Kurzer Nachtrag: Die Verbraucherzentrale hatte gegen die 1N Telecom GmbH geklagt, weil diese auf ihre AGM im Internet verwies. Der Bundesgerichtshof gab der Verbraucherzentrale nun in letzter Instanz Recht, ein pauschaler Verweis auf Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Internet zu einem Vertrag sind unzulässig.
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Kurze Erinnerung, nicht das gleich jemand überrascht wird: Am heutigen Donnerstag, den 11. September 2025, findet wieder der bundesweite 'Warntag 2025' statt. Ab 11:00 Uhr werden in ganz Deutschland sämtliche Warnmittel (z.B. Sirenen, Warn-Apps, Radiodurchsagen etc.) erprobt. Das soll sicherstellen, dass die Warnmittel funktionieren und die Bevölkerung im Katastrophenfall Bescheid weiß. Details unter
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