Ab 28. Juni 2025 müssen Webseitenauftritte und Webshops gemäß Gesetz zur Barrierefreiheit (BFSG, kurz Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) die Vorgaben zur Barrierefreiheit erfüllen. Viele Webseiten bzw. Online-Shops erfüllen diese Anforderungen bisher aber nicht. Hier ein kurzer Überblick des Sachstands.
Translate
Suchen
Blogs auf Borncity
Spenden und Sponsoren
Den Blog durch Spenden unterstützen.
Aus dem DNV-Netzwerk
- Intel kauft Chipfabrik zurück und startet Ängstrom-Ära News 4. April 2026
- NVIDIA, Intel und AMD: Drei neue Treiber setzen Maßstäbe für KI-PCs News 4. April 2026
- Anthropic beendet KI-Subventionsmodell für Drittanbieter News 4. April 2026
- Anthropic kauft Biotech-Startup Coefficient Bio für 400 Millionen Euro News 4. April 2026
- Harvard-Daten nach Hacker-Forum-Relaunch erneut im Umlauf News 4. April 2026
Links
Amazon
Awards
Blogroll
Soziale Netzwerke-Seiten
Foren
Um mir den Moderationsaufwand zu ersparen, empfehle ich eines der unter Websites verlinkten Angebote. Im Microsoft Answers-Forum bin ich gelegentlich noch als Moderator zu Windows-Themen unterwegs.
Neueste Kommentare
- Red++ bei Microsoft forciert nun das Upgrade von Windows 11 24H2 auf 25H2
- Hansi bei Microsoft forciert nun das Upgrade von Windows 11 24H2 auf 25H2
- Luzifer bei Microsoft forciert nun das Upgrade von Windows 11 24H2 auf 25H2
- Jens bei Microsoft forciert nun das Upgrade von Windows 11 24H2 auf 25H2
- R.S. bei Neuer "Storm"-Infostealer klaut Zugangsdaten und wird im Darknet angeboten
- Ritschie bei Nur zum Spaß: Microsofts Bedingungen erlauben Copilot nur für Unterhaltung
- Tom bei Nur zum Spaß: Microsofts Bedingungen erlauben Copilot nur für Unterhaltung
- GüntherW bei Nur zum Spaß: Microsofts Bedingungen erlauben Copilot nur für Unterhaltung
- Georg S. bei Nur zum Spaß: Microsofts Bedingungen erlauben Copilot nur für Unterhaltung
- robbi bei Absturz oder Kernschmelze: Cisco Source Code gestohlen; Anthropic Claude Code geleakt; ChatGPT-Schwachstelle etc.
- Michael bei Microsoft forciert nun das Upgrade von Windows 11 24H2 auf 25H2
- MirFälltGeradeKeinNameEin bei Nur zum Spaß: Microsofts Bedingungen erlauben Copilot nur für Unterhaltung
- aus dem Rhein-Main Gebiet bei Neuer "Storm"-Infostealer klaut Zugangsdaten und wird im Darknet angeboten
- janil bei Nur zum Spaß: Microsofts Bedingungen erlauben Copilot nur für Unterhaltung
- Luzifer bei Nur zum Spaß: Microsofts Bedingungen erlauben Copilot nur für Unterhaltung
[
Ich greife mal einen Fall heraus, den ein Leser aufgeworfen hat. Er bekam Mails von der Telekom, bei dem er seit vielen Jahren kein Kunde mehr ist. Das ist gemäß DSGVO eigentlich unzulässig. Eine Anfrage beim Unternehmen sowie Beschwerde beim Datenschutzbeauftragten verlief bisher ergebnislos. Interessant wäre die Frage, ob das Dauerspiel oder Einzelfall ist.
Auf Rechnungen findet sich inzwischen häufiger ein Bezahlcode (EPC-QR), um Überweisungen komfortabel vornehmen zu können. Wie kann ich aber als Privatnutzer, Verein oder Firma einen solchen Bezahlcode als QR-Code erstellen und was steckt konkret dahinter? Das beleuchte ich in diesem Blog-Beitrag.
[
[
Ein kleiner Fehler bei der Konfiguration eines Webauftritts des Apothekendienstleisters Pharma Networx führte dazu, dass die für Kunden (Apotheken) ausgestellten PDF-Rechnungen durch Suchmachinen wie Bing und Google indiziert wurden. Der Anbieter hat es schnell gemerkt, die Schwachstelle geschlossen und den Vorfall gemeldet. Aber die Rechnungen sind noch als Suchergebnisse (nicht aber als PDF) abrufbar.
[


MVP: 2013 – 2016




