Das von Sparkasse beim Online-Banking eingesetzte S-PushTAN-Verfahren ist für die Absicherung von Transaktionen unzureichend. Das hat das OLG-Dresden in einem Urteil festgestellt und einem Phishing-Opfer, welches grob fahrlässig handelte, einen Teil-Schadensersatz zugesprochen.
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Bargeldzahlungen sind anonym? Die automatisch Erfassung der Seriennummern von Banknoten samt Verfolgung von Geldscheinen wird inzwischen immer mehr ausgeweitet. Datenschützer zeigen sich besorgt ob dieser Entwicklung.
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Die Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), Louisa Specht-Riemenschneider, fordert wesentliche Verbesserungen bei ePA-Apps. Diese sollen ab Oktober 2025 den Patienten die Verwaltung der ePA-Daten ermöglichen, leiden aber an fehlenden Funktionen zur Begrenzung des Datenzugriffs für Ärzte.


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