[English]Der VW-Konzern steht im Mittelpunkt eines Datenskandals, bei dem aufgezeichnete Bewegungsdaten von 800.000 Elektrofahrzeugen im Umfang von Terabytes aus der Cloud abrufbar waren. Der Vorfall zeigt einerseits, was Fahrzeughersteller an Daten sammeln. Andererseits wird klar, wie schnell Daten ungesichert an die Öffentlichkeit gelangen können und dann für ungewollte Zwecke missbraucht werden können.
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Ab 28. Juni 2025 müssen Webseitenauftritte und Webshops gemäß Gesetz zur Barrierefreiheit (BFSG, kurz Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) die Vorgaben zur Barrierefreiheit erfüllen. Viele Webseiten bzw. Online-Shops erfüllen diese Anforderungen bisher aber nicht. Hier ein kurzer Überblick des Sachstands.
Ich greife mal einen Fall heraus, den ein Leser aufgeworfen hat. Er bekam Mails von der Telekom, bei dem er seit vielen Jahren kein Kunde mehr ist. Das ist gemäß DSGVO eigentlich unzulässig. Eine Anfrage beim Unternehmen sowie Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten verlief bisher ergebnislos. Interessant wäre die Frage, ob das Dauerspiel oder Einzelfall ist.


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