Verbraucherzentrale erstreitet im März 206 drei Urteile gegen die 1N-Telecom GmbH

ParagraphIch habe noch eine Information nachzutragen, die mich bereits vor einigen Tagen erreicht hat. Es geht um die 1N Telecom GmbH, die mit "als windig anzusehenden" Geschäftsmethoden für Ärger bei Verbraucherinnen und Verbrauchern gesorgt hat. Die Verbraucherzentral ist es bereits im März 2026 gelungen, gleich drei Urteile zu angeblichen Verträgen der 1N Telecom GmbH zu erringen. In allen drei Fällen wurde die angeblichen Verträgen der 1N Telecom GmbH als unwirksam erklärt. Nachfolgend daher eine kurze Einordnung des Sachverhalts.

Eine Einordnung des Sachverhalts, um was es geht

Es geht im Kern um einen mutmaßlich großen Betrugsfall an Kunden in Deutschland. Die 1N Telecom GmbH versucht seit 2023 "Opfer" mit windigen Geschäftsmethoden zum Vertragswechsel von Internet- und Telefon-Verträgen, weg von der Deutsche Telekom AG, hin zu "eigenen Angeboten" zu verleiten. Initial wurde bei manchen Opfern 2023 per Brief ein Vertragswechsel unter Vorspiegelung bestimmter Tatsachen von der Deutsche Telekom hin zur 1N Telecom GmbH initiiert.

Angebliche Verträge für Telefon und Internet

Allerdings sieht es so aus, dass es nie um funktionierende Internet- und Telefonzugänge, bezogen von der 1N Telecom GmbH ging. Mir liegt nur ein Bericht vor, wo ein Dienstleister es nach vielen Versuchen geschafft hat, einen Anschluss eines seiner Kunden beim Anbieter 1N Telecom GmbH halbwegs zum Laufen zu bringen. In anderen, mir berichteten Fällen aus der Leserschaft hat es – trotz Kontaktversuchen mit dem Support der 1N Telecom GmbH scheinbar nicht geklappt.

Schadensersatz wegen "Vertragsverletzung"

Bei den Opfern der Folgejahre wurde ein Vertragsverhältnis mutmaßlich nur vorgetäuscht – die Adressen der Opfer stammen (mutmaßlich) aus Gewinnspielen. Unter dem Strich ergibt sich in allen Fälle in etwa folgendes Bild.

  • In allen Fällen sieht es so aus, dass Opfer nach dem Wechsel oft mit nicht funktionierenden Internet- und Telefonanschlüssen dastanden.
  • Opfer, die den Wechsel (aus diversen Gründen, u.a. weil nie ein Vertrag eingegangen wurde) verweigerten, sehen sich mit einer Forderung in Höhe von ca. 420 Euro konfrontiert, weil der Vertrag nicht erfüllt wurde.

Letzteres droht auch Opfern fingierter Verträge, deren Adressen mutmaßlich aus einem Gewinnspiel übernommen wurden. Es deutet sich an, dass die Zahl der Geschädigten in die Zehntausende geht. Mir wurden von diversen Quellen 18.000 bis 100.000 Betroffene genannt.

Viele Klagen gegen die 1N Telecom GmbH

Das Ganze führte einerseits dazu, dass die Verbraucherzentralen vor der 1N Telecom GmbH – und später auch vor der TPI Investment GmbH als Geldeintreiber – warnten (siehe z.B.  (siehe auch Verbraucherzentrale Niedersachsen: Warnung vor Vertragswechsel zu 1N Telecom) und Betroffenen Hilfestellung bei der Abwehr der unberechtigten Forderungen anboten. Zudem wurden von Betroffenen und den Verbraucherzentralen Klagen vor diversen Gerichten gegen die 1N Telecom GmbH eingereicht. Bezüglich der gesamten rechtlichen Situation liegt ein komplexes Bild vor, bei dem man jedes Einzelurteil auf seine Intention und die Aussagekraft abklopfen muss.

  • Die Verbraucherzentrale hat diverse Urteile gegen die 1N Telecom GmbH erstritten, die bestimmte Aussagen untersagen. Ein Verfahren gegen die TPI Investment GmbH läuft noch.
  • Es gibt ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH), von der Verbraucherzentrale erstritten, dass der 1N Telecom GmbH untersagt, in Vertragsklauseln auf eine AGB im Internet zu verweisen (BGH bestätigt Verbraucherzentrale in 1N Telecom AGB-Klage).
  • Einzelne Amtsgerichte lehnen Forderungen der 1N Telecom GmbH ab und erklären die Verträge wegen Täuschung als nichtig (siehe Weiteres Anerkennungsurteil gegen die 1N Telecom GmbH).

Mittlerweile läuft auch eine Sammelklage gegen die 1N Telecom GmbH und gegen die TPI Investment GmbH wegen dieser Vorgänge (siehe Sammelklage gegen 1N Telecom GmbH eingereicht (2026)).

Im Beitrag 1N Telecom GmbH & TPI Investment GmbH, neue Entwicklungen (Oktober 2025) hatte ich einen Überblick gegeben. Dort ist erwähnt, dass zahlreiche Anzeigen gegen den Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH wegen Betrugs bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf vorliegen. Es gibt so viele Anzeigen, dass ein Teil von der Staatsanwaltschaft aus Verfahrensgründen eingestellt wird, weil die Strafe aus einem Verfahren als entsprechend hoch eingeschätzt wird (siehe auch Neues von der 1N Telecom GmbH? Ermittlungen gegen Geschäftsführer eingestellt).

Drei neue Urteile gegen die 1N Telecom GmbH

Bereits zum 24. März 2026 hat mich der zuständige Mitarbeit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. über die neueste Entwicklung in Punkto Klagen gegem doe 1M Telecom GmbH informiert. In einer E-Mail mit dem Titel "Erfolg der VZBW gegen 1N Telecom – Forderungen der 1 N unzulässig" schrieb mir Oliver Buttler, dass die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. mit gleich drei Verfahren gegen die 1N Telecom GmbH vor dem Landgericht Düsseldorf erfolgreich war.

Verfahren III gegen die 1N Telecom GmbH

Am 10.05.2024 wurde eine Klage der Verbraucherzentrale gegen die 1N Telecom GmbH vor dem Landgericht Düsseldorf, eingereicht. Beantragt wurde:

dass die Beklagte (hier die 1N Telecom GmbH) dazu verurteilt wird, es zu unterlassen, infolge einer von der Beklagten erklärten "vorzeitigen Kündigung" eines Vertragsverhältnisses über die Erbringung von Telekommunikationsleistungen einen Verbraucher zur Zahlung eines pauschalierten Schadensersatzes aufzufordern, wie geschehen mit Schreiben der Beklagen nach Anlage K 6, wenn sich die Beklagte zur Begründung dieser Forderung auf eine von der Beklagten verwendete formularvertragliche Regelung beruft, nach der der Verbraucher verpflichtet sei, der Beklagten einen pauschalen Schadenersatz in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlenden monatlichen Preise für den Fall zu bezahlen, dass die Beklagten den Vertrag vorzeitig aus einem vom Verbraucher zu vertretenden wichtigen Grund kündige (Anlage K 1, Seite 2), wie geschehen im angeblichen Vertragsverhältnis der Beklagten mit dem Verbraucher […], Auftragsnummer: […].

Das Landgericht Düsseldorf hat die Beklagte mit Urteil vom 20.03.2026 (Az. 38 O 112/24) antragsgemäß verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat Berufung zum OLG Düsseldorf eingelegt. Details samt Verlinkung des Urteils finden sich auf der Seite Klage der Verbraucherzentrale gegen 1N Telecom GmbH, Verfahren III der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Verfahren IV gegen die 1N Telecom GmbH

In einem weiteren Verfahren wurde zum 18.07.2024 von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung bzw. der Klage gegen die 1N Telecom GmbH  beim Landgericht Düsseldorf eingereicht. Es wurde der gleiche Antragstext wie beim Verfahren III benutzt. Auch hier hat das Landgericht Düsseldorf die Beklagte mit Urteil vom 20.03.2026 (Az. 38 O 158/24) antragsgemäß verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Beklagte hat Berufung zum OLG Düsseldorf eingelegt. Details samt Verlinkung des Urteils sind auf der Seite Klage gegen 1N Telecom, Verfahren IV | Verbraucherzentrale Baden-Württemberg abrufbar.

Verfahren V gegen die 1N Telecom GmbH

Im Antrag der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e.V. vom 03.09.2024 wird beantragt, die Beklagte (hier erneut die 1N Telecom GmbH) zu verurteilen, es zu unterlassen, im Internet gegenüber Verbrauchern mit der unzutreffenden Aussage zu werben, bei der Beklagten handele es sich mit über 100.000 Kunden um den "größten nicht-börsennotierten oder in öffentlicher Hand befindlichen Telekom-Anbieter in Deutschland", wie geschehen gemäß Anlage K 2, Seite 2. Das Landgericht Düsseldorf hat die Beklagte am 20.03.2026, Az. 38 O 181/24 antragsgemäß verurteilt. Aber das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Details sind auf der Seite Klage gegen 1N Telecom, Verfahren V | Verbraucherzentrale Baden-Württemberg einsehbar.

Die Folgen und weitere Entwicklungen

Die Folge der drei Urteile ist, dass die Forderungen der 1N unberechtigt sind und die Verbraucher nicht mehr zahlen müssen bzw. gezahltes Geld zurückfordern können. Leider urteilt die Justiz an einzelnen Amtsgerichten uneinheitlich, wenn es um die Gültigkeit vollstreckbarer Titel gegen die Opfer der 1N Telecom geht.

Es gibt ein Urteil des Landgerichts Magdeburg, das ein Urteil des Amtsgerichts Oschersleben, was einen Vertrag wegen Täuschung als nichtig ansah, aufhebt (siehe Neues von 1N Telecom: Fingierte Verträge und Vergleichsangebote). Hier hat die 1N Telecom GmbH wohl einen gerichtlich vollstreckbaren Titel erwirkt, der juristisch hielt. Nach Informationen, die ich von Gerichtsbeobachtern erhielt, deutet sich an, dass die 1N Telecom GmbH vor bestimmten Gerichten obsiegen konnten, wenn kein juristischer Beistand vorhanden war.

Nach Lage der bisherige Urteile ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Gerichte in Revisionsurteilen und in der Sammelklage gegen die 1N Telecom GmbH entscheiden und den Geschädigten Recht geben. Da ich den Sachverhalt hier im Blog verfolge, sind die entsprechenden Entwicklungen in den nachfolgend verlinkte Blog-Beiträgen dokumentiert.

Neue Unternehmensgründungen

Im Beitrag Sammelklage gegen 1N Telecom GmbH eingereicht (2026) hatte ich erwähnt, dass der damalige Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH am 12. Dezember 2025 ein Unternehmen "Philipp Hoffmann Beteiligungen GmbH" beim Amtsgericht Düsseldorf unter HRB 111249 mit einem Stammkapital von 50.000 Euro registriert hat. Geschäftszweck ist die Verwaltung des eigenen Vermögens und die Beteiligungen an Unternehmen.

Und am 15. Dezember 2025 wurde eine "Carrier 1 GmbH" im Handelsregister eingetragen (Amtsgericht Düsseldorf HRB 111266). Zweck der mit 25.000 Euro Stammkapital versehenen GmbH sind laut Handelsregister:

"Der Aufbau und Betrieb von Telekommunikationsnetzen sowie die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen."

Da tut sich mutmaßlich also etwas in Sachen Nachfolge-Unternehmen.

Neuer Geschäftsführer der 1N Telecom GmbH

Auf der Webseite der 1N Telecom GmbH wird inzwischen auch ein neuer Geschäftssitz in Essen sowie einen neuer Geschäftsführer angegeben.

Impressum 1N Telecom GmbH

Da tut sich irgend etwas, wobei diese Änderungen bei Northdata auch im April 2026 noch nicht aufgeführt sind (die Änderungen sind bereits einige Zeit her, siehe 1N-Telecom-Webseite: Geschäftskundenlink führt auf YouTube-Abzocke-Video von Anfang März 2026). Die Geschäftsadressen der 1N Telecom GmbH befanden sich meist in Bürokomplexen, wo viele sogenannte "Briefkastenfirmen" residieren. Die oben gemeldete, neue Firmenadresse, Grugaplatz 2-4 in 45131 Essen, befindet sich ein großer Bürokomplex, in dem zahlreiche Firmen und Institutionen (ca. 50) ansässig sind.

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