Das von mir zum 1. April 2026 im Beitrag ONLYOFFICE: Lizenzverletzungen bei Euro-Office? erstmals angesprochene Thema hat eine neue Volte. Die Macher von ONLYOFFICE pochen auf die Einhaltung der AGPLv3 für den Fork der neuen EURO-Office-Initiative rund um IONOS und Nextcloud. In einem offenen Brief hat ONLYOFFICE jetzt seine Vorstellungen präzisiert.
Worum geht es genau?
Am 27. März 2026 wurde vor dem Bundestag in Berlin das Projekt EURO-Office von einem Industriekonsortium rund um IONOS und Nextcloud vorgestellt. Im "Sommer" 2026 soll eine als "Euro-Office" bezeichnete Open Source-Lösung für Firmen bereit stehen. Es wird eine souveräne europäische Office-Lösung angestrebt, um von Microsoft Office unabhängig zu werden.
Dazu hat die Initiative den Quellcode von ONLYOFFICE als Fork aufgesetzt und plant diesen weiter zu entwickeln. Ich hatte erstmals im Beitrag Konsortium um IONOS und Nextcloud plant "Euro-Office" über das Projekt berichtet. Dort wurde auch von der Initiative begründet, warum man einen Fork von ONLYOffice zur Entwicklung von EURO-Office aufgesetzt hat.
Kurz nach dem Start der Initiative warf ONLYOFFICE die Frage nach einer Lizenzverletzung durch EURO-Office auf – ich hatte im Beitrag ONLYOFFICE: Lizenzverletzungen bei Euro-Office? auf diesen Aspekt hingewiesen. ONLYOFFICE erwartet, dass EURO-Office die AGPLv3-Anforderungen einhält und das ONLYOFFICE-Logo im Projekt mit anzeigt und auf die Wurzeln des Produkts hinweist.
Inzwischen entspinnt sich eine kontroverse Diskussion um die EURO-Office-Initiative und die Frage, ob ONLYOFFICE die AGPLv3-Bedingungen einhalten muss. Spiegelte auch so manche Diskussion hier im Blog zu meinen Beiträgen wider. Für Privatanwender und kleine Firmen ist das alles herzlich egal, diese werden mit LibreOffice als Microsoft Office-Alternative gut bedient. Aber für Firmen, die eine Cloud-basierte Lösung suchen, könnten die juristischen Scharmützel um EURO-Office eine Hypothek werden. Ich hatte im Beitrag Euro-Office, ein "halbseidenes Projekt"? einige Aspekte beleuchtet.
Ein offener Brief von ONLYOFFICE
Der neueste Sachstand ist, dass die Macher von ONLYOFFICE zum 21. April 2026 einen offenen Brief Open Letter to the Euro-Office Team 21 April 2026 veröffentlicht haben (ist hier aufgefallen). Dort beklagen sich die Leute von ONLYOFFICE, dass die öffentliche Diskussion rund um die Euro-Office-Initiative in den letzten Wochen auf Lizenzfragen und die Auslegung von Open-Source-Prinzipien konzentriert habe.
Man habe die öffentlichen Stellungnahmen von Nextcloud und der Free Software Foundation (FSF) – die haben ein Gutachten zur Rechtmäßigkeit des Forks erstellt – sowie die breitere Debatte rund um die GNU AGPLv3 sorgfältig geprüft, heißt es. Zudem habe man am 6. April 2026 eine direkte Anfrage an die FSF gerichtet, um Klarheit zu bestimmten Aspekten der AGPLv3 zu erhalten. Bis heute habe man keine Antwort erhalten. Gleichzeitig habe man auch von dem ehemaligen Partner (Nextcloud) keine Klarstellung erhalten.
Im offenen Brief geht ONLYOFFICE auf die unterschiedliche Interpretation der GNU AGPLv3 durch die eigenen Juristen und die Free Software Foundation (FSF) – deren Einschätzung zur Rechtmäßigkeit des ONLYOFFICE-Forks dient – ein. Die Macher von ONLYOFFICE unterstützen Open Source, einschließlich des Rechts, Forks zu erstellen, Änderungen vorzunehmen und eigenständige Produkte zu entwickeln, betonen sie in ihrem offenen Brief.
ONLYOFFICE besteht aber, mit Verweise auf GNU AGPLv3, klar auf der Position, dass Nutzer klar erkennen können sollten, wer die ursprüngliche Technologie entwickelt hat und was sie nutzen. Um Transparenz zu gewährleisten, sind die ONLYOFFICE-Entwickler der Ansicht, dass das Euro-Office-Projekt Folgendes sicherstellen sollte:
- Für den Nutzer sichtbare Namensnennung. Ein klar zugänglicher "Über uns"-Bereich oder eine gleichwertige Schnittstelle, die es den Nutzern ermöglicht, ONLYOFFICE als ursprünglichen Entwickler zu identifizieren und zu verstehen, dass die Version möglicherweise modifiziert wurde. Dies stehe im Einklang mit dem AGPLv3-Konzept der "Angemessenen rechtlichen Hinweise" und Abschnitt 5(d).
- Einen Quellcode-Urhebervermerk. Beibehaltung von Urheberrechts- und Herkunftshinweisen im Code, damit der ursprüngliche Entwickler und die Quelle des Werks identifizierbar bleiben, im Einklang mit den Abschnitten 4, 5 und 7(b).
- Korrekte öffentliche Darstellung. Korrektur irreführender oder unbegründeter Aussagen über ONLYOFFICE in öffentlichen Materialien, einschließlich Repository-Beschreibungen und zugehöriger Veröffentlichungen, sowie eindeutige Kennzeichnung abgeleiteter Werke als modifiziert, im Einklang mit Abschnitt 5(a).
Kommt das Projekt diesen Forderungen nach, sei das Thema vom Tisch. Den ONLYOFFICE-Machern geht es nicht darum, die Verwendung von Code einzuschränken, schreiben sie, und fordern Klarheit, Transparenz im EURO-Office-Fork. Jetzt bleibt es spannend, wie das EURO-Office-Konsortium reagiert. Ob die schlicht die betreffende Nennung integrieren und die Sache vom Tisch ist. Oder ob es doch ein längeres juristisches Tauziehen um die Interpretation der AGPLv3-Regeln gibt, was dann letztendlich vor einem Gericht in Lettland entschieden werden dürfte, da die Firma Ascensio System SIA ihren Sitz dort hat.
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MVP: 2013 – 2016





Soweit ich das nachvollziehen kann, sind die Forderungen von ONLYOFFICE nur recht und billig. Offenbar wollen die EURO Office Macher diese Informationen den Nutzern verschweigen. Es ist gute Praxis in der Open Source Community eine korrekte Attributierung zu haben (Ehre, wem Ehre gebührt). Da ONLYOFFICE der Geruch russischer (=böser) Softwerker anhaftet, soll das wohl verschwiegen werden, anstatt deren Leistung ordentlich zu würdigen?
Soweit, und weiter komme auch ich nicht, bin ich ganz bei dir.
Es ist ja ok, wenn ein Euro-Office geforkt wird, um mögliche oder tatsächliche Risiken durch Abhängigkeiten kontinuierlich zu minimieren.
Wenn es lediglich um das hier genannte geht, wäre das völlig in Ordnung. Blöd nur, dass es in der ONLYOffice-Lizenz anders steht.
Die Art und Weise, wie die ONLYOffice-Besitzer die Lizenzverletzung "bemängelt" haben, war auch meines Erachtens äußerst unglücklich. Für mich hat sich das nämlich so gelesen: "Ihr müsst euch an die Lizenz halten, die wir absichtlich so formuliert haben, dass jede Fork letztlich dazu verpflichtet ist = ONLYOffice zu sein, wodurch Markenrechte dafür sorgen, dass nur wir selbst sowas machen dürfen". So ein wenig "ätschi-bätsch".
Auch wie die FSF darauf reagiert hat (was ich vorher noch gar nicht gesehen hatte) zeigt für mich, dass ich nicht der Einzige war, dessen Auffassung in diese Richtung ging.
Ich empfehle ONLYOffice dringend ihre Lizenz entsprechend zu überarbeiten und in Zukunft konkreter zu sein, was sie damit meinen, wenn sie so ein initiales Statement zur Lizenz raushauen. Es ist und war einfach zu viel Interpretationsspielraum darin, was in Kombination mit der Lizenz (bzw. dem Lizenzzusatz), sehr unglücklich rüberkam
https://www.fsf.org/blogs/licensing/agpl-is-not-a-tool-for-taking-freedom-away
Hier mal noch einen Kommentar / Hinweis zum Missbrauch der APL Lizenz
Wenn sie jetzt verlangen, daß "ONLYOFFICE" als Urheberkennzeichnung verwendet wird, was ausreichen soll, waren dann die Berichte falsch, wonach sie eine Benutzung der Marke ONLYOFFICE nicht gestatten wollten? Denn wenn diese Berichte zutrafen, dann müßten sie immer noch erklären, warum die Nutzung der Marke gleichzeitig zulässig und unzulässig sein soll, und welche ihrer beiden eigenen Auffassungen dann vorgehen soll.