Im Blog-Beitrag Datenlücke: YunExpress- und DHL-Tracking legen Empfängerdaten offen – Teil I hatte ich skizziert, dass Dritte über eine Schwachstelle der Sendungsverfolgung persönliche Daten von Bestellungen aus China, die vom Versender YunExpress verschickt und dann in Deutschland durch DHL ausgeliefert wird, abrufen können. Es war mir so möglich, über die inzwischen geschlossene Schwachstelle zu sehen, wer in China bestellt hat. Aber wie meldet man das Ganze? War ein eigenes Abenteuer, welches ich – samt der rechtlichen Würdigung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten (BfDI) in Teil II beschreiben möchte.
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Ich habe noch einen Nachtrag zum Thema Massenabmahnungen von Webseitenbetreibern, die Google Fonts verwendeten. Eine Klägerin, die Zehntausende Webseitenbetreiber mit Hilfe eines Anwalts in Österreich mit Massenabmahnungen überzogen hatte, musste nicht nur vor einem Gericht in Österreich auf alle Forderungen verzichten und die Kosten des Verfahrens tragen. Inzwischen hat ein Rechtsanwalt ein "virtuelles Betretungsverbot" für die Webseiten eines Mandanten gegen die Klägerin Eva Z. erwirkt. Hier eine kurze Aufarbeitung des Sachverhalts.


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