[English]Eine kürzlich veröffentlichte Klage des Generalstaatsanwalts von Arizona gegen den Technologiekonzern Google zeigt, dass das Unternehmen Nutzer, die ein Standort-Tracking abgelehnt haben, trotzdem weiterhin in ihren Aktivitäten erfasst. So dienten IP-Adressen der Google-Nutzer, um genaue Standortinformationen zu erhalten und dann für Google Dienste zu verwenden. Am 24. Oktober 2022 soll die Klage von Arizona gegen Google verhandelt werden – und ich denke, auch die EU wird da genau hinschauen, da Google im Visier der EU-Kartellwächter wegen diverser Wettbewerbsbeschwerden steht und es auch DSGVO-Beschwerden von Verbraucherschutzorganisationen gibt.
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