Kurze Aufbereitung des Sachstands "Opfer gegen die 1N Telecom GmbH", die ja mit in meinen Augen "windigen Methoden" versucht, Schadensersatz von vermeintlichen Kunden einzutreiben. Mir liegt ein zweites Anerkennungsurteil des Amtsgericht Ansbach gegen die 1N Telecom GmbH vor, wo das Gericht urteilt, dass kein Vertrag zustande gekommen sei. Hält die 1N Telecom GmbH nicht davon ab, die Forderungen über den BID Bayerischer Inkasso Dienst einzutreiben.
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