Doctolib, allgegenwärtig und immer für Ärger gut, neues Urteil wegen Irreführung

Gesundheit (Pexels, frei verwendbar)Der Dienstleister Doctolib hat sich im Bereich Terminvergabe für Ärzte breit eingenistet, offenbar überzeugt das Angebot die Praxen. Häufig geht ohne Doctolib nichts mehr. Dabei ist der Anbieter überall dabei, wo es gilt "Fettnäpfchen und berechtigte Kritik" an seinen Leitungen zu kassieren. Jetzt gibt es ein Urteil des Landgerichts Berlin, der dem Anbieter eine bestimmte Vorgehensweise bei der Terminvergabe untersagt. Hier ein Überblick.

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Wer ist Doctolib?

Doctolib SAS ist ein französisches Technologieunternehmen mit Sitz in Paris, das eine Software anbietet, die unter anderem die Online-Buchung von Terminen bei Ärzten, das Terminmanagement in Praxen und Gesundheitseinrichtungen sowie telemedizinische Videosprechstunden und die Kommunikation zwischen Ärzten und Patienten ermöglicht.

Die Software kam zudem in Berlin und Frankreich bei der Koordination von Terminen für Impfungen gegen COVID-19 zum Einsatz. Die Doctolib GmbH (Sitz: Berlin), ein Tochterunternehmen der Doctolib SAS, ist in Deutschland für die E-Health-Angebote des Unternehmens verantwortlich.

Was macht Doctolib in Deutschland?

In Deutschland tritt Doctolib als Online-Plattform auf, um für Patienten Termine bei Ärzten buchen zu können. Eine Suche nach Praxen und Therapeuten ist für Patienten und Patientinnen zwar auch telefonisch unter 116 117 oder über die Webseite 116117.de  kostenlos abrufbar.

Patientenservice unter 116117.de

Die Seite "Der Patientenservice" wird von der Bundesvereinigung der Kassenärzte (KVB) betriebenen und hilft auch bei der Navigation, wenn man erkrankt ist und wissen möchte, ob die Notaufnahme oder ein niedergelassener Arzt aufgesucht werden soll. Habe ich selbst zur Zufriedenheit genutzt, zumal man bei Bedarf unter der 116 117 telefonisch einen Arzt oder eine Ärztin sprechen kann, die im Zweifelsfällen weiter hilft.

Nur eine direkte Terminvereinbarung per Internet scheint es von der Seite "Der Patientenservice" oder der 116 117 nicht zu geben. Golem hatte sich bereits 2023 hier mit der Thematik befasst. Daher wird die Plattform Dotcolib von vielen Ärzten für Terminvereinbarungen verwendet.

Doctolib Webseite

Die Plattform wirbt direkt bei Ärzten und Therapeuten und rühmt sich, 25 Millionen Patenten und 110.000 Gesundheitsfachkräfte in der "Kundendatenbank" zu haben. Die Plattform stimmt ihr Angebot dabei passgenau auf das ab, was Ärzte und Ärztinnen sowie Therapeuten und Therapeutinnen zu benötigen glauben. Das muss man Doctolib lassen.

Laut Webseite wirbt man bei Patienten dafür, "digitaler Gesundheitsbegleiter" zu werden, und die Gesundheitsinformationen für Patienten und Angehörige zu speichern (als gäbe es keine elektronische Patientenakte).  Mit einer "Zufriedenheitsquote" von 97% (was immer der Wert aussagt), ist Doctolib seit Jahren der Platzhirsch auf dem deutschen Markt und bei vielen Ärzten kommt man kaum an Doctolib vorbei – auch wenn die KVB da bezüglich Terminvereinbarung ein Vakuum gelassen hat und die Politik definitiv, trotz wiederkehrender Skandale, weg schaut.

Doctolib für gefühlt jeden Skandal gut?

Mir ist die Plattform vor allem durch Datenschutzverstöße und Kritik von Datenschützern bekannt. Hier ein kleiner Abriss dessen, was mir so im Zusammenhang mit Doctolib untergekommen ist.

  • Im Oktober 2018 beschwerten sich (laut Wikipedia) einige französische Ärztevertreter, weil die Namen einiger Kollegen angezeigt würden, obgleich diese Doctolib nicht mehr einsetzen würden. Patienten seien zu Ärzten umgeleitet worden, die mit Doctolib arbeiteten.
  • Ende Dezember 2020 wurde auf dem Chaos Communication Congress bekannt, dass bei Doctolib Daten gehackt worden seien. Es habe sich nicht um Patientendaten gehandelt, sondern um Metadaten. Doch auch Name, Adresse und Fachrichtung einer Praxis sowie Patientenname, -alter und -geschlecht könnten missbräuchlich verwendet werden.
  • 2021 erhielt das Unternehmen den Big Brother Award, weil es nach Ansicht des Vereins Digitalcourage die Vertraulichkeitspflicht missachte und Daten von Nutzern und Patienten aus Arztpraxen für Marketingzwecke nutze. Bis zum 21. Juni 2021 hat Doctolib Daten (z. B. Suchbegriffe) an Facebook und Outbrain weitergegeben. Nach bekannt werden teilte Doctolib mit, es habe alle Marketing-Cookies entfernt. Es unterstrich, dass keine Informationen zu gebuchten Terminen und keine Dokumente, Videokonsultationen oder andere medizinische Daten weitergegeben worden seien.
  • Im Jahr 2023 ist mir der heise-Beitrag Irreführendes Zertifikat: Datenschützer kritisieren Arztterminservice Doctolib untergekommen, wo die Plattform irreführend mit einem Datenschutznachweis der "Zertifizierungsstelle BSI" gworben hatte.
  • Im März 2025 bin ich im Beitrag Doctolib will Patientendaten für KI-Training nutzen, auf den, in meinen Augen, nächsten Fail eingegangen. Die Plattform will Patientendaten, die die Leute freiwillig eingetragen haben, für KI-Training nutzen.  Dazu hatte Doctolib seine Datenschutzhinweise angepasst, um anonymisierte Patientendaten zum Trainieren von KI-Modellen zu verwenden.

Zum letztgenannten Punkt: Die AI-Modelle sollen unter anderem bei der Auswertung von Video-Sprechstunden und der Erstellung von Arztbriefen helfen. Sprich: Das gehört nicht zum Kerngeschäft dessen, was Doctolib als Plattform zur Terminvereinbarung anbietet. Oder mit anderen Worten: Die Daten der Patienten und Patientinnen, die Doctolib vorhält, sollen zu Geld gemacht werden, indem man KI-Modelle für andere Anbieter oder eventuell eigene Angebote trainiert.

Der Ratschlag von Datenschützern lautete damals, dass Nutzer und Nutzerinnen möglichst wenig Daten mit Doctolib teilen und der Nutzung durch KI widersprechen sollten. Im April 2025 hatte heise in diesem Artikel die Kritik der Verbraucherschützer aufgegriffen, dass Plattformen wie Jameda oder Doctolib nicht verbraucherfreundlich seien.

Aber harter Fakt ist auch, dass man bei vielen Ärzten nicht mehr an Doctolib vorbei kommt, weil das die einzige Möglichkeit zur Terminvereinbarung ist. Ich hatte im Beitrag Open Reception: Open Source Terminbuchungssystem für Ärzte zwar über einen alternativen Ansatz berichtet. Aber das kommt zu spät und wenn die Ärzten nicht mitziehen, wird das nichts.

Im Dezember 2025 hatte mich ein Blog-Leser auf den Artikel Doctolib führt KI-gestützte Praxissoftware ein der gelben Liste Deutschlands hingewiesen, wo die Pläne konkret beschrieben werden. Doctolib hat eine neue Praxisverwaltungssoftware (PVS) vorgestellt, die zentrale Abläufe in Arztpraxen mithilfe künstlicher Intelligenz automatisieren soll.

Und nun braucht es vermutlich nicht viel Phantasie, sich auszumalen, was passiert, wenn der Digitale Omnibus der EU-Kommission (siehe EU: Digital Omnibus – Revision der GDPR, weniger AI-Regulierung) durchkommt und die DSGVO aufweicht, so dass Unternehmen persönliche Daten auf Grund "von berechtigtem Interesse" ohne Zustimmung des Benutzer verarbeiten dürfen.

Urteil des LG-Berlin wegen Irreführung

Langer Vorrede, kurzer Sinn: Die – zumindest in meinen Augen – nächste Problematik in diesem Bereich ist durch ein Urteil des Landgerichts Berlin öffentlich geworden.

Filter bei der Arztsuche "schummelt"

Suchen Patienten und Patientinnen nach einem Arzt oder Ärztin etc. können sie Filter zur Vorauswahl setzen. Aber trotz Filtereinstellung "Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen" tauchen in den Suchergebissen auch Arzttermine für Selbstzahler und Selbstzahlerinnen auf.

Sprich: Wer auf dem Buchungsportal Doctolib per Filtereinstellung gezielt nach einem Arzttermin für gesetzlich Versicherte sucht, bekommt auch Termine von Privatpraxen angeboten, die Kassenpatienten und -patientinnen nur als Selbstzahler akzeptieren.

Das ist wohl ein Angebot, mit dem Anbieter medizinischer Leistungen sich ihre Kasse aufbessern, indem gesetzlich Versicherten gegen Selbstzahlung schneller Termine versprochen werden – ein seit Jahren bestehendes Ärgernis, welches von Doctolib zielgenau auf seiner Plattform als "Leistung" implementiert wurde – man denkt im Sinne seiner Kunden. Transparent ist das nicht und man agiert zumindest im Graubereich – so meine Meinung.

Klage der Verbraucherschützer erfolgreich

Die Bundesvereinigung der Verbraucherzentrale hatte gegen diese Implementierung der Arztsuche auf der Plattform Klage vor dem Landgericht Berlin gegen das Buchungsportal Doctolib eingereicht. Das Landgericht Berlin hat in seinem aktuellen Urteil die Auflistung von Selbstzahlerterminen bei anders lautender Filtereinstellung (z.B. nur gesetzlich Versicherte) als irreführend eingestuft, wie die Bundesvereinigung der Verbraucherzentrale zum 15. Januar 2026 hier mitteilte.

"Wer speziell nach Terminen für gesetzlich Versicherte sucht, erwartet zurecht, dass nur Praxen vorgeschlagen werden, die über die Krankenkasse abrechnen und vom Patienten kein Geld verlangen", sagt Susanne Einsiedler, Rechtsreferentin beim Verbraucherzentrale Bundesverband. "Bei Doctolib passiert das Gegenteil: Die ersten Treffer der Suche entpuppen sich oft als Termine nur für Privatpatienten und Selbstzahler. Angezeigt wird das erst kurz vor der Buchung, nachdem Arzt und Termin bereits ausgewählt wurden."

Das riecht nach Methode und wird für Patienten und Patientinnen teuer. Wenn sie einen solchen Termin wahrnehmen, schlägt das durchaus mit 200 Euro zu Buche. Die Verbraucherzentrale schreibt, dass es auf der Plattform das Auswahlkriterium "€ Gesetzlich" für die Arztsuche auf Doctolib gebe. Dieses Filterkriterium wird mit dem Hinweis: "Versicherungsart. Nur Termine mit gesetzlicher Versicherung anzeigen" beschrieben.

Nach Auswahl des Filters enthalten die Suchergebnisse jedoch auch Termine von Privatpraxen, die Kassenpatienten nur annehmen, wenn sie die Behandlung selbst bezahlen. Darüber wurden die Nutzer und Nutzerinnen auf dem Buchungsportal jeweils erst nach Auswahl des Termins über ein Pop-up-Fenster informiert.

In einem von der Verbraucherzentrale dokumentierten Fall hieß es darin zum Beispiel: "Wir sind eine Privatpraxis, gesetzlich versicherte Patienten können NUR! als Selbstzahler zu uns in die Praxis kommen. Das bedeutet, dass Sie die Leistungen von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet bekommen und die Kosten selbst tragen müssen. Bitten bringen Sie als Selbstzahler in Vorkasse 200 € bar mit."

Das Landgericht Berlin schloss sich der Auffassung der Verbraucherschützer an, dass die strittige Filterfunktion auf Doctolib irreführend ist. Der Einsatz des Filters wecke die Erwartung, dass sich die Terminsuche auf Ärzte beschränkt, die Patienten und Patientinnen zu Konditionen der gesetzlichen Krankenversicherungen behandeln und keine privaten Vorauszahlungen verlangen. Diese Erwartung werde enttäuscht, da auch Termine von Privatpraxen vorgeschlagen werden, die nur Selbstzahler akzeptieren.

Der Warnhinweis vor der Terminbuchung kommt nach Auffassung der Richter zu spät, zitiert die Verbraucherzentrale aus dem Urteil. Denn der Patient sei bereits dazu verleitet worden, sich einen konkreten Terminvorschlag bei einer Privatpraxis überhaupt anzusehen. Dadurch sei es möglich, dass Verbraucher und Verbraucherinnen den Privattermin wählen und die damit verbundenen Nachteile in Kauf nehmen, um den Suchvorgang nicht erneut starten zu müssen.

Das Urteil des LG Berlin II vom 18.11.2025, Az. 52 O 149/25 ist noch nicht rechtskräftig,  denn Doctolib hat Berufung beim Kammergericht Berlin eingelegt – was natürlich deren gutes Recht ist.

Terminportale für Ärzte immer wieder mit Mängeln

Die Verbraucherzentrale schreibt zwar, dass kommerzielle Online-Terminvermittler eine effiziente und komfortable Buchung von Arztterminen sein können. Praxen, Therapeuten und Patienten könnten so im dysfunktionalen Terminmanagement des deutschen Gesundheitssystems von diesen Plattformen profitieren.

Allerdings zeigen Marktchecks des Verbraucherzentrale Bundesverbands, dass Verbraucher und Verbraucherinnen dort immer wieder auf schwerwiegende Probleme stoßen. So würden zum Beispiel immer wieder Arzttermine angezeigt, die nicht verfügbar, nicht passend oder kostenpflichtig sind. Alles in allem eine ungute Entwicklung, aber die Politik reagiert nicht.

Im Koalitionsvertrag hatten Union und SPD zwar angekündigt, die Wartezeit auf Arzttermine zu verringern und Versorgungswege, insbesondere den Facharzt-Zugang, neu zu strukturieren. Aber passiert ist bis heute nichts.

Mindeststandards gefordert

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands sind verbraucherfreundliche Mindeststandards für kommerzielle Arztterminportale notwendig. Dazu gehören:

  • Die Terminvergabe muss diskriminierungsfrei erfolgen und darf keine Patientengruppe schlechter stellen.
  • Privatsprechstunden und Selbstzahlertermine müssen eindeutig als solche gekennzeichnet werden und dürfen gesetzlich Versicherten nur angezeigt werden, wenn sie das explizit wünschen.
  • Die Terminbuchung vor Ort und per Telefon muss erhalten bleiben. Die Nutzung kommerzieller Dienste darf nicht zur Voraussetzung für eine ärztliche Behandlung werden.

Die Forderungen kann man nur unterschreiben und nicht laut genug öffentlich machen. Bisher konnte ich es vermeiden, Doctolib nutzen zu müssen, entweder, weil meine Ärzte noch telefonische Terminvereinbarungen akzeptierten, die 116 117 weiter half, oder ich in der Praxis direkt vor Ort meinen Termin vereinbart habe. Aber es ist aufwändig und nervend für die Leute, und eine vernünftige Regulierung, die Auswüchse und Tricks verhindert, tut bitter nötig.

Der Fail in Deutschland; Chance vertan?

Allerdings hege ich Zweifel, dass politisch was kommt – und ich sehe auch nicht, dass da von der Kassenärztlichen Vereinigung was umgesetzt wird. Was mir auch noch durch den Kopf ging: Wir leisten uns gerade ein "elektronischen Gesundheitswesen" mit elektronischer Patientenakte, eRezept, Telematik Infrastruktur (TI) und eine als "Kommunikation im Medizinwesen" (KIM) bezeichnete Struktur, alles unter dem Dach der Gematik. Da wurden von den Kassen der gesetzlich Versicherten Milliarden rein gepumpt. Jede Praxis oder Stelle, die medizinische Dienstleistungen für gesetzlich Versicherte in Deutschland erbringt, muss an diese Telematik Infrastruktur (TI) angebunden sein.

Seit dem 1.1.2026 müssen Arztpraxen das verpflichtend nutzen, und jedes Praxisverwaltungssystem ist an die TI angebunden. Aber niemand ist auf die Idee gekommen, dort eine Terminvereinbarung für gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten zu implementieren. Das wäre wenigstens ein Vorteil, der für die Leute sofort greifbar wäre. Aber vermutlich wurde politisch entschieden, dass dies ein Eingriff in den Markt war und man Anbietern wie Dotcolib das Feld überlässt – was dann, zumindest nach obigem Abriss, auf dem Rücken der Patientinnen oder Patienten ausgetragen wird.

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