Verbraucherzentrale reicht Klage gegen Streaming-Anbieter DAZN ein

ParagraphDer Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) stört sich an den Preiserhöhungen des Sport-Streaming-Anbieters DAZN und hält diese für nicht rechtmäßig. Nachdem der vzbv Verbraucher und Verbraucherinnen für eine Sammelklage gesucht hat, wurde vorige Woche eine Sammelklage gegen DAZN wegen der Preiserhöhungen eingereicht. Wer betroffen ist, kann sich an dieser Klage beteiligen.


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DAZN und die Preiserhöhung

DAZN ist ein kostenpflichtiger Streamingdienst, der seit August 2016 betrieben wird und Sportübertragungen über das Internet anbietet. Hier im Blog hatte ich diesen Anbieter noch nicht erwähnt, aber drüben im 50Plus-Blog gibt es den Beitrag Teure Sportschau, DAZN erhöht Abo-Preise deutlich aus dem Jahr 2022, der sich mit Preiserhöhungen befasste.

Der Sport-Streamingdienst DAZN hatte 2022 die Preise für Bestandskunden (und -kundinnen) deutlich erhöht. Im August 2022 wurde der Preis für ein Abo von 14,99 Euro auf 29,99 Euro pro Monat erhöht. Bei Einmalzahlung stiegen die Kosten von 149,99 Euro auf 274,99 Euro pro Jahr. Pro Jahr summieren sich die Mehrkosten für das Abo auf bis zu 180 Euro. Im Januar 2023 hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) bereits bekannt gegeben, dass er die Preiserhöhungen bei DAZN für rechtswidrig hält. Denn die Preiserhöhungen erfolgten wohl ohne Zustimmung der Vertragsinhaber.

Sammelklage gegen DAZN eingereicht

Der Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) plante bereits im Januar 2023 eine Sammelklage und suchte damals Betroffene. Nachdem die Tage bereits eine Sammelklage wegen Preiserhöhungen gegen Vodafone eingereicht wurde (siehe Sammelklage der Verbraucherzentrale gegen Vodafone: Verbraucher können sich anschließen), hat der vzbv das Gleiche auch für DAZN gestartet, wie man hier meldet.

Laut vzbv hat sich 2023 die Zahl der Beschwerden über die Preiserhöhungen und die Geschäftsgebahren von DAZN beim vzbv 23 im Vergleich zum Vorjahr etwa versiebenfacht. Gleichzeitig habe DAZN laut Betroffenen einseitig die Vertragsbedingungen geändert und die Kündigung von Abonnements erschwert. Vom vzbv gibt es daher eine Sammelklage gegen DAZN wegen aus Sicht des vzbv unzulässiger Preiserhöhungen für Bestandskund:innen in den Jahren 2021 und 2022.


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"Saftige Preiserhöhungen in laufenden Verträgen bei DAZN sind für Sportfans nicht nur ärgerlich, sondern ohne Zustimmung der Nutzer:innen auch rechtlich nicht zulässig", sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. "Die Preiserhöhungsklauseln, die wir mit der Sammelklage angreifen, sind nach vzbv-Auffassung unangemessen benachteiligend und intransparent. Deshalb sind sie unwirksam."

Interessierte und Betroffene können sich für einen News-Alert anmelden, um über den Stand der Klage und die Eröffnung des Klageregisters informiert zu werden. Sobald das Klageregister eröffnet ist, können sich Verbraucher:innen der Sammelklage anschließen. Wer sich anschließt, kann bei Erfolg direkt Rückzahlungen der zu viel gezahlten Gebühren erhalten. Bis zur Eröffnung des Klageregisters finden Interessierte alle Informationen auch auf www.sammelklagen.de.

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4 Antworten zu Verbraucherzentrale reicht Klage gegen Streaming-Anbieter DAZN ein

  1. Martin B sagt:

    Fußball ist nun mal teuer, verstehe die Aufregung nicht. Wem das zu viel ist, kündigt. DAZN ist immer noch deutlich günstiger als Premiere/Sky früher. Und da war der Euro noch doppelt so viel wert (zumindest nach dem Big Mac oder Pizza Index).

    • Thomas M. sagt:

      Wobei man auch sagen muss, dass DAZN ich erinnere mich noch gut daran.. "Der Beste Zehner aller Zeiten" jeder hatte DAZN und dann kam die Gier (mehrwürdige Entscheidungen, viele viele Zukäufe, wir müssen wachsen 11elf1!

    • User007 sagt:

      Hi…

      Na ja, dazu muß man dann aber auch anmerken, dass die Angebotsleistung bei sky/Premiere auch eklatant vielfältiger war/ist – DAZN versucht da zwar aufzuholen durch die Aufnahme verschiedener populärer oder auch Rand-Sportarten, aber hinkt insgesamt doch weit hinterher. 🤷‍♂️
      Ob das dann letztlich die jeweils verlangten Entgelte rechtfertigt, darf/kann/muß/soll gern jeder für sich entscheiden – ich boykottiere diesen Konsum-Wahnsinn seit vielen Jahren konsequent! 😉

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