[English]Microsofts Entwickler haben "kürzlich" eine funktionale Änderung an ihren Office-Anwendungen für Windows vorgenommen und eine bisher integrierte Funktion als eigenständigen Prozess Artificial Intelligence (AI) Host implementiert. Die neue Komponente ai.exe scheint aber bei einigen Nutzern zu Ärger zu führen, weil der Prozess CPU-Leistung abzieht. Und mir ist ein Fall unter die Augen gekommen, bei dem Verbindungen zu einem Terminalserver durch ai.exe um das 10fache ausgelastet wurden. Ich ziehe es mal separat heraus, weil es wohl mehr Nutzer und Administratoren tangieren könnte.
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Um mir den Moderationsaufwand zu ersparen, empfehle ich eines der unter Websites verlinkten Angebote. Im Microsoft Answers-Forum bin ich gelegentlich noch als Moderator zu Windows-Themen unterwegs.
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Microsoft liefert sich mit anderen Firmen ja so etwas wie ein "Rattenrennen" um die schnellste KI-Einführung in Produkten. Bing, Office etc., kaum noch ein Microsoft-Produkt, in dem LLM-Funktion in Form von CoPiloten (ChatGPT) Einzug halten sollen. Auf der Hannover Messe spricht Deutschland-Chefin Marianne Janik von einer "historischen Chance" durch KI für die Industrie. Gleichzeitig ist mir ein Artikel von einem Rechtswissenschaftler unter die Augen gekommen, der sich mit der Frage der DSGVO-Kompatibilität von ChatGPT & Co. befasst. Die Botschaft: Ja, man könnte ChatGPT & Co. DSGVO-konform einsetzen, aber man muss genau hinschauen und die Hersteller müssten das Zeugs entsprechend entwickeln. Und hier erwachen meine Zweifel, dass das klappt. Nachfolgend ein Abriss dieser Themenfelder.
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Der Allianz-Gruppe wird von der Bundesfinanzaufsicht (BAFIN) eine "mangelhafte" IT bescheinigt. Das könnte das Unternehmen in eine prekäre Lage bringen, wenn die Bundesfinanzaufsicht (BAFIN) den nächsten Schritt geht und Kapitalaufschläge erhebt. Dann droht dem Unternehmen eine Forderung von fast zwei Milliarden Euro.
Aktuell läuft wieder eine Phishing-Kampagne per E-Mail oder SMS, bei der Betrüger versuchen, unberechtigt Geld von Opfern, die eine Postsendung erwarten, zu kassieren. Vorgeschoben wird eine angebliche Forderung von Zollgebühren, so dass die Sendung nicht zugestellt werden könne, bevor nicht diese Gebühren beglichen wurden. Das Landeskriminalamt Niedersachsen (LKA) warnt nun in einer entsprechenden Meldung vor dieser alten Masche.


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