinem Artikel ein einziges Mal in der Überschrift vor und ist mit einem Fragezeichen versehen. Der Rest des Text geht auf das ein, was von ONLYOFFICE schlicht als "Erinnerung verpackt" an das Projekt gerichtet wird (ich habe imho keine Lizenzverletzung behauptet). Oder irre ich mich?

      • Froschkönig sagt:

        Andersherum wird ein Schuh draus. Ich erwarte eigentlich auch bei Ihnen eine ausgewogene Berichterstattung, der Artikel ist doch recht einseitig da er nur die Sicht von Onlyoffice darstellt. Und das obwohl andere Newsportale schon gestern die Gegendarstellung von Ionos und Nextcloud gebracht haben, haben Sie diese nichtmal erwähnt. Ich schätze Ihren Blog sehr, aber er taugt offensichtlich nicht als alleinige Nachrichtenquelle. Zwei Minuten Ihrer wertvollen Zeit um mal zu schauen was die Anderen schon zum Thema haben, wäre imho nicht zu viel verlangt gewesen.

  6. Red++ sagt:

    Ich verstehe da gerade mal gar nichts, ich dachte, ONLYOFFICE steht unter GPL und das besagt meiner Meinung nach etwas ganz anderes,
    "Die GNU General Public License ist eine Softwarelizenz, die dem Nutzer gewährt, die Software auszuführen, zu studieren, zu ändern und zu verbreiten. Software, die diese Freiheitsrechte gewährt, wird Freie Software genannt; und wenn die Software einem Copyleft unterliegt, so müssen diese Rechte bei Weitergabe beibehalten werden. Bei der GPL ist beides der Fall."
    wo also hat dann EURO OFFICE jetzt einen Fehler gemacht?

    • Günter Born sagt:

      Bin kein Jurist (mir ist das Webinar aus 2011 zu Lieferketten bei Android aber immer noch ziemlich im Hinterkopf – da haben die Juristen viele Fallstricke aufgezeigt, die ein Hersteller oder Lieferant kennen und beachten muss). GPL und AGPL scheinen leicht unterschiedliche Bedingungen zu haben. Und wie ausgeführt: Noch hat das Euro-Office-Projekt keinen Fehler gemacht – und wenn die sich an die von ONLYOFFICE angesprochenen Punkte halten, ist alles in trocken Tüchern ;-).

      • rpr sagt:

        So liestbes sich.Wehret den Anfängen halt.

      • Red++ sagt:

        Das sehe ich eigentlich genauso, zumal ich auch wie der @Froschkönig gestern den Artikel auf heise.de gelesen habe und bin der Überzeugung das Euro Office da kein Fehler gemacht hat.

        Zumal man die AGPL 3.0 Lizenz von Euro Office auch einsehen kann, vielleicht ist das auch nur pro forma so, erstmal Einspruch erheben um Eventuelle Forderungen nicht zu verpassen.

    • Luzifer sagt:

      Nein die stehen unter der AGPL! und daran ist sich zu halten… Open Source bedeutet eben genau nicht das du machen kannst was du willst! Open Source räumt dir nur ein sehr weites Recht ein… Bedingungen dafür sind aber sehr wohl vorhanden, je nach Lizenz mal mehr mal weniger.

      Haben die aber ja in der Hand halten sie sich an die Bedingungen ist alles in Butter! Schränkt halt das "absahnen" etwas ein.

      • Froschkönig sagt:

        Forken und was eigenes draus machen kannst du bei den Opensource-Lizenzen immer. Musst halt zumeist (kommt auf die genaue Lizenz an) immer auch Quellcode zugänglich machen und auf das Originalprojekt hinweisen. Libreoffice ist ja auch ein Fork von Open-Office ehemals Starwriter. Und dass Opensource-Sachen auch mal lizenztechnisch eingeschränkt werden können, sieht man meines Wissens z.B. an Oracle/MySQL.

Antworte auf den Kommentar von Hansi Meier Antwort abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Hinweis: Bitte beachtet die Regeln zum Kommentieren im Blog (Erstkommentare und Verlinktes landet in der Moderation, gebe ich alle paar Stunden frei, SEO-Posts/SPAM lösche ich rigoros. Kommentare abseits des Themas bitte unter Diskussion. Kommentare, die gegen die Regeln verstoßen, werden rigoros gelöscht.

Du findest den Blog gut, hast aber Werbung geblockt? Du kannst diesen Blog auch durch eine Spende unterstützen.