Kamera zur Gesichtserkennung in Invenda-Automaten (Mars, Coca-Cola) entdeckt

Stop - Pixabay[English]Unschöne Geschichte, die in Kanada aufgeflogen ist. Eine Fehlermeldung im Display eines Automaten, an dem man Süßigkeiten wie Mars-Riegel ziehen kann, brachte den Studenten einer kanadischen Uni dazu, Nachforschungen anzustellen. Das Ergebnis: Automaten der Schweizer Firma Invenda, die in Kanada von M&M oder Coca-Cola aufgestellt werden, können Kameras zur Erkennung der Personen enthalten. Wer an dem Automaten etwas kauft, wird per Kamera erfasst und bewertet. Ziel soll es sein, dass der Automat dem Käufer gezielt Werbung am Display anzeigen kann.


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Invenda-Automaten aus der Schweiz

Die Invenda Group aus der Schweiz ist auf die Herstellung von intelligenten Automaten für Einzelhändler, Automatenbetreiber oder Verbrauchermarken spezialisiert. Der Hersteller wirbt auf seinen Webseiten für diese Automaten, die mit einem großen Display ausgestattet sind.

Invenda Automaten

Die Automaten sollen intelligent sein und das Geschäft auf eine neue Stufe im Digitalzeitalter heben können, wird auf den Herstellerseiten geworben. Mit diesem Thema beschäftigt sich normalerweise niemand, außer einigen Insidern.

Eine Fehlermeldung mit Folgen

An der Universität von Waterloo (Kanada) sind eine Reihe intelligente Verkaufsautomaten der Firma Invenda aufgestellt. Die Automaten sind an der Vorderseite mit M&M-Motiven (Mars Wrigley) bedruckt und ermöglichen den Studenten über ein großes Display Mars-Riegel, Schokolade und andere Süßigkeiten von M&M zu kaufen.


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Anfang Februar 2024 stieß River Stanley, ein Student, der im vierten Jahr an der Uni studiert, auf einen Automaten, der eine Störung hatte und die in nachfolgendem Tweet gezeigt Fehlermeldung "Invenda.Vending.FacialRecognitionApp.exe – Application Error" am Display anzeigte.

Mars-Automat mit Fehlermeldung

Darauf begannen der Student und wohl einige Kommilitonen zu recherchieren, denn die Angabe Invenda.Vending.FacialRecognitionApp.exe im Fehlerdialog deutete auf eine Gesichtserkennung hin, die der Automat verwendet, und die ausgefallen war. Die Recherchen ergaben, dass die Automaten in der Tat eine Personenerkennung integriert haben.

Die umfangreiche Beschreibung der Automaten lässt sich hier als PDF abrufen. Auf Seite 6 schreibt der Hersteller, dass der Automat eine Datenanalyse vornimmt, um den Kunden bestmögliche Verkaufserfolge zu bescheren. Das geht soweit, dass die Personenerkennung das Geschlecht und das Alter der Nutzer festhält, die am Automaten etwas gekauft haben. Der Automat dürfte auch vorbeigehende Personen erfassen, um diesen auf den Typ zugeschnittene Werbung auf dem Display anzuzeigen.

Wir hätten es nicht gemerkt, wenn es nicht zu einem Anwendungsfehler gekommen wäre. Es gibt hier keine Warnung", sagte River Stanley, der den Sachverhalt für einen Artikel in der Universitätszeitschrift mathNEWS untersuchte. Nachdem das Foto der Fehlermeldung ins Internet gestellt wurde, verbreitete es sich unter den Studierenden. Diese begannen damit, ein kleines Loch in dem Automaten zu verdecken, weil sie glauben, dass sich dort die Kamera befindet. "Die Studenten haben in den letzten zwei Wochen mit Klebeband, Kaugummi und Post-it-Zetteln versucht, die Sensoren zu verdecken", sagte Stanley.

Studentin Dilpreet Sandhu zeigte sich schockiert: "Ich bin schockiert, weil es sich um einen Verkaufsautomaten handelt, und ich glaube nicht, dass sie eine Gesichtserkennung brauchen.". Rückfragen beim Unternehmen Adaria Vending Services Limited, dass die Automaten an der Uni aufstellt, führte nicht weiter. Das Unternehmen ließ verlauten: "Bitte beachten Sie, dass wir ein Fulfillment-Dienstleister sind und diese Automaten weder besitzen noch herstellen und auch keinen Zugang zu dieser Art von Daten aus den Automaten haben."

Die Maschinen sind Eigentum von MARS und stammen vom Hersteller Invenda. Die Studenten fanden aber schnell heraus, das die Automaten mit einer demografischen Datenerfassungsfunktionen und -analyse ausgestattet sind. Ab da ging die Geschichte viral, und Medien bemühten sich um Stellungnahmen. MARS reagierte nicht auf die Anfragen. Das Schweizer Unternehmen Invenda teilte in einer E-Mail Stanley mit, dass die in den intelligenten Verkaufsautomaten integrierte Software zur Erkennung demografischer Daten vollständig lokal arbeitet. "Es findet keine Speicherung, Kommunikation oder Übertragung von Bildern oder personenbezogenen Daten statt", heißt es weiter.

Die intelligenten Invenda Verkaufsautomaten können die Anwesenheit einer Person sowie deren geschätztes Alter und Geschlecht erkennen. Auf der Website des Unternehmens heißt es, dass die "Software die vom optischen USB-Sensor abgeleiteten digitalen Bildkarten in Echtzeit lokal verarbeitet, ohne diese Daten auf permanenten Speichermedien zu speichern oder sie über das Internet in die Cloud zu übertragen."

Invenda teilte Stanley mit, dass die Software mit der Datenschutzverordnung der Europäischen Union übereinstimmt. Hier würde ich aber schon ein Fragezeichen dran machen, denn eine Erfassung und Personenerkennung muss angezeigt werden. Student Stanley fragt sich, ob dieser Ansatz in Kanada legal ist und wo die Technologie sonst noch eingesetzt werde.

Im Jahr 2020 stellte eine Untersuchung des kanadischen Bundesdatenschutzbeauftragten fest, dass eingebettete Kameras in den digitalen Informationskiosken von Cadillac Fairview die Gesichtserkennungstechnologie nutzten, über fünf Millionen Bilder von Kunden in Einkaufszentren ohne deren Wissen oder Zustimmung aufzeichneten. Stanley meint, dass diese Automaten bzw. deren Funktionen gegen die Datenschutzgesetze verstößt. Dies gilt insbesondere wegen des Fehlens einer ausdrücklichen, sinnvollen Zustimmung.

Die Studenten fordern nun von der Universität die Automaten zu entfernen. Die Universität von Waterloo (der Name ist Programm) prüft nun den Vorgang und die Möglichkeiten. CTV hat hier weitere Details zu dieser Geschichte veröffentlicht. Ein deutschsprachiger Beitrag lässt sich bei heise abrufen.

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39 Antworten zu Kamera zur Gesichtserkennung in Invenda-Automaten (Mars, Coca-Cola) entdeckt

  1. Nobody sagt:

    "Unschöne Geschichte"
    Ich würde es eher als Riesensauerei beschreiben.

  2. Fritz sagt:

    Ich sage mir einfach: Wenn da wie in den 70er Jahren ein Mensch mit einem Bauchladen stehen und Mars-Riegel verkaufen würde (gerne auch mit dem passenden Spruch zum Körperbau des Kunden) würde auch keiner fordern ihm die Augen zuzukleben.

    • Steter Tropfen sagt:

      Du überschätzt offenbar die menschliche Intelligenz bzw. deren Speichervermögen. Wie du vielleicht schon irgendwo gelesen hast, ist das bei Computern seit längerem erheblich höher. Um genau zu sein: Aus eben diesem Grund setzt man die Blechtrottel überhaupt ein.

      • Fritz sagt:

        Die zum Verkaufen eines Schokoriegels erforderliche Intelligenz schätze ich in der Tat nicht als herausragend hoch ein – eben deshalb werden ja seit den 80ern vorwiegend "Blechtrottel" statt teuer und nicht 24/7 verfügbarer Menschen eingesetzt.

        Kassieren, Geld prüfen, Schokoriegel ausgeben. Fertig. Vielleicht noch die noch nicht bezahlten Riegel gegen Diebstahl und Vandalismus schützen.

        • Anonym sagt:

          Wenn der "Blechtrottel" schonmal da steht, dann kann er auch Bilddaten sammeln, Zahlungsdaten sammeln, Orts- und Zeitdaten sammeln, Kaufgewohnheiten sammeln usw.

  3. Norddeutsch sagt:

    … weiterer Originalbeitrag findet sich im Campusmagazin hier auf Seite 6:

    … die Aussage "keine Speicherung, Kommunikation oder Übertragung von Daten" (Günter, s.o.) ist niedlich. Ein Originalzitat (Adaria Vending, Technology-Director auf S.4 ) besagt in der Tat: "that the machines do not take or store any photos or images" und " never taking or storing images of customers").
    Dabei windet man sich konfus um unvollständig definierte Begriffe wie Ausleitung, (persistente )Speicherung und "Foto machen". Dies mit fast beliebig anmutender Verwendung von "und" und "oder" im Satz – um sich im selbigen dann selbst zu widersprechen.

    Es bleibt jedoch eine Verarbeitung – es wird sehr wohl ein Foto erstellt. Vorsicht ist angebracht. Etwas präziser wird Invenda (Hersteller) zitiert:

    The software conducts local processing of digital image maps derived from the USB optical sensor in real-time, without storing such data on permanent memory mediums or transmitting it over the Internet to the Cloud. (S.4)

    Natürlich ist das alles GDPR-compliant. Klar wie Klärchen :-) Was der Kunde oder der Snack-Automat wirklich macht – who knows … wer von uns fährt hin und snifft die Netzwerkscnittstelle? Ich schraub sowas ja auch immer gerne "einfach mal auf" und gucke …

    • Jens sagt:

      außerdem sagen sie ja nur, dass sie die Daten nicht in die Cloud übertragen. Das schließt aber nicht aus, dass sie die Bilder auf einzelne Server des Herstellers übertragen.

      Wird zwar von den meisten Leuten gleichgesetzt, ist aber technisch (und evtl. juristisch) etwas anderes …

  4. Hobbyperte sagt:

    "Die intelligenten Invenda Verkaufsautomaten können die Anwesenheit einer Person sowie deren geschätztes Alter und Geschlecht erkennen. Auf der Website des Unternehmens heißt es, dass die "Software die vom optischen USB-Sensor abgeleiteten digitalen Bildkarten in Echtzeit lokal verarbeitet, ohne diese Daten auf permanenten Speichermedien zu speichern oder sie über das Internet in die Cloud zu übertragen."

    Öhm: Bildkarten oder Bilddaten ?

    Das eigentliche Problem ist doch: woher weiß man, oder wie kann man sich darauf verlassen, das solche Hersteller-Angaben richtig sind?

    Vorausgesetzt das sie korrekt sind, ist es ein Beispiel für Datenschutz-Hysterie. Eine Software kann wohl kaum etwas mit einem Foto anfangen. Technisch gesehen verarbeitet sie Geometriedaten, welche mit gespeicherten Erfahrungswerten Abgeglichen werden. So lassen sich Wahrscheinlichkeiten berechnen ob der, die oder das, was sich auch immer vor der Kamera befindet ein Mensch ist, wie alt und ob weibchen oder männchen … und das wird dann genutzt um passende Werbung Anzuzeigen … so what?

    Die eigentliche Frage ist doch, kann man dem Automatenhersteller und dem Automateneigentümer Vertrauen? Warum gibt es keine "Zertifizierung" für Software auf Geräten, die im öffentlichen Raum genutzt werden sollen? Und schon dreht die öffentliche Empörung das Rad des Bürokraten-Wahns ein Stück weiter … wenn so ein Gesetz dann schließlich käme und die TÜV -Organisationen wieder ein lukratives Geschäftsfeld mehr bekämen … kostet am Ende schließlich auch alles Geld. Und drei Mal darf man raten, wer das am Ende wohl zahlt!?

    Übrigens:

    Bei Tesla regt sich komischer Weise Niemand auf, das deren Fahrzeuge rundum mit zig Kameras, permanent alles Aufzeichnen und "in die Cloud" nach USA übertragen. Sogar geparkte Fahrzeuge überwachen ihre Umgebung. Das ist auf keinen Fall mit deutschem Recht vereinbar, wonach man eine Kamera die den Bereich vor dem Hauseingang so Ausrichten MUSS, das auf keinen Fall mehr als das eigene Grundstück im Bild ist. (zb. der Bürgersteig vorm Haus darf nicht gefilmt werden).

    Aber Tesla darf willkürliche Massenüberwachung auf allen Straßen und an allen Standorten wo immer sich das Fahrzeug gerade befindet? Und keinen stört es? Finde ich schon sehr seltsam, wenn man sich zugleich an anderer Stelle über Pille-Palle aufregt.

    • pau1 sagt:

      Vertrauen?
      Ein Bekannter ist Landwirt.
      Der sagt: "Wo der Trog steht kommen die Säue".

    • Günter Born sagt:

      Zwei Antworten auf deinen Kommentar.

      Zum "Vorausgesetzt das sie korrekt sind, ist es ein Beispiel für Datenschutz-Hysterie." Leider zu kurz gedacht – woher weiß ich, dass die Geräte nicht gehackt werden können? Ich habe am Artikelende einige Links nachgetragen. Da ist auch das Beispiel China zu finden, wo Hacker Kamerabilder abgreifen.

      Zu Tesla, siehe meine Beiträge:
      Datenschutzbeauftragter warnt: Dashcams (speziell bei Tesla) sind unzulässig
      Datensammlung bei Tesla-Fahrzeugen

      Das ist hier im Blog durchaus ein Thema. Aber die Welt drum herum feiert ihren Tesla, als gäbe es kein Morgen.

      • Hobbyperte sagt:

        " woher weiß ich, dass die Geräte nicht gehackt werden können? "

        Naja … woher weiß ich, das Leute Geräte mit Aufnahmefunktionen (Ton, Bild) nicht auch für illegale Zwecke benutzen "können" ?

        Die Kritik an der Funktion dieser Automaten steht zunächst mal für sich. Zumal diese Automaten nicht mal eine Internet-Anbindung haben sollen.
        Doch kann man alles irgendwie, um neun Ecken herum, weiter denken und möglich Szenarien finden, die schädlich sein "können".

        So gesehen handelt es sich doch eher um ein generelles Problem, was technische Produkte aller Art zwangsläufig betrifft. Insbesondere, wenn Konstruktionsbedingt eine Software darauf läuft (zb. IoT -Geräte …) und diese möglicherweise mit einem Netzwerk / dem Internet Verbindung haben.

        Ist der Technik-Wahn insgesamt gesund, sollte sich die Gesellschaft also fragen. Vor allem, wenn der Hype auf so tönernen Füßen steht. (sehr löchrige, Angreifbare Produkte überall. Und zugleich schlecht gemachte Sicherheitskonzepte, sofern es überhaupt welche gibt)

        Immer wenn man Bewährtes durch vermeintlichen Fortschritt ersetzt, besteht die Gefahr der Verschlimmbesserung. Würde man den Wechsel zu neuer Technologie ausgiebiger Testen, statt den Wechsel einfach so und Unumkehrbar durchzuführen, wären Risiken vermeidbar. Doch besteht die fatale Neigung Neues erst einmal zu Nutzen und dann mal schauen was passiert … im Zweifel muss man ganze Netze wieder zurück bauen und wieder durch neue Technik ersetzen und sei es auch nur Provylaktisch (5G) … Solche Vorgänge lassen nicht gerade auf die Präsenz höherer Intelligenz in den Entscheider-Funktionen schließen, sondern eher auf Dummheit oder Korruption oder beides …

  5. michael sagt:

    Bei zu dicken Menschen und Kindern, könnte bei diesen ungesunden Getränken und Zuckerbomben einfach – mit einem netten Hinweis zum BMI – die Ausgabe verweigert werden.

    • Pau1 sagt:

      sorry, das sollte an @Hobbyperte gehen.
      schade dass das Editieren nicht mehr geht

    • 1ST1 sagt:

      Bei Kunden mit grauen Haaren wird nicht Twix, sondern Raider auf dem Auswahlknopf angezeigt. Und bei weiblich aussehenden Kunden werden die Himbeer/Erdbeer-Riegel auf den oberen Tasten eingeblendet, bei männlich aussehenden Kunden die eher kernigen Sachen.

    • Luzifer sagt:

      also ehrlich, wenn so ein Automat mir den Schokoroiegel verweigern würde mit dem Hinweiss ihr BMI ist dazu ungeeignet… kämme ich ne Stunde später wieder mit ner Gasflasche und nem Zündhütchen ;-P

      Wenn ich mir nen Schokoriegel kaufe ist das meine bewusste Entscheidung und wenn wer meint mir sein Gesundheitsideal aufzudrücken, drück ich im meine Meinung dazu durch den Allerwertesten bis zum Hals!

      • Hobbyperte sagt:

        " meine bewusste Entscheidung "

        *großes Gelächter* … nicht böse gemeint, aber schau mal Dokus zur Thematik: wie das Unterbewusstsein (und alles mögliche andere, wie zb. auch Hormone) unsere Entscheidungen beeinflusst …

        Wirklich bewusste Entscheidungen gibt es kaum. Selbst hinter dem, das man vermeintlich mit wachem Verstand selber Entscheidet stehen oft längerfristige Mechanismen oder momentane Einflüsse, die wir gar nicht wahrnehmen. Genau damit arbeitet ja nun auch die Werbe-Industrie ganz massiv.

  6. Held der Arbeit sagt:

    An diesen Automaten kann man doch sicher auch mit Karte zahlen…und schon wird der ganze Bezahlstream mit einem Gesicht verbunden…Niemand hat die Absicht….

    • Schnicke sagt:

      Genau. GooglePay und ApplePay gehen natürlich auch. Die freuen sich, wenn sie noch ein Gesicht zu einem Konto geliefert bekommen. Daraus kann man dann noch viele weitere spannende Dinge ableiten. Mit wem steht eine Person davor, welche Kleidung hat die Person an (daraus kann man eine Menge ableiten), hat die Person eine Brille, schlechte Zähne, Hautunreinheiten, in welcher Stimmung/psychischen Verfassung ist eine Person und so weiter und so fort.

      Wer glaubt, dass so ein Datenschatz nur lokal verarbeitet wird, hat noch nicht verstanden, wie große Konzerne so arbeiten.

  7. Frred sagt:

    Dynamische Preisanpassungen an den Kunden und an das Kundenverhalten. Wie beim Kauf über Webshops und wie bei Produktkatalogen je nach Postleitzahl. Häufige Käufer bekommen automatisch Rabatt. Seltene Käufer auch mal eine Fehlfunktion mit kostenlosem Produkt; oder gar keins da "ausverkauft" oder leider ein Fehler aufgetreten. Das funktioniert auch rein "lokal".

    Das Problem ist nicht nur Vertrauen. Es betrifft auch kundenspezifische Anpassung des Angebots. Inwieweit Manipulation erlaubt ist um Gewinn zu erwirtschaften, naja, das ist ein Thema das, wie ich finde, doch die Kunden entscheiden sollten….

    Und ja, wo der Trog steht, kommen die nächsten gleich hinter her. Da kann man steuerlich gleich zugreifen, bei Abgabe an Übergewichtige (oder sonstige Abweichungen von einer gewollten Norm) ist eine Zusatzsteuer fällig. Geht doch. Sieht man ja bei den Krankenkassen.

  8. Twinkeri sagt:

    Es gab neulich einen Bericht auf Arte, dass dieses Verfahren in Asien (weiß nicht mehr, ob's China, Japan, Südkorea,… war), Standard ist; da gehste an einen Automaten und kannst mit deinem Gesicht und einem Tastendruck den Inhalt bekommen. Der Betrag wird direkt vom Konto abgebucht.

    Ich warte auf den Tag, an dem man Automaten nur mal schief anguckt und die ihren Inhalt wie eine Slot-Machine beim Hauptgewinn ausspucken.

    • Luzifer sagt:

      naja solange sie nicht autmatisch vom Konto abbuchen dürfen die gern ihre Ware kostenlos verteilen ;-P

      Kann mich noch aus der Kindheit erinnern: (wer kennt sie noch die Kaugummiautomaten) der war defekt und man konnte die Ware durch einfaches drehen des Münzschalters bekommen, der war ständig leer ;-P bis die das mal bemerkt haben.

  9. Anonym sagt:

    Die eigentliche Frage ist: Wo sonst stehen noch Automaten, die sowas machen/können? Inklusive EC-Automaten.

    • Steter Tropfen sagt:

      Genau. Dieser Automat mit dem riesigen Display erinnerte mich sofort an die neuen Fahrkartenautomaten, mit denen die DB den Fahrkartenkauf erneut zum Hürdenlauf macht. Auch die haben dieses Display. Beim nächsten Mal werde ich mal schauen, wer die herstellt.
      Die DB giert doch sowieso danach, genaue und personalisierte Bewegungsprofile ihrer Kunden zu erstellen. Da passen solche Funktionen exakt ins Konzept.

    • Fritz sagt:

      EC-Geldautomaten können und tun das. Es wird auch beim Betreten der Filiale darauf hingewiesen. Bei den Fahndungsfotos wegen Kartenbetrug sind oft welche dabei, die genau aus dieser frontalen Perspektive geschossen wurden.

  10. Peter sagt:

    Mega Frechheit, wo wohl überall Kameras verbaut sind und einen "betrachten"?
    Teilweise in TV Geräten + Spielekonsolen Zubehör + Smartphone Frontkamera?

  11. TimB. sagt:

    Da hatten sie noch Glück, dass die Software "FacialRecognitionApp.exe" hiess. Nächste Mal wird sie einfach "Internalthread3.exe" genannt und schon wird wohl niemand so leicht misstrauisch.

  12. Thomas sagt:

    "Expressed meaningful consent" heißt hier wohl eher "ausdrückliche, bewusste Zustimmung". "Sinnvolle Zustimmung" scheint mir eine schlechte Übersetzung.

  13. Frred sagt:

    Vor Jahren war das mal in der Presse: Bildschirmwerbung in Apotheken mit eingebauten Kameras – auf den Kunden gerichtet.

    Ich kann das leider nicht mehr finden.

    Dafür ein paar witzige anverwandte Schmankerl:

    Hier auf der Seite gehört die Kamera mit zur Ausrüstung, wird aber nie im Text erwähnt. Wundert mich.
    https://wedods.com/branchen/digitale-werbetafel-einzelhandel-digital-signage/
    "Durch ihr modernes Erscheinungsbild verleiten Sie Ihre Kunden unbewusst dazu sich länger in Ihrem Geschäft aufzuhalten.", "interaktives Kundenerlebnis"
    Ein Kunde berichtet:
    "Ich muss nur noch die Preise austausche und nicht mehr das gesamte Board"

    Ein anderer Anbieter macht es Werbekunden besonders leicht Zielgruppen anzusprechen:
    https://www.doohmakers.de/preise/
    Arztpraxen: "Denn Wartesituationen bieten dir eine phänomenale Kontaktqualität aufgrund der langen Verweildauer."

    Und das Thema Kameras in Bildschirmwerbung beschäftigt seit mindestes 2018 die Schweiz:
    https://www.watson.ch/schweiz/wirtschaft/192655562-neue-plakate-analysieren-per-kamera-die-kunden-und-liefern-so-personalisierte-werbung
    Ein Untertitel der Artikels: "Auch Kinder werden erkannt"

  14. Anonym sagt:

    Wo sitzt die Kamera? Da könnte doch ganz aus versehen ein Aufkleber drauf landen.

    • Pau1 sagt:

      wer sagt das es nur eine Kamera ist?
      Ich würde ein paar 2,5mm Bohrungen machen und auch Kameras hinter der Ware positionieren und durch die Ausstellungsscheibe Filmen.
      Außerdem ist es Sachbeschädigung ungebetenen Kleber anzubringen.
      Du wirst ja zuvor gefilmt.
      Und zuuuuuuufälliger Weise werden diese Bilder von Dir nicht gelöscht. Software-Fehler, kann passieren.

      • Anonym sagt:

        "wer sagt das es nur eine Kamera ist?
        Stimmt allerdings
        "Und zuuuuuuufälliger Weise werden diese Bilder von Dir nicht gelöscht. Software-Fehler, kann passieren."
        Mal abgesehen das die dich erstmal identifizieren müssten (für einen Aufkleber gibt es keine Fahndung mit Bild)
        Hätte man dann, bei einer Anzeige von denen, einen konkreten Beweis das die illegal (da nirgendswo darüber informiert wurde) gefilmt hätten.

        • Pau1 sagt:

          Wie gesagt, es war ein Software Fehler, weil die Kamera nach der Manipulation nur noch schwarz lieferte…
          Aufkleber anzubringen ist ganz klar eine terroristische Tat.
          Deine Daten hast Du bei deinem Pperso/Reisepass abgegeben. Oder an einem anderen Automsten. Das sind Biometrische Daten, die kann man nicht "kurzmal" ändern und das Lebenlang und danach auswertbar…

  15. Matze sagt:

    Ist doch alles nur wegen der sog. "User Experience", die natürlich immer verbessert wird.
    Merke: Sie wollen nur Deine Bestes!

  16. Anonym sagt:

    Leute, ihr seid alle am hypern. Es handelt sich nicht um eine Kamera sondern um einen sog. Demographic Sensor.

    Massig Material: https://www.google.com/search?q=%22demographic+sensor%22

    Zu betonen: Was der Sensor einfängt bleibt im Arbeitsspeicher, weder landet es auf lokalem Massenspeicher noch wird es über das Netzwerk irgendwohin ausgeleitet.

    • Bernd B. sagt:

      Das kann so stimmen, muss es aber nicht.
      Unterstellt, heute wäre das Teil wirklich harmlos und sammelte gar nichts, so kann sich das bereits morgen ändern – die Menschen sind ja inzwischen daran gewöhnt und merken nichts davon.

      Einschlägige Urteile aus DE verbieten aus genau diesem Grund selbst Kameraattrappen im öff. Raum, die ja nun garantiert nichts aufnehmen, nicht einmal ein Bild erfassen.

      BTW, erstes Suchergebnis (countbox(.)us/retail-sensors) zu "Demographic Sensor": ibb(.)co/2g3JYyD

      P.S. Ein Suchbegriff ist keine Quellenangabe

  17. Anonym sagt:

    > P.S. Ein Suchbegriff ist keine Quellenangabe

    Ach komm', was soll die Beckmesserei? Ich habe im übrigen nicht bloss einen Suchbegriff angeführt sondern eine per URL fassbare Suchergebnismenge geliefert und von massig Material und nicht von Belegen gesprochen. Quellenangaben nach DIN 1505 u. ä. sind dann doch etwas viel verlangt.

    > Einschlägige Urteile aus DE

    Danke für den Hinweis; hier sparst Du selbst Belege, dann liefere ich einen: (1)

    > ibb(.)co/2g3JYyD

    Danke für den Hinweis, dieses Bild birgt Sprengkraft! Denn das Konterfei auf gelbem Hintergund bedeutet, dass zumindest in diesem Falle nicht nur allgemeine Daten wie Geschlecht und Alter sondern tatsächlich auch ein Porträtfoto ("IMAGE 9:15 A. M.") in die Cloud geschoben wird.

    (1)
    Überwachungskamera an Hauswand kann Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen
    Eine an einer Hauswand installierte Videokamera verletzt das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn bereits dann und muss wieder entfernt werden, wenn die Möglichkeit besteht, dass die Kamera auch Bereiche des Nachbargrundstücks erfasst. Dies hat das Landgericht Frankenthal entschieden. Allein dadurch, dass das Gerät vorhanden sei, könne ein "Überwachungsdruck" und damit eine Beeinträchtigung der Nachbarn entstehen.
    zu LG Frankenthal, Urteil vom 16.12.2020 – 2 S 195/19; Redaktion beck-aktuell, 21. Dez 2020.
    https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldung/detail/lg-frankenthal-ueberwachungskamera-an-hauswand-kann-persoenlichkeitsrecht-der-nachbarn-verletzen

  18. janil sagt:

    Eine derzeit logische Entwicklung der Verkaufstechnik, denke mir, da kommt noch mehr.
    Geld regiert die Welt, immer mehr und direkter, auch wenn ich es nicht richtig finde.

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