Gebrauchtlizenzen: Neue Fälle, neue Fallen beim Online-Handel (Mai 2021)

ParagraphOnline-Händler finden immer wieder Wege, um Käufern vermeintliche "Vollversionen" von Microsoft-Produkten wie Office oder Windows zum Schnäppchenpreis mit den "blumigsten Versprechen" anzudrehen. Letzten Endes sind diese Käufe wertlos. Zwei neue Maschen sind mir in letzter Zeit untergekommen. Die Verkäufer werben zwar mit Vollversionen, weisen aber im "Kleingedruckten" darauf hin, dass ein Aktivierungsschlüssel und keine Lizenz erworben wird. Und die Verkäufer sitzen im EU-Ausland, ein rechtlicher Durchgriff aus dem deutschsprachigen Raum wird dann aufwändiger bis unmöglich.


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Darum geht es …

Im Internet werden ja immer wieder vermeintliche "Volllizenzen" von Produkten wie Microsoft Windows oder Microsoft Office zu kleinen Preisen angeboten. Das reicht von eigenen Webshops über eBay-Angebote bis hin zu Angeboten auf Amazon Market Place. Begründet werden die günstigen Preise mit dem "Aufkauf überzähliger oder nicht mehr benötigter Softwarelizenzen". Der Kauf von "Vollversionen" oder angeblicher Gebrauchtsoftware bei Drittanbietern im Online-Handel ist zwar legal, birgt aber eine Reihe Risiken.

  • Die Rechtsprechung innerhalb der EU und in Deutschland ermöglicht den Verkauf von Gebrauchtlizenzen gemäß Erschöpfungsgrundsatz, so dass der Hersteller der Software da kein Einspruchsrecht mehr hat, wer diese Lizenzen kaufen darf. Allerdings legt die Rechtsprechung gewisse Rahmenbedingungen für solche Geschäfte fest.
  • Es genügt nicht, dass der Händler dem Käufer einen sogenannten Lizenzkey samt Download-Link überlässt. Der Benutzer benötigt nämlich eine Lizenz, die sogar innerhalb der EU an einen Lizenznehmer ausgegeben worden sein muss, um die Software legal einsetzen zu können – der Lizenzkey ermöglicht bestenfalls die Aktivierung des Produkts. Die Lizenz kann nur vom ursprünglichen Lizenznehmer per Erklärung, dokumentiert über die gesamte Kette der Wiederverkäufer, weitergereicht werden.Ohne den oben genannten Nachweis nutzt dem Käufer der Lizenzkey nichts.
  • Zudem muss der Käufer die Lizenzbedingungen des Lizenzgebers einhalten, sofern diese nicht per Erschöpfungsgrundsatz entfallen. Ein Verkauf einzelner Lizenzen aus Volumenlizenzen ist zwar statthaft und es scheint auch, dass Education-Lizenzen weiter verkauft werden dürfen (beachtet, ich rede von Lizenzen, nicht von Keys). Für ein Windows Enterprise fordert Microsoft aber, dass eine Basis-Lizenz auf der Maschine existiert. Ein Rechner oder eine VM ohne eine Basis-Lizenz führt dann nicht zur Lizenzierung, auch wenn die Lizenzkette mit dem Übergang nachgewiesen wurde, weil die notwendigen Voraussetzungen (OEM-Lizenzen vorhanden) nicht eingehalten wurden.

Leider nutzen nicht ganz so seriöse Händler eine Grauzone, um ahnungslosen Käufern einen Lizenzkey (Aktivierungsschlüssel) für Produkte wie Office oder Windows etc. anzudienen. Die Käufer freuen sich über das vermeintliche Schnäppchen auf eBay, auf Amazon Market-Place oder in einem Online-Shop des Händler. Aber am Ende des Tages hätte der Käufer das Geld auch zum Fenster raus werfen können. Denn es wird (i.d.R.) keine Lizenz am Produkt erworben, die man aber zur Benutzung benötigt.

Da nutzen auch klangvolle Siegel oder vermeintliche Referenzkunden nicht wirklich – Webseiten sind ebenfalls geduldig und wehren sich nicht, wenn dort das Blaue vom Himmel versprochen wird. Wenn das Ganze am Ende nicht rechtssicher per Lizenzübergang abgewickelt wird, ist der Kunde der Dumme.

Das droht dem Käufer

Im einfachsten Fall wird die Produktaktivierung gesperrt – im schlimmsten Fall könnte eine Vorladung der Staatsanwaltschaft zur Anhörung bei der Polizei drohen (siehe Staatsanwaltschaften verschicken Vorladungen in Sachen Windows 10 Lizenzkeys). Ich hatte diese Sachverhalte ausgiebig in Blog-Beiträgen behandelt (siehe Links am Artikelende sowie den Beitrage Fallen beim Online-Softwarekauf: Lizenzhürden – Teil 3). In Firmen könnte bei einem Audit das böse Erwachen drohen – das hängt alles vom Einzelfall ab, daher das "könnte" in obigem Text.


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PID-Prüfung ergibt Klarheit

Aufschluss, ob man jetzt eine legale Lizenz erworben hat, gibt letztendlich nur die PID-Prüfung durch Microsoft. Über meine Kontakte haben wir eine Reihe solcher Testkäufe durch die Microsoft Produktprüfung (PID-Prüfung) laufen lassen. In keinem einzigen Fall, wo Rechnung und Lizenzkey (ist ja letztendlich ein Aktivierungs- oder Produktkey) diverser Händler eingereicht wurden, hat Microsoft eine gültige Lizenz anerkannt (im Beitrag Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage  – Teil 4 finden sich Antwortschreiben zur Produktprüfung mit der Begründung, warum keine Lizenz vorliegt). Nur die eine oder andere auf eBay gekaufte Windows 7 DVD wurde als rechtsgültige Lizenz durch Microsoft bestätigt – dieses Szenario ist aber nicht Gegenstand des Artikels hier.

Persönlich halte ich das Modell, Gebrauchtlsoftware in Form von Einzellizenzen an Endbenutzer und Businesskäufer zu verkaufen, für gescheitert. Bei den aufgerufenen Preisen für die "Vollversionen" ist die Dokumentation des Lizenzübergangs nach meinem Dafürhalten nicht zu leisten. Anders sieht es im B2B-Bereich aus, wo Firmen oder Behörden vielleicht 500, 1.000 oder mehr Lizenzen kaufen und wir über viele Tausend Euro Auftragsvolumina reden. Da funktioniert das Modell wohl für einzelne, seriöse Anbieter. Der Rest, den man so auf Amazon Market Place, eBay oder in eigens aufgezogenen Shops findet, ist auf das Modell "willste Vollversion, kaufe Key, biste wenigstens Geld los" gestrickt – lasse mich aber gerne von einem Händler überzeugen, dass er ein Angebot für einen einzelnen Produktkey rechtssicher abwickeln und den Käufer problemlos durch die PID-Prüfung beim Lizenzgeber bringen kann.

Nun sind mir einige neue Fälle und Tricks von Händlern unter die Augen gekommen, die ich kurz hier mal aufbereite.

Der Shop-Betreiber sitzt im Ausland

Es ist mir bereits auf Facebook durch Nachfragen von Benutzern in der Art "was hältst Du von diesem Shop" unter die Augen gekommen. Die schnelle Überprüfung ergab, dass der Betreiber des Shops im Ausland (Dänemark, Großbritannien, Irland, Niederlande, Polen etc.) sitzt. Manchmal ist es durch die Domain .dk, .nl etc. zu erkennen. Manchmal muss man im Impressum nachsehen, weil der Shop unter einer .de-Domain firmiert. Mein Informant wies mich im März 2021 per Mail ebenfalls auf das Problem hin und schrieb:

Ich eskaliere hier gerade. Es gibt eine neue Masche.

Offenbar wechseln gerade einige Software-Firmen von Deutschland nach Uk und Irland. Dort gibt es Unternehmen, die quasi einen Komplettservice für Briefkastenfirmen bieten: z.B. https://www.easy-ireland.ie/

Somit ist es für deutsche Kunden natürlich mega schwierig, ihre Rechte geltend zu machen: Einschreiben usw. super teuer, Anwalt teuer.
Auch müssen Gerichte und Behörden deutlich mehr Aufwand betreiben (Zusammenarbeit über Ländergrenzen hinweg).

Genau diesen Dienst nutzt z.B. https://softwarekaufen24.de/impressum
Geschäftsführer: Hasan Boz

Hildesheim-Softwarehandel Ltd
Grangegorman Court
2C Grangegorman Lower
Dublin 7 | D07 PW9N
Irland

Das war bislang immer: Northdata-Auszug – dort war mal "Murat Can Akcay" Geschäftsführer, der heute das hier https://lizenzstar.de/impressum hat:

Lizenzstar Limited
Wenlock Road 20-22
N1 7GU London
United Kingdom

Gleiches Website-Template. Und das "Mietbüro" ist dem Verbraucherschutz schon bekannt

Mir war der Shop bei der Recherche zum Artikel hier ebenfalls aufgefallen (bevor ich den obigen Text aus meinem Mail-Archiv zum Zitieren rausgefischt habe) – denn die Seite wird bei einer Google-Suche ganz weit vorne gelistet.

Software-Shop
Beispiel eines Software-Shops

Siegel sind Schall und Rauch

Mir sprangen direkt einige "Siegel" im Seitenkopf ins Auge, die Vertrauen schaffen sollen. Generell kann sich wohl jeder diese Logos an seine Webseite pappen – da gibt es vermutlich keine Kontrolle eines Missbrauchs. Zudem kann man diese Siegel in meinen Augen getrost knicken. Beim Siegel "Chip Leading Shops" habe ich schnell mal in der Liste aus 2021 nachgeschaut. Dort tauchen Shop-Namen auf, da fällt mir eh die Kinnlade auf die Knie.

Ähnlich geht es mir beim Siegel Trusted Shops – die haben noch wochenlang Shops geführt, die längst dicht gemacht hatten. Zudem sollte man sich ins Gedächtnis rufen, dass die bestenfalls den Shop auf Einhaltung der formalen rechtlichen Rahmenbedingungen (AGB zulässig, Widerrufsrecht sauber formuliert etc.) prüfen – aber nichts zur Legalität der angebotenen Produkte aussagen. Dort könnten also theoretisch Produktfälschungen von Gucci-Handtaschen mit entsprechendem Siegel im Shop vertickt werden.

Referenzen aus Phantasialand?

Dann habe ich noch einen Blick auf die "Referenzen" geworfen, die die Firma reklamiert und bin vor Ehrfurcht versunken. Nur bin ich da schon mal beim insolventen Anbieter lizengo bei so Lizenzen aufgesessen und werfe mal "die Logos kann sich jeder an seine Webseite anheften" in die Debatte ein.

Referenzen

Die Referenzen sagen schlicht gar nichts, wenn ich nicht beim Referenzgeber nachfassen kann. Falls eine Firma oder Organisation sich unberechtigt auf der Liste wiederfindet, und juristisch im EU-Ausland erfolgreich geklagt hat, ist der Anbieter mit seinem Shop längst weiter gezogen.

Und selbst wenn ich postuliere, dass die TU-Darmstadt, Kettner oder OSTBAU wirklich dort Lizenzen gekauft und erfolgreich bei Microsoft einen Audit bestanden haben, ist das für Einzellizenzkäufer wertlos. Denn es kann ja durchaus sein, dass der Händler für die B2B-Großkunden was in Sachen Lizenznachweis mitsamt Freistellung des Käufers gemanagt hat. Nur gilt der gleiche Service für mich als Einzellizenzkäufer mit einem Rechnungsvolumen von 40 Euro, der zudem keine Ahnung von den Lizenzfallen bei Windows- oder Office-Enterprise-Volumen hat?

Rechtsform und Zahlungsmethoden

Bei der schnellen Recherche auf den Seiten von softwarekaufen24.de ist mir dann im Impressum für Hildesheim-Softwarehandel Ltd die oben genannte Adresse in Dublin ins Auge gesprungen. Also eine Firma im Ausland. Die Firma ist als Kapitalgesellschaft nach englischem Recht gegründet worden, was m.W. mit 1 Euro Stammkapital geht (mit einer solchen Firma würde ich nicht mal mit der Kneifzange Geschäfte führen, da es keine Haftung über das Stammkapital von 25.000 Euro wie bei einer GmbH gibt).

Ich habe mal in der Wikipedia die Ausführungen zur Limited als Kapitalgesellschaft nachgesehen. Es ist immer noch ein kompliziertes Rechtsgebilde (einer der Gründe, warum ich mich vor vielen Jahren gegen die Gründung einer Ltd entschieden habe), das nach britischem Recht sowie nach dem Recht des Wohnsitzes geführt werden muss. Im Hinterkopf war bei mir noch "da war doch was mit Limited und Brexit". Der EuGH hatte entschieden, dass Rechtsformen von Kapitalgesellschaften innerhalb der EU für Mitgliedsländer gelten. Aber Großbritannien ist am 1.1.2021 aus der EU ausgeschieden, die britische Limited also Geschichte. Es gibt aber einen Trick, dass die britische Limited, die in Deutschland geführt wird, ihren Sitz nach Irland verlagert (die Winkelzüge lassen sich hier nachlesen).

Ist die Rechtskonstruktion des oben genannten Anbieters in meinen Augen schon weit ab von dem, was ich von einem "ehrbaren hanseatischen Kaufmann" so erwarten würde, tut sich ein weiteres Fass afu. Beim Blick in die nachfolgenden Hinweise zu den Zahlungsmethoden fiel mir folgendes auf:

Zahlungsmethoden

Da war keine Zahlungsmethode mit Käuferschutz wie PayPal etc. dabei – an dieser Stelle geht bei mir der "Finger weg"-Alarm an. Ich formuliere es mal so: Natürlich kann das alles legal sein und sauber abgewickelt werden, und es gute (steuerliche oder rechtliche) Gründe hat, dass die Domain des Shops auf .de läuft. Sicher gibt es auch eine Erklärung, was die Rechtsform betrifft. Und der Geschäftssitze der Ltd in Dublin wurde möglicherweise wegen dem guten irischen Guinness gewählt – alleine meine obigen Ausführungen lassen zumindest erahnen, dass diese Rechtsform mittelfristig in wilderes Fahrwasser gerät und die Geschäftsadresse so ihre Problem bringt. Werfe ich das alles in eine Waagschale, herrschen bei mir Zweifel, ob ich persönlich da meine Software kaufen würde – nur muss das jeder halt selbst entscheiden.

Trick: Ich verkaufe nur "Lizenzkeys"

Da die Staatsanwaltschaften in Deutschland wohl bei einigen Händlern auf der Matte standen und Hausdurchsuchungen durchführten, kriegen manche Anbieter kalte Füße. Neben einem Umzug ins sonnige Irland oder sonstige EU-Ausland versucht ein weiterer Händler einen eigenen Hattrick. Mir ist das Ganze auf Facebook unter die Augen gekommen – Martin Geuß von Dr. Windows fragte vor einigen Stunden nach einem Leserhinweis auch schon nach. Hier der Text der Facebook-Warnung von Alexander Jacubowsky (von Jacubowsky  edv).

WARNUNG: die Webseite www. vollversion-kaufen.de

Verkauft Produktkeys für Microsoft Produkte und andere Hersteller. Wer denkt, er kauft ein legales Microsoft Softwarepaket oder eine Lizenz, ist wohl leider reingefallen. Denn es wird NUR der Aktivierungsschlüssel verkauft. Der Käufer erwirbt KEINERLEI Rechte, und schon gar keine Lizenz und damit legale Version der Software.

Dazu schreibt der Verkäufer auch im Kleingedruckten am Ende der Produktseite folgendes: "Hinweis: Sie erwerben einen Produktschlüssel für das Microsoft Produkt ….

Wir weisen darauf hin, dass Sie lediglich den Produktschlüssel und keine Lizenz erwerben. Der rechtmäßige Einsatz des Produktschlüssels setzt voraus, dass Sie bereits über eine gültige Lizenz aus dem Hause Microsoft für das Produkt …. verfügen. In diesem Fall können Sie Office mit dem Produktschlüssel freischalten."

Kleingedrucktes
Kleingedrucktes, Zum Vergrößern klicken

Das ist natürlich ein echter Trick und nicht illegal: Der Händler hat zwar eine Domain mit Vollversionen im Namen, preist aber im Angebot immer nur Lizenzkeys an. Und weist im Kleingedruckten die Leute darauf hin, dass sie eine Lizenz benötigen, um den Lizenzkey nutzen zu können. Alexander schreibt auf Facebook:

Ergo erwirbt der Käufer eigentlich nichts, denn der Key alleine ist wertlos und vermutlich illegal aus Verträgen von Microsoft kopiert oder gleich selbst generiert worden.

Aus welchen Quellen die Schlüssel stammen, ist hier eigentlich nicht mehr relevant – der Käufer wollte ja eine gültige Lizenz, die er aber nicht bekommt.

Vorsicht Falle

Die hier im Beitrag dokumentierten Fälle zeigen: Webseiten sind geduldig, da kannst Du alles rein schreiben. Und schon alte Ede (Eduard Zimmermann) wusste, es gibt Nepper, Schlepper, Bauernfänger und hatte in den sechziger Jahren eine äußerst erfolgreiche Sendung "Vorsicht Falle". Denn am Ende des Tages stellen sich mir bisher wohl alle diese Angebote für "Vollversionen" oder "Gebrauchtlizenzen" als "windig" (vorsichtig formuliert) heraus.

Ich habe auf Facebook, wenn ich nach einer Bewertung solcher Shops gefragt wurde, auch schon mal scherzhaft geschrieben: Kannst dein Geld auch gleich zum Fenster raus werfen. Sag mir vorher Bescheid, ich stelle mich mit umgedrehtem Regenschirm unter dieses Fenster. Für die Gutmenschen unter den Blog-Lesern: Genau so gut könnt ihr hier rechts im Blog den Betrag über den PayPal-Spendenbutton verfeuern. Auch dann wäre das Geld weg (halt an mich) und ich verspreche nicht mal einen Lizenzkey oder fordere euch auf, vor der Spende eine Lizenz zu erwerben (ok, der letzte Absatz war ein Scherz und nicht ernst gemeint).

Ergänzung 11.5.2021: Gerade auf Twitter eine Anzeige für "günstige Office-Pakete" unter 20 Euro gesehen. Führte zu softwaremango.de als Shop-Seite. Im Produktangebot wird zwar noch von Lizenzen geschrieben – aber es kommt ganz klar beim Lieferumfang heraus, dass der Käufer eines Pakets nur einen "Produktkey" bekommt – also vermutlich genau so gut, sein Geld zum Fenster hinauswerfen kann. Denn nach meinem Dafürhalten wird Microsoft die Rechnung samt Produktkey nicht als ausreichend für einen Lizenznachweis erachten.

Und zum Abschluss: Ich kann hier nur bestimmte Fälle herausgreifen und auf Ungereimtheiten hinweisen. Das schließt natürlich nicht aus, dass es in Online-Shops Angebote gibt, die zu einer legalen Lizenz für ein Produkt führen. Nur obliegt es euch und dem Shop-Betreiber, das Rechtsgeschäft so abzuwickeln, dass der Lizenzgeber seinen Segen dazu erteilt. Also beschimpft nicht den Blog hier, falls so was in die Hose geht – und nein, es interessiert auch nicht, ob das jemand kontrolliert, ob man auffällt oder doch aktivieren kann. Auch das Verständnis mancher Zeitgenossen "ich aktiviere, also bin ich" ist hier nicht relevant – ich stelle hier nur Prüfkriterien und Fragen samt Hinweisen ein, an denen man sich entlang hangeln könnte.

Artikelreihe:
Edeka, lizengo und die verkauften Microsoft-Lizenzen – Teil 1
Fallen beim Online-Softwarekauf – Teil 2
Fallen beim Online-Softwarekauf: Lizenzhürden – Teil 3
Fallen beim Online-Softwarekauf: Die Lizenzfrage  – Teil 4
Falle: Billige Software-Lizenzen – neue Erkenntnisse – Teil 5
Falle: Inkassoforderung nach Kauf von Gebrauchtsoftware im Amazon Marketplace  – Teil 6
Fallen beim Online-Softwarekauf: Neue Erkenntnisse – Teil 7
Neues zu Fallen bei (Office-)Lizenzen bei Edeka – Teil 8
Microsoft klagt gegen lizengo wegen 'Billig-Lizenzen' – Teil 9
Billig-Lizenzen: Neues zu lizengo, Edeka und Microsoft – Teil 10
Falle: Office 365 Business/Microsoft 365-app-Abonnement vom 'Reseller' – Teil 11

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51 Antworten zu Gebrauchtlizenzen: Neue Fälle, neue Fallen beim Online-Handel (Mai 2021)

  1. 1ST1 sagt:

    Der hockt bestimmt in Hildesheim, und nicht in Dublin. Der trinkt garantiert auch kein Guiness, sondern höchstens bitteren Tee mit viiieeel Zucker.

  2. Bernd Bachmann sagt:

    Ein Lizenzkey ist offensichtlich keine Lizenz. Das eine ist eine Zeichenfolge, das andere aus meiner laienhaften juristischen Sicht ein virtuelles Konstrukt. Nicht das gleiche, klar.

    Was mir aber nach wie vor nicht klar ist:

    Ich bin bisher davon ausgegangen, dass ich, wenn ich ein Produkt mit Hilfe des Lizenzkeys aktiviere, ein Lizenzabkommen präsentiert bekomme und anhake, dieses gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein, nun eine gültige Lizenz für eben dieses Produkt besitze. Wenn das nicht so ist, stellen sich mir die Fragen: Wenn nicht das, was ist dann die Lizenz? Und woher weiss ich, ob ich nun eine habe oder nicht? Und wenn nicht zur Lizenzerteilung, wozu dient dann der Aktivierungsprozess einschliesslich Akzeptieren der Lizenzbedingungen?

    • Günter Born sagt:

      Dein Verständnis "ich aktiviere, also bin ich" verhilft dir leider nicht zu einer Lizenz. Wenn ich dir einen geklauten oder per Bot generierten Lizenzschlüssel gebe, und Du den aktivierst bekämst, dürfte auch dir klar sein, dass sich daraus keine Lizenz ableiten lässt (der reguläre Besitzer der zum Key passenden Lizenz bekommt da ja ein Problem, weil er gesperrt wird). Klären kann das nur die Microsoft PID-Prüfung, bei der Du die Rechnung, den Lizenzkey und die Verkäufererklärung, woher die Lizenz stammt, einreichst.

      PostScript: In keinem der Fälle, der mir unter die Augen gekommen ist, hatte der Käufer eine legale Lizenz. Ich halte das Geschäftsmodell für Privat-Käufer und Käufer aus dem Kreis der IT-Dienstleister und Klein-Unternehmen, die Einzellizenzen erwerben wollen, für nicht durchführbar. Ein Händler kann für 40 Euro den Aufwand zur Dokumentation der Lizenzkette nicht leisten – bei B2B mit Massengeschäft, wo vielleicht 500 Lizenzen über den Tresen gehen, sieht das anders aus.

      • Mira Bellenbaum sagt:

        Microsoft hat es selbst versaut!
        Als sie bei Windows XP die "Lizenz" und deren "Nachweis" von allen materiellen Dingen (CD, Aufkleber usw.) loslöste!

        Vorher war es so, dass ich im Besitz eines originalen Datenträgers und eines "Aufklebers" mit Key sein musste, mit XP lösten sie dies auf!

        Rechner konnten gekauft werden (Windows XP) mit Vorinstallierten BS (Windows XP) die schon Aktiviert waren,
        allerdings mit einem OEM-Key und dieser musste nicht mit dem Baberle übereinstimmen!
        Bei nachfolgenden Windows Versionen bekam man nicht einmal mehr ein Baberle und auch keinen Datenträger mehr!
        Und jetzt die Gretchenfrage, wie soll ein Verbraucher unter diesen Umständen wissen, ob er nun eine Lizenz zur Benutzung des Produkts besitzt oder nicht?
        Besonders vor dem Hintergrund, dass selbst MS arge Schwierigkeiten hat, das so ohne Weiteres zu prüfen!

        Datenträger gibt es nicht mehr! Der Key taugt zum Nachweis nicht! Baberle gibt es ja nicht mehr!

        Und doch wird die ganze Last des Nachweises auf den Verbraucher abgewälzt!

        Sarkasmus on
        Habt ihr fein gemacht MS
        Lobbyarbeit zahlt sich aus,
        auch, oder gerade, wenn man selbst Scheiße gebaut hat!
        Sarkasmus off

        • Günter Born sagt:

          Springt zu kurz! Microsoft hat eine AO 3.0-Aktivierung mit Windows 8 eingeführt – wo OEMs digital lizenzieren und die Aktivierungskeys dann im BIOS/UEFI in den SLIC-Tabellen ablegen. Das ist alles legal – und da gibt es m.W. auch keine Fälschungen – wenn ja, kann man den OEM greifen.

          Wenn aber ein Privatmann meint, einen Rechner ohne Betriebssystem (-Lizenz) kaufen und dann Windows haben zu müssen, und dann ein Windows 10 Pro oder Enterprise aus solchen Shops kauft, ist das schon "freifliegend" – imho. Kauft er die Windows 10-Lizenz oder die Office-Lizenz direkt bei Microsoft, wird es etwas teurer, aber er dürfte auf der sicheren Seite sein. Es läuft auf "Hauptsache billig" hinaus.

          Bei IT-Dienstleistern und Business-Kunden sollte man auch voraussetzen, dass die sich über die Rahmenbedingungen informieren. Da gehört es imho schon zum Absichern des Geschäftsrisikos, vor dem Sprung zumindest einige Sachen abzuklopfen – sonst lebt die Firma nicht lange.

          Von daher kann ich keine Lobby-Arbeit erkennen. Oder wie würdest Du dich fühlen, wenn Du bei MS ein Windows 10 oder Office gekauft hast, bei der Aktivierung des mit der Lizenz mitgelieferten Keys aber feststellst, dass dieser von Microsoft gesperrt wurde – weil ein Bot zufällig deinen Key generierte und der in Shops fleißig verkauft wurde? Und wenn Microsoft dann sagen würde: Tscha Junge, ist wie mit den Bitcoins: Wer den Key hat, hat die Lizenz – Pech gehabt? Wohl kaum.

          • Mira Bellenbaum sagt:

            Ich fang hinten an!
            Ich könnte mit dem Kaufbeleg und einer "Urkunde" belegen, dass ich der rechtmäßige Besitzer einer Lizenz bin! So ging das früher, so könnte es auch heute noch gehen!
            Das, was Du da angesprochen hast, ist eine Maßnahme die MS ergriffen hat, um den legalen Handel mit OEM-Lizensen zu untergraben!

            Wenn MS nicht imstande ist zu kontrollieren, wie viele Rechner mit ein und demselben Key aktiviert wurde und ob dies im Rahmen der Lizenzierung i.O. ist, dann sollten die solch einen Krempel seinlassen!

            Und grundsätzlich bin ich der Meinung, dass man nicht immer das Unvermögen des eigenen Handels auf den Verbraucher abwälzen soll!

            Richtig machen, bei den OEM-Lizenzen haben sie ja gezeigt, dass es geht.

            Das Große Problem ist, dass eine Lizenz heute etwas imaginäres ist!!
            Ich, als Verbraucher, habe nichts mehr in der Hand. Ich kann nicht nach prüfen, ob ein Deal rechtens ist, oder ob ich über den Tisch gezogen wurde!
            Und alles an dem "Preis" fest zu machen, ist auch kurzsichtig. Denn das kann nur ein Indiz sein, mehr aber auch nicht.

            Nach wie vor bleibe ich bei meiner Meinung!

        • Christian Krause sagt:

          Ich erinnere mich nach deiner Schilderung daran, dass Heise regelmäßig behauptet hat (meiner Meinung nach damals wie heute unrichtig), dass man die drei Bestandteile (Installationsmedium, Lizenzschlüssel und Handbuch) auch nicht "mischen" dürfe, d.h. fehlt dir die CD, darfst du sie nicht von deinem Freund kopieren.
          Was eine Farce. Abgesehen davon, dass es nie jemand nachweisen kann, weil die CDs den gleichen Inhalt haben, darf ich sicherlich verloren gegangene Teile ersetzen oder verzichtbare Teile (wie Handbücher) getrost entsorgen, ohne gleich meine Lizenz zu verlieren.

          Das Microsoft so etwas träumt kann schon sein, aber die haben ja noch ganz andere in Europa nicht legitime Dinge wie EULA seit Dekaden nicht abgeschafft.

          Ich stelle mir das heute vor: "Halten sie mal bitte ihr Handbuch in die Webcam, damit wir sichergehen können, dass sie alle Lizenzbestandteile noch zusammen haben".

          Hier der Link: https://www.heise.de/ct/hotline/FAQ-Windows-7-884542.html

          Sie zitieren nur Microsoft und verwenden das auch – ggf. korrekt – nur auf die 32 bzw. 64 Bit Version an. Aber sie haben das auch bei gleichen Lizenzen und das Herunterladen von CD Abbildern behauptet.

          • Günter Born sagt:

            Nun ja, das ist ein Beitrag aus dem Jahr 2009, also 12 Jahre alt und längst nicht mehr relevant. Seit dieser Zeit gab es a) den Wechsel auf digitale Lizenzen (OA 3.0 mit Win 8 eingeführt) sowie die einschlägigen Urteile des EuGH sowie deutscher Gerichte in Sachen Gebrauchtsoftware, die Microsofts Positionen geschwächt haben. Vieles, was die Lizenzgeber sich so in Sachen Widerverkauf vorgestellt und in ihre Lizenzbedingungen rein geschrieben haben, ist nach EU-Recht schlicht unzulässig.

            Aber im Grund dreht sich die gesamte Diskussion im Themenfeld um die Frage "wie weise ich nach, dass ich eine Lizenz habe". Das kann der Käufer nur mit einem Nachweis der Lizenzkette beim Ersterwerber. Wenn im Sprachgebrauch durchgängig von Aktivierungsschlüssel, statt Lizenzschlüssel, die Rede wäre, hätte es vielleicht viele Diskussionen nie gegeben.

      • Bernd Bachmann sagt:

        Der Kauf gestohlener Produkte ist immer problematisch, auch wenn das unwissentlich passiert, ja. Mir geht es hier nur um den legalen Erwerb von Software.

        > Dein Verständnis „ich aktiviere, also bin ich" verhilft dir leider nicht zu einer Lizenz.

        Ok. Aber was dann? Angenommen, ich wollte meine nach bestem Wissen legal erworbene Software weiterverkaufen und "die Verkäufererklärung, woher die Lizenz stammt" abgeben. Wie mache ich das?

        Oder ganz konkret: Ich habe hier eine Packung Adobe Lightroom liegen. In dem Karton drin ist eine DVD, auf deren Hülle ein Lizenzkey aufgedruckt ist. Auf der Verpackung steht "You must accept the license agreement to use this product". Das ist alles. Wenn die Lizenz also nicht durch diese Akzeptanz der Lizenzvereinbarung entsteht, wodurch dann?

    • mvo sagt:

      Wenn man Ihnen einen Schlüssel für einen Porsche verkauft, gehört Ihnen das Fahrzeug, mit welchen sich dieses öffnen und starten lässt, ja auch nicht.

      • Bernd Bachmann sagt:

        Der Porsche dürfte mit hoher Wahrscheinlichkeit mir gehören, wenn ich a) den Fahrzeugbrief habe, b) einen Kaufvertrag habe und c) der Verkäufer laut Kaufvertrag identisch mit dem Eigentümer laut Fahrzeugbrief ist.

        Wenn ich Software kaufe (also üblicherweise lizensiere), habe ich auch einen Kaufvertrag. Was aber ist der Fahrzeugbrief? Womit weise ich nach, dass ich der Eigentümer / rechtmässige Nutzer bin? Das ist genau die Frage, um die es sich hier dreht.

        • Mira Bellenbaum sagt:

          Richtig!
          Genau das ist es!
          Und das war nicht immer so!

          Microsoft hat es vergeigt! Denn der User/Verbraucher bekommt nichts in die Hand, das belegen würde, dass er eine Lizenz besitzt!

  3. Foegi sagt:

    Mich würde mal eine Auflistung seriöser Gebraucht-Lizenz Verkäufer interessieren.

    • Macintom sagt:

      Dito hier!
      Nur was ist das Kriterium für einen seriösen Gebraucht-Software-Dealer?
      Das es bis jetzt noch keinen Anruf der Justiz gab? Oder die mehrfache, durch Hardwarewechsel bedingte Neuinstallation noch klappte? Das eine Erklärung des Händlers gemäß Erschöpfungsgrundsatz vorliegt?

      Fragen über Fragen. Wobei es heutzutage immer mehr zum Abo-Modell tendiert. Da müssen sich die Software-Hersteller keinen Kopf mehr über Weitergabe der Programme/Betriebssysteme machen.

    • Günter Born sagt:

      Ich nehme mir mal die Zeit und plaudere ein wenig aus dem Umfeld, damit ihr wisst, warum ich was blogge. Die Auswahlliste an Shops wird es hier auch nicht geben, weil:

      a) ich keine Verkäufer kenne, die das im 40 Euro-Bereich für Einzelkäufer abwickeln (können)
      b) ich immer nur eine Momentaufnahme liefern kann – wie es in Wochen oder Monaten ausschaut, steht dann in den Sternen.

      Ich verlinke ja am Ende des obigem Artikels meine initialen lizengo-Artikel – und hatte im Vorfeld dazu viel recherchiert und überprüft. Ich war mir sicher: Da kann ein Business-Käufer eine gültige Lizenz in deren B2B-Shop erwerben.

      Irgendwann wurden die Inhalte der lizengo Webseite gravierend überarbeitet. Aussagen und Zusicherungen, die meinen Beiträgen zugrunde lagen, waren schlicht verschwunden. Wer die Artikel verfolgt, wird sehen, wie das ins Rutschen kam und mit Hausdurchsuchung sowie Insolvenzantrag endete. Vorher wurde noch "Software" über Edeka per Gutscheinkarten verkauft …

      Die Abato GmbH als Träger von lizengo wurde 2014 im Handesregister eingetragen. Im Nähkästchen liegen hier Schilderungen von Interna durch Mitarbeiter (trudelten ein, als die Insolvenz Ende 2020 eingeleitet wurde), die so Ende 2017 den Exit aus dem Unternehmen gewählt haben, weil sich etwas auf eine schiefe Ebene zu bewegen begann.

      So 2018 habe ich die Artikel hier im Blog für ganz bestimmte Zielgruppen gepostet – 2019 bin ich schon wegen zahlreicher Ungereimtheiten aus dem Thema ausgestiegen (ich habe auf das Sponsoring verzichtet, obwohl ich da noch nicht sicher war, wie sich das entwickelt). Damals habe ich dann die Artikelreihe, die am Ende des obigen Beitrags verlinkt ist, gestartet. Zu diesem Zeitpunkt wurde lizengo von den Chips, heises etc. dieser Welt und weiteren Magazinen auf Grund der Edeka-Deals noch gehyped – bei einigen Medien wider besseres Wissen, da wir die Redaktionen auf die Probleme hingewiesen hatten. Und nein, ich kippe nicht das Nähkästchen mit Details aus – aber es gibt immer noch Magazinseiten, die von meinem Tippgeber darauf hingewiesen wurden, dass der Software-Shop, der da mit "legalen Windows Lizenzen" gehyped wird, schlicht das Versprochene nicht liefern wird …

      So was tue ich mir nicht mehr an – wo wäre die Win-Win-Situation für den Blog hier? Bitte vergesst auch mal eines nicht: Ich bin hier ein kleiner Blogger, der seine Geschichte hier irgendwie finanzieren muss und gegen Unternehmen antritt, die bis zu 15 Millionen Jahresumsatz schreiben. Wenn die einen Anwalt beauftragen, um mich mundtot zu machen, wird das schwierig. Zudem: Mache ich einen Fehler, könnte ich die Reputation eines "ehrbaren Kaufmanns" ungewollt beschädigen. Spoiler: Einem bloggenden Kollegen ist eine Abmahnung eines Konkurrenten ins Haus geflattert, nachdem er eine Software gelobt hatte (Details kenne ich nicht). Als irgendwo Gerüchte über einen weiteren Insolvenzfall im Software-Shop-Bereich aufkamen, hatte ich viel anderes zu tun und kam vor dem Schreiben des Beitrags auf die Idee "schau in den Insolvenzregistern der betreffenden Gerichte nach", fand dort aber nichts. Noch während der Recherche verschwanden plötzlich einige Berichtet über die vermeintliche Insolvenz – drei Mal darfst Du raten, wer da drei Kreuze gemacht hat …

      Daher muss ich mir immer überlegen, was ich hier an "schmutziger Wäsche und Insights, oder Gerüchten, die mir so zugehen" veröffentliche. Schaue ich in mein Nähkästchen, tun sich Abgründe und Haifisch-Becken auf – und ihr fragt nach "seriösen Shops" – really?

      Schwank am Rande, mit was sich ein Blogger so rumschlagen darf: Hier ist ein Leser eingeschlagen, dessen Kollege eine Rechnung der lizengo für Software bekam, lange nachdem der Insolvenzantrag gestellt war (der Fall war glaubwürdig). Roch nach Betrug oder "da will jemand aus dem Dunstkreis Kohle am Insolvenzverwalter vorbei abgreifen". Hätte eine Story für den Blog werden können. Ich den Insolvenzverwalter recherchiert und dort angerufen. Am Telefon keine Auskunft. Ich also eine Mail geschrieben und um Auskunft gebeten, was von der Sache zu halten ist. Ich formuliere es mal so: Ich verstehe auch, wenn nicht Jeder auf eine Born-Anfrage sofort los springt. Aber ich habe bis heute aber keine Rückmeldung (außer der Bestätigung der Mail-Zustellung) vom Insolvenzverwalter bekommen. Scheint also nicht so wichtig zu sein, ob Insolvenzbetrug versucht wird. Warum soll ich dann versuchen, auf meinen Zehen zu pfeifen?

      Was kommen wird: Ein Blog-Beitrag mit Hinweisen auf weitere Prüfkriterien, wie man Spreu vom Weizen trennt. Und ein Blog-Beitrag in Sachen Gebrauchtsoftware-Beschaffung für Behörden … dümpelt lange genug bei mir herum.

      Ansonsten ist in der Artikelreihe ja viel Lesestoff – wer sich Gebrauchtlizenzen für den Business-Einsatz beschaffen will/muss, kommt schlicht nicht darum herum, sich mit dem Thema intensiver zu befassen. Mein Tippgeber macht das für eine Uni regelmäßig … trifft aber auf die Nepper, Schlepper, Bauernfänger – und die Leute wollen über den Tresen gezogen werden – Hauptsache billig …

    • mvo sagt:

      Was im Bereich der Betriebssysteme immer noch als ziemlich sicher einzuschätzen ist, sind vom Gehäuse entfernte COAs, die von Privatanbietern verkauft werden. Mit den Windows 7 COAs lässt Windows 10 nach wie vor aktivieren, allerdings nur auf einem PC, weshalb man sich vom Verkäufer versichern lassen sollte, dass das bislang noch nicht erfolgt ist. Ich habe, um an eine legale Server Lizenz zu gelangen, auch schon ganze Server nur wegen des COAs auf dem Gehäuse gekauft, wenn der Preis stimmte. Mir sind einige seriöse Software Reseller in Deutschland bekannt. Die Preise sind aber nicht die Superangebote und für Endverbraucher schlicht uninteressant.

      • Christian Krause sagt:

        … ein Key kannst du nach 6 Monaten erneut verwenden. Ein guter Freund hat das wohl regelmäßig gemacht.

        • mvo sagt:

          Das deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen. Ein Windows 7 Key wird dem PC fest zugeordnet, so dass dieser bei erneuter Installation von Windows 10 auf dem identischen PC auch nicht mehr erneut eingegeben werden muss. Versucht man anschließend mit dem selben Windows 7 Key auf einem anderen PC Windows 10 zu installieren, schlägt die Aktivierung fehl. Auch wenn das Motherboard getauscht wurde ist eine Aktivierung nicht mehr möglich. Selbst nach mehreren Monaten ändert sich daran nichts. Mit einem Windows 7 Key lässt sich nur auf einer Hardware Windows 10 aktivieren.

          • Gerold sagt:

            "Ein Windows 7 Key wird dem PC fest zugeordnet".

            Nein.

            • Günter Born sagt:

              Im Kontext, wie der Vorposter das gemeint hat, gibt es die feste Zuordnung. Nennt sich OEM-Key, der zu sehr niedrigem Preis an Hersteller vergeben wurde und in den APCI-SLIC-Tabellen des BIOS/UEFI gespeichert werden musste. Microsoft hat da immer klar gemacht, dass ein Upgrade auf Windows 10 eine Lizenz (digital entitlement) erzeugt, die genau an dieses Mainboard gebunden ist. Selbst ein BIOS-Update konnte dann schon dazu führen, dass die Aktivierung erloschen ist. Mit Austausch des Main-Board erlosch auch die Lizenz für das Gerät – OEMs haben dann dafür gesorgt, dass die Techniker Mainboards mit eigener OEM-Lizenz zum Wechseln hatten – oder konnten den Key im BIOS neu eintragen – habe das selbst mal bei Medion erlebt, als ein Testsystem, wo der Key fehlte, remote mit dem OEM-Key versehen wurde.

              Meines Wissens gibt es auch kein Gerichtsurteil, welches diese Lizenzeinschränkung innerhalb des EU-Rechtsrahmens einschränkt.

          • Christian Krause sagt:

            Mit einem Windows 7 Schlüssel wird für die jeweilige Hardware eine Hardware-ID erzeugt und diese dauerhaft bei Microsoft für die jeweilige Windows 10 Edition freigeschaltet, das gilt auch nach etwaigen Neuinstallationen auf der gleichen Hardware.

            Aus Erfahrung kann ich sagen, dass RAM und Festplattenwechsel keine Probleme mit einer etwaigen Neuaktivierung verursachen, Graphikkartenwechsel funktionieren ohne erneute Aktivierung nur unter Umständen und Mainboardwechsel erfordern immer eine erneute Aktivierung, d.h. das System verhält sich so, als sei Windows 10 zum ersten mal auf dieser Hardware installiert worden.

            Der gleiche Windows 7 Schlüssel darf dann auf einer weiteren Hardware nicht mehr verwendet werden, sofern die alte Hardware noch in Betrieb ist, weder für eine Windows 7 Installation, noch für eine Windows 10 Installation.

            Technisch funktioniert eine erneute Verwendung (auf einem zweiten PC für den nicht legitimen Einsatz, oder auf dem "gleichen" PC nach Hardwareänderung) aber nach einem halben Jahr erneut. Die neue Hardware wird erneut dauerhaft für die Nutzung freigeschaltet, unabhängig von einer etwaigen freischaltung für eine andere Hardware ID – noch im Einsatz oder nicht.

            Du kannst also entweder mit dem gleichen Windows 7 Schlüssel nach einem halben Jahr legal einen Mainboardtausch durchführen und neu aktivieren, oder nicht legal einen weiteren PC parallel zu deinem bestehenden installieren.
            Deine Behauptung, dass das nur einmal je Produkt-Schlüssel klappt ist nicht wahr. Punkt aus.
            Ein guter Freund hat eine Tabelle mit ca. 100 Windows 7 Produktschlüsseln, die er bei Neuinstallationen durchrolliert. Er notiert das Datum hinter der jeweils letzten Aktivierung und hat regelmäßig geprüft, ab wann sich Produktschlüssel erneut verwenden lassen.
            Das setzt natürlich voraus, dass niemand anderes den gleichen Produktschlüssel in seiner Liste pflegt, sprich: Das setzt voraus, dass der nicht bei eBay erworben wurde und an mehrere Kunden verkauft wurde.

            Er versicherte mir natürlich, dass er das nur zu Forschungszwecken durchführt und diese Lizenzen nicht im nutzt. ;-)

  4. Doc WP sagt:

    Wie ich das hier so lese, erscheint an den Rändern eine Werbung von LicenceQueen. Die scheinen aber das selbe Problem zu haben…

    • Günter Born sagt:

      Ich gehe von mündigen Lesern aus, die meine Blogs besuchen, die Inhalte meiner redaktionellen Beiträge verstehen – und auch wissen, dass Werbung programmatisch geschaltet wird. Ich stelle die Litfass-Säule für Werbung bereit und sage nur, was ich nicht sehen will (Porno, Illegales, Glücksspiel etc.).

      Ich bin mir ziemlich sicher, dass auf Grund von Schlüsselwörtern hier im Text, einschlägige Shops Werbung für solche Angebote machen. Die KI- und die Algorithmen, die dafür sorgen, sind schlicht doof … sieht man ja augenscheinlich. Wenn ich dieses Attribut jetzt auch auf meine Leserschaft mappen müsste, wäre es an der Zeit, das Bloggen einzustellen und den Stecker zu ziehen.

      • Dat Bundesferkel sagt:

        "Wenn ich dieses Attribut jetzt auch auf meine Leserschaft mappen müsste, wäre es an der Zeit, das Bloggen einzustellen und den Stecker zu ziehen."
        Dieses Attribut habe ich bereits bei sehr vielen Menschen gesetzt. Aber wegen "sowas™" den Stecker ziehen – nö! Die würden eh andere Mittel und Wege finden einem auf die Nüsse zu gehen. :-P

        Btw., kannste nicht einen Zaster-Laster abzweigen und gen Norden fahren lassen? ^^;

        • Günter Born sagt:

          Täte ich ja ggf. tun, und den Laster mit dem vermeintlichen Zaster in den Norden umleiten. Will aber vermeiden, dass in Friesland die Menschen mit Weinen anfangen, wenn sie auf die Ladefläche schauen ;-).

          Die sind eh schon echt gestraft, werden teilweise schon zum dritten Mal geimpft, weil man Biontech-Impfstoff mit Sinenbohnen-Supp beim Aufziehen der Spritze verwechselt hatte. Ups, glaube, ich bin jetzt irgendwie beim Zitieren in die falsche Zeile gerutscht.

          Ansonsten galt vor 28 Jahren, dass meine Frau gefragt wurde "ist ihr Mann arbeitslos, der ist ja immer zuhause". Meine Frau so: "Der ist Schriftsteller", und hörte "Oh Gott, kann man davon leben?". Dat Mädel war am Anfang ganz verunsichet, "ich sage nicht mehr, was Du arbeitest". Und ich so ganz cool zu ihr, antworte einfach "Nö, die Kinder schicken wir zur Essenszeit zu den Nachbarn, und wir leben von Luft und Liebe". In Bezug auf den Zaster auf dem Laster: Klappt auch noch heute – nur mit der "Liebe" wird es mit steigendem Alter immer beschwerlicher ;-).

          Von daher ist das Leben eine einzige Katastrophe. Kommt kein Laster, haste keinen Zaster. Und bei der Liebe brauchts auch immer längere Pausen … Aber wir werden eh alle störben … bis dahin happy blogging oder so.

  5. Dat Bundesferkel sagt:

    Zu vollversion-kaufen (erwähnte ich ja mal im Diskussions-Thread):

    "Wir weisen darauf hin, dass Sie lediglich den Produktschlüssel und keine Lizenz erwerben. Der rechtmäßige Einsatz des Produktschlüssels setzt voraus, dass Sie bereits über eine gültige Lizenz aus dem Hause Microsoft für das Produkt …. verfügen."

    Der Text ist neu und stand bis vor einigen Wochen/wenigen Monaten dort so noch nicht. Aber immerhin weiß man dann genau, worauf man sich einläßt: Nämlich nicht legale Keys zu völlig überzogenen Preisen. Einen Herkunftsnachweis für die Keys bekommt man dort nämlich auch nicht.

    Dünnt die Quelle seriöser Key-Händler so langsam ganz schön aus. Tatsächlich fällt mir Ad-hoc gar kein "preiswerter" Gebraucht-Key-Händler mit Sitz in Deutschland ein, der tatsächlich Herkunft des Keys nebst Lizenz präsentiert.

  6. Ralf sagt:

    Immer genau schauen, was man kaufen möchte, so ist Office Professional Plus für den Endbenutzer gar nicht erhältlich, als Dauerlizenz können Sie lediglich Home & Business oder die Home-Version erwerben.
    Aktuell werden solche Lizenzen mal wieder von einer Großen Plattform die mit Rabatten in allen möglich Bereichen wirbt über mehrere unübersichtliche Strukturen verkauft. Man kauft einen günstigen Gutschein und kann diesen auf einer Seite softwerk.online einlösen, dort findet man die Software zu einem "normalen" Preis, der durch den super günstigen Gutschein massiv gedrückt wird. Die Bewertungen der Firma mit Sitz in HK sollte man sich in Ruhe zu Gemüte führen. Die Lizenfrage kann jeder mit der oben genannten PID Prüfung selbst erörtern.

    • Dat Bundesferkel sagt:

      Das Auftauchen der vielen Keys liegt wohl daran, daß Microsoft das Open License System abgekündigt hat (und wieder mal alten Wein in neu benannte Schläuche füllt).
      Wer weiß, vielleicht lassen die sich zum Jahreswechsel 21/22 schon gar nicht mehr aktivieren. Also muß man jetzt rausrotzen, was man noch auf Lager hat. :-D

      Also mal nur so am Rande… zum Briefe schreiben tut's Libre-/Open-/Star-Office eigentlich auch ganz dolle gut. Outlook ist eh eine wandelnde Katastrophe, die wohl niemals einwandfrei funktionieren wird und nur sehr schlechte Fachanwendungen setzen MS Office zwingend und alternativlos voraus.
      Und wenn ich mir mal so die Fertigkeiten in meinem Umfeld von Menschen am PC ansehe… eigentlich würde nicht nur Wordpad ausreichen, sondern sogar Notepad.
      Aber mit MS Office wirkt man natürlich wichtiger und besser. ^.^

    • mvo sagt:

      Office Professional Plus kann (oder konnte?) man durchaus als Privatperson erwerben. Nämlich dann, wenn man Mitarbeiter eines großen Volumenlizenz Kunden von MS ist. Ich habe seinerzeit Office 2010 und 2013 auf diesem Wege für irgendwas bei 14 Euro ganz offiziell erwerben können. Das ist sicher nicht die Regel, aber es gibt durchaus solche legalen Lizenzen. Aber es stimmt schon: Was z.T. bei Ebay und Co für Versionen angeboten werden, gibt es oft nicht: Win7 Ultimate als Volumenlizenz gibt es nicht (das ist dann Enterprise), Professional (ohne Plus) als Volumenlizenzen, Office Professional Plus als OEM Version inkl. Nutzungsrecht auf Notebook UND PC…

  7. mvo sagt:

    Erfreulicherweise hat zumindest Ebay nun wieder das Heft des Handels in die Hand genommen und löscht solche unseriösen Angebote zeitnah. Auch wenn das einem Katz und Maus Spiel gleicht. Früher war Ebay so dermaßen restriktiv, dass mir Angebote gelöscht wurden, weil ich Notebooks mit XP COA auf dem Gehäuse, aber ohne CD angeboten hatte. Also so, wie Notebooks damals wie heute ausgeliefert wurden und werden. Zwischenzeitlich konnte bei Ebay dann wirklich alles angeboten werden. Selbst gebrannte Datenträger mit von Hand beschriftetem Produkt Key.

  8. Potrimpo sagt:

    Natürlich gibt es weiterhin Einzelhandelsversionen als DVD oder sogar USB-Stick mit COA – https://www.microsoft.com/de-de/howtotell/software-packaged?rtc=1

    Und auch bei "gelieferten" Rechnern gibt es weiterhin "Baberle", wenn es sich um keine OEM-Version handelt, die rein im BIOS verankert ist – https://www.microsoft.com/de-de/videoplayer/embed/RE4MFfX , gilt auch für offizielle Refurbished Geräte. Das "Baberle" hat dann ein Rubbelfeld.

    • Mira Bellenbaum sagt:

      Auch hier fange ich hinten an!
      Wenn ich mir ein offizielles Refurbished Gerät kaufe, kann ich Dir direkt auf den Kopf zusagen, dass der "installierte Key" und der verdeckte auf dem „Baberle" nicht übereinstimmen!
      Und dennoch ist die Installation legal!
      Und wie wolltest Du das nachweisen?
      Genau hier liegt das Problem.

      Zu Deinen Einzelhandelsversionen, darum ging es nicht!
      Es geht um "gebraucht" Software!
      Und weil es da für eine Lizenz weder eine "Urkunde" noch ein Zertifikat
      gibt und weil MS nicht imstande ist den "Erschöpfungsgrad von Volumenlizenzen EINFACH zu prüfen, sind DIE in der Pflicht!
      Dass der Preis unheimlich günstig ist, kann ja nur ein Indiz sein!
      Denn noch ist es mir nicht Möglich zu prüfen, ob der Kauf mit, oder ohne gültiger Lizenz erfolgt.

      • Enrico sagt:

        Seit locker Mitte der Nuller Jahren ist das mal mehr mal weniger Thema. Und abseits der hier geführten Diskussionen interessiert es den unbedarften, gemeinen Endkunden herzlich wenig.
        Im Gegenteil… ich habe Leute kennen gelernt die eine Deaktivierung einfach einkalkulieren. Wer nur alle paar Jahre etwas am Rechner dreht der hat die 7-20€ für Windows 10 Enterprise oder ein Office 201x locker drin.
        Bisher ist es mir nicht untergekommen, das Einzelne Keys in laufenden Windows Systemen gesperrt wurden. Solange der Nachschub an billigen Wegwerfschlüsseln steht, wird sich grundsätzlich wohl eher wenig ändern.

        Was übrig bleibt ist dann die Beschaffung des Windows selbst. Billige Keys -> downloads von chinesischen FTPs. Aber das Geschäftsmodell der Auslieferung von verseuchten Windows Systemen war m.E. eher eine Randerscheinung.

  9. OwenBurnett sagt:

    Also bei den ganzem Lizenz Kudelmuddel sollte man im privatem Sektor einfach gar kein Geld mehr für Lizenzen ausgeben, ist am ende am sichersten.

  10. J.M sagt:

    Dies war ein wirklich erschöpfender Artikel.Ich habe die Tage mein WIN-10Pro ganz frisch aufgesetzt.Irgendetwas lief ganz aus dem Ruder(Bluescreen etc.)Ich hatte mit Vista begonnen,8.0,8,1,10Pro, aufgrund einer digitalen Lizenz mit Upgrade-Berechtigung.Die Lizenz wird von Microsoft bekanntlich anhand der Hardware erkannt,solange es beim GLEICHEN Rechner bleibt.(Freischaltung mit dem ERSTEN PRODUKT-KEY aus 8.0)Alles gut,war halt wieder Arbeit.Am interessantestem fand ich die Ausführungen der Frau Bellenbaum.Wie kann es sein,das eine einmal korrekt erworbene LIZENZ mit Produkt-Key irgendwo im Nirwana versickert??? Warum schaut Microsoft den HÄNDLERN etc.nicht auf die Finger??? Das Problem werden die Volumen-Lizenzen sein!!! Frau Bellenbaum hat Recht,früher hatte man seine Installations-CD,und alles war gut.Heute mit der Perma-Downloaderei kann allerhand schief gehen!!! Zum Glück hatte ich meinen Download-Ordner auf der externen Festplatte.Auch notiere ich meine Keys separat schriftlich!!!.Das Häkchen in den Lizenzbedingungen ist halt ein anderes Kapitel.Die Rechtsabteilung von Microsoft müsste eine unmissverständliche Klausel für Händler/Verkäufer einbauen,und solche unlauteren Personen/Firmen in Regress nehmen.

    Ein treuer Blog-Leser

  11. Christian Krause sagt:

    Ich möchte auf folgendes Aufmerksam machen:

    Ist eine Lizenzschlüssel ohne zugehörige Lizenz oder mit unklarem Lizenzstatus automatisch ungültig?
    Situation: Nehmen wir an ich kaufe in einem seriös aussehenden Shop zu einem halbwegs glaubhaften Preis eine "gebrauchte Lizenz" und der Händler sendet mir einen Lizenzschlüssel und diesen kann ich beim Hersteller aktivieren.

    Hier wird häufig damit argumentiert, dass geklaute Ware dem Besitzer nicht gehört, sondern an den Eigentümer zurückgegeben werden muss.
    Ich möchte aber auf folgenden Fall aufmerksam machen: (BGH Urteil zu unterschlagenem Auto)*
    Hier geht es primär um den Unterschied, dass eine gutgläubig erworbene, gestohlene Ware an den Eigentümer zurückgegeben werden muss. Eine gutgläubig erworbene, unterschlagene Ware jedoch nicht. Der spitzfindige Unterschied ist, dass eine Ware dann unterschlagen wurde, wenn sie freiwillig übergeben wurde, z.B. im Rahmen eines Mietvertrages oder einer Probefahrt.
    Sofern nicht mithilfe von "Key Generatoren" vom Täter selbst ein passender Schlüssel generiert wurde, sondern die Schlüssel ursprünglich vom Hersteller herausgegeben wurden und sich folglich dort auch Aktivieren lassen sehe ich da persönlich weniger ein Vergleich zum Diebstahl. Mich erinnert das eher an die Unterschlagung, z.B. bei Mehrfachverkauf, Grauimport aus anderen Ländern, Verkauf unter Verstoß gegen die Lizenzbedingungen.
    Man kann argumentieren, dass beides nicht passt. Aber dann sollte die Spitzfindigkeit zwischen Unterschlagung und Diebstahl klar machen, dass man nicht einfach behaupten kann, man dürfe die Lizenz deshalb nicht verwenden, solange man zumindest untermauern kann, man habe gutgläubig gehandelt.

    *

    • Günter Born sagt:

      Nur eine kurze Anmerkung – ich bin auf FB von der oben zitierten Person drauf hingewiesen worden. Ich habe oben im Text das Wort "Lizenzkey" in einem sehr speziellen Kontext gebraucht und sogar in einer Überschrift in Anführungszeichen gesetzt. Im Sprachgebrauch wird lax von Lizenzkey gesprochen, geht mir auch so, aber es ist ein Produktkey (legt teilweise die Produkteigenschaften fest und ermöglicht die Feststellung, für welche Kanäle die damit verbundene Lizenz gilt). Daher sollte man Produktkey oder Aktivierungskey als Begriff verwenden – dann bekommen die Diskussionen wie im Kommentar schon eine andere Konnotation.

  12. mw sagt:

    Was kan man aus diesem Debakel schließen? Kauf von Lizenzen sollte unter allen Umständen vermieden werden, wenn diese nicht in einem Dokument ausgehändigt wird, das ich dann im Rahmen des Erschöpfungsgrundsatzes beim Verkauf der Lizenz weitergeben kann. Da es solche Dokumente von Microsoft nicht (mehr) gibt, folgt daraus, daß ein Lizenzkauf bei Microsoft (ob über OEM oder direkt) nicht in Frage kommt, weil wichtige Dokumente (Eigentumsnachweis der Lizenz) nicht vorhanden sind. Wer würde denn ein Kraftfahrzeug kaufen, ohne den KFz-Brief zu erhalten? So ist schon der Kauf eines Gerätes mit OEM Lizenz ganuso rausgeschmssenes Geld wie der Kauf eines Aktivierungsschlüssel, weil eben keine übertragbare Lizenz erworben wird bzw. der Verkäufer den Nachweis dazu verweigert. Das ist die Strategie von microsoft und Konsorten, um die Gesetzeslage der Erschöpfung zu umgehen. Auch das ist keine ehrbare hanseatische Kaufmannstugend, die man Microsoft ebenso absprechen muß wie den Lizenhaien. Die Folge: ich meide Microsoft wie die Pest. Es gibt schließlich Alternativen. Und Microsoft ganz allein hat sich in diese Scheiße manövriert. Es gibt nur einen, der schlimmer ist: Oracle.

  13. Lizenzsucher sagt:

    Bei lizenzking.de wird Windows 10 Pro für 29,99 € angeboten. Ob durch einen Kauf dort wohl eine gültige Lizenz erhalten werden kann? Der Preis ist auf jeden Fall verlockend.

    https://lizenzking.de/microsoft/windows/windows-10/microsoft-windows-10-professional#

    Rechtliche Hinweise auf der obigen Internetseite:

    „Wichtiger Hinweis: Laut Microsoft Lizenzbestimmungen ist der Product Key zur einmaligen Aktivierung vorgesehen. Die Nutzungsdauer ist hierbei unbegrenzt, solange das Produkt auf dem gleichen Gerät genutzt wird. Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. Darüber hinaus ist es Ihnen untersagt, den Key auf mehreren Geräten zu aktivieren, siehe Microsoft Nutzungsbedingungen ( ). Siehe auch Microsoft Datenschutzerklärung ( https://privacy.microsoft.com/de-de/privacystatement/ )

    Zu Ihrem jeweiligen Produkt finden Sie die Lizenzbedingungen unter https://www.microsoft.com/de-de/useterms. Dort können Sie das Produkt, zu dem Sie den Produktschlüssel erwerben, auswählen, und die konkreten Lizenzbedingungen einsehen.

    Zur Information: Wir verkaufen hier einen rechtmäßig erworbenen Artikel. Es handelt sich nicht um einen Artikel aus einer Volumenlizenz. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift mit OEM gekennzeichnet wurde, wurde die entsprechende Kopie der Software, deren Lizenzschlüssel Sie erwerben, von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Soweit der Artikel in der Artikelbeschreibung und/oder Überschrift nicht mit OEM gekennzeichnet wurde, hat der Ersterwerber ebenfalls lediglich den Produktschlüssel erhalten und die Software von dem Hersteller heruntergeladen. Auch in diesem Fall wurde die zu dem Produktschlüssel gehörende Kopie von allen Geräten, Datenträgern und sonstigen Speicherorten einschließlich Cloud-Diensten entfernt oder unbrauchbar gemacht. Ihnen ist es gestattet, verfügbare Verbesserungen und verfügbare Updates der Software von der Internetseite des Herstellers herunterzuladen und zu installieren.

    Die Voraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG zum Erwerb einer „erschöpften Programmkopie" sind erfüllt. Mit dem Erwerb des Produktschlüssels erlangen Sie die Möglichkeit zur sachgemäßen Nutzung des Computerprogramms.

    OEM-Versionen: (Original Equipment Manufacturer) bieten dem Käufer den enormen Vorteil, die gleiche Software zu einem viel niedrigeren Preis zu erwerben. In Deutschland ist der Erwerb, der Vertrieb und die Verwendung von OEM-Versionen völlig legal. Der Handel mit OEM-Versionen ohne Bindung an Hardware ist rechtlich zulässig. Seit 2011 ist der Handel aus Europa heraus in die ganze Welt erlaubt. Die verfügbaren Betriebssystem-CDs von uns kommen von Herstellern wie Dell, HP oder Fujitsu und enthalten die Original-Software. Wir erwerben diese CDs mit original Lizenzschlüsseln und können diese zu extrem niedrigen Preisen an unsere Kunden weiter geben. Die Leistung und die Handhabung der Betriebssysteme sind identisch mit der Retail Version. Der einzige Unterschied ist die Art der Verpackung und das Sie keinen Support durch Microsoft erhalten."

    Impressum:

    „Impressum
    Gesetzliche Anbieterkennung:

    BDG Handel GmbH
    Wiehbachtal 123
    51381 Leverkusen
    vertreten durch den Geschäftsführer Christian Di Geraci
    Telefon: 021713779935
    E-Mail: info@lizenzking.de
    USt-IdNr.: DE306794466
    eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichtes Köln
    Handelsregisternummer HRB 88146

    Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 55 RStV:

    Herr Christian Di Geraci
    Wiehbachtal 123
    51381 Leverkusen
    Deutschland

    Alternative Streitbeilegung:
    Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter https://ec.europa.eu/odr.

    Wir sind seit 22.07.2016 Mitglied der Initiative „FairCommerce".
    Nähere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.fair-commerce.de."

    • mvo sagt:

      Aufgrund der Formulierung "Sollte der Rechner neu formatiert werden, neu aufgesetzt werden oder es werden eventuelle Änderungen an der Hardware vorgenommen, so besteht keine Gewährleistung mehr, dass der Key weiterhin auf dem PC funktioniert. " ist ganz sicher davon auszugehen, dass es KEIN seriöses Angebot ist.

    • Günter Born sagt:

      Ich habe deinen Kommentar wunschgemäß umkopiert.

      Zur Frage an sich: Das Ganze geht schon ein Stück weiter, als viele Shops so als Vorgehensweise zum Besten geben. Und zum Geschäftsführer habe ich auch nichts in Sachen "Kettengründungen von Shops" gefunden – er war lediglich mal Liquidator bei einem expert store.

      Zum Kommentar des Vorposters – so einfach möchte ich es nicht halten und schreiben "illegal" – da das im Text beschriebene Verhalten auch auf das Problem der Aktivierung von Windows 10 bei OEM-Keys zurückzuführen ist. Also werden auch hier die Themen "Aktivierung" versus "Lizenzierung" munter vermischt. Hast Du eine Lizenz, die Du nachweisen kannst, muss der Lizenzgeber, wenn anderweitig nichts dagegen spricht, die Aktivierung des Produkts (ggf. durch einen von MS herausgegebenen Key) ermöglichen. Kannst Du keine Lizenz nachweisen, ist es wie mit dem Autofahren, wo Du angehalten und nach dem Führerschein gefragt wirst, den aber nicht besitzt …

      Aber man kann die Spekulationen arg abkürzen: Der Käufer eines Produkts von Shop A will etwas von Lizenzgeber B. Ob der Lizenzgeber das, was vorgelegt werden kann, akzeptiert, muss dieser entscheiden. Vorgehensweise:

      – Beim Shop des Vertrauens das Produkt der heißen Wünsche koofen und sich alles, was man dazu kriegen kann, aushändigen lassen.
      – Alles, was man in die Hände bekommen hat mit eidesstattlicher Versicherung bei der Microsoft PID-Prüfung einreichen und fragen "habe mir a Lizenz"

      Lautet die Antwort "JA", sich wie ein Schneekönig freuen, habe mir a Schnäppchen gemacht – aber nix Rumpelstilzchen und Feuertanz veranstalten, ist für den Protagonisten nach hear say nicht gut ausgegangen.

      Lautet die Antwort "NEIN": Die Antwort in ein Schreiben packen und an den Händler gehen, um auf Vertragserfüllung zu bestehen. Kann dieser nicht liefern, Schadensersatz fordern – hab den Fall in einem meiner vielen Blog-Beiträge explizit als Muster aufgeführt (die Schadenssumme liegt so bei knapp unter 200 Euro – wird die geleistet, kann man regulär ein Windows 10 bei Microsoft lizenzieren). Mehr Zaunpfahl geht nun wirklich nicht …

      Ach ja: Der Typ, der hier immer eine Katze über die Tastatur flitzen lässt, um zu vermeiden, dass er sich die Finger wund schreibt, freut sich natürlich über eine Rückmeldung per Mail, mit Belegen, wenn die MS-PID-Prüfung so oder so geantwortet hat. Dann nehme ich die Katze weg und haue selbst in die Tasten, um das Ganze anonymisiert und geschwärzt hier einzustellen. Dann haben Alle was davon. Deal?

      • Lizenzsucher sagt:

        Vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Freut mich, dass auch Dir dieses Angebot bisher auch nach Deinen Recherchen seriöser zu sein scheint. Den von Dir vorgeschlagenen Ansatz, nach einem Kauf als erstes eine Microsoft PID-Prüfung zu beantragen, hatte ich auch schon angedacht. Falls ich dies versuchen werde, werde ich versuchen, Dich über das Ergebnis per E-Mail zu informieren.

        Vielen Dank auch für Deinen Blog hier.

        • Christian Krause sagt:

          Ich habe vor ein paar Monaten eine PID Prüfung eingereicht… und nichts von Microsoft gehört.
          Ich habe das Gefühl sie haben nur Interesse daran Datenträger zu konfiszieren, denn die rücken sie ja auch bei Originallizenzen nicht mehr heraus. Da besteht kein Interesse per E-Mail eingesandte Seriennummern zu prüfen. Sonst würden sie gleich gegen die unseriösen Händler vorgehen, ist ja nicht schwer jemaden zu finden, der unseriös ist.

          • Lizenzsucher sagt:

            Danke für Deinen Erfahrungsbericht zum Microsoft Produktidentifikationsservice (PID). Vielleicht versuche ich es trotzdem auch mal.

  14. Bernard sagt:

    Microsoft sollte den Kauf einer gültigen Lizenz einfacher machen als bislang.

    Ich selbst kaufe deshalb in der Regel System-Builder-Lizenzen für meine PCs.

  15. Marco sagt:

    Bei softwarefritz.com wird Windows 10 Pro für 15 € angeboten. Der Preis ist auf jeden Fall verlockend. .. sogar mit eine Anonym Bestellvorgang

  16. derschonwieder sagt:

    hm…
    Erstmal eine großes Danke für die Existenz dieses Blogs überhaupt.
    Nun zum Thema:
    Da gibt es einen Anbieter, der verkündet folgenden Lieferumfang (es geht nicht um Betriebssystem und nichtmal um Microsoft, sondern um ein Anwendungsprogramm):
    "Lieferumfang: Originalseriennummer, Lizenzpapiere, Installationsdatei-Downloadlink, Vernichtungserklärung des Vorbesitzers und eine Rechnung mit ausgewiesener MWST."
    Alles das bekommt der Käufer allerdings lediglich per E-Mail – in jedem Fall also keinerlei Originaldokumente mit irgendwelchen Hologramm oder anderen Sicherheitsmerkmalen.
    Weiter schreibt der verkäufer an anderer Stelle:
    "Maximale Rechtssicherheit: Ihre Rechtssicherheit wird bei uns großgeschrieben. Dafür kaufen wir die Lizenzen ausschließlich von vertrauenswürdigen Unternehmen mit Sitz in der EU, und lassen uns die Desinstallation schriftlich bestätigen. Im Falle eines Lizenz-Audits übernehmen wir die gesamte Kommunikation für Sie."
    und weiter:
    "Viele Anbieter nehmen die rechtlichen Vorgaben beim Verkauf gebrauchter Software nicht ernst und verkaufen lediglich Software-Keys, ohne ihren Kunden die notwendigen Unterlagen wie z.B. Vertragsdaten, Ersterwerber-Identität bzw. Kopie der Löschungserklärung beizufügen. Damit riskieren Kunden im Falle einer Überprüfung, den lückenlosen und rechtsgültigen Erwerb der Keys nicht nachweisen zu können.
    Mit […uns…] kann Ihnen das nicht passieren. Sie erwerben nicht nur die Software und Lizenz, sondern erhalten auch alle erforderlichen Unterlagen für eine Prüfung. Damit sind Sie oder Ihr Unternehmen zu 100% auditsicher."

    Klingt ja sehr seriös – und die Preise sind auch dreistellig (im unteren Bereich)…
    Leider gibt es keinerlei Anhaltspunkte, was der Verkäufer "sonst noch so macht" – es gibt nur diesen (sehr simplen) Shop, wo auch nur zwei Produkte angeboten werden (ein Teilprogramm und eine Suite).

    Empfehlung: kaufen oder lassen?

    Danke.

    • Günter Born sagt:

      Das ist eine schwierige Entscheidung. Wenn die Informationen, die per E-Mail kommen, belastungsfähig sind – also kein Fake oder Fabulierungen – müsste das ausreichen. Besser wären natürlich die Original Bestätigungen des ursprünglichen Lizenzerwerbers. Denn wie immer: Papier ist geduldig und im Internet wird viel behauptet. So pauschal lässt sich nicht "kaufen" schreiben – das Risiko liegt immer beim Käufer. Aber …

      hier dräut noch ein Artikel der Schreibe und Veröffentlichung. Mir liegt ein neues Dokument mit einer Rechtseinschätzung zum Gebrauchtsoftwarekauf vor, die das Thema Audit etwas entspannter ausschauen lässt. Der Käufer ist – nach dem ersten Überfliegen – nicht verpflichtet, die Unterlagen für ein Audit vorzulegen. Aber er hat einige Auflagen diesbezüglich, dass er nicht gegen Lizenzen verstoßen darf. Wenn er also eine Gebrauchtsoftware kauft, die nicht für Europa vorgesehen ist, eine Gebrauchtsoftware erwirbt, die eine nicht vorhandene Basislizenz erfordert etc. kann er also einen Lizenzverstoß begehen.

      Ich muss das in Ruhe nochmals lesen und aufbereiten.

  17. Sönke Petersen sagt:

    Vielen Dank für diesen informativen Blog-Beitrag. Ich habe eine kurze Frage und hoffe, dass Sie mir diese beantworten können.
    Der Beitrag ist ja mittlerweile auch schon wieder älter, aber trotzdem ist der von Ihnen aufgeführte Händler softwareverkaufen24.de nach wie vor online. Diese verwenden ja ebenfalls den Trick und schreiben immer nur, dass sie "Produktschlüssel" vertreiben. Trotzdem frage ich mich, warum Microsoft z.B. eben diesem Händler nicht schon längst den Riegel vorgeschoben hat. Denn da gibt es ja auch noch die Seite, dass es eine Urheberrechtsverletzung darstellt, und dass die Verkäufer die Herkunft der Schlüssel nicht nachweisen können usw..

    • Günter Born sagt:

      Offenbar stört es Microsoft nicht so arg – lizengo scheint ein besonders gravierender Fall gewesen zu sein, weil die mit Edeka das in großem Stil probiert haben.

      Das Thema dürfte eh in wenigen Jahren durch die Abos obsolete werden.

  18. ABBYY FineReader PDF 16 sagt:

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