Die Polizei in Mecklenburg-Vorpommern darf seit Wochen ihrer Diensthandys nicht mehr verwenden, und muss auf Funk ausweichen. Hintergrund ist ein Angriff auf den Verwaltungs-Server der Geräte. Nun gibt es neue Informationen – ein Datenabfluss kann nicht ausgeschlossen werden. Zeit für einen zweiten Blick.
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Unternehmen, die im KRITIS-Bereich aktiv sind und der NIS-2-Richtlinie unterliegen, müssen Cybervorfälle binnen einer kurzen Frist an das BSI melden. Aber kann eine solche Meldung zurückgezogen werden? Was ist bezüglich einer Meldung zu beachten. Vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gibt es eine Anleitung zum Thema.
Das dürfte Konsequenzen haben: Strafverfolger haben Hausdurchsuchungen in verschiedenen Bundesländern bei Verdächtigen durchgeführt. Diese werden beschuldigt, im Rahmen von Angriffen weltweit die Telefonleitungen von mehr als 800 Polizeidienststellen blockiert zu haben. Bei den Verdächtigen handelt es sich um fünf Jugendliche aus Deutschland im Alter zwischen 16 und 19 Jahren, denen eine Anklage wegen Cybersabotage droht.


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