Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg und der Verbraucherzentrale Bundesverband haben in mehreren Fällen erfolgreich gegen die 1N Telecom GmbH geklagt. Inzwischen liegt ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf vor, der der 1N Telecom GmbH die Verwendung bestimmter Geschäftsklauseln untersagt. Zudem wurde die Forderung der 1N Telecom GmbH auf grob 400 Euro Schadensersatz durch Versäumnisurteil annulliert. Und die 1N Telecom GmbH wurde zu 1000 Euro Schmerzensgeld wegen DSGVO-Verstoßes verurteilt. Hier ein kurzer Überblick, was da Sache ist.
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Zur 1N Telecom GmbH hatte ich ja einige Blog-Beiträge, weil die Firma Kunden der Deutsche Telekom zum Vertragswechsel lockt. Es gibt auch Hinweise, das die technische Inbetriebnahme der Zugänge – sagen wir es mal so – problematisch ist. Nun habe ich eine merkwürdige Information gesteckt bekommen, die darauf hin deutet, dass es dort möglicherweise so etwas wie Auflösungserscheinungen gibt. Ich versuche mal ein grobes Bild zu zeichnen, in der Hoffnung, dass vielleicht noch was aus der Leserschaft kommt, weil jemand mehr weiß. Denn das Thema dürfte auch einige IT-Dienstleister treffen, wenn deren Kunden auf diesen Anbieter hereingefallen sind. Derweil wurde bekannt, dass es erfolgreiche Urteile gegen die 1N Telecom GmbH gibt.
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